ORF- Barbara Karlich-Show | Leben an der Armutsgrenze| Beitrag mit Joe Kreissl

symbol kelten

Es ist ganz lustig da zuzuhören und zu sehen, wie Manfred total vernagelt ist und gar nicht kapiert, dass Joe genau von dem redet was er sich wünscht, wofür er aber keine realen Vorstellungen hat, das ist das Problem. Es tut teilweise fast weh, welche Glaubenssätze da verbreitet werden. Milliardäre hätten schwer für ihre Milliarden gearbeitet 😀

Das ist schon fast ein Witz, Milliardäre gibt es nur, wenn sie Verbrechen begangen haben, andere ausgebeutet haben, die für ihre Milliarden schwer arbeiteten 😦

Kein Mensch kann auf reale ehrliche Weise jemals Milliardär werden, das hat der Rudi noch nicht verstanden.

Man muss Joe wirklich in allem Recht geben, es geht unbedingt zuerst einmal darum über den Tellerrand hinaus zu sehen und sich kundig zu machen, was das für ein Spiel ist, in das der Mensch hinein geboren und als erste Total-Beschneidung zur Person gemacht wird. Kaum einer weiß, dass kein Mensch eine Person ist. Warum und weshalb, dem sollten die 3 Herren mal nachgehen, von den Juristen sollte man ja meinen, dass sie wissen müssten, dass eine Person nur eine juristische Funktion darstellt und keinen Menschen.

Weit gefehlt, ich habe mit einer Richterin gesprochen, die mich mit ganz großen Augen ansah, ich wusste nicht, dass sie Richterin ist, das stellte sich erst später heraus, sie gab auf meine Frage aber echt betroffen zu, dass sie das überhaupt nicht wusste!!!!

Traude regt sich zu Recht auf, wenn andere die sie gar nicht kennen ihr erklären wollen, dass sie sehr wohl leistungsfähig ist, auch wenn sie eine Hand kaum benutzen kann. So darf man mit den Mitmenschen keinesfalls umgehen, das ist nicht nur respektlos, sondern auch unwürdig.

Beim Einkommen geht doch auch darum, dass diese ein würdiges Leben ermöglicht. Mit 1200 Euros zu zweit geht das Leben an der Würde vorbei. Wenn jemand, wie dieser Wolfgang sagt er hat 550,- Euros im Monat, dann muss man davon ausgehen, dass er viele Leistungen geschenkt bekommt oder eben für Wohnen und Nahrung nichts bezahlen muss. Solche Summen einfach in den Raum zu stellen, als wäre es möglich damit ein würdiges Leben zu meistern ist nicht in Ordnung.

Die Barbara Karlich Show gibt es bereits seit 16 Jahren (seit 1999), es ist eine Nachmittagssendung, die gerne gesehen wird und sehr nahe an der Realität der normalen Menschen ist, die hier ihre Meinung sagen dürfen zu allen Themen des Lebens.

Wenn man sich die Reaktionen des allerdings eher veralteten Publikums ansieht, erkennt man auch die üblichen verstaubte Ansichten mit denen wir NOCH zu kämpfen haben. Hauptsächlich kommen diese allerdings aus der Unkenntnis. Der Mensch sollte niemals aufhören weiter zu lernen, das Leben zu studieren.

AnNijaTbé am 8.10.2014

symbol kelten

Freeman Joe Kreissl in der ‘Barbara Karlich Show‘

Published on Feb 25, 2015

Die Barbara Karlich Show vom 20. Februar 2015. Das Thema: ‚Sozialstaat – Wer lebt auf meine Kosten?‘ – Alle Rechte beim ORF

Österreich: Mindestsicherung schmälert Beihilfen nicht!!!

Danke Elisabeth, das ist für viele eine ganz wichtige Meldung – 1.8.2014

Gericht: Mindestsicherung darf Wohnbeihilfe nicht schmälern

31. Juli 2014, 14:17

Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Sozialhilfeleistung und daher nicht als Haushaltseinkommen zu werten

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine wichtige Klarstellung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung vorgenommen: Die im Jahr 2010 eingeführte Mindestsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, deshalb kann ihr Bezug keine Auswirkungen auf den Bezug der Wohnbeihilfe haben. Der Wiener Magistrat hatte das anders gesehen und dem Vater einer fünfköpfigen Familie die Wohnbeihilfe gestrichen.

Mit der Mindestsicherung habe das Haushaltseinkommen die Schwelle für die Zuerkennung der Wohnbeihilfe überstiegen, hatte die MA 50 argumentiert. Der Familienvater bekämpfte die Einstellung der Wohnbeihilfe beim Verwaltungsgericht und bekam Recht: Die Mindestsicherung sei eine Sozialhilfeleistung, stellten die Höchstrichter klar. Und solche stellen nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kein Haushaltseinkommen dar.

Mit seinem Urteil habe der VwGH einer nicht unbedenklichen Behördenpraxis einen Riegel vorgeschoben, sagte Rechtsanwalt Dieter Thurin. Ab sofort seien behördliche Entscheidungen rechtswidrig, die dieses Judikat nicht berücksichtigen. Somit könnten sie mit einer hohen Erfolgschance bei den Verwaltungsgerichten bekämpft werden. (APA, 31.7.2014)

Wiener ging vor Gericht

Mit der Mindestsicherung habe das Haushaltseinkommen die Schwelle für die Zuerkennung der Wohnbeihilfe überstiegen, hatte die Magistratsabteilung 50 argumentiert. Der Familienvater bekämpfte die Einstellung der Wohnbeihilfe beim VwGH und bekam Recht: Die Mindestsicherung sei eine Sozialhilfeleistung, stellten die Höchstrichter klar. Und solche stellen nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kein Haushaltseinkommen dar.

Mit seinem Urteil habe der VwGH einer nicht unbedenklichen Behördenpraxis einen Riegel vorgeschoben, begrüßte Rechtsanwalt Dieter Thurin die Klarstellung. Ab jetzt seien behördliche Entscheidungen, die dieses Judikat nicht berücksichtigen, rechtswidrig. Somit könnten sie mit einer hohen Erfolgschance bei den Verwaltungsgerichten bekämpft werden.

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