Published on Jan 19, 2017
Published on Jan 19, 2017
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 24. August 2018
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2018/08/24/unfassbar-hubble-betriebsleiter-hat-in-25-jahren-nie-das-teleskop-live-gesehen/
Die dreiste Vorgehensweise der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die fachliche Unkenntnis dieser und letztendlich das Verbot Tiere vor dem Tod zu bewahren, ließ Herrn Schrader aktiv werden. Dieser stellte nun Strafanzeige gegen die örtlichen Behörden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Wie der Name „Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz“ genau das Gegenteil von dem aussagt, was die Mitarbeiter dort veranstalten, grenzt schon an maßlose Heuchelei.
Weder setzen sie sich hier für Gesundheit von Tieren ein, noch geht es dort um Verbraucherschutz, denn viele von Schraders Kunden sind verständlicher Weise entsetzt, wenn sie nun hören müssen: Ich kann ihremTier zwar sehr einfach und kostengünstig helfen, aber mir wurde es von behördlicher Seite verboten.
Dirk Schrader wird u.a. heute Abend im Kulturstudio ab 20:00 live zu den Vorwürfen und seinem jetzigen Handeln Auskunft geben. Aufgrund des Arzeneimitteltrechts darf er dort nichts über die Wirksamkeit von Chlordioxid äussern. Daher haben wir ein wenig recherchiert und werden einige unglaubliche Erfolgsfälle vorstellen, die mit Cents Kosten geheilt werden
STRAFANZEIGE
Verbot der Herstellung und Anwendung von Chlordioxid
Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihre Verfügung und erstatte gleichzeitig Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Dr. Ludger Heitgerken, Dr. Silviu Tomuta, Antje Steinbicker ,Billstraße 80, 20539 Hamburg wegen gemeinschaftlichen Amtsmißbrauchs sowie aus allen rechtlichen Gründen und stelle Strafantrag.
Sachverhalt
Den Beschuldigten fehlt es an Sachverstand. Entgegen deren Vorstellungen darf ein Tierarzt oder Arzt im Rahmen der Therapiehoheit in seiner Praxis (auch Therapiefreiheit genannt) Stoffe, die nicht gem. Arzneimittelgesetz zugelassen sind, zur Heilung von Patienten anwenden, wenn die sonst geeignet scheinenden Mittel nicht wirksam sind oder nicht ausreichen.
Dies gebietet insbesondere die Rechtsgrundlage des Therapienotstandes.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der betreffende Stoff nach dem Arzneimittelgesetz „zugelassen“ worden ist.
Allein die offenkundige Schädlichkeit eines Wirkstoffes kann dazu führen, dessen Anwendung ordnungsrechtlich einzuschränken.
Dies ist jedoch bei der Herstellung und Anwendung von Chlordioxid in unserem Institut nicht der Fall.
Die Beschuldigten lassen sich in ihrem Handeln von Halbwissen leiten, welches sie infolge Medienberichterstattung über ein im Internet käufliches Mittel, als MMS bekannt, erworben zu haben glauben, dessen Wirkung zweifelsohne auf Chlordioxid beruht, und eine diesbezügliche Warnung vor dessen Anwendung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Sie sind der Auffassung, daß MMS gleichzusetzen sei mit der Herstellung von Chlordioxid und Anwendung bei Patienten in unserem Institut.
Diese Auffassung ist falsch. Sie entbehrt jeglicher Grundlage.
Der Beschwerdeführer und Unterzeichnende ist sich des weiteren darüber im Klaren, dass allein sachfremde Gründe die Beschuldigten zu ihrer Ordnungsmaßnahme veranlasst haben. So ist die überaus große Herzlichkeit und Freundschaftlichkeit zwischen dem Unterzeichnenden und der entweder von der CDU und auch von der SPD gestaltete Behörde stadtbekannt. Es handelt sich bei der Ordnungsmaßnahme mithin um eine willkommene Gelegenheit, alte Rechnungen zu begleichen.
Seit langem wird das bei uns synthetisierte Chlordioxid mit 100%igem Erfolg und ohne jegliche Beschädigung von Patienten insbesondere bei Hautinfektionen eingesetzt:
Hierzu werden 20 Tropfen einer 20,5 %igen Natriumchlorit mit 20 Tropfen einer 3,5%igen Salzsäure exakt 1 Minute lang vermischt und in 60 ml kaltem Leitungswasser gelöst. In Kenntnis der Giftigkeit des entstehenden Gases erfolgt die Herstellung unter Absaugung bzw. ist auch vor einem geöffneten Fenster möglich.
