Danke Saheike!
Da kommt ja ganz große Vor-Freude auf – also dran bleiben bis die Wasserprivatisierung endgültig ein Verfassungsgesetz geworden ist!!!

Great news! Nach Slowenien jetzt auch Österreich -Privatisierung des Trinkwassers ist verfassungsrechtlich verboten!
- Juli 2019
Slowenien war das erste europäische Land, das das Recht auf Wasser in seine Verfassung aufnahm. Doch Slowenien ist nicht mehr allein, denn jetzt hat es auch die Interimsregierung in Österreich geschafft, sodass eine Privatisierung des Trinkwassers künftig verfassungsrechtlich verboten ist.Eigentlich sollte es doch normal sein, dass Trinkwasser in die Verfassung aufgenommen wird, doch das ist es nicht!
In Europa wurde nicht nur Griechenland gezwungen, sein Wasser zu privatisieren, sondern auch Portugal. Wollen Länder Kredite von der Weltbank oder IWF – dann ist eine der Bedingungen, dass das Land das Wasser privatisiert!
Um das zu verhindern, muss in der Verfassung eine Landes stehen, dass die Privatisierung des Trinkwassers verboten ist. Uruguay stoppte bereits 2004 so die Privatisierung des Wassers.
2014 folgte Ecuador und bestätigte mit einem Gesetz das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht.Wasserressourcen sind öffentliches Gut, das vom Staat verwaltet wird. Sie werden vorrangig und dauerhaft dazu verwendet, die Bürger und Haushalte mit Trinkwasser zu versorgen. Sie sind keine Handelsware!
Genau so muss es in der Verfassung stehen!
Österreichs Interimsregierung hat damit für die Bevölkerung einen sehr wichtigen Schritt getan, denn auch in Österreich sollte das „blaue Gold“ verkauft werden.
Wasser soll in Österreich nicht privatisiert werden.
Dies wurde Dienstag, den 02. Juli 2019 vom Nationalrat in die Verfassung geschrieben. Anlass der Gesetzesinitiative war, dass der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im „Ibiza-Video“ über eine Wasser-Privatisierung philosophiert hatte.
Konkret lautet die Formulierung: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten.
“Es waren turbulente Tage in Österreich, nachdem der Ibiza-Skandal bekannt wurde und zum Sturz von Kanzler Sebastian Kurz führte. Seitdem ist die Verfassungsrichterin Brigitte Bierlein die erste Kanzlerin Österreichs. Im September gibt es Neuwahlen. Bis dahin übernimmt Kanzlerin Bierlein mit einem Team aus Experten die Geschäfte.
Dass Österreich dieses Team gut tut, zeigt nicht nur das Totalverbot von Glyphosat, sondern auch die Verankerung in der Verfassung, dass die Privatisierung des Trinkwassers künftig untersagt ist.
Slowenien war das erste europäische Land, das 2016 das Recht auf Wasser in seine Verfassung aufnahm. Die Initiative zu diesem Artikel in der Verfassung kam von Miro Cerar, dem damaligen Premierminister der Zentrum-Links-Regierung.
Er hatte die Gesetzesvorlage vorangetrieben, die besagt, dass das Land mit seinen 2 Millionen Einwohnern „Wasser – das flüssige Gold des 21. Jahrhunderts – mit oberster Priorität schützen sollte“. Slowenien hat es richtig gemacht, denn es war das erste europäische Land, das das Recht auf Wasser in seine Verfassung aufgenommen hat: „Wasserressourcen sind öffentliches Gut, das vom Staat verwaltet wird.“
Schon Bolivien, bekannt durch den „Wasserkrieg“, musste erleben, dass eine der Bedingungen für neue Kredite durch die Weltbank die Privatisierung des Wassers war, und hat dieses mit einer Revolution rückgängig gemacht.Süßwasser ist ein globales Gemeinschaftsgut, für dessen Erhalt und nachhaltige Nutzung die internationale Staatengemeinschaft Sorge tragen muss.
Meint man, denn schon lange ist es in den Händen einiger Weniger, die einfach das kostbare Gut „geraubt“ haben. Will ein Land Kredite durch die Weltbank, ist eine der Bedingungen die Privatisierung des Wassers.
Es sind Strukturen, die man nur bei der Mafia vermuten würde.
Bereits 2003 empfahlen sogenannte Experten, dass öffentliche Stellen für die Investitionen der Wasserkonzerne bürgen sollen.
Bedeutet: Die Wasserkonzerne verdienen Milliarden Euro und bürgen wird der „kleine“ Steuerzahler. Erschreckend, oder?
Vor 10-20 Jahren erhob sich eine Welle der Privatisierung unserer Wasserversorgung und diese wälzt sich seither durch die ganze Welt.
Ein Beispiel zeigt London: Damals gab es 10 regionale Wassergesellschaften in England und Wales.
Diese 10 Gesellschaften wurden privatisiert. 10 private Monopolgesellschaften entstanden – zu extrem günstigen Bedingungen!
Nicht nur war der Preis niedrig, sondern die Unternehmen wurden vorher entschuldet und mit Betriebskapital versehen.
Außerdem wurden den Anteilseignern Vergünstigungen bei der Besteuerung der Gewinne zugestanden.
Die Privatisierung führte zu stark steigenden Wassergebühren für die Kunden und nicht nur das, für die Instandsetzung der Rohre ist kein Geld da. …
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