staatlicher Terror gegen ganz normale unbescholtene Menschen die es wagen den Mund aufzumachen: Razzia bei Familienvater am Geburtstag seiner Tochter

Danke Karl, das ist in keiner Weise hinzunehmen!

Razzia bei Familienvater am Geburtstag seiner Tochter

Da wurde Menschenwürde – am Geburtstag eines Kindes und im Beisein eines Neugeborenen – alles was Heilig ist nicht nur mit Füßen getreten, sondern effektiv sträflichst verletzt! Auf keiner Seinsebene ist das verzeihlich !!!

Livestream vor 17 Stunden

Repressionen gegen die IB – Ein Beispiel

Am 01.07.2019 veröffentlicht

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Liebe Freunde von w3000,

auch mir wurde erneut eine Zwangsvorführung angedroht so ich nicht am kommenden Montag dem 8. Juli 2019 um 9h bei der Landespolizei für eine weitere Vernehmung antanze… seit 5 Jahren wird gegen mich ermittelt und das, obwohl das gesetzliche Limit 3 Jahre für ein Ermittlungsverfahren beträgt. Weil man in 3 Jahren nichts finden konnte womit man mir den Prozess machen könnte, hat man die Ermittlung einfach um 2 Jahre verlängert.

Wer Lust hat – kann am Montag gerne hinzu kommen – Montag 8. Juli 2019 um 9h Landesdirektion Wien, – Schottenring 7-9, 1010 Wien.

In der heutigen Zeit werden wir aller Menschen – Rechte beraubt. Wer da glaubt, von den Grundfreiheiten die jeder Mensch hat, uneingeschränkten Gebrauch machen zu können, läuft Gefahr angezeigt zu werden, läuft Gefahr, dass eine SOKO deine Wohnungstüre aufbricht und wie im Krieg in deine Privatwohnung eingebrochen wird, läuft Gefahr wie das letzte Arschloch auf der Welt behandelt zu werden, von wegen die Menschenwürde ist unantastbar.

Bei mir hat man zwei Stunden gegen die Wohnungstür getreten und dabei ständige Drohungen ausgesprochen, da ich aber nicht öffnete, wurde eine SOKO gerufen, selbst als diese dann schon da war, wusste ich immer noch nicht worum es geht und auch nicht wer mich da vor der Türe massiv bedroht. Ich hatte auch keine Chance bekommen gehabt einen Beistand für die Wohnungsdurchsuchung zu rufen, was mir aber rechtlich zugestanden wäre und weil ich Angst hatte und man mir absolut nicht sagen wollte worum es geht, öffnete ich die Türe natürlich NICHT.

Die Legitimation, die man mir vor das Guckloch hielt konnte ich nicht wirklich sehen und die beiden Männer von der Staatspolizei kannte ich auch nicht. Dass sich die Staatspolizei auf diese rüde und echt unmenschliche Art verhalten würde, konnte ich mir nichteinmal im Traum vorstellen. Wir leben doch in einem der sichersten Staaten der Welt in einem Rechtsstaat, da rechnet doch keiner mit solch einem Gewaltakt an der Wohnungstüre. Wer würde wohl die SOKO rufen und bei einer unbescholtenen älteren Frau einbrechen????

Da ich nicht öffnete wurde von der SOKO meine Wohnungstüre demoliert.

Danach wurden alle meine Datenträger und Computer einkassiert – nach 6 Monaten bekam ich die zurück – ich durfte sie mir allerdings selber abholen, so nebenbei nach einer Vernehmung. Mein 3-jähriger Laptop war irreparabel kaputt, die externen Datenträger total zerkratzt, überall waren Dateien drinnen, die nicht von mir waren etc… etc… für NICHTS von alldem steht „der Rechtsstaat“ gerade, den Schock (ich hatte danach erstmals in meinem Leben eine Panikattacke) und der Schaden bleibt dem Staatsbürger.