Das Betupfen infizierter Hautstellen mit dieser Lösung (eine intensivere Wirkung erfolgt unter Vorbehandlung mit 50%iger DMSO-Lösung) führt zu einer sofortigen Beseitigung aller erreichbarer Mikroorganismen. Das Betupfen wird sicherheitshalber mehrfach durchgeführt.
Bei allergisch bedingten Hautentzündungen wird ggf. mit Cortisonen und/oder Antihistaminika parallel behandelt.
Bei Infektionen der Atemwege oder des Darm-Traktes
bringen wir 1-2 Tropfen einer 20,5 %igen Natriumchloritlösung mit 1-2 Tropfen einer 3,5%igen Salzsäurelösung exakt 1 Minute zusammen (am besten benutzt man ein gängiges Schnapsglas), gibt dann mit einer Spritze ca. 2-5 ml Leitungswasser hinzu, löst das Gemenge auf, zieht es in die Spritze zurück und verabreicht die Mischung direkt in den Fang des Tieres (am besten seitlich in die Backentasche). Diese Behandlung erfolgt unter vorheriger Verabreichung von Nahrung (nie nüchtern!), in dramatischen Fällen zweimal am Tag. Auch hierbei konnte eine Schädigung von Patienten zu keiner Zeit beobachtet werden. Therapieresistente Infektionen wie Parvovirose oder Coli-Sepsis wurden auch mit entsprechenden Infusionen geheilt. Interessanterweise konnten wir im Jahr 2013 bis heute 7 Fälle von Malignem Lymphom des Hundes mit der oralen Methode zum Stehen bringen.
Unter Zuhilfenahme der nachstehenden Ausführungen von Dr. Hartmut Fischer, Lauterbach, wären zunächst Begriffserläuterungen notwendig:
Natriumchlorit ist die stabile Kristallform, die durch Umsetzung des Chlordioxids mit Natriumhydroxid als Natriumsalz durch Disproportionierung, oder unter Zugabe von Wasserstoffperoxid direkt, entsteht. Toxizität: 165 mg/kg-1 (LD50,Ratte,oral).
Chlordioxid ClO2 lässt sich daraus freisetzen, wenn es in wässiger Lösung angesäuert oder mit Chlor versetzt wird. Es ist ein bei Raumtemperatur gasförmiger Stoff mit einem Absorbtionsmaximum bei ca. 355 nm, wodurch sich die gelb-grün Färbung ergibt. Toxizität: 292 mg/kg-1 (LD50, Ratte, oral). Die wissenschaftliche Litaratur zu ClO2 zeigt über das Suchportal SiFinder etwa 1200 Treffer, die sich sowohl aus Grundlagenforschung als auch aus Anwendungen in Industrie und Medizin u.a. zusammensetzt. Chlordioxid disproportioniert/zerfällt, beschleunigt durch Lichteinfluss, zu verschiedenen Produkten wie Chlorit und Chlorat. Es löst sich bereitwillig in Wasser.
Toxizitäten zum Vergleich: Diclofenac (Voltaren) 62,5 mg/kg-1 (LD50, Ratte oral),Acetylsalicylsäure (Aspirin) 200 mg/kg-1 (LD50, Ratte, oral), also beide toxischer alsChlordioxid.
MMS dagegen ist ein willkürliches Kunstwort, das weder eine genaue Stoffdefinition erlaubt, noch einen eingetragenen Produktnamen darstellt. Allgemein wird darunter die wässrige Mischung aus Natriumchlorit und einer anorganischen oder organischen Säure verstanden, die einen pH-Wert deutlich unter 7 aufweist.
Wässrige Lösungen aus Natriumchlorit und Säuren, die einen pH-Wert von > 7 aufweisen, setzen in einer verlangsamten Kinetik, über verschiedene Zwischenstufen, ebenfalls Chlordioxid frei. Man spricht auch von ClO2 in statu nascendi (lat. Im Entstehen).
