ERMÄCHTIGUNGSGESETZ & BAYERN DIKTATUR AHOI !!! Leute das ist ganz starker Tobak – Audio unbedingt anhören! | Bürgerkrieg will nicht gelingen…

Danke Karl!
Die Vorstufe für solche Ermächtigungen existiert schon seit geraumer Zeit – Pensionisten müssten heute schon jeglichen Urlaub bekannt geben auch wenn sie nur für wenige Tage ihren Hauptwohnsitz verlassen. Man möchte zunächst offenbar den ersten Schritt zur Totalüberwachung festigen, was derzeit noch nicht möglich ist, weil es ja den Apparat zur Prüfung dieser Forderungen gar nicht gibt!

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Gürtel enger geschnallt werden soll und die Versklavung offenkundiger wird. Die Person ist ja das Eigentum von … unbekannt…

Bayern besitzt ja angeblich die Nutzungsrechte des Begriffs POLIZEI – wurde vor einiger Zeit verbreitet – wusstet ihr das – der geschützte Begriff POLIZEI wäre demnach also das  Eigentum vom Eigentümer Bayerns, wer immer das auch ist – es müsste im Patentamt herauszufinden sein. Normalerweise sind solche allgemein gültigen und verwendeten Begriffe allerdings gar nicht patentfähig. Das alleine spricht schon für sich, wie kann es also ein Copyright auf den Begriff „POLIZEI“ generell geben.

Diese Behauptung wird durch folgenden Artikel bestätigt: https://www.kpw-law.de/2016/07/08/polizei-als-name-geschuetzt/

//Abschnitt aus dem Artikel: Der zivilrechtliche Namensschutz erstrecke sich auch auf juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen Staaten, Bundesländer, Gemeinden, Universitäten, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch einzelne Funktionseinheiten der öffentlichen Verwaltung ohne eigene Rechtspersönlichkeit können am Namensschutz teilnehmen, soweit nicht lediglich ein Sachbegriff vorliege.//

Bayern die Vorhut für absolut unmögliche Gesetze – neue NAZI-Gesetze???!!!!

neues polizeiaufgabengesetz (pag) in bayern 

Anhören
interview mit hartmut wächtler, strafverteidiger und mitbegründer des rav (republikanischem anwaltsverein) anmod.:
vielleicht schon morgen soll im bayrischem landtag das neue polizeiaufgabengesetz (pag) verabschiedet werden.
es ermöglicht die präventive ingewahrsamnahme möglicher gefährder*nnen gegebenenfalls lebenslang ohne anklage und andere drastische einschnitte in die bürgerrechte.
Audio
10:01 min, 23 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)

……
Quelle: http://www.freie-radios.net/87354

ERMÄCHTIGUNGSGESETZ & BAYERN DIKTATUR AHOI !!!

Danke Reiner!