So kann es doch nicht gehen und Politiker erlauben sich dann auch noch öffentlich zu sagen, dass unser Rechtssystem wunderbar ist – wunderbar für wen????

Um die Wohnungstüre ersetzt zu bekommen hätte ich von mehreren Versicherungen Schreiben bringen müssen, dass diese Versicherung für den Schaden nicht aufkommen werden. Man verlangt also vom Geschädigten einen NACHWEIS, dass für den Schaden, den die SOKO UND die STAATSPOLIZEI verursacht hat, KEIN ANDERER AUFKOMMT – alleine das darf man sich auf der Zunge zergehen lassen – welche Frechheit und welche Verletzung das ist!!!!

Meine Versicherung sagte sofort, da sind wir draußen, so etwas kommt in unseren Bestimmungen gar nicht vor…. wunderbar nicht wahr.

Wenn es um die Einschränkung von Freiheiten geht, vor allem um die Meinungsäußerungsfreiheit, diese nach freiem Willen auch zu gebrauchen, ohne zu hinterfragen, ob man über DAS THEMA generell eine Meinungsäußerung machen darf, ist SEHR gefährlich geworden. Es kann jedoch keiner wissen worüber man reden darf oder nicht. Fazit: Es gibt real gar keine Meinungsäußerungsfreiheit für die Wahrheit, außer für den Mainstream, denn der darf uns nach Strich und Faden belügen und manipulieren.

DAS EMRK sagt dazu – Meinungsäußerungsfreiheit ist NICHT FREI – wobei die Begründung der Einschränkung nach Willkür riecht – nichts anderes kann man sich von der EU auch erwarten – schließlich wollen ja die wenigen an einem Tisch Macht über 500 Millionen ausüben, was ohne Willkür kaum möglich ist 😦

//Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung

  1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk- , Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
  2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.//

Doch wenn man noch genauer hinsieht ist sogar die Gedankenfreiheit nicht mehr gegeben, denn inzwischen können mit Geräten auch die Gedanken gelesen werden. Selbst die Bekenntnis- und Glaubensfreiheit existiert nur theoretisch, denn in Österreich gibt es immer noch die Inquisition – diese nennt sich „Glaubensfeststellungsverfahren“ – auch das wurde für mich bereits vor ca. 30 Jahren eingeleitet, doch als ich damals sagte, dass ich mich darauf freue und auch die Presse daran Freude haben werde, wurde das Verfahren vom Magistrat und der Kirche eingestellt noch bevor es stattfand – SCHADE. Das Gesetz um ein Glaubensfeststellungsverfahren durchzuziehen gibt es IMMER NOCH!!!!

Noch etwas, das ich euch mitteilen will – es betrifft die Übernahme der Telekomfirma UPC durch den Riesen T-Mobil >>> jetzt Magenta… T-Mobil ist jene Firma, welche 5G in Österreich installieren soll…

Seit Anfang Juni 2019 ist nun diese Übernahme real und ich kann kaum noch online sein.

Was passiert?

Zuerst dachte ich, ich habe ein Problem mit der Wirbelsäule, weil mir die Hände einschliefen, doch das war es gar nicht, es ist mittlerweile viel krasser, wenn ich online bin werden meine Hände regelrecht taub, so als hätte ich große Handschuhe an, die meine Hände über die Gelenke hinaus total abbinden. Meine Hände schwellen an und werden zunehmend gefühllos. Wenn ich hingegen am PC arbeite ohne online zu sein, passiert nichts. Es war also nicht die Wirbelsäule, sondern jene Strahlung welche neuerdings von T-Mobil bis zur Tastatur kommt und zwar TROTZ ALLER SCHUTZMASSNAHMEN, die mir bisher sehr gut halfen und online surfen mir keinerlei Probleme machte.

