Putin führt KEINEN Angriffskrieg er verteidigt die Völker die ihm um Hilfe gebeten hatten – daher führt er einen ethisch und menschenrechtlich sauberen VERTEIDIGUNGSKRIEG

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen außer, dass die Völker von LUHANSKDONEZK und der KRIM sich per Plebiszit/Volksabstimmung von der Ukraine absetzten und sich militärisch öffentlich zu Russland gehörig entschieden. Interessant sind folgende Headlines und die Berichte dazu:

Russland-Krise: Separatisten bitten Putin um militärische Unterstützung  23.02.2022, 22:23 – 24.02.2022, 06:35

Kommentar: die westliche Welt nennt die neuen Volksrepubliken „Separatisten“ – weil die westliche Welt diese neuen Republiken nicht anerkennt obwohl diese völkerrechtlich korrekt gebildet wurden. Dieser Beitrag ist insofern besonders interessant weil minuziös aufgezeigt wird, was wann passiert ist – auch das wäre allerdings noch ganz genau zu prüfen, denn es ist nicht wirklich klar ob die deutsche Seite „Watson“ reine neutrale Berichterstattung betreibt.

Wichtig ist der Beleg dass Putin um Hilfe gebeten wurde!

Die Donbass-Republiken bitten Putin um militärische Hilfe24. Februar 2022 00:21 Uhr

Die Chefs der beiden Donbass-Republiken haben den russischen Präsidenten Putin um militärische Hilfe bei der Abwehr ukrainischer Angriffe gebeten.

Eine Chronologie: Das Krim-Referendum   15. März 2022

Brutaler Akt der militärischen Eroberung oder friedlicher (und vom Volk gewollter) Machtwechsel? Hier sind die Fakten, die Ihnen die Entscheidung erleichtern.

Das russische Fernsehen über die politische Woche in den USA: „Biden hat Probleme mit dem Kopf“ 24. Januar 2022 Wie immer unterscheiden sich Korrespondentenberichte des russischen Fernsehens aus den USA sehr von dem, was man im deutschen Fernsehen zu hören und zu sehen bekommt. So auch an diesem Sonntag… Weiterlesen

Die USA weisen ohne Angabe von Gründen 27 russische Diplomaten aus 31. Januar 2022 Schon Ende November habe ich berichtet, dass die USA angekündigt haben, insgesamt 54 russische Diplomaten auszuweisen, ohne dafür offizielle Gründe anzugeben. Diese Drohung haben sie nun wahr gemacht und wie… Weiterlesen

Das erste Opfer der Krieges ist die Wahrheit 24. Februar 2022 Ich habe heute – wie man der Uhrzeit der letzten von mir veröffentlichten Artikel sehen kann – bis in die Morgenstunden gearbeitet. Als ich nun aufgewacht bin, ist Krieg. Wobei:… Weiterlesen

Putins komplette Rede an das russische Volk zum Beginn der Militäroperation 24. Februar 2022 Bei Streit – und erst recht im Krieg – ist es wichtig, beide Seiten zu hören. Die Medienmacht des Westen verbreitet die westliche mit aller Macht. Dem stelle ich hier… Weiterlesen

Droht der Dritte Weltkrieg? 1. März 2022 Es gibt bekanntermaßen gerade in Washington durchaus Falken, die einen Dritten Weltkrieg riskieren würden, aber die sind (zumindest derzeit) wohl nicht an der Macht. Auch Russland will keinen Dritten Weltkrieg,… Weiterlesen

Q = 17 = Beginn des ganz großen Krieges, der erst in diesen Tagen beendet wird

erschöpfte deutsche Soldaten ruhen sich aus

Erster Weltkrieg

1917: Russische Revolution und US-Kriegseintritt

am 6. April 1917, erklärten die USA dem Deutschen Reich den Krieg – dies dürfte der Grund für Q sein.

Was hat Donald Trump und Putin also vor und vor allem wann?

Der erste Weltkrieg hatte bereits 1914 begonnen – der Beginn dieses Krieges ist einer Verschwörung geschuldet.

Genau einen Monat nach dem geplanten Attentat von Sarajevo am 28.Juni 1914 – erklärte Österreich-Ungarn am 28. Juli 1914 Serbien den Krieg.

Danach trat ein Land nach dem anderen in den Krieg ein.

Am 11. November 1918 hat offiziell der erste Weltkrieg geendet ~~~ in Wahrheit endete dieser Krieg aber nicht, weil bis heute noch keine Friedensverträge verabschiedet worden waren ~~~ also wurde der Krieg 1. September 1939 mit dem Beginn des sogenannten 2. Weltkrieges fortgeführt und geriet nach dem 8.Mai 1945, also der heißen Phase in den so genannten kalten Krieg, welcher der Öffentlichkeit als kalter Krieg zwischen Russland und USA bekannt ist, doch alle beteiligten Staaten an den heißen Kriegstagen, waren ebenfalls bis heute darin verwickelt.

