??Achtung – Kriegsalarm – Russland USA?? … Alle MACHT für FRIEDEN – B I T T E !

Liebe Leser dieser Seite, wir haben gestern Morgen einen unbestätigten Hinweis erhalten, dass die USA die Krim überfallen hätte. Als ich diese Mitteilung mündlich erhielt – wurde mir augenblicklich übel – es fühlte sich so an – als würde sich mein Innerstes umdrehen. Kann man so starke Gefühlsausbrüche haben, wenn eine Meldung ganz und gar falsch ist? Hat einfach nur die Mitteilung eines möglichen solchen Ereignisses, so viel Kraft, selbst dann, wenn sie falsch wäre?

Soeben las ich folgendes – was erschreckend darauf hinweist – dass die Meldung von gestern wahr sein könnte, wenngleich die Angaben im folgenden Bericht genau umgekehrt sind.

Stimmt es, dass die USA die Krim kriegerisch angegriffen hat und ist die Sendung von Russischen Truppen auf die Krim eine Reaktion darauf?

Was ist die Wahrheit?

In jedem Fall bitte ich um Alle Macht für Frieden und sofortige Beilegung der Umsturzkämpfe in der Ukraine

In Liebe AnNijaTbé

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Eilmeldung: 11.000 russische Marines auf der Krim gelandet?

von Jürgen Elsässer

Putin versetzt die Truppen auch in Westrussland in Alarm-Bereitschaft

ruska vojska-Glas-Rusije

Russische Panzerkolonne, angeblich heute auf der Krim. Foto: srbin.info

http://srbin.info/2014/02/26/ukrajina-11-000-ruskih-vojnika-pod-punom-ratnom-opremom-stigli-na-krim-iz-casa-u-cas-video/

Russland zeigt, dass es die Situation in der Ukraine aufmerksam verfolgt: In Westrussland hat Putin kurzfristig eine Alarmübung der dortigen Einheiten anberaumt. Das melden auch die westlichen Medien.

Auf der Krim sollen 11.000 russische Marinesoldaten gelandet sein. Das meldete das serbische Portal srbin.info um 16.35 Uhr. Der Meldung ist ein Foto einer Panzerkolonne angefügt. Der Wahrheitsgehalt lässt sich im Augenblick nicht überprüfen. In jedem Fall ist diese Truppenverstärung KEIN kriegerischer Akt, da die Russen den Marinehafen auf der Krim aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens mit der Ukraine nutzen können.

Der Westen nutzt diese Vorkomnisse mit Sicherheit, um Putin eine Einmischung in die inneren Verhältnisse der Ukraine vorzuwerfen. Unterschlagen wird in der Regel, dass die selbsternannte Krawall-Regierung in Kiew selbst die Zuspitzung der Lage betreibt:

* Es wird eine Lynchjustiz gegen den flüchtigen Janukowitsch und seine Mitarbeiter geschürt.

* Ein Mitarbeiter Janukowitschts wurde bereits angeschossen.

* Das Sprachengesetz, das in Gegenden mit hohem russischsprachigem Anteil in der Bevölkerung Russisch als zweite Amtssprache erlaubt, wurde zu Wochenanfang gekippt. (Witz am Rande: Die EU drängt in allen ihren Mitgliedstaaten auf Zulassung von Minderheitensprachen – die Ukraine macht das Gegenteil…).

* Auf der Krim randalieren die Krimtararen gegen die russophile Mehrheit.

* In der Westukraine werden überall Lenin-Statuen geschleift, es kommt zu Gewalttaten.

* Hab ich “selbsternannte Krawall-Regierung” geschrieben? In Wahrheit gibt es noch nicht einmal das. Die Regierung konnte gestern, entgegen der Ankündigung, NICHT gebildet werden, weil die Schlägerbanden auf dem Majdan ultimativ verlangen, dass zum Minister nur ernannt werden dürfe, wer ihre Zustimmung hat. Im Klartext: Die politische Exekutive in Kiew ist eine Geisel der Majdan-Extremisten.

Und nie vergessen: Die Absetzung Janukowitschs war ILLEGAL! Die Verfassung von 2004, die die Umstürzler als erstes wieder in Kraft gesetzt haben, sieht eine 3/4-Mehrheit zur Absetzung des Präsidenten vor. Diese Mehrheit wurde nicht erreicht. Diese Leute brachen schon am ersten Tag IHRE EIGENE VERFASSUNG.

Russland muss auf der Hut sein. Putin darf aber auch nicht überreagieren. Ein Einmarsch wäre ein Spiel mit dem Feuer! Aber, wie der Lateiner sagt: Si vis pacem, para bellum! (zu deutsch: “Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor / rüste zum Krieg!”)  http://brd-schwindel.org/eilmeldung-11-000-russische-marines-auf-der-krim-gelandet/

События возле Верховной Рады Крыма 26.02.2014

‚La-La Land‘: ‚EU doesn’t have political capital to spend on Ukraine‘

2014 02 23 бронетехника Севастополь

frieden-und-freiheit-2014+

EFTA und Europarat decken alles ab – die EU ist überflüssig!

Danke Veronika, die EU überflüssig, damit sind wohl einige nicht einverstanden 😉 Man sagt ja, dass alles auch zu irgend etwas gut ist. Vielleicht hilft die EU den Europäern aufzuwachen, indem sie den Nationen täglich noch einen Haufen Scheiß aufsetzen – pardon – Scheiße ist ja Biodünger – wie soll man das aber nennen, was die selbstermächtigten Verbrecher in dieser Institution machen?

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Der Europarat – die Versammlung souveräner Nationalstaaten in Europa

Nur ein Teil der europäischen Staaten ist in der EU assoziiert, und nach der heutigen Entwicklung stellt sich immer dringender die Frage, ob Europa nicht andere Organisationen besitzt, die die Souveränität der Nationalstaaten respektieren und dadurch eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Nutzen aller ermöglichen. Der Europarat ist solch eine Institution, die unbedingt Beachtung verdient.

unbedingt weiterlesen:  http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=781

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Zeitfragen Nr. 5, 25.2.2014

«Europa, höre das Schweizer Signal»
von Prof. Dr. Eberhard Hamer
Leserbriefe
 
Das Schweizer Wunder
von Alain Bournazel, Präsident des «Rassemblement pour l’indépendance et la souveraineté de la France» (RIF)
Das Wesentliche schützen
von Marie-Hélène Miauton
Personenfreizügigkeit: Menschen werden zur Ware; das darf nicht sein
von Dr. phil. Henriette Hanke Güttinger
Viele wünschen sich die Volksrechte der Schweizer
von Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller und Karl Müller
Schweizer, ich verstehe euch
von Pierre Chappaz, Genf
Flugzeugentführung deckt gravierende Sicherheitslücken auf
Die Politik muss jetzt schnell handeln | von Thomas Kaiser
Ein Land ohne Luftwaffe ist schutzlos
Ja zur Armee heisst: Ja zu Gripen
Warum es dringend einen neuen Jean Rudolf von Salis braucht
von Karl Müller
Kann Washington zur gleichen Zeit drei Regierungen stürzen?
von Thierry Meyssan
Europäische Dschihadisten in Syrien! Eine Folge der europäischen Einmischung?
von Prof. Dr. Albert A. Stahel, Institut für Strategische Studien, Wädenswil
Die Entwicklungspolitik überdenken – Ein gangbarer Weg zur Überwindung von Hunger und Unterernährung
von Dr. phil. Henriette Hanke Güttinger
Oberflächlichkeit und Bluff statt Orientierung und Halt
Gedanken zum Fachbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft – mit Lebenskunde (ERG)» im Lehrplan 21 (3. Zyklus) | von Ursula Richner, Pfarrerin i.R.
Wozu dient es, Geschichte zu lernen?
von Stevan Miljevic, Lehrer, Siders VS
Das Ende der praktischen Hauswirtschaft?
von Elisabeth Willi, Gockhausen

Geheimtreffen: EU schwört Staaten auf neue Weltordnung ein

Danke Bernhard, ich glaube allerdings, dass dies längst geschehen ist!!! TTIP ist keineswegs der erste Schritt zur Weltwirtschaftsordnung – man denken mal an den Petrodollar, den man der ganzen Welt aufs Auge gedrückt hat. Womit man das erzwingen konnte, würde mich heute noch interessieren.

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Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 28.11.13, 02:41  |  239 Kommentare

Die EU hat vergangene Woche zu einem Geheimtreffen in Brüssel geladen, bei dem die Mitgliedsstaaten auf eine einheitliche Propaganda für das neue Freihandelsabkommen mit den USA eingeschworen werden sollten. Die EU verlangt, dass „alle mit einer Stimme sprechen“. Das Abkommen ist geheim, die Öffentlichkeit soll ausschließlich von den Vorteilen des TTIP informiert werden.