Kurz gesagt, ich schaffe es kaum online zu sein, daher gibt es von mir noch weniger zu lesen, bis ich das Problem im Griff habe. Für die Freunde, die mich anrufen möchten, auch mein AB funktioniert derzeit nicht, probiert es also bitte öfter – und Handy benutze ich ja nicht, wie ihr wisst. Nach 4-maligen Anrufen bei Magenta habe ich es derzeit aufgegeben, denn der AB ist für mich immer noch nicht abrufbar.

Liebe Grüße
Eure

AnNijaTbé

Was die Freiheiten anlangt, hat der große Lehrmeister der deutschen Rechtskundigen wesentliches gesagt…. Emanuel Kant…

Erinnerung ans Recht – Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider

Bei Minute 22:16h die Triebkraft für die Aufhebung der Grenzen sind die Vereinten Nationen. Also ist die UN auch maßgeblich für die Abschaffung der Nationen generell – welch ein Widerspruch für das wofür sie stehen sollte. Wir leben tatsächlich in einer paradoxen Welt. Ich habe mir angewöhnt, die Dinge immer umgekehrt zu betrachten in dieser verkehrten Welt und stelle fest, dass ich damit der Wahrheit immer viel näher bin.

Oder haben wir da immer schon etwas falsch verstanden??? Heißt VEREINTE NATIONEN in Wahrheit Einheitsbrei einer Durchmischung der Völker, welche angestrebt wird und keiner der bei Sinnen ist haben wollen kann???

In der Natur würde das bedeuten, dass es nur noch graue Blüten gäbe, so es denn bei einer derartigen Vermischung überhaupt noch Blüten gäbe, die Wiesen wären ebenfalls einer Einheitsfarbe anheim gefallen und alle Tiere würden ausgestorben sein, weil diese sich eben von Natur aus nicht vermischen können, wie das in Wahrheit ja auch beim Menschenrassen der Fall ist, solange keine genetische Manipulation eingegriffen hat.

Aber heute ist es ja bereit „üblich“ geworden, dass man beliebige Klone als Politiker einsetzt. Hillary, Merkel, auch die Queen Elisabeth und andere sollen ja bereits mehrmals geklont worden sein. Die Zitteranfälle von Merkel sollen darauf zurückzuführen sein, dass die letzte Klonversion nicht mehr so stabil ist, also selbst dem Klonen sind GOTT SEI DANK Grenzen gesetzt.

Solange der Mensch sich nicht auf die Naturgesetze und das Recht der Freiheit besinnen, laufen wir Gefahr ausgelöscht zu werden, denn ewig sieht „der liebe Gott“ diesem Treiben auch nicht zu!

Am 18.02.2019 veröffentlicht

Zum heutigen trüben, feurigen und katastrophengeschwängerten Tag passen auch die

tagesthemen 22:30 Uhr, 01.07.2019

Am 01.07.2019 veröffentlicht

Fehlendes Ausüben der Staatsgewalt führt zu Anarchie | 30.04.2018 | www.kla.tv/12368

Danke nopek kyivka!
Alle, die sich ehrliche Gedanken machen und auch zur Überzeugung gekommen sind, dass uns nur eine NATÜRLICHE ORDNUNG retten kann, kommen auch zu gleichen Schlüssen. Die Öffnung der Grenzen war offenbar ein Teil des Planes der Zerstörung! »Keine Grenzen« wird so nebenbei gesagt auch im NEW AGE von den Selbstlosen gepredigt. Dazu kann man nur die Worte von Jesus Christus wiederholen „Sie wissen nicht was sie tun“!

