Zustand der Justiz in Deutschland
2. UPDATE! Strafanzeige gegen Schweizer Bundespräsidenten
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 14. März 2023
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2023/03/14/icic-justizsystem-videos-sehr-zu-empfehlen-genau-hinhoeren-sehen-und-teilen/
IM NAMEN DER REPUBLIK:
Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
Zur Bewältigung der Folgen von COVID-19 im Schulwesen wurde mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Mai 2020 für das (verbleibende) Schuljahr 2019/2020 angeordnet, dass die Schulklassen in zwei Gruppen geteilt und abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet werden.
Darüber hinaus wurde vorgeschrieben, dass alle Personen im Schulgebäude, ausgenommen in der Unterrichtszeit, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen.
Gegen diese Bestimmungen der COVID-19-Schulverordnung riefen zwei schulpflichtige Kinder und ihre Eltern den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Sie machten geltend, dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen.
Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren.
Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden. Der VfGH folgt damit seinen Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier).
Auf die weiteren im Antrag erhobenen Bedenken war bei diesem Ergebnis nicht einzugehen.
(V 436/2020)
Das Urteil im Wortlaut:
V 436/2020-1510.12.20202von 58über den Antrag der mj.*************, der mj.*************, der *********************und des ************************,alle *************,*****************************, alle vertreten durch die Mag. Günter Novak-Kaiser Rechtsanwalt GmbH, Raffaltplatz6, 8850 Murau, §5 Abs.1 in Verbindung mit Anlage B, Z4.2, §7 Abs.3, 4 und 6 sowie §35 der Verordnung des Bundes-ministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO), BGBl.II 208/2020, in eventu §§4 bis 20 sowie Anlage A und B der C-SchVO, BGBl.II 208/2020, in eventu die C-SchVO, BGBl. II 208/2020, zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben, in seiner heutigen nichtöffentlichen Sitzung gemäß Art.139 B-VG zu Recht erkannt:
I.1. §5 Abs.1 in Verbindung mit AnlageB, Z4.2 sowie §7 Abs.3, 4 und6 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO), BGBl.II Nr.208/2020, waren gesetzwidrig.
2. Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
Das Urteil im Wortlaut:
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten DDr. Christoph GRABENWARTER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Verena MADNER und der Mitglieder Dr. Markus ACHATZ, Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, Dr. Sieglinde GAHLEITNER, Dr. Andreas HAUER, Dr. Christoph HERBST, Dr. Michael HOLOUBEK, Dr. Helmut HÖRTENHUBER, Dr. Claudia KAHR, Dr. Georg LIENBACHER, Dr. Michael RAMI, Dr. Johannes SCHNIZER und Dr. Ingrid SIESS-SCHERZ als Stimmführer, im Beisein des verfassungsrechtlichen Mitarbeiters Dr. Martin DORR als Schriftführer,
V 405/2020-1401.10.20202von 26über den Antrag des *************, **************, ********, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz Nistelberger, Stock im Eisen-Platz 3, 1010 Wien, die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon-sumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II 96/2020 idF BGBl. II 162/2020, zur Gänze, in eventu §1, §2 Abs.2, 3, 5 und 6, §3 sowie §4 der Verordnung des Bundesminis-ters für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II 96/2020 idF BGBl. II 162/2020, als gesetzwidrig aufzuheben, in seiner heutigen nicht öffentlichen Sitzung gemäß Art.139 B-VG zu Recht erkannt:
I.1. §3 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinde-rung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020, idF BGBl. II Nr.130/2020 war gesetzwidrig.
2. Die als gesetzwidrig festgestellte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
PS: Hervorhebungen von JJK
weiterlesen: https://lichtweltverlag.at/2021/01/11/covid-19-verfassungsgerichtshof-kippt-verordnungen-der-regierung/
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 11. Januar 2021
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2021/01/11/das-kartenhaus-bricht-zusammen-covid-19-verfassungsgerichtshof-kippt-verordnungen-der-regierung/
Wahrheit gibt es als UR-Begriff gar nicht – was an sich schon hochinteressant ist – es gibt aber den Begriff »wahr« ahd. zurwâri suspiciosus, scandalizatus und das fem. ahd. wâra, ags. wǽre bündnis, vertrag, anord. plur. várar gelöbnis (s. DWB wahre) – Dem was WAHR ist kam die HEIT hinzu und wurde somit zu einem f. Substantiv, das in unserm Leben eine sehr große Bedeutung bekommen hat.