Das geplante Freihandels-Abkommen (TTIP) mit den USA ist aus der Sicht der EU ein erster Schritt zu eine neuen Weltwirtschaftsordnung: Es solle alle regulatorischen Fragen neu regeln und für alle EU-Partner in der Welt inklusive China ein leuchtendes Beispiel sein.

Die EU hält es für notwendig, dass die Öffentlichkeit ausschließlich positiv über das Abkommen unterrichtet werden soll.  weiterlesen:  http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/28/geheimtreffen-eu-schwoert-staaten-auf-neue-weltordnung-ein/

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Die EU muss raus aus den Nationalstaaten

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unabhängige Initiative fordert Direkte Demokratie auf EU-Ebene

Danke Veronika, das ist auch ein wertvoller Beitrag!
Nachtrag:
2020 gibt es bereits ganz andere Vorstellungen – der Verein EU kann so nicht bestehen bleiben, eine Demokratisierung des Vereins ist nicht möglich, denn die Demokratie selbst ist für große Strukturen unbrauchbar. Demokratie kann es nur in kleinen Strukturen geben, also am Dorf, in Kleinststädten etc. für ein ganzes Land müssten die Gesandten der kleinen Einheiten zusammenkommen und die Forderungen der kleinen Einheiten durchsetzen, sodass eine größere Einheit die Kleinen nicht vernichtet, was aktuell weltweit der Fall ist. Dennoch ist der Beitrag interessant, denn es wurden gearbeitet für ALLE und Ideen zur Veränderung aufgeschrieben, was wir ja brauchen.
Mittwoch, 12. März 2008 um 22:07
Positionierung von Mehr Demokratie Deutschland für Direkte Demokratie auf EU-Ebene

Michael Efler: Mehr Demokratie in Europa (Mai 2002)

Zusammenfassung des Forderungskatalogs:Welche direktdemokratischen Instrumente soll es auf EU-Ebene geben?
1. Ein dreistufiges Initiativrecht: EU-Bürgerinitiative, EU-BürgerInnenbegehren, EU-BürgerInnenentscheid
2. Obligatorisches EU-Referendum bei Vertrags- oder Verfassungsänderungen und Souveränitätsabtretungen an internationale Organisationen (z.B. IWF, WTO, Weltbank etc.)Welche Mehrheiten für EU-Referenden und EU-BürgerInnenentscheide sollen erforderlich sein?
Vereinfachte Mehrheitsanforderungen für direkte Demokratie auf EU-Ebene:
a) Einstimmigkeit: Bei Änderungen der Verträge (bzw. einer künftigen Verfassung) muss in allen Mitgliedsstaaten der EU die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht werden.
b) Einfache Mehrheit: Bei allen anderen Entscheidungen ist neben der EU-weiten WählerInnenmehrheit auch die Zustimmung in mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten (derzeit 8 von 15 Staaten) erforderlich.

Auf welche Gegenstände können sich EU-BürgerInneninitiativen und EU-Referenden beziehen?
• Verordnungen und Richtlinien.
• Außerdem können Vertrags- oder Verfassungsänderungen durch eine Initiative vorgeschlagen werden.
• Souveränitätsabgaben (z.B. an die WTO oder UNO) und Vertrags- sowie Verfassungsänderungen werden obligatorisch abgestimmt.
• Kein Themenausschluss.

EU-BürgerInneninitiative
• Unterschriftenquorum: 400.000 EU-BürgerInnen
• keine Frist für die Unterschriftensammlung
• keine regionale Verteilung der Unterschriften vorgeschrieben
• Anhörung der Initiatoren vor dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament
• Eine Initiative kann vor der Beantragung des EU-BürgerInnenbegehrens zurückgezogen oder geändert werden

EU-BürgerInnenbegehren
• Unterschriftenquorum: 3.000.000 Stimmberechtigte, bei vertrags- oder verfassungsändernden EU-BürgerInnenbegehren sind 6.000.000 Stimmen erforderlich
• Sammelfrist: 1 Jahr
• Regionale Verteilung der Unterschriften soll vorgeschrieben werden. Z.B. könnte die Anforderung gestellt werden, dass in mindestens drei Ländern je nach EinwohnerInnenzahl 0,25 bis 1 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben müssen.
• Unterschriften können frei gesammelt werden, zusätzlich ist Amtseintragung möglich. Die Rolle des Internet muss noch geprüft werden.

