Handbuch für den Tiger in dir
FREIHEUT-Inhaltsverzeichnis-S.5-6
https://www.monithor.at/buecher/freiheut/
FREIHEUT: Wann sonst? (Monika Donner)
FREIHEUT: Hier und jetzt! (Monika Donner)
FREIHEUT: Buchdruck und -bindung
https://www.monithor.at/buecher/freiheut/
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 4. Januar 2023
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2023/01/04/monika-donner-freiheut/
Veröffentlicht von Bibi Coment am 25. September 2017
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2017/09/25/uprising-muse-cover-nur-artige-sklaven-waehlen-ihre-herrscher/
Danke Ursula!
Update: 25.11.2016
Diese Absurdität ist unfassbar…
https://www.menschenrechtskonvention.eu/freie-meinungsaeusserung-9295/ – Artikel ganz lesen
Ausschnitt:
//Die in in Artikel 9 EMRK geschützte Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen. Die in Artikel 10 EMRK geschützte Meinungsfreiheit ist dagegen die Freiheit, seine Gedanken laut und öffentlich auszusprechen, verstanden als das subjektive Recht auf freie Rede, auf freie Äußerung und auf die (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Eine so verstandene Meinungsfreiheit geht über die Gedankenfreiheit – und damit über die allgemeine Gewährleistung des Art. 8 EMRK hinaus. Sie war den Verfassern der Menschenrechtskonvention so wichtig, dass sie in Artikel 9 gesondert geschützt wurde.//
Die wesentlichen Freiheiten wie Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Gedankenfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit – die sowieso dem Menschen nicht genommen werden können – werden natürlich nicht erwähnt. Diese Freiheiten hat der Mensch derzeit allerdings auch nur im privaten, intimen Bereich, was ein Skandal ist. Andererseits leitet man von der Glaubensfreiheit eine öffentliche <Religionsausübungsfreiheit> ab, die es aber gar nicht gibt.
Kurz gesagt, diese Auszeichnung ist auch eine Täuschung – lest dazu den Artikel
Sogar die Gedankenfreiheit wird unter anderem über Smart angegriffen!!!! Siehe oben EMRK Gedankenfreiheit – wieso schreit da keiner laut auf und fordert die Einhaltung von EMRK Artikel 9?????
©AnNijaTbé: am 24.11.2016 – ich kann derartige hinterlistige Manipulationen und Eingriffe in das individuelle menschliche Leben nicht akzeptieren… auch Täuschungen wie die Vergabe einer solchen Auszeichnung dienen weder der Öffentlichkeit noch dem Fortschritt der Menschheit!
Die vier Freiheiten sind:
Rede- und Meinungsfreiheit >>> ist längst ein Grundrecht, wird aber nicht in allem gewährt
Religionsfreiheit >>> gibt es ja auch schon
Freiheit von Not >>> ein schönes Lippenbekenntnis ohne dazu passende Realität
Freiheit von Furcht >>> völlig unmöglich
Quelle: Alles Schall und Rauch: Frechheit – Merkels Auszeichnung für vier Freiheiten
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Diese Freiheiten werden unzulässig und täuschend auf Religionsfreiheit ausgedehnt, denn es leitet sich keine öffentliche Religionsausübungsfreiheit, also mit uneingeschränktem Öffentlichkeitsrecht davon ab, was aber gerne auch hier vorgetäuscht wird.
Die Bekenntnisfreiheit, welch eine Religionsfreiheit andeuten könnte, wird jedoch gar nicht erwähnt. Doch auch diese erlaubt keine öffentliche Ausübung. http://www.sezession.de/22907/karl-albrecht-schachtschneider-die-grenzen-der-religionsfreiheit-am-beispiel-des-islam.html
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Das EMRK nennt ausdrücklich STATT Bekenntnisfreiheit – Religionsfreiheit – was ein Schritt zur Religionsausübungsfreiheit ist und weggeht von den echten Freiheiten, die keinem Menschen genommen werden können, weil sie in seinem INNEREN und nicht im ÄUSSEREN stattfinden. Man denke an das Lied „die Gedanken sind frei – wer kann sie erraten…“
https://www.menschenrechtskonvention.eu/gedankenfreiheit-gewissensfreiheit-religionsfreiheit-9293/ – alles lesen – auch aus diese postulierten Recht auf Religionsfreiheit leitet sich keine öffentliche Religionsausübungsfreiheit ab.