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Liebe Freude von w3000,
es geht immer um den Weltfrieden, der nur auf Wahrheit und Freiheit beruhen kann und auf gegenseitigem Verständnis, wofür wir uns vor allem mit unserer Sprache auseinandersetzen MÜSSEN – JAWOHL MÜSSEN – denn…
Wie kann es Weltfrieden geben, wenn hinter dem vermeintlich gültigen Allgemeinen, versteckte Abmachungen wirken, die gar nicht allgemein bekannt sind und durch Eide an Verschwiegenheit gebunden werden?
Also sollten wir uns um gegenseitiges Verständnis bemühen.
Ich selber bin zur Überzeugung gekommen, dass die wahre Bedeutung unserer schönen Deutschen Sprache in deren Ursprung zu finden ist. Dabei hatte ich auch den Gedanken, dass es ein Verständnis auf seelisch-geistiger Ebene geben müsste, welches ebenfalls im Ursprung der Sprache verankert sein müsste.
Der noch vorhandene Ursprung der Deutschen Sprache ist vor allem im Althochdeutschen bewahrt und in den altnordischen Sprachen zu finden.
Dies war mir mal wichtig klar zu machen, damit Ihr mich besser versteht ♥
In diesem Artikel behandle ich hauptsächlich folgende Begriffe – GEMEIN – RECHT – GERICHT – GESETZ
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und hüt dich für der menschen gsatz (: schatz).
8, 403b;
!!! der bapst in solchem gesatz (dem verbot der priesterehe) des teufels apostel gewesen ist. auf das ubirchristl. buch (1521) A 4b, dafür in den werken gesetz 1, 368b; durch die newen gesatz beschweret. Bocc. (1555) 35;
[Bd. 5, Sp. 4071]
soll ich dann schelmen meister sein,
so geb ich euch die gsatze mein.
schelmenz. 12b;
b) das gesetz der natur: das gesetz der natur hat uns geben, nit hungern, nit dürsten, nit frieszen. spiegel 42b; (das verkaufen von menschen) nicht allein wider got, sunder auch wider natürlich aigenschaft, gesetze und ordnung, nachdem der mensch auch ledig und frei beschaffen ist. Nürnb. pol.-ordn. 117; aus dem gesetze der natur, welches dem geschriebenen göttlichen gesetze keinesweges widerspricht .. zu dem gesetze der natur gehöret auch das völcker-recht oder diejenige schuldigkeit, welche regenten gegen einander in acht zu nehmen haben. vorr. a 7b; das gesetz der natur ist in jedermans herz geschrieben. 8, register K 3a;
musz ich dem trieb misztraun, der leise mich warnt, dem gesetze,
das du selber, natur, mir in den busen geprägt?
XI, 68 (genius 6).
mehr dazu unter: http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GG11172#XGG11172
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Wird eine Definition auf die Bibel zurückgeführt so kann das durchaus dem Naturgesetz entsprechen, muss es aber nicht, denn die Sinn-Geschichten der Bibel wurden hauptsächlich aus den Veden (das ist das viel ältere Wissen und Werk) entnommen, wie mir eine Übersetzerin glaubwürdig versicherte.
Können wir uns also heute tatsächlich noch auf die Bibel berufen, wie das einige tun und dieses Werk als oberstes GESETZ ansehen?
Carl-Peter Hofmann bezieht sich bei seinen Arbeiten auf die Bibel und macht diese zur Grundlage der gesetzlichen Ordnung. Auch Ulf Diebel unser Messias tut es dementsprechend und richtet danach sein Tun aus.
Ich meine, dass dies nur dann machbar wäre, wenn die Bibel tatsächlich ein Werk wäre, dass auf der ganzen Welt verstanden wird, weil sie überall gleich ist und es durch dieses Werk auch keine Missverständnisse geben kann, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist, denn es gibt ja nicht nur eine Bibel, sondern viele Auslegungen und wer kennt heute noch die URBIBEL, so es solch ein Werkt denn je gegeben haben sollte, was ich bezweifle, da ja das ältere Werk die Veden sind.
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gericht, n. , subst. verb. zu richten, recht machen was unrecht ist, ein rechtsurtheil fällen oder vollstrecken, s. richt th. 8, 862, ahd. mhd. gerihte,
gericht n. , subst. verb. zu richten, im sinne von an-, zu-, auf-, einrichten. s. richt th. 8, 861.
