Das Parlament ist nach massivem Lobbying eingeknickt. GPS-Tracker und Drohnen – so weit sollen Versicherungen bei der Überwachung von Versicherten gehen dürfen. Wir wehren uns dagegen. Bist du dabei?
Quelle: Referendum gegen die Überwachung von Versicherten | Jetzt Referendum ergreifen!
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Überwachung mit Peilsendern und Drohnen: Versicherungen erhalten mehr Befugnisse als die Polizei
Noch nie wurde in der Schweiz eine umstrittene Vorlage so schnell durchs Parlament gepeitscht. Das neue Versicherungs-Gesetz erlaubt Überwachungen, die weiter gehen als bei Straftätern. Damit haben die Versicherungen mehr Befugnisse als die Polizei. Betroffen sind alle Personen, die in der Schweiz bei AHV, Krankenkassen, IV, Unfallversicherungen und der Arbeitslosenversicherung versichert sind.
Bespitzelung im Garten oder auf dem Balkon
Erlaubt sind verdeckte Foto- und Filmaufnahmen nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern auch an Orten, die «von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar sind». Ein Detektiv darf den Garten und den Balkon überwachen. Wer das Pech hat, dass seine Stube oder sein Schlafzimmer von der Strasse aus einsehbar ist, muss sogar mit der Observation in einem Privatraum rechnen.
GPS-Peilsender am Auto und Drohnen in der Luft
Neu ist auch die Überwachung durch GPS-Tracker und Drohnen möglich, die an Fahrzeugen angebracht werden. Dazu braucht es eine richterliche Genehmigung. Der Bundesrat und auch Sozialminister Alain Berset war dagegen. Damit stellt das Parlament mutmassliche Versicherungsbetrüger auf die Stufe von Schwerverbrechern und Terroristen.
Die Kleinen werden ausspioniert
Mit dem Gesetz wird die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Die Kleinen werden ausspioniert, die Grossen lässt man laufen. Denn wo es sich wirklich lohnen würde, genauer hinzuschauen, duckt sich das Parlament weg. Seit Jahren verhindert die Ratsmehrheit jeden Anlauf, Steuerhinterzieher wirksam zu verfolgen. Obwohl bekannt ist, dass der Staatskasse damit Milliarden entgehen.
Illegale Überwachung
Die Invalidenversicherung (IV) und auch die Unfallversicherung Suva haben in den letzten Jahren immer wieder Detektive eingesetzt, um Versicherungsbetrüger zu entlarven. Doch zwei Gerichtsurteile haben der Überwachungspraxis der gesetzlichen Sozialversicherungen Grenzen gesetzt. Im Oktober 2016 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, dass der Unfallversicherung die gesetzliche Grundlage zur Observation einer Versicherten fehlte. Letzten Sommer doppelte das Bundesgericht nach: Auch die IV habe ihre Überwachung ohne ausreichende Rechtsbasis durchgeführt.
Berichte in den Medien
– Tagesanzeiger: Als wäre der Teufel hinter ihnen her
– Wochenzeitung: Jetzt braucht es ein Referendum
– Blick: Die Suva hat sich zu sehr einspannen lassen
– SRF: Sozialdetektive dürfen GPS-Tracker einsetzen
– Tagblatt: Schnüffeln ist bald wieder erlaubt
– Humanrights: Ein massloses Gesetz