//Art. 136 WRV, dass die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Außerdem darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden;// weiterlesen
Hier wird ein wenig getrickst – „Ausübung der Religionsfreiheit“ – eine echte FREIHEIT kann nicht ausgeübt werden – man hat sie und kann sich dazu nur entsprechend verhalten, sie erfordert keine Öffentlichkeit. Das EMRK impliziert aber eine öffentliche Ausübung, die nur von der Öffentlichkeit, also dem Volk gegeben werden kann. Das EMRK distanziert sich jedoch gleichzeitig vor jeglichem Religionsausübungszwang. Ein EID ist ein innerer Zwang, dem sich kein Mensch antun muss.
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Siehe dazu auch ganz oben EMRK Artikel 9 u. 10.
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Genau genommen darf also keine Öffentlichkeit durch die Religionsausübung irgendeiner Gruppe dazu gezwungen werden, dieser in irgendeiner Weise beizuwohnen ZU MÜSSEN (Vorsicht Zwang) und sei es nur durch das Verschenken vom Koran auf öffentlichen Straßen, dies zeigte sich schon häufig als Anstoß für öffentliche Konflikthandlungen, daher muss dem Einhalt geboten werden. In den westlichen Ländern wird man aber niemandem verbieten können den Traditionen zu folgen, denn darauf gibt es ein Gewohnheitsrecht, dass nur durch die Vernachlässigung dieses Rechts zum Verschwinden gebracht werden kann. Wenn es keiner mehr tut hat es sich erledigt!
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http://www.grundrechtefibel.de/fibel_glaubenfreiheit.html
Hier geht es darum, dass sich jeder zu seinem Glauben bekennen darf und deswegen keine Vorteile oder Nachteile hat.
Seit es Menschen gibt, machen sie sich Gedanken darüber, woher die Welt kommt und welchen Sinn das Leben haben soll.
Sie bekennen sich zu einer Religion oder zu einer Weltanschauung und fühlen sich dieser zugehörig. Zu den größten Religionen gehören das Christentum, der Islam, der Buddhismus, der Hinduismus und das Judentum. Es gibt aber noch viel mehr Religionen.
Jeder Mensch darf seine Religion selbst wählen und das glauben, wovon er überzeugt ist. Man muss aber keiner Religion angehören.
Jede Weltanschauung und Religion hat ihre eigenen Regeln, ihre eigenen Gebäude, Räume und Plätze, ihre eigenen Feste und Rituale. Alle Menschen dürfen ihre Religion so ausleben, wie sie es möchten, müssen aber gleichzeitig die Religionen und Weltanschauungen der anderen achten.
Grundgesetz Artikel 4 Absatz 1 und 2 (1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ (2) „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ |
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Diskussion zur Grundrechtsberechtigung – Was heißt überhaupt Grundrecht-BERECHTIGUNG – muss es erst eine Berechtigung dafür geben, dass einer ein Gewissen, eine Meinung etc. hat????
Dass ein AMT keinerlei Grundrechte haben kann muss auch nicht diskutiert werden – oder?
Grundrechte beziehen sich nur auf die natürliche Person – die allgemein als Mensch verstanden wird, was aber meinem Studienergebnis zum Thema PERSON auch nicht entspricht, denn da ist jedwede Person nur eine SACHE!!!
https://wissenschaft3000.wordpress.com/tag/vollendung-der-geburt-mensch/
Klicke, um auf 5.Grundrechtsberechtigung.pdf zuzugreifen
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 24. November 2016
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2016/11/24/alles-schall-und-rauch-frechheit-merkels-auszeichnung-fuer-vier-freiheiten/
JETZT ERST RECHT !!!!! Mein Kanal „Frubi Lurgyl“, mit über 9000 Abos und über 3 Millionen Aufrufen, wurde gelöscht!!! So viel zum Thema Meinungsfreiheit in diesem Lande.
Veröffentlicht am 24.11.2016
Veröffentlicht von Bibi Coment am 24. November 2016
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2016/11/24/christoph-hoerstel-dm-%e2%96%b6ich-habe-mit-der-familie-rothschild-kontakt-aufgenommen/
Auf Wissenschaft3000 werden Gewaltdarstellungen ausschließlich in ANPRANGERNDER Weise gezeigt, da wir jegliche Art von Gewalt am Menschen, menschenähnlichen Wesen, an Tieren und gegen die Natur verabscheuen!
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2017/12/11/w3000-zu-gewaltdarstellung/