1955 Staatsvertrag Österreich ~ für alle die da noch nie hinein geschaut haben

1955

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Nach Studium dieses Dokuments komme ich zu dem Schluss, dass es noch andere Abkommen mit den Alliierten gibt, welche zwar die Präsidenten kennen müssten, nicht aber das Volk. Österreich hat in diesem Vertrag Bedingungen zu erfüllen, die man einem souveränen Staat nicht auferlegen kann, da jede Bedingung und  erst recht jedes Verbot die Souveränität vernichtet. Souveränität ist gleichbedeutend mit Freiheit – die Österreich aber nicht hat.

Sich in Freiheit und Einigkeit auf Frieden zu einigen hat bisher nicht stattgefunden!

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//Im Hinblick darauf, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte den Wunsch haben, durch den vorliegenden Vertrag in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit alle Fragen zu regeln, die im Zusammenhange mit den oberwähnten Ereignissen einschließlich der Annexion Österreichs durch Hitler-Deutschland und seiner Teilnahme am Kriege als integrieren-der Teil Deutschlands noch offenstehen; und Im Hinblick darauf, daß die Alliierten und Assoziierten Mächte und Österreich zu diesem Zwecke den Wunsch hegen, den vorliegenden Vertrag abzuschließen, um als Grundlage freund-schaftlicher Beziehungen zwischen ihnen zu dienen und um damit die Alliierten und Assoziierten Mächte in die Lage zu versetzen, die Bewerbung Österreichs um Zulassung zur Organisation der Vereinten Nationen zu unterstützen; Haben daher die unterfertigten Bevollmächtigten ernannt, welche nach Vorweisung ihrer Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden wurden, über die nachstehenden Bestimmungen übereingekommen sind:

//Artikel 2. Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs Die Alliierten und Assoziierten Mächte er-klären, daß sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind,achten werden.//

//Artikel 3. Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland Die Alliierten und Assoziierten Mächte werden in den deutschen Friedensvertrag Bestimmungen aufnehmen, welche die Anerkennung derSouveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet sichern.//

Anm: Dafür muss Deutschland erst einen Friedensvertrag haben und selber Souverän sein.

//Artikel 4.Verbot des Anschlusses1.

Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, daß eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung zwischen Österreich und Deutschland verboten ist. Österreich anerkennt voll und ganz seine Verantwortlichkeiten auf diesem Gebiete und wird keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland eingehen.

  1. Um einer solchen Vereinigung vorzubeugen, wird Österreich keinerlei Vereinbarung mit Deutschland treffen oder irgendeine Handlung setzen oder irgendwelche Maßnahmen treffen, die geeignet wären, unmittelbar oder mittelbar eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zu fördern oder seine territoriale Unversehrtheit oder politische oder wirtschaftliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Österreich verpflichtet sich ferner, innerhalb seines Gebietes jede Handlung zu verhindern, die geeignet wäre, eine solche Vereinigung mittelbar oder unmittelbar zu fördern, und wird den Bestand, das Wiederaufleben und die Tätigkeit jeglicher Organisationen, welche die politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zum Ziele haben, sowie großdeutsche Propaganda zugunsten der Vereinigung mit Deutschland verhindern.//

//Artikel 6.Menschenrechte1. Österreich wird alle erforderlichen Maß-nahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zusichern.

  1. Österreich verpflichtet sich weiters dazu, daß die in Österreich geltenden Gesetze weder in ihrem Inhalt noch in ihrer Anwendung zwischen Personen österreichischer Staatsangehörigkeit auf Grund ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache oder ihrer Religion, sei es in bezug auf ihre Person, ihre Vermögenswerte, ihre geschäftlichen, beruflichen oder finanziellen Interessen, ihre Rechtsstellung, ihre politischen oder bürgerlichen Rechte, sei es auf irgendeinem anderen Gebiete, diskriminieren oder Diskriminierungen zur Folge haben werden.//

//Artikel 7. Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten 1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.//

Anm: Das gilt wohlgemerkt nur für Slowenen und Kroaten und nicht für Immigranten, welche erst massenhaft im 3. Jahrtausend Österreich überfluteten, den dadurch würde Österreich seinen Charakter als dieses bestimmte Land verlieren, wenn an jeder Ecke eine andere Sprache gesprochen werden würde und alle Fremden in Österreich den gleichen Anspruch auf das Land hätten wie jene Nationen, die schon immer im Österreichischen Reich vereint waren und ihre eigenen Länder innerhalb des Reichs hatten.