Nun stellt sich die Frage, werden noch 2020 Friedensverträge zwischen allen Kriegsbeteiligten gemacht – sodass wir endlich einen Weltfrieden bekommen?

In jedem Fall wünschen und hoffen das jene, die bereits aufgewacht sind und längst nicht mehr glauben was die Tagespresse, TV und Angehörige der Parteiendiktaturen in Europa von sich geben.

Die NEUE ZEIT hat bereits begonnen – sie kann nur durch Friedensverträge stabilisiert und gesichert werden.

Danach können die herrschenden Systeme ganz verlassen werden und Souveränität nach Geburts- und Völkerrecht eintreten.

~~~~

Versailler Vertrag-Nicht-Ratifizierung

siehe dazu auch das Denkwerk 20-78

http://www.documentarchiv.de/wr/vv_zus.html

Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht | APuZ

APUZ Dossier Bild

Das völkerrechtliche Gewaltverbot hat als Grundnorm der gegenwärtigen internationalen Ordnung auch die Herausforderungen durch den Irakkrieg bestanden. Das Gewaltverbot gilt weiterhin als zwingendes Völkerrecht.

alles lesen: Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht | APuZ

UN-Gewaltverbot stärken! | Plakat vor UN-Campus jetzt unterstützen!

CROWDFUNDING | Dieses Plakat vor dem UN-Campus in Bonn soll die Wichtigkeit des Gewaltverbots der UN-Charta in die Mitte der Gesellschaft tragen und die Mitarbeiter*innen der UN darin bestärken sich weiterhin für den Weltfrieden und für die Verurteilung der völkerrechtswidrigen NATO-Kriege einzusetzen.

weiterlesen: UN-Gewaltverbot stärken! | Plakat vor UN-Campus jetzt unterstützen!

Allgemeines Gewaltverbot

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Das allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die militärische Gewaltanwendung.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Kapitel 1, Artikel 2 Absatz 4: Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa[1]

Es konstituiert die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen sind das Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel 7 und das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51.

Geschichte

Im Absolutismus wurde Krieg als ein Mittel der Politik gesehen, über das nur der Herrscher im Rahmen seiner Kriegsfreiheit entscheidet. Jedoch schon vor dem Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen wurde versucht den Gewaltverzicht in der Politik zu etablieren.

  • Am 2. Dezember 1823 erklärte der US-Präsident James Monroe das Prinzip der Nichteinmischung, die sogenannte Monroe-Doktrin, in einer State of the Union Address.
  • 1907 wurde die Drago-Porter-Konvention auf der 2. Haager Friedenskonferenz angenommen, die einem Gläubigerstaat verbietet seine Forderungen mit Gewalt beim Schuldnerstaat durchzusetzen.
  • Am 28. April 1919 wurde die Satzung des Völkerbunds von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Ziel war Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern friedlich zu lösen.
  • Am 1. Dezember 1925 werden die Verträge von Locarno zur Sicherung der Grenzen unterzeichnet, die einem angegriffenen Staat die Unterstützung der anderen Vertragspartner zusichert,
  • 27. August 1928 wird der Briand-Kellogg-Pakt von elf Staaten unterzeichnet. Es folgen weitere 51 Staaten. Die Unterzeichner verzichten auf Krieg als Werkzeug ihrer Politik. Dieser Pakt ist die Abkehr von der Kriegsfreiheit und bestimmt das Verbot eines Angriffskriegs, womit rechtlich gesehen ein weltweit geltendes Kriegsverbot erreicht war.[2]
  • 26. Juni 1945 unterzeichneten die 51 UN-Gründungsmitglieder die Charta der Vereinten Nationen.
  • 1970 wurden die Ostverträge abgeschlossen, auf Basis der Gewaltfreiheit im Sinne der Charta der Vereinten Nationen. Sie werden auch Gewaltverzichtsverträge genannt.
  • Am 14. Dezember 1974 verabschiedete die UN-Generalversammlung mit Resolution 3314 eine Definition der völkerrechtswidrigen Aggression[3]
  • 11. Juni 2010: Auf der ersten Überprüfungskonferenz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs einigten sich die Vertragsstaaten auf eine Definition des Verbrechens der Aggression.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Resolution A/RES/3314 (XXIX) der UN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974.

Literatur

  • Albrecht Randelzhofer, Art. 2 (4), in: Bruno Simma (Ed.): The Charter of the United Nations, 2nd ed., Oxford University Press und C.H. Beck, Oxford und München 2002, ISBN 978-3-406-49900-5.
  • Christian Stelter: Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12547-0.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gewaltverbot

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