Published on Apr 30, 2018

► Entwickelt sich Deutschland mehr und mehr zu einem Staat, in dem Gesetzlosigkeit und Chaos vorherrschen? „Cashkurs“ -Autor Thomas Trepnau erkennt bereits deutliche Ansätze dafür und erklärt wie es dazu kommt. ✓ http://www.kla.tv/12368 WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung Sie wollen informiert bleiben, auch wenn der YouTube-Kanal von klagemauer.tv aufgrund weiterer Sperrmassnahmen nicht mehr existiert? Dann verpassen Sie keine Neuigkeiten: http://www.kla.tv/news von Kno./thz./mol./jj. Quellen/Links: – https://www.cashkurs.com/gesellschaft… – – https://www.kla.tv/11709

Geschützt: Russischer Filmregisseur: Deutsche treten ihre nationale Kultur mit Füßen

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Rechtskreise ~ Rechtsvermutung ~ Rechtsebenen ~ Amtsträger

Sehr ausführlicher Artikel dazu unter: http://freiheitistselbstbestimmtesleben.de/rechtskreise_und_ebenen.htm

Was ist unter Rechtsvermutung, Rechtskreise und Rechtsebenen zu verstehen ?

1.) Rechtsvermutung = presumption
2.) Rechtsebenen
3.) Rechtskreise
4.) Völkergewohnheitsrecht
5.) Wir unterlägen immer dem römischen Recht Justinian´s
6.) Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
7.) Unterscheidung Elemente des Staatsrechts
8.) die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
9.) ius gentium <=> ius civil <=> ius naturalis
10.) Kann ein Staat eine Firma sein ?
11. ) inhärente Rechte – zu dt: innewohnend
siehe PDF

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Rechtskreis Treuhand ~ unbedingt genau lesen und Realität kapieren

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Eine Rechtskreisgegenüberstellung incl. Vorschlag zur Auflösung.

Published on Apr 8, 2016

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Rechtskreisgegenüberstellung für Paradigmenwechsel – Institut fuer Rechtsicherheit

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Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle

Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle
– Vertragstexte –
Hrsg. vom Deutschen Roten Kreuz
9. Auflage 2007
Berlin: DRK-Service GmbH, 2007

Amtsträger – wer ist Amtsträger und daher Verantwortlicher?

Amtsträgerbegriff im Korruptionsstrafrecht

Autoren: Andreas Zahradnik, Ambros Weißenhofer

Ab dem 1.1.2013 gelten neue Antikorruptionsbestimmungen, die eine weite Auslegung des Amtsträgerbegriffes sowie der inländischen Gerichtsbarkeit bei Korruptionsdelikten bringen und auch viele in- und ausländische privatrechtlich tätige Unternehmen betreffen.

weiterlesen:  http://www.dorda.at/news/newsletter/weiter-amtstraegerbegriff-im-korruptionsstrafrecht

An dieser Stelle noch ein LINK wegen der Synergie der Inkrafttretung im selben Jahr: https://wissenschaft3000.wordpress.com/2013/07/28/franziskus-in-mutu-proprio-papst-erlass-vom-11-7-2013-andert-das-strafrecht/ – seit 1.9.2013 in Kraft

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w3000: Wieso „ANDERE“? die anders anderen waren nicht zu finden in der jusline – es ist aber nicht anzunehmen, dass dieser Begriff nichts bedeutet!

§ 74 StGB Andere Begriffsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.03.2018

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/74

(1) Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist

1. unmündig: wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2001)

Einfügung-w3000: Aus diesem Bundesgesetzblatt geht hervor, dass nach wie vor jede Person unter dem einundzwanzigsten Lebensjahr als Jugendlicher gilt. Erwachsen ist einer erst nach dem einundzwanzigsten Lebensjahr. Mit dem 21. Lebensjahr war man seit jeher auch zum Jungbürger durch den Bürgermeister ernannt worden. In der Folge wird die Person in minderjährige und volljährige eingeteilt, womit sie dem Menschen nahezu gleichgestellt wird, was aber absurd ist, denn die Person IST ja KEIN moralisch, sittliches Wesen, also kein MENSCH, sondern vielmehr eine beliebige Funktion, rechtlich nur eine Sache! Ob der Volljährige überhaupt rechtlich je geboren wurde, steht auch nicht fest, denn die Vollendung der Geburt wurde nicht definiert und was nicht definiert wurde ist auch nicht rechtsfähig. Für die Vollendung der Geburt gibt es nur eine beliebige Annahme aber keine allgemein gültige Definition.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_19_1/2001_19_1.pdf