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//Artikel 9. Auflösung nazistischer Organisationen 1. Österreich wird die bereits durch die Erlassung entsprechender und von der Alliierten Kommission für Österreich genehmigter Gesetze begonnenen Maßnahmen zur Auflösung der nationalsozialistischen Partei und der ihr angegliederten und von ihr kontrollierten Organisationen einschließlich der politischen, militärischen und paramilitärischen auf österreichischem Gebiet vollenden. Österreich wird auch die Bemühungen fortsetzen, aus dem österreichischen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu entfernen, um zu gewährleisten, daß die obgenannten Organisationen nicht in irgendeiner Form wieder ins Leben gerufen werden, und um alle nazistische oder militaristische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern.

  1. Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind.
  2. Österreich verpflichtet sich, unter der Androhung von Strafsanktionen, die umgehend in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechtsvorschriften festzulegen sind, das Bestehen und die Tätigkeit der obgenannten Organisationen auf österreichischem Gebiete zu unter-sagen.//

Anm: Hier fragt man sich wieso Österreich die Antifa, das de facto ständig faschistisch und gewalttätig agieren, nicht schon längst verboten hat!

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//Artikel 10. Besondere Bestimmungen über die Gesetzgebung 1. Österreich verpflichtet sich, die Grundsätze, die in den von der österreichischen Regierung und vom österreichischen Parlament seit dem 1. Mai 1945 angenommenen und von der Alliierten Kommission für Österreich genehmigten, auf die Liquidierung der Überreste des Naziregimes und auf die Wiederherstellung des demokratischen Systems abzielenden Gesetze und Verordnungen enthalten sind, aufrechtzuerhalten und ihre Durchführung fortzusetzen, die seit dem1. Mai 1945 bereits getroffenen oder eingeleiteten gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen zu vollenden und die in den Artikeln 6, 8 und 9 des vorliegenden Vertrages festgelegten Grundsätze zu kodifizieren und in Kraft zusetzen und, soweit dies nicht schon geschehen ist, alle gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen, die zwischen dem 5. März 1933 und dem 30. April 1945 getroffen wurden und die in Widerspruch mit den in den Artikeln 6, 8 und 9 festgelegten Grundsätzen stehen, aufzuheben oder abzuändern.

2. Österreich verpflichtet sich ferner, das Gesetz vom 3. April 1919, betreffend das Haus Habsburg-Lothringen, aufrechtzuerhalten.//

Anm: Hier haben die österreichischen Regierungen allesamt versagt, statt (das Hitler-Andenken) die Überreste zu vernichten, werden diese hoch gehalten und gepflegt, Schulkinder werden mit 8 Jahren dazu gezwungen sich Schauergeschichten des 3. Reiches in Mauthausen (dieses Andenken an das 3. Reich hätte dem Boden gleich gemacht werden sollen) anzuhören, was diese natürlich traumatisiert. Die Gesetze des 3. Reiches mit Staatsbürgerschaftsurkunde statt Heimatschein und Geburtsurkunde statt Geburtsanzeige und anderes mehr wurde aufrecht erhalten. Statt die Nazigesetze zu liquidieren hat man diese nicht nur beibehalten sondern sogar verschärft, indem die richtigen Dokumente nicht mehr ausgestellt werden.

Ich bin die erste die hiermit einen Heimatschein beantragt, denn meine Heimat liegt mir am Herzen!

Wie es aussieht kann in Österreich zunächst einmal das Reich nicht wieder hergestellt werden – es sei denn die Alliierten beschließen in der nächsten Zeit was anderes, denn aufgrund dieses Gesetzes, gehört Österreich immer noch zu Deutschland: http://www.twschwarzer.de/habsburgerg.htm – Das Gesetz wurde am 10.04.1919 kund gemacht und durch Art. 149 Abs. 1 B-VG 01.10.1920 BGBl. 1 (Bundes-Verfassungsgesetz) mit Verfassungsrang ausgestattet.

Wann verjähren eigentlich solche Abkommen?

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//Artikel 11. Anerkennung der Friedensverträge

Österreich verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge mit Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland und anderer Abkommen oder Regelungen anzuerkennen, die von den Alliierten und Assoziierten Mächten bezüglich Deutschlands und Japans zur Wiederherstellung des Friedens herbeigeführt worden sind oder künftig herbeigeführt werden.//

Anm: Wenn also Deutschland einen Friedensvertrag bekommt, anerkennt Österreich diesen automatisch – was ist aber mit einem eigenen Friedensvertrag mit Österreich????

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//Teil II

Militärische und Luftfahrt-Bestimmungen Artikel 12.//

Anm: Umfangreiche Verbote was Waffen, Waffenerzeugung und Militär anbelangt – oben im Original lesen.

