Dies ist meine Antwort auf all jene, welche bezweifeln, dass Richter und Regierungen Immunität vor Strafverfolgung genießen. Es ist auch meine Stellungnahme, dass der Papst-Erlass vom 11.7.2013 sich nicht auf das Kanonische Recht allein bezieht, sondern auch auf internationale Beziehungen Wirkung hat!
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Zu meinen Postings bezüglich des Papst-Erlasses, kamen Anmerkungen, dass dieser Erlass einzig für den Vatikan gemacht wurde und sich auf das Kanonische Recht bezieht, also nur die internen Angelegenheiten des Vatikans betrifft.
Nun schaue ich mir mal den veröffentlichten Beitrag des Radio Vatikan mit den Augen dieser Meinung an:
1) Was sagt Wikipedia zum Kanonischen Recht – unabhängig davon, dass der Begriff „Kanonisches Recht“, weder in dem Schreiben von Radio Vatikan und auch nicht im Papst-Erlass selber vorkommt. Man meint offenbar, dass man automatisch davon ausgehen müsse, da es sich bei einem Papst-Erlass nur um Kirchen interne Angelegenheiten handeln könne.
Dieser Meinung bin ich nicht, denn ich gehe AUTOMATISCH von gar nichts aus, was nicht auch ausdrücklich festgehalten wurde. Da der Papst-Erlass nach eigenem persönlichem Gutdünken des Papstes geschrieben wurde, steht dieser Erlass auch über irgendwelchen automatischen Regelungen. Alle Einrichtungen, welche dieser Erlass betrifft müssen sich danach richten, da es in der Macht des Papstes liegt, solch einen Erlass herauszugeben!
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Anm: Meint wohl die Rechtssprechung des Staat Vatikanstadt.
Außerdem wurde das Höchstmaß für Haftstrafen von lebenslang auf 35 Jahre reduziert und die direkte strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen eingeführt sowie Empfehlungen des Expertenkomitees Moneyval zur Angleichung an internationale strafgesetzliche Standards bei der Geldwäschebekämpfung eingearbeitet. Bei der Pressekonferenz im vatikanischen Pressesaal sagte Dalla Torre:
„Sehr wichtig im Zusammenhang mit der Einführung internationaler Normen in staatliches Recht ist die Anpassung der Normen zum Schutz von Minderjährigen vor Delikten wie Gewalt, Missbrauch und so weiter. Der vatikanische Gesetzgeber gleicht sich mit dieser Änderung den internationalen Standards an. All das zusammen genommen wird durch ein Motu Proprio von Papst Franziskus ergänzt. Mit diesem treten die Gesetze nicht nur auf dem Territorium des Vatikanstaates in Kraft, sondern erstrecken sich auf den gesamten Bereich des Heiligen Stuhls.“
Durch das Motu Proprio, so erklärt Dalla Torre, sind künftig auch Einrichtungen des Heiligen Stuhls wie Nuntiaturen oder andere Funktionsträger, die sich nicht auf Vatikanstaatsgebiet befinden, diesen Normen unterworfen.
Anm: Wie könnte das funktionieren, wenn das gleiche Strafrecht/Strafgesetz nicht auch im Täterstaat exekutiert werden würde???
Ein ähnliches Motu Proprio hatte Benedikt XVI. im Jahr 2010 verabschiedet, um die vatikanische Gesetzgebung an internationale Standards im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugleichen.
Anm: Geldwäsche in der Vatikanbank, die sich ja örtlich nicht unbedingt nur im Vatikan befindet – ist vollkommen klar, aber Terrorismusbekämpfung nur innerhalb des Vatikans und das als kanonisches Recht, nie und nimmer kann mir das einer einreden. Wobei ja Franziskus noch weiter geht.
„Was nun die Verbrechen gegen Minderjährige betrifft, so wurden komplementäre Strafgesetze zur Einführung der internationalen Konventionen geschaffen. Als minderjährig gelten dabei ohne Ausnahmen Personen unter 18 Jahren. Namentlich genannt sind die Delikte Verkauf, Prostitution, Anwerbung und sexuelle Gewalt gegenüber Kindern; die Pädopornographie, der Besitz von pädopornographischem Material und sexuelle Akte mit Kindern.“
Anm: All diese Delikte haben einen internationalen Bezug, sie haben mit kanonischem Recht gar nichts zu tun – im Gegenteil, das kanonische Recht ordnet sich ab 1.9.2013 der Verschärfung des Strafgesetzes unter! http://de.wikipedia.org/wiki/Kanonisches_Recht
Diese Verbrechen, so präzisiert Dalla Torre, waren bereits vor der Reform strafbar, doch sie wurden dort weitaus allgemeiner unter dem Begriff von Gewalt gegenüber Kindern zusammengefasst. Die Präzisierung der Normen in diesem, aber auch in anderen Bereichen erlaube nun auch einen reibungsloseren internationalen Austausch bei der Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung.
Das vatikanische Strafgesetzbuch basiert nach wie vor zu großen Teilen auf dem italienischen Codice Zanardelli von 1889 und der Strafprozessordnung von 1913, die mit den Lateranverträgen 1929 vom Vatikan übernommen wurden. Die aktuell veröffentlichten neuen Gesetze werden ab dem 1. September in Kraft treten und sind auf der Homepage des vatikanischen Governatorates unter www.vaticanstate.va einsehbar. Weitere Gesetze, die vor allem verwaltungstechnischer Natur sind, werden nach der Sommerpause erwartet.
Anm: Der Codice Zanardelli von 1889 beschränkt sich nicht auf den Vatikan: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_%28Italien%29
(rv 11.07.2013 cs)
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Generell möchte ich dazu auch noch anmerken, dass bei den grundsätzlichen Kritikern bezüglich der Immunität von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Regierungsmitgliedern und -Angestellten, das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt wird.