Rechtliche Einordnung:
Weder Chlordioxid noch Natriumchlorit sind im Anhang des AMG genannt, noch in der AMK-Liste der bedenklichen Stoffe. Dadurch ergibt sich, dass diese weder den Status eines Arzneimittels innehaben noch als bedenklich eingestuft sind. Aufgrund der Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Eigenherstellung (§ 21, 2c AMG und § 13, 2b AMG) und Anwendung im Rahmen der Therapiefreiheit, sollte ein medizinischer Einsatz in eigener Praxis deshalb generell möglich sein. Hinzu kommt noch der Begriff des Therapienotstandes (§ 56a, Abs. 2 AMG), der beispielsweise für sog. aufgegebene Patienten oder Krankheiten, für die keine etablierten Arzneimittel zur Verfügung stehen, Anwendung finden könnte. Dies setzt natürlich Sachverstand, Sorgfalt, Patientenaufklärung usw. voraus, was in meinem Falle sicher niemand anzweifeln wird.
Unsachgemäße Anwendungen, Überdosierungen usw. durch Therapeuten und Laien sind sicher damit möglich und auch schon vorgekommen, jedoch gilt diese Feststellung wohl für ausnahmslos jeden breit eingesetzten (Wirk-)Stoff und jedes offiziell anerkanntes Arzneimittel. Das die Dosierung das Gift macht, weiß man ja sogar von Kochsalz.
Eigenschaften/Nutzen:
Chlordioxid wird in der Biochemie als Oxidationsmittel eingeordnet, wozu man Stoffe zählt, die entweder Sauerstoffatome übertragen oder aufgrund ihrer Elektronegativität negativer Elementarladungen in Form von Elektroden aufnehmen oder beides gleichzeitig. Damit reiht es sich in eine ganze Gruppe von Stoffen ein, die ebenfalls medizinisch-therapeutisch genutzt werden. Dazu gehören Ozon, Wasserstoffperoxid, Kaliumpermanganat, Artesunat (ein organisches Peroxid) oder auch Hypochlorit. Insbesondere fürNatriumchlorit/Chlordioxid, Wasserstoffperoxid und Hypochlorit wurde in der immunologischen Grundlagenforschung schon vor Jahrzehnten festgestellt (und auch teilweise mit Nobelpreisen „geadelt“), dass diese z.B. im Rahmen einer Fieberreaktion bei Infektion, Krebs usw. auch physiologisch in menschlichen/tierischen Zellen vorkommen bzw. erzeugt werden. Oxidative Wirkstoffe haben den entscheidenden Vorteil, dass Mikroorganismen gegen sie keine Resistenz bilden können, womit wir „der Evolution“ eine erfreuliche Weitsicht bescheinigen können.
Andersherum betrachtet tolerieren menschliche/tierische Zellen also von Natur aus ein gewisses Maß an oxidativ wirkenden Stoffen, wohingegen Mikroorganismen oder sonstige Antigene schon bei wesentlich niedrigeren Konzentrationen zerstört werden. Das ist der Grund, warum wir zum Beispiel Ozon infundieren können, obwohl es als stärkstes Gift für organisches Material gilt. Entscheidend ist eben die verträgliche und zugleich wirksame Dosisfindung, die für Ozon genauso erfolgt ist, wie sie für jedes andere Oxidanz erfolgen kann – auch für Chlordioxid.
Für Chlordioxid sind zahlreiche, mengenmäßig bedeutende Anwendungen beschrieben, u.a. die Verwendung für die Trinkwasserbehandlung nach gleichnamiger Verordnung oder die Behandlung von Prozesswasser in der Getränke-, Milch- und Lebensmittelindustrie. Diese berufen sich auf die abtötende Wirksamkeit von Chlordioxid gegenüber praktisch allen Viren, Bakterien, Sporen, Schimmelpilzen und sogar Prionen! (1) Lediglich die bekanntermaßen widerstandsfähigen Mykobakterien sind eher unempfindlich gegenüber CLO2.
