Rigolf Hennig und Ursula Haverbeck-Wetzel nach der Urteilsverkündung gegen den 82-Jährigen vor einem Jahr. Jetzt startet das Berufungsverfahren. © Bruns
Verden – Dr. Rigolf Hennig, ehemaliger Verdener NPD-Ratsherr und selbsternannter Präsident des Freistaates Preußen, muss sich ab Montag, 7. Mai, vor dem Landgericht Verden in einem Berufungsverfahren verantworten. Zudem gibt es eine weitere Anklage, ein neues Ermittlungsverfahren und vergangene Woche fand erneut eine Hausdurchsuchung bei dem 82-Jährigen statt.
Bei allen Verfahren geht es um Zeitschriften, die im Eigendruck herausgegeben werden. Bislang lautete der Titel „Stimme des Reiches“, neuerdings „Stimme des Volkes“. Wegen mehrerer Ausgaben aus den Jahren 2014 und 2015 musste sich Hennig bereits vor dem Amtsgericht Verden verantworten. Im April 2017 wurde der Verdener wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem Versuch zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wird von ihm angefochten. Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts hat für das Berufungsverfahren zwei Verhandlungstage am 7. und 17. Mai anberaumt. Beginn ist jeweils um 9 Uhr.
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