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//Artikel 15. Verhinderung der deutschen Wiederaufrüstung 1. Österreich arbeitet mit den Alliierten und Assoziierten Mächten voll zusammen, um zu gewährleisten, daß Deutschland nicht in der Lage ist, außerhalb des deutschen Territoriums Schritte für eine Wiederaufrüstung zu unternehmen.//

Anm: Diesem Absatz ist zu entnehmen, dass Österreich auch NACH 1955 mit den Alliierten bis heute zusammen arbeitet. Wenn dem so ist, haben aber die Alliierten auch versagt, oder waren von deep state unterwandert, denn sie hätten Österreich einiges nicht erlauben dürfen… aber siehe:

//Artikel 17. Dauer der Beschränkungen Jede der militärischen und Luftfahrtsbestimmungen des vorliegenden Vertrages bleibt in Kraft, bis sie zur Gänze oder zum Teil durch ein Abkommen zwischen den Alliierten und Assoziierten Mächten und Österreich oder, nachdem Österreich Mitglied der Vereinten Nationen geworden ist, durch ein Abkommen zwischen dem Sicherheitsrat und Österreich abgeändert wird.//

Anm: So wird es sein, dass die Alliierten nicht mehr mit Österreich zusammen arbeiten, seit Österreich in die UNO aufgenommen wurde, was bereits 1955 geschehen ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen

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//Teil III

Artikel 20. Zurückziehung der Alliierten Streitkräfte 1.

Das Übereinkommen über den Kontrollapparat in Österreich vom 28. Juni 1946 verliert mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages seine Wirksamkeit.

  1. Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages hört die gemäß Paragraph 4 des Abkommens über Besatzungszonen in Österreich und die Verwaltung der Stadt Wien vom 9. Juli1945 errichtete interalliierte Kommandantur auf, irgendwelche Funktionen hinsichtlich der Verwaltung der Stadt Wien auszuüben. Das Übereinkommen über die Besatzungszonen in Österreich tritt mit der Beendigung der Räumung Österreichs durch die Streitkräfte der Alliierten und Assoziierten Mächte gemäß Paragraph 3dieses Artikels außer Kraft.// weiterlesen…

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//Teil IV

Aus dem Krieg herrührende Ansprüche Artikel 21. Reparationen

Von Österreich werden keine Reparationen verlangt, die sich aus dem Bestehen eines Kriegszustandes in Europa nach dem 1. September 1939 ergeben.

Artikel 22. Deutsche Vermögenswerte in Österreich

Die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich haben das Recht, über alle ehemaligen deutschen Vermögenswerte in Österreich gemäß dem Protokoll der Berliner Konferenz vom 2. August 1945 zu verfügen. // weiterlesen – Anm: zahlreiche Ansprüche, die aber offenbar nicht als Reparation gelten …???

//2. Die Sowjetunion erhält Konzession auf 60% aller im östlichen Österreich gelegenen Schurfgebiete, die deutsche Vermögenschaften sind, auf welche die Sowjetunion gemäß dem Potsdamer Abkommen Anspruch hat und welche derzeit in ihrem Besitz sind, gemäß der Liste Nr. 2 und der Karte Nr. 2, welche dem Vertrag angeschlossen ist. Die Sowjetunion hat das Recht, in den in diesem Paragraph erwähnten Schurfgebieten acht Jahre hindurch Schurfarbeiten durchzuführenund anschließend durch einen Zeitraum von 25 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt des Fündigwerdens, Öl zu gewinnen.//

Anm: Sie waren also dennoch sehr lange in Österreich geblieben.

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//7. Rechtsbestimmungen betreffend die Vermögenswerte: a) Alle ehemaligen deutschen Vermögenswerte, die gemäß Paragraph 1, 2, 3, 4 und 5 dieses Artikels Eigentum der Sowjetunion geworden sind, bleiben grundsätzlich unter österreichischer Staatshoheit und dementsprechend finden die österreichischen Gesetze auf sie Anwendung.//

Anm: Was ist letztlich von Österreich den Österreichern geblieben ist hier die offene Frage?????