Bürgerkrieg will nicht gelingen – Volk zu klug – Lügen entlarvt! – AfD belastet

Published on Feb 18, 2018

Wir in der Verfassunggebenden Versammlung sind die Nachkommen der Staatsangehörigen der 26 Bundesstaaten im Gebiets- und Rechtsstand vom 31. Juli 1913. Der aktive Stand der Rechtsverhältnisse dieser Staaten wurde ab November 1918 durch Nachfolgeorganisationen, wie z.B. die nicht rechtsstandsverändernde Täuschung Weimarer Republik überlagert.
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Überlagerung ohne Rechtsstandveränderung deshalb, da ausschließlich die Staatsangehörigen der Bundesstaaten selbst ihre Rechte an den Bundesstaaten und an den Gebieten aufgeben oder verändern können, was sie aber bis heute nicht getan haben. Durch keinen schriftlichen Rechtsakt oder eine entsprechende Willenserklärung kann die Aufgabe dieser alten Rechte belegt werden.
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Unsere Vorfahren hatten im Kaiserreich die Staatsangehörigkeit zu den Bundesstaaten und nur eine mittelbare Angehörigkeit zum Kaiserreich. Unsere Vorfahren und auch wir, waren und sind keine Staatsangehörigen des Kaiserreiches und besitzen die Rechte an den Verfassungen unserer Bundesstaaten, aber nicht an der so genannten Verfassung von 1871, welche nur eine Verordnung des Kaisers war. Eine Verorndung hat einen niederen Rang als eine Verfassung.
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Die ebenso niederrangige, unmittelbare, also die direkte Reichsangehörigkeit, besaßen nur die damaligen Kolonisten, die eben keine unmittelbare Staatsangehörigkeit zu den Bundesstaaten, sondern lediglich die vorgenannte unmittelbare Reichsangehörigkeit zum Kaiserreich besaßen. Durch den rechtlichen Niedergang des einzigen Rechteträgers am Kaiserreich, dem Kaiser selbst, blieben die damaligen Kolonisten mit ihrer unmittelbaren Reichsangehörigkeit zum Kaiserreich tatsächlich erst einmal als Staatenlose zurück. Heute besitzen sie die Angehörigkeiten zu ihren eigenen und zwischenzeitlich entstanden Staatswesen.
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Damit das für alle Zeiten klar ist: ein RuSTAG-Deutscher kann sowohl das Eine oder auch das Andere sein. Die Bezeichnung RuSTAG-Deutscher sagt erst einmal nicht aus ob der, oder diejenige die Staatsangehörigkeit der Bundesstaatler besitzt, also eine Bundesstaatsangehörigkeit geerbt hat oder die unmittelbare Reichszugehörigkeit, die z.B. ein Kolonist aus dem Kongo bekommen konnte. Daher ist die Bezeichnung RuSTAG-Deutscher irreführend und wenig aussagefähig.
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Da das Kaiserreich diesen Unterschied bewußt machen mußte ist auch klar, das es sich hier augenscheinlich um zwei Rechtskreise handelt. Die Bundesstaaten haben dem Kaiserreich keinen Zugriff auf ihre Staatsangehörigen und auch nicht auf ihre Gebietsrechte gestattet.
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Ein Staatenbund, was das Kaiserreich gewesen ist, hat nach der rechtlichen Definition grundsätzlich kein eigenes Volk, kein eigenes Gebiet, in der Folge auch keine eigene Staatsgewalt und ist nach der damals wie heute gültigen Rechtslage kein Staat im völkerrechtlichen Sinne.
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Ein Staatenbund ist eine Dachorganisation in Form einer lockeren Union zu einem bestimmten Zwecke, ein Verein, eine gemeinsam von souveränen Staaten eingesetzte Verwaltung mit bestimmten Aufgaben, welcher, genau wie eine juristische Person, in sich und alleine durch sich selbst keine eigenen Rechte, ohne Zustimmung der ihn tragenden Völkerrechtssubjekte, entwickeln kann.
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Insgesamt ist festzustellen, das die Menschen in der VV durch die vererbten Rechte ihrer Vorfahren, welche die Staatsangehörigen der Bundesstaaten waren, alle Rechte an den Staatswesen der Bundesstaaten selbst, wie die Rechte an ihren Gebietsflächen bis heute inne haben. Noch einmal: die Bundesstaaten waren die Staaten, die Völkerrechtssubjekte.
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Das Kaiserreich war kein Völkerrechtssubjekt, kein Staat, sondern ein Staatenbund ohne Möglichkeit des Zugriffs auf die Grundrechte der Bundesstaaten ohne deren Genehmigung. Und nun sitzen die Träger aller Rechte an den alten Bundesstaaten und deren Gebieten, welchen den einzelnen Bundesstaaten zuzuordnen sind, in der VV und beschließen für die Zukunft einen gemeinsamen Weg in ein gemeinsames Staatswesen.
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Niemand kann den Träger aller Rechte diesen Weg nach allen international gültigen Regeln nehmen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker verdeutlicht die zweifelsfreie Rechtslage. Und deshalb sagen die Bürger der VV auch mit vollem Recht – wir sind Deutschland.
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Wir als Träger aller vererbten Rechte an den alten Bundesstaaten, den Völkerrechtssubjekten und an allen Gebiete die den Bundesstaaten zugehörig sind und die wir ohne Einschränkung besitzen, haben diese Rechte und Gebiete zusammengelegt und ein neues Staatswesen, ein neues Völkerrechtssubjekt mit der Bezeichnung und der international anerkannter Rechtsform Föderaler Bundesstaat Deutschland über alle Gebiete dieser Bundesstaaten geschaffen.

