
COMMON LAW – GEMEINRECHT
Definition des Begriffs als Angebot: gemeinhin richtig
//gemein , communis, ein altes hochwichtiges und edles wort, nun aber übel heruntergekommen.
1) form und verwandtschaft.
a) goth. gamains, ahd. gimeini, alts. gimêni (gimeini), ags. gemæne; mhd. gemeine, mnd. gemêne, gemeine, gemên, gemein, mnl. gemene, gemeen, altengl. imæne, imene, imone, auch schon mene, wie jetzt mean, d. h. mit vollends abgestosznem i-, eig. ge- (s. sp. 1606); auch im nd. tritt das gestutzte mêne, meine früh auf neben der vollen form, s. Schiller und Lübben 2, 52 fg. 3, 63 fg., und selbst hd., oberd. in alten spuren, besonders im subst. (s. gemeinde 1, d, γ); nd. auch beide nah zusammen, z. b.:
he (Isegrim) stal dat grote unde ik dat klene,
dat wi kregen, dat was gemene,
doch nicht so mene so it scholde,
wente he delede it so he wolde u. s. w. Rein. Vos 2012. 13.//
⊕mehr dazu unter: http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GG07374#XGG07374

A priori gibt es von naturaus gar kein Recht, denn wer will sich schon anmaßen „Rechte zu verteilen“, wenngleich dies, aber genau das ist, was derzeit weltweit gang und gäbe ist.
Immer kleiner werdende Gruppierungen maßen sich an, Dinge zu erlauben, zu fordern oder zu verbieten, genau nach ihrer eigenen Willkür, nur so soll die Welt funktionieren. Sie funktioniert aber genau so nicht, deshalb herrscht Missbrauch von Leib und Leben durch Gewalt, Mord und Totschlag. Rein egoistische Verlangen können nur mit Gewalt durchgesetzt werden, es sein denn… Der Mensch macht von Anfang an bei solchen Unterfangen gar nicht mit und erteilt den Anmaßenden eine klare Absage, sodass deren Vermessenheit gar nicht Fuß fassen kann!!!
Da der Begriff Recht von RICHTIG kommt, muss man sich immer fragen „ist das richtig?“ Das Richtige lässt sich einzig mit den Naturgesetzen beweisen, welche Grundlage jeder Forschung sind. Die Frage die man sich dabei wiederum stellen muss ist „wie macht es die Natur?“
„Wie macht das die Natur?“, ist jene Frage, die sich jeder gute Forscher bei all seinen Forschungen immer und immer wieder zielgerichtet stellt, bis er das Gesetz der Natur, hinter dem vordergründig Sichtbaren, gefunden hat HEUREKA.
⊕ Gerichtsführung der »beweisführenden Argumentation« =
GEMEINGERICHT = GEMEINPROZESS
Das Common law wird nur in folgenden Ländern benutzt (siehe Bild unten), obwohl es in Wahrheit jene Rechtsbasis darstellt, wo die Naturgesetze berücksichtigt werden. Im GEMEINRECHT wird bei Gericht solange argumentiert bis ein Argument nicht mehr widerlegt werden kann. Wenn Argumente nicht mehr zu widerlegen sind gibt es dafür zwei Gründe:
1) keiner der Betroffenen hat bessere Argumente
2) es gibt keine besseren Argumente,
also ist es Naturgesetz, dem keiner widersprechen kann.
Ein nicht zu widerlegendes Argument beruht daher höchstwahrscheinlich auf Wahrheit, daher wünschen sich viele das GEMEINRECHT (Common law) auch in Europa für jegliche Gerichte.
Es geht natürlich auch immer um die Wahrheitsfindung vor Gericht, wer lügt? wer sagt die Wahrheit?
Jener der lügt widerspricht sich immer wieder, weil ja die Wahrheit in im selber der Lüge widerspricht. Jener der die Wahrheit sagt, ist sich und der Natur treu, daher wird er ein bestimmtes Ereignis, dem er beiwohnte, immer in gleicher Weise beschreiben. Darüber hinaus gibt es nur Vermutungen oder Meinungen, als Diskussionsgrundlagen.
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HIER MEIN WUNSCH UND MEINE EMPFEHLUNG AN DIE PARLAMENTE UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN IN ÖSTERREICH: Sofortige Einführung des GEMEINRECHTS (Common law), welches das Strafrecht und das Privatrecht ersatzlos ablöst.
GEMEINRECHT GERICHTE / COMMON LAW COURTS sollten so schnell wie möglich die herrschenden Gerichte im deutschsprachigen Raum ablösen.
So meine Forderung und mein Wunsch als Mensch, als natürliches Wesen der Schöpfung.
Dies wäre meines Erachtens ein erster RICHTIGER und auch WICHTIGER Schritt der Veränderung, von der ja keiner so richtig versteht, in welche Richtung die Veränderung gehen soll, um die herrschenden Missstände aufzulösen und den Weg in Richtung NATÜRLICHE ORDNUNG einzuleiten.
HIER ALSO einen gut NACHVOLLZIEHBARE WUNSCH von VIELEN AN DIE PARLAMENTE der DEUTSCHSPRACHIGEN LÄNDER und alle politischen Parteien, mit der Hoffnung auf schnelle VERWIRKLICHUNG.
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©AnNijaTbé am 3.7.2019 greg.Kal.
MI 26.7.2019 im NATÜRLICHEN KALENDER – KIN 220 – HUN MULUK – Welle 17 – 1. von 3 PORTALTAGEN
MULUK das Wasser lässt mit seiner reinigenden und auch zerstörerischen Kraft nichts aus – es ist unberechenbar – es könnte daher in den nächsten Tagen auch Überschwemmungen geben.

Die Bezeichnung common law hat ihren Ursprung in dem französisch geprägten Begriff comune ley (lateinisch communis lex). Damit war, in Abgrenzung zu den bis ins hohe Mittelalter existierenden unterschiedlichen Rechten der einzelnen germanischen Stämme (Angeln, Sachsen, Jüten usw.), das englische, auf ungeschriebenen Gewohnheiten beruhende, durch richterliche Entscheidungen fortgebildete gemeine Recht gemeint. Der Begriff des Common Law wird dabei in der Literatur heute in zweierlei Weise definiert: Unter dem heute vorherrschenden, weiten Begriff des Common Law wird das gesamte englische Recht einschließlich der Equity und auch des Statute Law verstanden, und zwar in Abgrenzung zum Begriff des Civil Law, der das kontinentaleuropäische Recht kennzeichnet. Der andere, enger verstandene Begriff des Common Law kennzeichnet als Gegenbegriff zur Equity das gemeine Recht, welches von reisenden Richtern (itinerant justices oder justices in eyre) des königlichen Gerichts zu Westminster gebildet wurde. weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Common_Law
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Änderung vorgenommen: am 17.7.2019⊕
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