Gleichzeitig wurde schon im Jahr 2000 durch toxikologische Untersuchungen festgestellt, dass: …höhere Organismen relativ unempfindlich gegen die Aufnahme von Chlordioxiddurch Verschlucken sind. So wurden zum Beispiel in einer Studie am Menschen bei der einmaligen Einnahme von 24 mg Chlordioxid in einem Liter beziehungsweise 2,5 mg Chlorit in 500 ml Wasser bei zehn gesunden Männern keine negativen Veränderungen festgestellt. (2)
Ebenso befand die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit): „…Außerdem gibt es trotz einer langen Anwendungsgeschichte keine öffentlichen Daten, die darauf hindeuten, dass die Verwendung von Chlordioxid zu einer erhöhten bakteriellen Toleranz gegenüber Chlordioxid oder zu einer erhöhten Resistenz gegenüber therapeutischen Antibiotika und anderen antimikrobiellen Mitteln führt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung vertritt die Auffassung, dass „mit Chlordioxid behandeltes Hähnchenfleisch für den Verbraucher nicht gesundheitsschädlich ist und in Sachen Keimfreiheit sogar Vorteile bringt.“
Chlordioxid ist darüber hinaus seit langem Gegenstand medizinischer Forschung und Anwendung gewesen, was sich in Form zahlreicher Patentschriften in der Literatur niedergeschlagen hat. Beispiele sind:
- US 4.03 5,483 /12.07.1977 zur Nutzung von Natriumchlorit als ungiftiges Antiseptikum. …nutzbringend bei der Behandlung von Verbrennungen und anderen Wunden und zur Behandlung von Infektionen, ohne dass in den natürlichen Regenerationsprozess eingegriffen wird…
- US 2,70 1,781 / 08.02.1955 Vermarktung einer antiseptischen Lösung für den allgemeinen klinischen Gebrauch.
- US 5,01 9,402 / 28.05.1991, Firma Alcide zur Vermarktung eines Produkts mit Chlordioxid zur Desinfektion von Blut und Blutkonserven. Alcide (eine Mischung aus Natriumchlorid und Milchsäure) ist aktuell in der Produktpalette von ECOLAB unter dem Namen LD zu finden und ist außerdem diejenige Zubereitung, die für die Erhebung der toxikologischen Gutachten zu ClO2 benutzt wurde/wird.
- US 5,83 0,511 / 03.11.1998 zur Vermarktung eines Produkts, dessen Bestandteil auch Natriumchlorit ist und das der Stimulation des Immunsystems dienen soll. ES wurde an die Firma Bioxy Inc. Vergeben, wird bei Tieren als Futterergänzungsmittel verwendet und führt zu einer geringeren Sterblichkeit, geringerer Ausscheidung von Stickstoff, geringerer Abhängigkeit von Antibiotika und Impfungen und einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Tiere.
- US 5,85 5,922 / 05.01 1999, erteilt an das Unternehmen BioCide International für die Vermarktung eines Produkts, das bei der therapeutischen Behandlung von schlecht heilenden oder nicht vernarbenden chronischen Wunden und anderen Hauterkrankungen zur Anwendung kommt.
- US 6,09 9,855 /08.08.2000 Immun-Stimulanz für Tiere, erteilt an die Firma Bioxy Inc.
- US 4,29 6,102 / 20.10.1981 über die Vermarktung eines Produkts zur Bekämpfung der Amöbenruhr beim Menschen durch orale Verabreichung von Chlordioxid, Patent erteilt an Felipe Lazo, Mexico City.
- US 6,25 1, 372 B1 / 26.06.2001 erteilt an Procter & Gamble für die Vermarktung eines Produkts zur oralen Vorbeugung von Mundgeruch.
- US 4,85 1,222 / 25.07.1989, erteilt an die Firma Oxo für die Vermarktung eines Produkts zur Regeneration des Knochenmarks.
- US 4,73 7, 307 / 02.04.1988 für die Vermarktung eines Produkts zur Bekämpfung von Bakterien, Pilzen und Viren bei Hauterkrankungen.
- US 5,25 2,343 / 02.03.1982 erteilt an Felipe Lazo aus Mexiko für die Kommerzialisierung eines Medikaments zur Behandlung von Hautverbrennungen.
- US 5,25 2,343 / 12.10.1993 erteilt an die Firma Alcide zur Vermarktung eines Produkts zur Prophylaxe und Behandlung von bakteriellen Infektionen, insbesondere Mastitis, wobei bis zu 1000 ppm Chlordioxid zur Anwendung kommen.
- EP 2508474 A1 / 30.03.2012 und Querverweise, Fa. Wacker Chemie, mit alpha-Cyclodextrin als molekularem Container stabilisiertes Chlordioxid, für das unter anderem die Anwendung von Wundpflastern vorgeschlagen wird. In der Beschreibung wird vor allem die Selektivität von CLO2 gegenüber anderen Oxidantien hervorgehoben, was seine Anwendung am/im menschlichen oder tierischen Gewebe prädestiniere.
