Schaut bitte in der Zeile – Filter by» – da kann man auch die einzelnen Länder wählen – die Österreicher haben mehrheitlich NEIN gesagt, nur die Mitglieder der EU-Partei sagte von den Österreichern JA.
Wie ist das aber jetzt, Strache will Volksabstimmung, was richtig wäre, kann es die dennoch geben, oder ist die EU-Abstimmung endgültig und ein Vertrag mit Kanada bereits unterschrieben oder wie???
CETA: Demonstration verzögert Beginn des EU-Parlaments
Foto: APA/AFP/FREDERICK FLORIN .
Am Mittwoch um 12 Uhr wird im EU-Parlament über CETA abgestimmt. Eine Mehrheit wird erwartet. Zustimmen müssen dann noch die nationalen Parlamente. In der Früh gab es Demos vor dem Parlament.
Das „wache“ Volk will TTIP, CETA und TiSA nicht – … | 23.01.2017 | http://www.kla.tv/9771
Veröffentlicht am 24.01.2017
► Heute am 23. ✓ http://www.kla.tv/9771 Januar 2017 startet in Österreich mit der sogenannten Eintragungswoche eine entscheidende Phase des Volksbegehrens gegen TTIP, CETA und TiSA. Das Freihandelsabkommen TTIP wird seit 2013 hinter verschlossenen Türen, das meint unter dem bewussten Ausschluss der Öffentlichkeit, zwischen den USA und der EU verhandelt.
WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung
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Informationen zum Volksbegehren „Gegen TTIP, CETA und TiSA“, 23. bis 30. Jänner 2017
Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen.
§ 6. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz hat und zum Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen ist.
§ 7. (1) Das Eintragungsverfahren wird von der Eintragungsbehörde (Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich) durchgeführt. Die Gemeinde hat die Eintragungsorte, in denen sich die Stimmberechtigten in die Eintragungslisten eintragen können, zu bestimmen. Werden die Stimmlisten elektronisch geführt (§ 10 Abs. 2), so kann die Gemeinde festlegen, dass der Stimmberechtigte, der für ein Volksbegehren unterschreiben will, jedes Eintragungslokal in der Gemeinde aufsuchen kann. Die Wahl der Eintragungsorte ist in einer Anzahl vorzusehen, daß für die Eintragung aller Stimmberechtigten der Gemeinde in einer Weise vorgesorgt ist, die auf die Bevölkerungszahl und ihre allfällige Streulage in der Gemeinde Bedacht nimmt. Die Eintragungslokale in diesen Orten sind an Werktagen zumindest von 8.00 bis 16.00 Uhr, an zwei Werktagen zusätzlich bis 20.00 Uhr, und an Samstagen sowie an Sonntagen zumindest von 8.00 bis 12.00 Uhr offenzuhalten. In Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwohnern kann an Samstagen und Sonntagen die Eintragungszeit auf jeweils zwei aufeinanderfolgende Stunden verkürzt werden. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten ist in jeder Gemeinde, in Wien in jedem Bezirk, zumindest ein für Körperbehinderte barrierefrei erreichbares Eintragungslokal vorzusehen. Für blinde und schwer sehbehinderte Stimmberechtigte sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten geeignete Leitsysteme vorzusehen.
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Noch ein Volksbegehren kann auch gleich unterschrieben werden:
20.10.2016 – 30.12.2017: Volksbegehren „ORF ohne Gebühren und ohne Politik“
Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem der ORF entstaatlicht wird und die ORF-Gebühren ersatzlos abgeschafft werden.
Unterstützungserklärungen können ab sofort abgegeben werden. Das Einleitungsverfahren läuft zeitlich unbegrenzt – bis die 8.401 Unterschriften erreicht sind.
Auf Wissenschaft3000 werden Gewaltdarstellungen ausschließlich in ANPRANGERNDER Weise gezeigt, da wir jegliche Art von Gewalt am Menschen, menschenähnlichen Wesen, an Tieren und gegen die Natur verabscheuen!