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//c) Alle ehemaligen deutschen Vermögens-werte, die Eigentum der Sowjetunion geworden sind, sollen nicht ohne Zustimmung der Sowjetunion enteignet werden.//

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//13. Österreich verpflichtet sich, mit Ausnahme der erzieherischen, kulturellen, caritativen und religiösen Zwecken dienenden Vermögenschaften keine der ihm als ehemalige deutsche Vermögenswerte übertragenen Vermögenschaften, Rechte und Interessen in das Eigentum deutscher juristischer Personen oder – sofern der Wert der Vermögenschaften, Rechte oder Interessen 260.000 Schillinge übersteigt – in das Eigentum deutscher physischer Personen zu übertragen. Österreich verpflichtet sich ferner, diejenigen in den Listen 1 und 2 dieses Artikels erwähnten Rechte und Vermögenschaften, welche von der Sowjetunion gemäß dem österreichischsowjetischen Memorandum vom 15. April 1955 an Österreich übertragen werden, nicht in ausländisches Eigentum zu übertragen.//

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Teil V

Eigentum, Rechte und InteressenArtikel 25.
Vermögen der Vereinten Nationen in Österreich

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Ich suchte nach Details, die uns in diesem Moment weiterhelfen können habe aber leider nichts Neues gefunden.

Mit der Vermögensaufteilung habe ich mich nicht genau beschäftigt – vielleicht wäre da noch was zu finden – also wer will mache das bitte!

Bitte beteiligt euch an unserem Österreich und damit was wir wollen!

Vieles im Staatsvertrag aus 1955 erscheint mir widersprüchlich – und genau so fühle ich mich auch als Österreicherin – wo stehen wir eigentlich wirklich – was können wir was nicht – und vor allem was wollen wir – WIR die ÖSTERREICHER????

 

Herbert Kickls sensationelle Rede in Berlin! | Aufsatz von AnNijaTbé zum Naturgesetz der Grenzen

Danke Karl,
dein Vorwort dazu:

Es ist auch mir ein Anliegen über alle Grenzen hinweg, wie Herbert Kickl sagte, einen Schulterschluss zwischen allen Menschen zu finden. Ja, ich würde mir wünschen, dass sich auch jeder österreichische Politiker das Video ansieht.

Wem, unsere Zukunft und vor allem die unserer Kinder und Enkelkinder wichtig ist, dem ist es geradezu ein Muss sich mit der Thematik auseinander zu setzen, anstatt den Kopf in den Sand zu stecken und nach Möglichkeit das Video zu verbreiten.

Das der Österreicher in der Sensibilisierung für unseren Schutz von den Seiten der Massenmedien so gut wie gar nichts zu erwarten hat,  müsste jedem Mitbürger längst gedämmert haben.

Mit freundlichen Grüße Karl

29.01.2020

Aufsatz von AnNijaTbé dazu:
GRENZEN sind ein Naturgesetz,
nach genauer Durchleuchtung, darf auch verstanden werden, was Grenzen wirklich sind.
Definition: Eine Grenze ist die Umhüllung einer Form, eines Körpers.
Wenn wir Österreicher unseren Landeskörper schützen wollen, müssen wir auch die Grenzen dieses Körpers schützen, sodass auch wir Österreicher innerhalb dieser Grenzen geschützt sind. Es dürfte inzwischen keinem entgangen sein, was passiert, wenn Grenzen geöffnet werden, ohne dass die Menschen aus anderen Ländern, den Respekt vor einem fremden Land gelernt haben. Sie fallen wie Parasiten in das Land ein, vergleichbar mit einer offenen ungeschützten Wunde eines physisch menschlichen Körpers. Die Haut des menschlichen Körpers ist die physische Grenze dieses Körpers. Jeder Körper, auch die Zelle, hat eine äußere Grenze, eine Haut, eine Zellmembran, wird diese verletzt, besteht die Gefahr, dass der Körper stirbt, aufgefressen oder verseucht wird.
Genau so stellt es sich dar, offene Grenzen sind wie offene Wunden. Wenn die Länder obendrein rundherum von solchen Leuten besiedelt sind, die keinerlei Respekt vor Besitz oder Eigentum anderer haben, nutzen diese die Wunde, um in den offenen Körper einzufallen, von diesem Besitz zu ergreifen.
Nur dann, wenn mindestens 90% der Menschen so weit entwickelt sind, sodass sie selbstverständlich respektvoll mit dem was ihnen nicht gehört umgehen, nur dann würde die Welt so frei sein dürfen, dass die Grenzen der Landeskörper ohne strenge Bewachung sein könnten.
Ganz ohne Bewachung ohne SCHUTZ würde jedoch immer FALSCH sein!!!
Eine unerkannte Grenzverletzung findet übrigens auch durch die Handynutzung statt, in diesen Tagen nimmt keiner darauf Rücksicht, ob die Menschen um ihn herum von seinen Gesprächen am Handy, mit wem auch immer, verschont bleiben wollen, das ist das eine, das andere ist, dass Elektrosensible auch unter der zusätzlichen Strahlendosis leiden, welche sie von anderen durch aktive Handytelefonie abkriegen. Daher plädiere ich für ein generelles Handyverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen.
AnNijaTbé am 16.2.2020, im NATÜRLICHEN JAHRESKALENDER – KIN 163 – LA KA MEN – Adler 12 = Erneuerung durch den abgehobenen kollektiven Geist
4.2.2020 greg Kal.