Natürlich sind Patente keine Wirksamkeitsbelege im Sinne der Erhebung klinischer Daten. Solche finden sich jedoch ebenfalls in der Literatur,weil ClO2 unter dem angelsächsischen Namen Dioxychlor schon in den achtziger Jahren, vor allem von Ärzten der berühmten Mayo-Kliniken, entwickelt und umfassend als Infusionslösung bei verschiedensten Erkrankungen nachweislich erfolgreich eingesetzt wurde. Entsprechende Veröffentlichungen sind über medizinische Fakultäten in den Staaten einsehbar. Aus den toxikologischen Arbeiten unter Verwendung der Mischung aus Natriumchlorit und Milchsäure geht hervor: „… it is excellent for herpes, fungus of fingernail, warts and treatment of burn infection. The active ingredients in this compound are sodium chlorite (CLO2) and lactic acid…it has been extremely effective, particularly in old chronic lesions where no other product has been useful.“ !!! (3)
Weitere medizinisch-wissenschaftliche Belege für Wirksamkeit und Verträglichkeit von geeigneten Chlordioxid-Zubereitungen in sinnvoller Dosierung können von jedermann recherchiert werden.
Die gegenwärtige, emotional geführte und ungerechte „Hexenjagd“ gegen ein seit Jahrzehnten vielfach verwendetes Oxidationsmittel, ist vor diesem Hintergrund sachlich nicht nachvollziehbar. Lediglich ein ausgeprägter Mangel an wissenschaftlichen Basisinformationen kann die anzufechtende behördliche Verfügung mit Strafandrohung herbeigeführt haben. Sehr wahrscheinlich unter dem Einfluss neidischer Kollegen oder schlagzeilenhungriger Medienvertreter. Dass es sich um den medizinhistorisch bekannten Semmelweis-Reflex handelt, der nach entsprechenden Forschungsarbeiten leider schon öfters dazu führte, dass sich verbesserte Therapiewellen, aufgrund der Verhinderungshaltung der institutionellen Kräfte nur alle 50 Jahre durchsetzen können, will ich nicht hoffen. Es geht hier schlicht und ergreifend um den Bestand der seit Jahrtausenden bewährten Therapiefreiheit in der Heilkunst, ohne die keine einzige der modernen Errungenschaften der Medizin möglich gewesen wäre.
Ich danke Dr. Hartmut Fischer aus 36341 Lauterbach, Talstraße 51, für seine mir zur Verfügung gestellten Textbausteine.
Dirk Schrader, ltd TA
Literaturhinweise:
Seymour Stanton Block: Disinfection, sterilisation and preservation. 15. Dezember 2000, S. 215Ff
Toxikologischer Review über Chlordioxid und Chlorit der U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Washington, DC; September 2000
M.S.Abdel-Rahman, S.E. Gerges and H.Alliger, Toxicity af Alcide, Journal of applied Toxicology, Vol. 2, No. 3, 1982, p.160.
Ergänzung zur Strafanzeige
§ 69 Abs. 1 Nr. 1,2 und 4 AMG berechtigt Behörden zu Anordnungen, wenn
- die erforderliche Zulassung oder Registrierung für das Arzneimittel nicht vorliegt oder deren Ruhen angeordnet ist,
- das Arzneimittel oder der Wirkstoff nicht nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln hergestellt ist oder nicht die nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln angemessene Qualität aufweist,
- der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßen Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen …
Chlordioxid ist ein Molekül, welches ebenso wie Kochsalz oder Zucker keiner Zulassung bedarf. Es kann von Jedermann aus Natriumchlorit und einer Säure hergestellt werden. Es kann nicht patentiert werden ebenso wenig wie Natriumchlorit und Salzsäure. Die drei Stoffe sind weder im Anhang des AMG genannt, noch in der AMK-Liste der bedenklichen Stoffe.
Dadurch ergibt sich, dass diese weder den Status eines Arzneimittels innehaben noch haben können noch als bedenklich eingestuft sind. Aufgrund der Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Eigenherstellung (§ 21, 2c AMG und § 13, 2b AMG und Anwendung im Rahmen der Therapiefreiheit, sollte ein medizinischer Einsatz in eigener Praxis generell möglich sein. Hinzukommt noch der Begriff des Therapienotstandes ( § 56 a, Abs. 2 AMG), der beispielsweise für sog. aufgegebene Patienten oder Krankheiten, für die keine etablierten Arzneimittel zur Verfügung stehen, Anwendung finden könnte /muss.