Wer könnte sich auf seine Hausbibel bei Gericht berufen, weil er diese ja quasi mit der Muttermilch eingesogen hat und sie auswendig kennt, wenn der Richter sich aber auf eine andere Version der Bibel auf dem Gericht wo dies zur Sprache kommen könnte beruft und wiederum nur diese kennt?
Wer kann für sich das Definitionsrecht eines Dokuments beanspruchen, wenn doch das Werk gar nicht von ihm selber gemacht worden war? Wahrheitsgetreu nenne ich was anderes, so kann es daher meines Erachtens also nicht gehen.
Es kann nur mit den Naturgesetzen gehen, die Natur hat zwar keine Gesetze geschrieben, aber sie hat GESETZMÄSSIGKEIT, also ihre eigenen göttlichen GESETZE, die es zu erkennen gibt und meist, zumindest ansatzweise in spirituellen Werken wie dem KYBALION den Werken von LAO TSE (Taoismus) sowie in den germanischen Mythen der EDDA und GEGENWÄRTIG sogar in der Medizin als gigantischen Erkenntnis in dem Werk von Dr. Geerd Ryke Hamer studiert werden können.
Da die Menschheit Teil der Natur ist, muss sie lernen im Einklang mit den Gesetzen der Natur leben und den Hochmut, nämlich über der Natur stehen zu wollen, aufgeben. Macht euch die Erde untertan, war eine Irreführung. Spätestens bei einer Naturkatastrophe, werden alle Menschen demütig und vergessen auf ihre Vermessenheit sich über diese erheben zu wollen.
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Was die Sprache anlangt, beschäftigt euch bitte auch mit der WOGOBOLOGIE
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Vor wenigen Tagen habe ich eine Freundin gefragt, welche eine Verfechterin des Common-Law-Gerichts ist, wie das denn auf Deutsch heißt. Sie wusste keine Antwort und ich konnte auch keinen Deutschen Begriff dafür finden, also habe ich eine Herleitungen gemacht.
Hier nun eine Weiterführung von zwei Artikeln der letzten Tage:
Dazu ist von meiner Seite nichts mehr zu sagen, denn die Herleitung ist stimmig und der Begriff auf Deutsch also richtig.
Zu COMMON LAW wird auch NATURGERICHT gesagt, das hatte ich auch schon gehört.
Dazu ist zu sagen, dass die Natur auch kein Gericht hat, jedenfalls keines wo Angeklagte verurteilt werden, denn was der Mensch an der Natur kaputt macht bezahlt er ohne Gnade mit Naturkatastrophen. Der Mensch bekommt auch die Naturgesetze gnadenlos als Krankheit zu spüren, die ihn dazu auffordert das gebrochene natürliche Gesetz zu erkennen.
Wie ich in dem Artikel zur „Gerichtsführung der beweisführenden Argumentation“ anführte muss sich das NATURGESETZ aus dem PROZESS heraus offenbaren.
Geht es um die Klärung des Schuldigen für einen angerichteten Schaden, hat der Richter oder die Geschworenen nach der Klärung (Prozess der beweisführenden Argumentation) ein Urteil zu fällen, das niemals den echten Schaden gut machen kann, das aber einen AUSGLEICH schaffen muss. Wenn Täter, Opfer und Richter sich über das Urteil einig sind, war es ein erfolgreicher GMEINGERICHT PROZESS.
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Nun wieder zu Sprache: Es darf RECHT nicht mit Gesetz verwechselt werden, denn das RICHTIGE leitet sich nicht von den Gesetzen her, die der Mensch geschrieben hat, sondern von RICHTIG wie es die NATUR macht und daher auch zwingend so ist >>> folgerichtig muss es also heißen >>> ALLES WAS RECHT IST ~ IST ALLES WAS RICHTIG IST.
Auch darf GEMEIN nicht mit Hinterlist, oder böse oder sonst einem niederen Beweggrund verwechselt werden, was allerdings ganz „allgemein“ leider der Fall ist.
Wie GRIMM sagt: „gemein , communis, ein altes hochwichtiges und edles wort, nun aber übel heruntergekommen.“ Das müssen wir wieder ins richtige Lot bringen, denn alles was GEMEIN ist ist genau das was uns alle betrifft – ALLE = GEMEIN = Gemeinschaft – wird heute nur noch unter dem Begriff „ALLGEMEIN“ verstanden, der aber durch die Hinzufügung von „ALL“ über die wahre Bedeutung des UR-Begriffs weit hinaus schießt und gleich auch das ganze ALL mit einschließt, obwohl es um die Commune, also um die GEMEINDE geht.