3. minderjährig: wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
4. Beamter: jeder, der bestellt ist, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes, ausgenommen einer Kirche oder Religionsgesellschaft, als deren Organ allein oder gemeinsam mit einem anderen Rechtshandlungen vorzunehmen, oder sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut ist; als Beamter gilt auch, wer nach einem anderen Bundesgesetz oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung bei einem Einsatz im Inland einem österreichischen Beamten gleichgestellt ist;
4a. Amtsträger: jeder, der
(Anm.: lit. a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2012)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_61/BGBLA_2012_I_61.pdfsig

b. für den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für eine andere Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt,
c. sonst im Namen der in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder
d) als Organ oder Bediensteter eines Unternehmens tätig ist, an dem eine oder mehrere inländische oder ausländische Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, das eine solche Gebietskörperschaft allein oder gemeinsam mit anderen solchen Gebietskörperschaften betreibt oder durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht, jedenfalls aber jedes Unternehmens, dessen Gebarung der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt.
4b. Gemeinschaftsbeamter: jeder, der Beamter oder Vertragsbediensteter im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist oder der den Europäischen Gemeinschaften von den Mitgliedstaaten oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird und dort mit Aufgaben betraut ist, die den Aufgaben der Beamten oder sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften entsprechen; Gemeinschaftsbeamte sind auch die Mitglieder von Einrichtungen, die nach den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften errichtet wurden, und die Bediensteten dieser Einrichtungen, die Mitglieder der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Gerichtshofs und des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie die Organwalter und Bediensteten des Europäischen Polizeiamtes (Europol);
4c. Schiedsrichter: jeder Entscheidungsträger eines Schiedsgerichtes im Sinne der §§ 577 ff ZPO mit Sitz im Inland oder noch nicht bestimmtem Sitz (österreichischer Schiedsrichter) oder mit Sitz im Ausland;
5. gefährliche Drohung: eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Zugänglichmachen, Bekanntgeben oder Veröffentlichen von Tatsachen oder Bildaufnahmen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist;
6. Entgelt: jede einer Bewertung in Geld zugängliche Gegenleistung, auch wenn sie einer anderen Person zugute kommen soll als der, der sie angeboten oder gegeben wird;
7. Urkunde: eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen;
8. Computersystem: sowohl einzelne als auch verbundene Vorrichtungen, die der automationsunterstützten Datenverarbeitung dienen;
9. Prostitution: die Vornahme geschlechtlicher Handlungen oder die Duldung geschlechtlicher Handlungen am eigenen Körper gegen Entgelt durch
a) eine minderjährige Person oder
b) eine volljährige Person in der Absicht, sich oder einem Dritten durch die wiederkehrende Vornahme oder Duldung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen;
10. unbares Zahlungsmittel: jedes personengebundene oder übertragbare körperliche Zahlungsmittel, das den Aussteller erkennen lässt, durch Codierung, Ausgestaltung oder Unterschrift gegen Fälschung oder missbräuchliche Verwendung geschützt ist und im Rechtsverkehr bargeldvertretende Funktion hat oder der Ausgabe von Bargeld dient;
11. kritische Infrastruktur: Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teile davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Landesverteidigung oder den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern, das öffentliche Abfallentsorgungs- und Kanalwesen oder den öffentlichen Verkehr haben.

(2) Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Daten sowohl personenbezogene und nicht personenbezogene Daten als auch Programme.

(3) Unter leitenden Angestellten sind Angestellte eines Unternehmens, auf dessen Geschäftsführung ihnen ein maßgeblicher Einfluss zusteht, zu verstehen. Ihnen stehen Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats und Prokuristen ohne Angestelltenverhältnis gleich.

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