Chlordioxid wenden wir in unserer Praxis nur an, wenn andere zur Verfügung stehenden Arzneimittel keine Sicherheit bieten können: Wenn zum Beispiel im Rahmen der Brachycephalen-Chirurgie die so genannten Ventilnasen mit einem Laser bzw. chirurgisch geöffnet werden. Es ergab sich einmal dass eine Hundehalterin das OP-Feld der Nase – wie besprochen – nicht zu pflegen vermochte. Sie kam mit ihrem Hund nach 3 Wochen wieder: Er hatte keine Nase mehr.
Mit keinem anderen Wirkstoff als mit Chlordioxid ist so etwas sicher zu verhindern.
Diese medizinische Sensation konnte auch bei Behandlungen aufgegebener Patienten mit einer chronischen Otitis externa festgestellt werden. Natürlich habe ich das in einem Blog auf der Internetseite www.kritische-tiermedizin.de beschrieben, was mir als Werbung für ein „nicht zugelassenes Arzneimittel“ im Sinne des AMG angelastet wird.
Stellen Sie sich vor, wir haben Kenntnis davon, dass Chlordioxid höchst wirksam ist gegen Malaria oder HIV-Infektionen oder gar Ebola-Infektionen und behalten diese Erkenntnis für uns. Das wäre ein Verbrechen an der Menschheit und gleichzusetzen mit experimentellem Völkermord.
Natürlich handelt es sich bei der chronischen Otitis externa des Hundes und der Katze nicht um eine Seuche, sie ist jedoch eine für das Tier eine unsägliche und für den Tierhalter hinsichtlich der tierärztlichen Kosten eine existenzbedrohende Schwerststörung.
Die Möglichkeit, die Anwendung von Chlordioxid der Kollegenschaft in Form eines Internet-Blogs mitzuteilen, war die einzige Möglichkeit, Öffentlichkeit herzustellen. Die Universitäten hätten das nicht gemacht. Immerhin handelt es sich um eine Sensation, die gleichzusetzen ist mit der Veröffentlichung, dass die Erde keine Scheibe, sondern eine Kugel ist.
Bei der Behandlung einer „austherapierten“ Otitis externa mit Chlordixid und bei seiner Anwendung zur Pflege einer operierten Nase, um eine Katastrophe sicher zu verhindern, und natürlich bei vielen anderen hochgefährlichen Krankheitsentwicklungen handelte es sich stets um den viel zitierten Therapienotstand. Eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier war und ist zu keiner Zeit zu befürchten ( § 21 Abs 2 Nr. 4 und Abs 2a Satz 1 AMG).
Die anderslautende Behauptung der zuständigen Behördenmitarbeiter ist willkürlich und unbewiesen.
Sie ist im Zusammenhang mit den erwiesenen Heilerfolgen in unserem Hause ein krimineller Akt der Verleumdung und Täuschung der Öffentlichkeit.
Immerhin handelt es sich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz um eine Fachbehörde der Hansestadt Hamburg und seine Mitarbeiter dürften wohl schwerlich den Status „dumm, psychisch krank oder verantwortungslos“ innehaben. Wenn das aber nicht zutrifft, so wäre deren Verhalten in dieser Sache ein Akt besonderer Bösartigkeit und als „Amtsmißbrauch“ strafrechtlich zu verfolgen. Darüber hinaus liesse sich feststellen, dass deren hohe Gehälter und Pensionen völlig ungerechtfertigt sind.
Es fällt des weiteren auf, dass die Verfasserin/der Verfasser der Ordnungsverfügung Chlordioxid und Natriumnitrit (S.2 unten) vermischen, mithin von der Materie nur geringste Ahnung haben.
Diese „Fachleute“ schreiben:
„Eine Verschreibung, Abgabe und Anwendung des nicht zugelassenen Arzneimittels Chlordioxid, das von keine Rechtsverordnung nach § 36 oder 39 Abs 3 Satz 1 Nr. 2 erfasst wird und auch kein homöopathisches Arzneimittel ist, wäre nur zulässig, wenn es gem. §21 Abs 2 Nr. 4 AMG hergestellt werden könnte (§ 56 a Abs 1 Nr 2 AMG)“
Sie wissen jedoch um den Umstand, dass Chlordioxid keiner Zulassung bedarf, oder doch nicht?§ 56 a Abs 1 regelt die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte:
„soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre und eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befürchten ist, darf der der Tierarzt bei Einzeltieren (…) „blablabla und so weiter…. siehe oben.
Und dann folgern sie: „Auch das ist nicht der Fall“.
Die Frage ist nun, ob bei dieser Ordnungsverfügung irgendwelche ungebildete Spinner das AMG (Arzneimittelgesetz) „gewälzt“ haben, um die Anwendung von Chlordioxid auf Weisung von „oben“ in unserem Hause unmöglich zu machen…?