Setze ich jetzt dem GEMEIN die HEIT hinzu, haben wir mit GEMEINHEIT, genau den Begriff, der heute als eine List, als Heimtücke oder ähnliches verstanden wird, was diesem Begriff aber gar nicht innewohnte, sondern ihm herunterkommen ließ, wie Grimm das so schön sagt. Wenn man sich zu „gemein“ auch noch die englischen Übersetzungen ansieht, gibt es nicht einen einzigen Begriff, welcher der inneren wahren Bedeutung des UR-Begriffs GEMEIN entspricht. Das ist wirklich sehr traurig – denn daran ist zu erkennen wie unsere sprachlichen inneren Werte über die Sprachgrenzen hinaus verunglimpft werden.
Die GEMEINHEIT ist demnach gegenteilig auch als edler Begriff anzusehen, denn darunter ist die ‚GEMEINDE‚ zu verstehen und nichts als diese, sollte weiterhin für diesen Begriff Geltung haben.
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Die hohe Wahrheit und die RICHTIGEN GESETZE kommen ausschließlich aus der NATUR.
Die andere „gesellschaftliche“ Wahrheit ist kompliziert und ein Ergebnis der Betrachtung. Sie besagt was „wirklich“ passiert ist, allerdings immer nur durch die Brille des Betrachters, oder desjenigen der es erlebt hat, womit wir zur „subjektiven Wahrheit“ kommen, die jedoch a pirori eine gemeine Wahrheit noch nicht ausschließt, aber keinesfalls den Anspruch darauf erheben darf. In der heutigen Zeit werden Ereignisse gefilmt und diese Filme werden interpretiert. Eine Interpretation hat nichts mit der Wahrheit zu tun, sie ist lediglich eine Vermutung, aber auch eine Vermutung könnte die Wahrheit sein, wenn sie in einem GEMEINPROZESS bestätigt werden würde.
Wie sehr Interpretationen voneinander abweichen können, dürfen wir bis heute immer noch und nicht nur im Mainstream erfahren, wenn es um das Ereignis vom 11.9.2001 (9-11) geht. Es konnte aber bis heute keine gesellschaftlich einheitliche Sicht dieses Ereignisses gefunden werden und es findet noch immer nicht das GERICHT DAZU STATT, welches zur Wahrheit führen würde, die auch diesbezüglich NUR DEN NATURGESETZEN entsprechen kann.
Auf der Ebene der Interpretation von Ereignissen wird gelogen, dass sich die Balken biegen, daher brauchen wir GEMEINGERICHTE, um herausfinden zu können, welche Wahrheit sich hinter der Wahrheit, und welche Lüge sich hinter der Lüge verbirgt, woraus also die wahre SCHULD hervorgeht und wer der wahre URSACHENLEGER, also der Schuldige war oder ist.
Was ich in diesem Artikel zu COMMON LAW noch nicht behandelt habe, weil ich ja immer auf Mitarbeit und die Gedanke anderer dazu hoffe, sind die Regeln nach welchen solch ein GEMEINRECHT GERICHT abgehalten werden könnte oder sollte.
Also Freunde beteiligt euch bitte an den dringend benötigten Änderungen und der Ausarbeitung dafür 🙂
© by AnNijaTbé am 13.7.2019
Änderung durch bessere Erkenntnis vorbehalten
Das Interpretationsrecht liegt beim Verfasser
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 13. Juli 2019
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2019/07/13/gesetz-ahd-casacida-gisezzida-gericht-gemein-gemeingericht-wahrheit/
Danke Doris!
Richtig so!!!
Ein generelles Handyverbot sollte es in der U-Bahn und in den Öffis der Städte geben!
In der Bahn sollte es auch Abteile ohne W-Lan geben – manche Züge kann ein Elektrosensitiver gar nicht mehr benutzen, so verstrahlt sind diese!
Die hawaiianische Hauptstadt Honolulu erließ deshalb nun ein Gesetz, das verbietet, beim Überqueren der Straße auf das Handy oder andere elektronische Geräte zu schauen.
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 2. März 2019
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2019/03/02/smombies-beim-strasse-ueberqueren-aufs-handy-schauen-hier-kostet-es-ab-heute-strafe-koelnische-rundschau/