Rechtsanwälte sind zuerst der eigenen Lobby verpflichte und dann erst dem Klienten – selten handeln diese anderes – wenn es um Strafverfolgung einer Person der Öffentlichkeit geht! Das ist das größte Problem überhaupt, denn ein Opfer ist gezwungen einen Anwalt vor Gericht zu haben – das Gericht verlangt das – auch wenn das Opfer sich lieber selber verteidigen würde – geht das nicht mehr. Heute sind die meisten Opfer von vorneherein auch dazu „verdammt“ jeglichen Prozess bei Gericht zu verlieren!
Immunität schützt Politiker vor Strafverfolgung
Keine Strafverfolgung von Politikern
Egal ob Bankraub, Mord, Diebstahl: Politiker sind vor Strafverfolgung geschützt
Deutschland. Ganz gleich ob Mord, Diebstahl, Bankraub oder was sich Politiker von Landtag oder Bundestagsabgeordnete leisten: Sie sind durch ihre Immunität – ein Gesetz, was sie sich selbst ausgedacht haben – vor Strafverfolgung geschützt.
Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Immunität für Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete. Auf kommunaler Ebene gibt es diesen Schutz nicht.
Die Immunität von Abgeordneten des Deutschen Bundestags ist in Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG geregelt. Nur mit Genehmigung des Bundestages darf ein Mandatsträger strafrechtlich verfolgt oder verhaftet werden. Ausnahmsweise greift die Immunitätsregel nicht, wenn die Person, die sie grundsätzlich genießt., bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Strafverfahren gegen Abordnete auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. Die Immunität von Abgeordneten kann der Bundestag aufheben
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Politische Immunität
Als politische Immunität beschreibt man den Schutz eines politischen Amtsträgers/einer politischen Amtsträgerin vor Strafverfolgung aufgrund seines/ihres Amtes.
weiterlesen unter: http://www.polipedia.at/tiki-index.php?page=Politische+Immunit%C3%A4t
Quellen
Walter, Robert/Mayer, Heinz/Kucsko-Stadlmayer, Gabriele (2007):
Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts. MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung: Wien.
Spitzer, Martin (2008): Inländische Gerichtsbarkeit und Immunität, ÖJZ 22. S. 872- 884. Online unter: http://www.wu.ac.at/privatrecht/team/spitzer/wissenschaft/publikationen/spitzeroejz_2008871-884 (29.5.2013)
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Politische_Immunit%E4t.html (29.5.2013)
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absolute Immunität
13.04.2012 08:01
jemand, der absolute immunität genießt, sagen wir z.b. diplomat / staatsoberhaupt ist vor der strafgerichtsbarkeit in einem anderen staat geschützt. er kann nur im heimatstaat zur verantwortung gezogen werden. der heimatstaat könnte aber auch auf die immunität der person verzichten. oder man wartet, bis er nur noch funktionelle immunität genießt.
als vierte möglichkeit wird die anklage vor einem internationalen gericht genannt. heißt das, dass das land, welches den täter aufgrund der immunität nicht verurteilen kann, den täter einfach vor dem ICC klagen kann? (vorausgesetzt beide haben das statut ratifiziert und es handelt sich um ein entsprechendes delikt bei dem der ICC zuständig ist)
der staat muss sich de iure organe, de facto organe, privater unter effektiver kontrolle, etc. zurechnen lassen. zur verantwortlichkeit kommt es nur dann, wenn nicht die relative staatenimmunität greift.
diplomaten genießen ja so und so was ihre person betrifft absolute immunität. kann man sie, wenn sie im rahmen ihrer beruflichen tätigkeit handeln, auch zusätzlich noch den staaten als organe zurechnen und von einer staatenimmunität sprechen? sind sie also „Staatsorgane“?
dann wäre sozusagen eine „doppelte immunität“ gegeben.
die immunität einzelner organe des völkerrechts spielt keine rolle bei der zuständigkeit des ICC.genauso spielt die immunität eines staates für hoheitliches handeln keine rolle bei einer anklage vor dem IGH, oder? immunität bedeutet ja nur, dass nicht die nationalen gerichte eines anderen staates über den jeweiligen staat zu gericht sitzen sollen…
Die Richter und die Immunität
Recht und recht haben (Recht haben) – wie zwei verschiedene Schuhe?
„(…) Wer Rechthaben will, will dies häufig um jeden Preis. Wer Rechthaben will, hört auf zu lernen und neugierig zu sein. Das, was ihn gestern erfolgreich gemacht hat, gilt in seiner Wahrnehmung auch heute noch. Und morgen erst recht….)“
weiterlesen sehr interessanter Beitrag: http://personalblog.kaywa.com/rumaenien/recht-und-recht-haben-wie-zwei-verschiedene-schuhe.html
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Copyright by AnNijaTbé am 20.8.2013
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Richter am Landgericht Chemnitz: “Die Wahrheit interessiert mich nicht”
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Gesamtänderung der Grundprinzipien der ÖSTERREICHISCHEN Bundesverfassung – ohne Volksabstimmung!!!
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Der Firmen-Moloch macht sich über die Nationalstaaten her-Conrebbi!!!!
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Österreichische und Schweizer Gerichte sind ebenfalls als Firmen eingetragen
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Ist Österreich eine Firma – ähnlich BRiD?
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Papst Erlass vom 11.7.2013 wird immer noch von den Medien ignoriert!
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Inquisition der Jetztzeit = Religionsfeststellungsverfahren
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Jordan Maxwell – Geheimnisse des Vatikans
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