Diese wagen es, ohne jegliche Kenntnis, Folgendes zu Papier zu bringen:
„Aus hiesiger Sicht entbehren die Anpreisungen von Chlordioxid als wirksames Arzneimittel und die Nennung zahlreicher Indikationen für dessen Einsatz (von Aids über Krebs bis Zirrhose) jeglicher Grundlage und sind für Tierbesitzer überaus irreführend (…)“
Eine derartige Anpreisung wurde von mir zu keiner Zeit vorgenommen. Eine Wirksamkeit auf Grund von Erfahrungsberichten ist indes in dem Buch von Dr. Antje Oswald (Das MMS – Buch) nachzulesen, deren Inhalte von mir teilweise wiedergegeben worden sind.
Diese wagen es weiter, offenbar ohne jegliche Kenntnis, zu schreiben:
„Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirkung Wirksamkeit oder Wirkungen oder Wirkstoffen eine Aktivität beigelegt werden, die sie nicht haben….“
Wer sind diese Leute, die so etwas verlautbaren? Wissen die wirklich, wovon sie sprechen? Haben die festgestellt, dass Chlordioxid z.B. bei der Otitis externa des Hundes und der Katze nicht wirksam ist? Oder handelt es sich bei denen um Schwachsinnige, die eine Erfahrung mit Chlordioxid von Amtes wegen nur vorgeben und – betrügen?
Die Verantwortlichen der Ordnungsverfügung sind nicht zu bremsen:
Sie bemühen die Warnmeldung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vor der Anwendung von „MMS“ und verkennen schlicht, dass MMS sicher nicht dasselbe ist wie Chlordioxid.
Die Behauptung, …(…) „Chlordioxid wirkt auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend“ ist schlicht falsch und weist auf eine Laienspieltruppe in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die blindwütig und ohne jegliche Kenntnis der Chemie nach Argumenten sucht, dessen Anwendung zu verunmöglichen.
In meinem Schreiben an die Behörde vom 24.7.2014 wird klargestellt, dass die Herstellung von Chlordioxid in unserem Hause, eine alkalische Lösung ergibt. Diese liegt im Bereich PH-Wert 7,5 bis 8. Eine Schädigung von Haut oder Schleimhaut ist folglich unmöglich.
Zu vermuten ist, dass die benannte Laienspieltruppe das Schreiben vom 24.7.2014 nicht gelesen – geschweige denn verstanden hat. Deren Argumentation und das „Herumklopfen“ auf „MMS“ weisen jedoch auf kriminelle und diabolische Absichten.
Zu keiner Zeit wurde in unserem Hause MMS verwendet. Seine Wirkung auf Tiere und Menschen kann also nicht Gegenstand dieser Auseinandersetzung sein.
Hamburg, 14.09.2014
Dirk Schrader
Die gesamte Korrespondenz zwischen Dirk Schrader und der Gesundheitsbehörde Hamburg:
Androhung Stadt Hamburg
Antwortschreiben
7 Fragen an die Gesundheitsbehörde Hamburg
Widerspruch_und_Anzeige
–
http://kritische-tiermedizin.de/:
Zu Risiken und Nebenwirkungen der tierärztlichen Praxis Teil I
Zu Risiken und Nebenwirkungen der tierärztlichen Praxis Teil II
Zu Risiken und Nebenwirkungen der tierärztlichen Praxis Teil III
Zu Risiken und Nebenwirkungen der tierärztlichen Praxis Teil IV
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 10. November 2017
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2017/11/10/tierleben-retten-verboten-tierarzt-schrader-stellt-strafanzeige/
Danke Roland, dass du mich auf diese Sache aufmerksam gemacht hast!
Ich habe mir die ganze Geschichte nicht angehört, weil ich die Geschichten zu Kindesentzug ohnehin sehr gut kenne und ehrlich gesagt nicht mehr hören kann – die Geschichten gleichen alle einander so sehr und sind alle entsetzlich. Nachdem ich mir ausreichend davon angehört hatte interessierte mich nur noch die „staatenlos“ Geschichte mit Jo.
Was mit den Kindern in unserer Zeit passiert ist mehr als abartig und unerträglich!