Ibiza-Affäre: Heinz-Christian Strache wirft Sebastian Kurz Wortbruch vor

Danke Lorinata!
Wie gesagt Kurz gehört GANZ weg aus unserer Politik – der absolut untragbar!
Es wird sicher noch mehr an die Öffentlichkeit kommen – trotzdem er die Festplatten geschreddert hat!

RT Deutsch

Am 11.08.2019 veröffentlicht
Der ehemalige Vorsitzende der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), Heinz-Christian Strache, warf dem ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz vor, sein Wort gebrochen zu haben, dass die österreichische Koalitionsregierung nach der Ibiza-Affäre weiterhin gemeinsam regieren würde. Das sagte er in einem Exklusivinterview mit RT Deutsch am 6. August in Wien, seinem ersten seit dem Sturz der österreichischen Regierung.
Der ehemalige Vizekanzler Strache warf Kurz vor, sein Wort gebrochen zu haben, dass die Koalition der FPÖ mit der Volkspartei (ÖVP) im Falle seines Rücktritts bestehen bleiben würde. „Die Realität ist, dass mir von der Seite des Kanzlers das Versprechen gegeben wurde – und ich habe es erlebt –, dass, wenn ich zurücktrete, diese gut funktionierende Regierung einige Zeit bestehen würde“, sagte Strache.
Nachdem Strache von beiden Posten zurückgetreten war, entließ Kurz dann den FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, nachdem dieser sich geweigert hatte, zurückzutreten. Die übrigen FPÖ-Minister traten dann solidarisch zurück, wie sie es zuvor angedroht hatten. „Er sagte am Telefon, dass sich die Dinge jetzt geändert haben, und er bat auch Innenminister Herbert Kickl, zurückzutreten“, so Strache. „Wäre der Minister nicht zurückgetreten, wäre es für Kurz Grund genug gewesen, der Regierung einseitig ein Ende zu setzen“, fügte Strache hinzu. „Das zeigt deutlich, dass es hier eine Entwicklung gab, in der man sicherlich sehen kann, dass man den Eindruck hat, dass jemand versucht hat, dieses Video strategisch zu nutzen“, sagte er. Nach dem Zusammenbruch der Koalitionsregierung verlor Kurz ein von der Opposition gefordertes Misstrauensvotum im Parlament, wodurch die Regierung aufgelöst wurde.
Der Sturz der Regierung erfolgte nach der Veröffentlichung eines Videos in den deutschen Medien, das zeigt, wie Strache und sein FPÖ-Kollege Johann Gudenus auf Ibiza mit der vermeintlichen Nichte eines russischen Oligarchen zusammentreffen und sie ermutigen, Österreichs größte Zeitung zu kaufen, und ihr Zugang zu Regierungsprojekten im Austausch für eine wohlwollende Wahlkampfberichterstattung anbieten. ––– Mehr auf unserer Webseite: https://deutsch.rt.com/

Exklusiv-Interview mit Ex-Vizekanzler HC Strache: „Die FPÖ war für die EU ein Dorn im Auge“

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Allgemeine Kurzinfos:

SuG – Stimme und Gegenstimme – Handexpress – Inter-Info

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Der angebliche Beweis: Kurz im Kinderporno

Das falsche Spiel des Sebastian Kurz um das Innenministerium – Unzensuriert

Danke Karl!

Herbert Kickl von der FPÖ beschreibt die Wankelmütigkeit von Sebastian Kurz. Bild: FPÖ Politik 31. Juli / 11:02

Herbert Kickl

Das falsche Spiel des Sebastian Kurz

um das InnenministeriumVon Tag zu Tag durchschauen mehr Menschen das falsche Spiel von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz um das Innenministerium. Das schreibt – nach dem ZiB2-Interview vom Dienstag – auch Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf seiner Facebookseite: Erinnern wir uns also an die vergangenen Aussagen des ÖVP-Obmanns: Erst sollte ich als Person nicht mehr Innenminister sein, dann gar kein Freiheitlicher mehr. Zuletzt wollte Sebastian Kurz einen unabhängigen Innenminister – und seit gestern doch wieder einen ÖVPler.

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Der angebliche Beweis: Kurz im Kinderporno