EU-BürgerInnenentscheid
• Ein Gegenvorschlag zum EU-BürgerInnenbegehren durch die EU-Institutionen ist möglich
• 9 bis 18 Monate nach einem EU-BürgerInnenbegehren findet der EU-BürgerInnenentscheid statt
• bei unveränderter Übernahme des EU-BürgerInnenbegehrens entfällt der EU-BürgerInnenentscheid

Informations- und Finanzregelungen
• Alle Haushalte erhalten ein Abstimmungsheft mit Pro- und Kontra-Argumenten.
• Eine gewählte Referendumskommission nach früherem irischem Vorbild sorgt für eine faire und ausgewogene Information der Öffentlichkeit.
• Die InitiatorInnen haben Anspruch auf eine Kostenerstattung von 10 Cent pro Stimme beim EU-BürgerInnenentscheid und 5 Cent beim EU-BürgerInnenbegehren.

Wieviel an direkt-demokratischen Instrumenten ist im Verfassungsprozess des EU-Verfassungsvertrags bzw. des EU-„Reform“-Vertrags rausgekommen?

Artikel 11 Absatz 4 Vertrag über die Europäische Union

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen. Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Artikel 24 Absatz 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 11 des Vertrags über die Europäische Union gelten, einschließlich der Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger, die diese Initiative ergreifen, kommen müssen, werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt.

Eurpäische Bürgerinitiative (EBI)

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) hat somit gemäß Artikel 11 Absatz 4 EU-Vertrag folgende Voraussetzungen:

1. Vorschlag von EU-Bürger_innen, der nach ihrer Ansicht eines EU-Rechtsakts bedarf, um die EU-Verträge umzusetzen

2. Aufforderung an die EU-Kommission, im Rahmen ihrer Befugnisse Vorschläge vorzulegen

3. mindestens 1 Million Unterstützungserklärungen aus einer erheblichen Anzahl von EU-Staaten

Der zentrale Schwachpunkt liegt darin, dass weder auf das Tätigwerden der EU-Kommission selber noch auf einen konkreten Inhalt der Kommissionsvorschläge ein Anspruch besteht. Es handelt sich also bloß um eine Petition, die durch eine qualifizierte Öffentlichkeit unterstützt sein muss.

Ob auch eine Änderung der EU-Verträge (Primärrecht) zu einem Thema einer Europäischen Bürgerinitiative gemacht werden darf, ist umstritten:

Dagegen spricht das Erfordernis eines EU-Rechtsakte, „um die Verträge umzusetzen“. Eine Änderung der EU-Verträge würde bei einer sehr engen Auslegung diesen vorgegebenen Rahmen der Umsetzung der EU-Verträge überschreiten. Diese Interpretation stellt allerdings in Abrede, dass insb. zwischen den Werten und Zielen der EU-Verträge und dem übrigen EU-Recht Diskrepanzen bestehen könnten, die eine Behebung durch Änderung der EU-Verträge erfordern.

Dafür spricht, dass sehr deutlich auf die „Ansicht“ der Unterstützer_innen abgestellt wird. Demnach ist für die Beurteilung 1. einer Diskrepanz zwischen den EU-Verträgen (u.a. dessen Werte und Ziele) und dem bestehenden EU-Recht sowie 2. der daraus folgenden Notwendigkeit eines neuen EU-Rechtsakts einzig die Ansicht der Unterstützer_innen maßgeblich. Aufrgund dieser Betonung der Ansicht der Bürger_innen soll der EU-Kommission die Möglichkeit genommen werden, mit dem formellen Hinweis auf die Unzulässigkeit eines Themenvorschlages eine inhaltliche Behandlung eines EU-BürgerInnenbegehrens von vornherein zu verweigern. Die einzige inhaltliche Einschränkung für Europäische Bürgerinitiativen liegt nach dieser Ansicht darin, dass eine Befugnis der Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, bestehen muss. Da die EU-Kommission seit dem Lissabon Vertrag gemäß Artikel 48 Absastz 2 EU-Vertrag Entwürfe zur Änderungen der EU-Verträge vorlegen kann, ist diese geforderte Befugnis der Kommission gegeben. Freilich ist aber die EU-Kommission nicht verpflichtet, den Vorschlag einer EBI aufzugreifen. Sie darf aber auch die Auseinandersetzung mit einer EBI nicht von vornherein aus formalen Gründen verweigern.

Literaturhinweis:

Johannes W. Pichler (Hg.): Verändern wir Europa (Inhaltsverzeichnis)

Dieses Buch ist auch in englischer Sprache erhältlich.