Für alle die damit noch nichts zu tun hatten, hört euch das an… Leider sind wir machtlos, egal ob mit oder ohne Staatsangehörigkeit, diesbezüglich gibt es nur einen graduellen Unterschied, denn es herrscht, wenn es darauf ankommt die nackte Gewalt und Willkür mit der Macht der Gewalt. Ich muss das so schonungslos sagen, damit auch den sogenannten „Blauäugigen“ vielleicht doch noch ein kleines Licht der Wahrheit aufgeht!!!
Ich habe auch Eltern kennengelernt, die nicht wissen wo ihre Kinder sind. Ich habe persönlich bei einer Demo mit dem österreichischen Verfassungsschutz gesprochen, der gerufen wurde, obwohl unsere Demo angemeldet und erlaubt gewesen war. Es war gut mit dem Verfassungsschutz zu reden, denn die beiden Männer wollten nicht glauben, dass es auch Kindesentzug ohne Gerichtsbeschluss gibt. Einer der beiden sprach dann nahezu eine Stunde mit dem Anwalt eines Elternteils, der ihn dann überzeugte, dass der Kindesentzug ohne Gerichtsbeschluss stattgefunden hat. Wir teilten auch mit, dass wir 26 solche Fälle betreuen – es geht also absolut nicht um Einzelfälle.
Mehr will ich dazu nicht sagen, denn es gibt auf dieser Seite dazu schon ganz viel zu diesem Thema zu lesen, zu hören…
Wir fordern die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien, welche Kindesentzug ohne Gerichtsbeschluss verbieten und als Entführungs-Verbrechen ahndet! Wer sich an Kindesmissbrauch beteiligt muss vor einem Volks-Schöffengericht zur Verantwortung gezogen werden.
Vielmehr möchte ich jetzt das Augenmerk auf die Vorgangsweise der Behörde legen, wie mit der Anzeige gegen Jo Conrad umgegangen wird – Staatsbürger oder staatenlos… ab Minute 56:h
Hat er nun einen Staatsangehörigkeitsnachweis oder nicht – ich weiß es nicht – ich habe ihn nicht gesehen. Dass er ganz viel darüber berichtete und viele TV-Gespräche geführt hat, heißt noch nicht, dass er tatsächlich selber auch einen hat. Bitte nehmt mir diese Worte nicht krumm – ich musste durch bittere Erfahrung lernen, fast alles anzuzweifeln.
Auch für mich ist klar, dass alle, die sich der Wahrheit und dem Frieden verpflichtet fühlen auch zusammenhalten und sich gegenseitig unterstützen sollen, deshalb blogge ich auch diese Sache und weil es Roland ein großes Anliegen zu sein scheint.
Gespannt darf man allemal darauf sein, was bei dieser Geschichte heraus kommt und welches Gesicht uns die Justiz in dieser Sache zeigt!!! Dieser Vorfall sollte aber nicht die ganze Aufmerksamkeit der Wahrheitsbewegung auf sich ziehen, sondern nur weitere Umstände aufzeigen, sodass diese auch zur richtigen Wahlentscheidung im September und Oktober beitragen.
©AnNijaTbé: am 22-8-2017 – dem natürlichen Rhythmus angepasster Zeitrechnung
Justizskandal Kindesentzug – Berichterstatter auf der Anklagebank
Kulturstudio Klartext No.157 vom 20.07.2017
Jo Conrad
http://www.bewusst.tv
Angela Masch
Kindesentzug, ein heikles Thema, das für die Betroffenen oft Traumata verursacht. Über die unseriösen und rechtsbrüchigen Methoden einiger Jugendämter, Behörden und Gerichte haben wir schon des Öfteren berichtet. Nun gewinnt diese Thematik eine ganz neue Qualität.
Unser Kollege Jo Conrad, der über den Fall Dave Möbius berichtete, der aus dem Kinderheim nach Misshandlungen geflohen war und vorrübergehend bei Angela Masch unterkam, wurde nun wegen angeblicher Entziehung Minderjähriger angeklagt.
Ein Skandal! Wir werden mit Angela Masch und Jo Conrad in unserer Sendung über diesen Fall sprechen!
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© kulturstudio 2017
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 27. Juli 2017
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Danke Karl!
Dr. Daniele Ganser ist schlimmer als Hitler? Wie werbefreundlich stuft YouTube einen Daniele Ganser Ausschnitt zum Thema Framing gegenüber einem Beitrag von Adolf Hitler ein?
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 20. Juni 2017
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2017/06/20/dr-daniele-ganser-schlimmer-als-hitler-wie-bitte-manipulation-vom-feinsten-durch-youtube/