EU will Links im Internet verbieten

Danke Bibi!
Ich hoffe immer noch, dass das was ich herausgelesen habe vollumfänglich nicht zustande kommt, aber schon dieser Bericht ist wieder der Hammer. Überlege dir mal was das heißt – keine Verlinkung – das ist wirklich der Hammer 😦

Bei WordPress können wir untereinander die Berichte rebloggen, das wird immer gehen.
Aus der EU steigen wir sowieso aus – was dann?
Das Netz ist überall in der EU und außerhalb der EU…

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EU will Links im Internet verbieten

10.11.2015
EU-Geheimplan geleakt: das bloße Verlinken von Inhalten soll EU-weit unter Urheberrechtsschutz gestellt werden. Bedeutet: Die EU-Kommission rüstet zum Frontalangriff auf den Hyperlink, den Grundbaustein des Internets. Verlinkungen sollen nur noch bei „rechtlicher Erlaubnis“ möglich sein – oder gegen Geld.

Von Julia Reda, Vorsitzende der Young Pirates of Europe

Suchmaschinen und Nachrichtenportale sollen Medien dafür bezahlen, wenn sie auf deren Inhalte per Link hinweisen. Dieses Ziel wurde in Deutschland und Spanien mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger verfolgt. Der Versuch ging nach hinten los – mit enormen Kollateralschäden. Ich konnte im Europaparlament wiederholte Anläufe aus den Reihen der CDU/CSU abwehren, in meinen Urheberrechtsbericht den Wunsch zu schummeln, dieses Debakel auf EU-Ebene nachzuahmen. Doch der neueste Vorstoß ist der bisher gefährlichste.

Laut einem gestern geleakten Plan für die Urheberrechtsreform (via IPKat) erwägt die Kommission entgegen der bisherigen Rechtssprechung und aller Vernunft das bloße Verlinken von Inhalten unter Urheberrechtsschutz zu stellen. Damit hätten die Presseverleger ein potentes Druckmittel – und gleichzeitig würde jede der Querverbindungen, die das Internet erst zu einem Netz machen, zur juristischen Tretmine.

Leistungsschutzrecht reloaded: Ein neuer Weg zum selben Ziel

Im vorliegenden Entwurf beklagt die Kommission, dass unklar sei, welche Handlungen im Internet einer Erlaubnis bedürfen und welche nicht – konkret, ab wann etwas eine „öffentliche Zugänglichmachung“ darstellt, die den Rechteinhaber*innen vorbehalten ist.

Damit bezieht sich die Kommission auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Svensson. Darin stellte das das Gericht zwar einerseits fest, dass das bloße Verlinken öffentlich zugänglicher Inhalte keine Urheberrechtsverletzung darstellt, weil damit keine neue Öffentlichkeit erreicht wird. Einige Fragen blieben jedoch offen – etwa wann genau ein Inhalt als „öffentlich zugänglich“ gilt und wie Links zu behandeln sind, die z.B. eine Paywall umgehen.

es ist sinnvoll den Artikel ganz zu lesen: http://www.mmnews.de/index.php/politik/57760-eu-will-links-im-internet-verbieten

Der Beginn des DEUTSCHEN Frühlings ? (1 ? ) – Bayreuther Uni-Präsident gestorben

„Das Copyright steht meinen Zielen im Weg“

Interview | Wojciech Czaja, 15. Mai 2012, 18:44
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