Verfassungsbeschwerde gegen Wiener Maskenpflicht

MFG bringt Verfassungsbeschwerde gegen Wiener Maskenpflicht ein

Mehrere Grundrechte verletzt. Maske gefährdet Gesundheit mehr als dass sie schützt.

Wien (OTS) – Der Angestellte Sebastian F. ist empört und reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Wiener Maskenpflicht ein: Kürzlich wurde er in seiner Stammapotheke wegen Nichttragens der Maske der Räumlichkeiten verwiesen. Es wurde ihm öffentlich der Einkauf verwehrt, er wurde von Angestellten der Apotheke zurechtgewiesen und öffentlich diskriminiert und konnte daher wichtige Medikamente nicht erwerben. Noch absurder ist die Maskenpflicht in Wiener Öffis: sobald die Stadtgrenze im Zug überwunden ist, scheint die Covid Gefahr gebannt, denn im Raum Niederösterreich dürfen dann alle die Maske abnehmen. “Mir sind keine Hinweise auf eine plötzliche Aggressivität des Virus an den Toren unserer Stadt bekannt”, wundert sich Sebastian F. Vertreten wird er in seinem Kampf um seine Bürgerrechte von MFG Obmann und Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner. “Mit diesen immer noch aufrechten Maßnahmen wird gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Erwerbsausübung verstoßen und des Legaliätsprinzips”, urteilt Brunner.

Masken und Lockdown bringen nichts

weiterlesen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221221_OTS0021/mfg-bringt-verfassungsbeschwerde-gegen-wiener-maskenpflicht-ein

Man hätte auch gleich eine Klage einbringen können, da die Maskenpflicht in Wien einzig das Einkommen der Erzeuger sichert, bzw. den Maskenhändlern dient ansonsten aber nur Schaden verursachen auch in der Umwelt, überall liegen Masken herum. Vermutlich könnte auch der Kommerzaspekt als Hintergrund für eine Klage bewiesen werden, denn das die verlangten Masken gesundheitsschädlich sind IST bereits bewiesen! Genau genommen müsste jeder Mensch alleine schon mit dem Hausverstand das Maskentragen ablehnen. Leider scheint aber er Hausverstand auch schon abhanden gekommen zu sein :-/

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Beweis: Masken sind gesundheitsschädlich – Masken enthalten außerdem Plastik-Mikrofasern „vermutlich Morgellons?“

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Richter erörtert seine Verfassungsbeschwerde

In einem Podcast, der heute bei indubio veröffentlich wurde, erörtert Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, seine im Dezember 2020 beim Bundesverfassungsgericht erhobene Beschwerde gegen diverse Corona-Verordnungen und Maßnahmen. Er spricht mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und dem Journalisten Burkhard Müller-Ullrich.

Ergänzende Anmerkung von Dr. Schleiter gegenüber 2020News zum Podcast: § 28a Abs. 5 IfSG bestimmt unter anderem, dass die gegenwärtig in Rede stehenden Rechtsverordnungen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen sind, wie in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt wurde. Dies wird in dem Podcast auf Grund der Dynamik des Gesprächs nicht hinreichend deutlich. Ein solches Begründungserfordernis findet sich indes nicht in der Verfassung. Die Aufnahme in das Grundgesetz ist für die Zukunft zu erwägen.

https://www.spreaker.com/user/indubio/indubio-092

Klage gegen Drosten, Wieler & Co. geplant

Interview mit Anwalt Dr. Fuellmich: PCR-Tests und „dieBasis“ – Klage gegen Drosten, Wieler & Co. geplant

Epoch Times13. November 2020 Aktualisiert: 15. November 2020 10:27
Ist die Corona-Pandemie eine PCR-Test-Pandemie? Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich ist der Meinung, deswegen ist er einer der Hauptakteure des außerparlamentarischen Corona-Ausschusses sowie der US-Sammelklage gegen die PCR-Tests. Epoch Times traf ihn zum Interview. [Anmerkung der Redaktion: YouTube hat das vorstehende Video des Interviews mit Herrn Fuellmich kurz nach der Veröffentlichung und knapp 100.000 Views gelöscht, begründet mit „unangemessenen Inhalten“ und einem „Verstoß gegen die Community-Richtlinien“.]
siehe Video im Beitrag:

Eilantrag gegen das RKI am 30-8-2020

Eilantrag eines Richters in Thüringen und der bayerische Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit – Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder

Hier informiert Rechtsanwältin Jessica Hamed über den aktuellen Stand in den von ihr geführten „Corona-Verfahren“:

I.

Am 7. August 2020 habe ich für meinen Mandanten, einen Thüringer Richter, einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die immer noch fortgeltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden: Maskenpflicht) und das Abstandsgebot gestellt.[1] Es handelt sich hierbei um den zweiten Eilantrag dieser Art meines Mandanten. Den ersten Antrag reichte er am 15. Juni 2020 ein, am 3. Juli 2020 wurde sein Antrag abschlägig beschieden.[2]

In Kürze unsere Argumente: https://www.ckb-anwaelte.de/corona-update-17-august-2020/

Datum Aktenzeichen Durchwahl E-mail 30.08.2020 0703/2020 …

1. dem Antragsgegner zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARSCoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend, 2. dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich