Strahlensensibilität hat ähnliche Symptome wie bei radioaktiver Belastung – was tun?

Liebe Freunde von w3000 – da nicht nur ich, sondern auch Freunde über Symptome klagen die auch den Symptomen bei radioaktiver Belastung entsprechen, habe ich für Ärzte, Heiler und auch für den Geplagten dieses wichtige Dokument hier herein gestellt. Eine Wissenschaftlerin, welche die Radioaktivität erforschte, rief mich nur Stunden vor ihrer Flucht an und gab mir damals diese Anweisungen telefonisch durch. Es könnte durchaus sein, dass wir auch diesbezüglich stärkere Belastung haben, denn gemeldet werden die schon lange nicht mehr – die gleichen Heilmittel können auch für sonstige Strahlenbelastung wie 5G verwendet werden.
Alle Gute wünscht dir
AnNijaTbé

Hilfe bei radioaktivem Fallout-pdf

https://www.ages.at/umwelt/radioaktivitaet

https://www.faz.net/aktuell/wissen/thema/radioaktivitaet

https://www.usp.gv.at/gesundheit-sicherheit/strahlenschutz.html

Stopp die e-card — dieser Beitrag betrifft Deutschland

Danke Elke, für diesen Beitrag. In Österreich haben wir das Problem ja schon gelöst siehe ganz unten den LINK dazu!

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Pressemitteilung der Aktion „Stoppt die e-card“ vom 23.01.2014

Elektronische Gesundheitskarte: Kritischer Kurzfilm zeigt Medizin in Zeiten des Cyberspace

Als Kasper beim Arzt sitzt, traut er seinen Augen nicht: Im Computer seines Arztes stehen alle Krankheiten, die er jemals hatte. Denn seine Medizindaten werden irgendwo zentral gespeichert. Dort stillen auch Unternehmen ihren Datenhunger. Und das kostet Kasper den Job. – So jedenfalls erlebt es die Hauptfigur in dem Video-Clip „Kasper und die elektronische Gesundheitskarte“, den junge Künstler für die Aktion „Stoppt die e-card“ hergestellt haben. „Das mag heute noch wie eine Fiktion klingen, könnte aber bittere Realität werden, wenn Medizindaten außerhalb von Praxen und Kliniken gespeichert werden“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, heute in Hamburg.

Das Video steht unter:

www.youtube.com/watch?v=RIIZrnxrx1E&feature=youtu.be

Veröffentlicht am 22.01.2014

Vertrauliche Medizindaten in fremden Händen? Kasper zeigt, warum die elektronische Gesundheitskarte verhindert werden muss. Mehr Infos: http://www.stoppt-die-e-card.de

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Das Zwei-Minuten-Video informiert die Bürger auf unterhaltsame Weise über die Hintergründe des bereits zehn Jahre andauernden Projekts elektronische Gesundheitskarte (eGK) und zieht die Versprechen von den sicheren Daten in Zweifel . „Die NSA hat vorgemacht, wie schnell Daten zu entschlüsseln sind“, betonte Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW in dem Bündnis. „Das sollte auch den letzten Sicherheitsgläubigen eines Besseren belehren. Wer Medizindaten braucht, holt sie sich – illegal durch Datendiebstahl oder legal mit Hilfe von kurzfristigen Gesetzesänderungen. Das geben wir mit dem Kurzfilm beispielhaft und für jedermann verständlich zu bedenken.“

Denn die Geheimdienste sind mit ihrem Latein noch nicht am Ende: Nun will die NSA hochverschlüsselte Daten knacken. Berichten der Washington Post zufolge entwickelt der US-Geheimdienst derzeit Quantencomputer. Auch in Europa wird daran gearbeitet. Der eGK-Sicherheitsarchitektur liegt das mehr als 35 Jahre alte RSA-Verfahren zugrunde. Quantencomputer ermöglichen ein noch schnelleres Knacken der RSA-Funktionen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis sich auch die Medizindaten auf den zentralen Servern ausspähen lassen.

„Diese Entwicklung stellt die Sicherheitsarchitektur der geplanten Telematik-Infrastruktur in unserem Gesundheitswesen in Frage“, sagte Kai-Uwe Steffens, Informatiker und Sprecher des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“. Patientenvertreterin Gabi Thiess aus Hamburg dazu: „Das Mammutprojekt eGK verschlingt nicht nur Unmengen von Geld, das in der Patientenversorgung viel dringender gebraucht würde, sondern könnte in Zukunft auch dem Datenmissbrauch Tür und Tor öffnen. Das müssen die Bürger wissen.“ Auch Kasper ist jetzt schlauer: „Meine Daten gehören mir“, betont er am Ende des Films.

„Stoppt die e-card“ ist ein breites Bündnis von 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Unter anderem gehören dazu: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Digitalcourage, Chaos Computer Club, IPPNW, Freie Ärzteschaft e. V., NAV-Virchowbund, Deutsche AIDS-Hilfe. Das Bündnis lehnt die eGK ab und fordert, das milliardenschwere Projekt einzustampfen.

Pressekontakt: Dr. Silke Lüder, mobil 0175 1542744

V.i.S.d.P.: Dr. Silke Lüder, Grachtenplatz 7, 21035 Hamburg

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ELGA – Die elektronische Gesundheitsakte – Widerspruch – so gehts!

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ELGA – Die elektronische Gesundheitsakte – Widerspruch – so gehts!

letztes Update am 19.2.2014

ELGA-Widerspruchs-Formular-pdf

oder

elektronische Abgabe der Willenserklärung – Abmeldung – klick hier – am Ende bekommt man ein PDF-Dokument der ausgefülten Willenserklärung – siehe Bild

ELGA-PDF-Willenserklärung

Definition von ELGA

ELGA-Serviceline unter 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das Patienten und Patientinnen sowie Gesundheitsdiensteanbietern (Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnnen und Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen) einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente) ermöglicht.

ELGA vernetzt, im Falle einer medizinischen Behandlung – und nur in diesem Zusammenhang – bereits bestehende gesundheitsbezogene Daten und Informationen bezogen auf eine eindeutig identifizierte Person. Dem Datenschutz wird dabei höchste Priorität eingeräumt. Über das ELGA-Portal können Bürgerinnen und Bürger zukünftig unkompliziert und sicher auf ihre eigenen Befunde zugreifen. Die Teilnahme an ELGA und den Zugriff auf ELGA-Daten bestimmen die Bürgerinnen und Bürger selbst. Durch die gesetzlich festgelegte „Opt out“- Regelung kann man als Bürgerin oder Bürger bestimmen, ob man überhaupt oder teilweise, z.B. nur für die e-Medikation, an ELGA teilnehmen möchte.

Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA entnehmen Sie bitte auch unseren FAQhttp://www.elga.gv.at/index.php?id=2

Was kann ELGA?

ELGA erleichtert Ihnen in Zukunft den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten. Mit ELGA können Sie und Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt zeit- und ortsunabhängig auf Ihre Befunde zugreifen – sicher und unkompliziert.

Ziel ist die Unterstützung der medizinischen Behandlung und Betreuung durch einen besseren Informationsfluss, vor allem dann, wenn mehrere Gesundheitseinrichtungen zusammenarbeiten.

Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA entnehmen Sie bitte auch unseren FAQ. http://www.elga.gv.at/index.php?id=50

Wie funktioniert die ELGA-Teilnahme?

ELGA steht als moderne und sichere Infrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern und allen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden, zur Verfügung. Sie können über das ELGA-Portal auf  www.gesundheit.gv.at  Ihre ELGA-teilnahmerechte wahrnehmen. Für den gesicherten Einstieg wird eine gültige Bürgerkarte oder Handysignatur benötigt.

Zunächst besteht nur die Möglichkeit, über die ELGA-Teilnahme zu entscheiden. Ab Herbst 2014 werden die ELGA-Funktionen „e-Befunde“ und in der Folge „e-Medikation“ für die Bürgerinnen und Bürger selbst sowie Ihre behandelnden und betreuenden Gesundheitsdiensteanbieter nutzbar.

Wer an ELGA nicht teilnehmen möchte, kann elektronisch oder schriftlich einen gänzlichen oder teilweisen Widerspruch („Opt out“) bekannt geben.

Widerspruch über das ELGA-Portal

Um einen Widerspruch oder einen Widerruf eines Widerspruchs elektronisch über das ELGA-Portal abzugeben, ist es erforderlich, sich auf http://www.gesundheit.gv.at einzuloggen. Dafür benötigen Sie eine Bürgerkarte bzw. ein bürgerkartentaugliches Mobiltelefon (Handy-Signatur). Ihr Widerspruch muss elektronisch signiert werden und wird Ihnen umgehend bestätigt.

Widerspruch über die ELGA-Widerspruchstelle

Die Funktion der ELGA-Widerspruchstelle wird gemäß §3 Abs.1 der ELGA-Verordnung vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wahrgenommen.

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Implementierung von ELGA (ELGA-VO) – pdf

Die ELGA GmbH selbst wickelt keine Widersprüche ab. Für die Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung zu Ihrer ELGA-Teilnahme (Widerspruch bzw. Widerruf des Widerspruchs) können Sie ein Formular verwenden, das Sie bei der ELGA-Serviceline anfordern können. Sie können das Formular auch online über den Formularservice auf www.gesundheit.gv.at ausfüllen und ausdrucken.

Folgende Schritte sind für die Abgabe der Willenserklärung in Papierform (per Formular) notwendig:

1. Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular eigenhändig

2. Legen Sie eine Kopie einer der folgenden amtlichen Lichtbildausweise bei: Reisepass, Führerschein, Identitätsausweis oder Personalausweis
3. Senden Sie das unterschriebene Formular (Willenserklärung) mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises an: ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien oder eingescannt per Mail und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen an: post@elga-widerspruchstelle.at

Die ELGA-Widerspruchstelle trägt Ihre Willenserklärung ein und sendet Ihnen darüber eine schriftliche Bestätigung.

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Elektronische Gesundheits Akte – ELGA verfassungswidrig

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ELGA ist nicht jedermanns Freundin

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA scheidet auch in Tirol die Geister. Die Ärztekammer lehnt das System ab, die Tilak sieht kaum Kostenersparnis. Gesundheitslandesrat Tilg erkennt Vorteile.

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weiterlesen:  http://www.tt.com/politik/innenpolitik/7907038-91/elga-ist-nicht-jedermanns-freundin.csp

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Elektronische Gesundheits Akte – ELGA verfassungswidrig

Danke Helmut, von allen Seiten kommen ständig neue Firmen daher, welche amtsähnliche Aufgaben erfüllen sollen. Hier geht es um sehr persönliche Daten, dass die von einer GMBH verwaltet werden sollen ist himmelschreiend. Man muss bald die „Krankenindustrie“ komplett meiden – ist sowieso keine Hilfe, sondern viel eher das Gegenteil. Diese Idee beweist es wieder einmal – es geht nicht um Gesundung sondern um Überwachung und neue Firmen schaffen.

AnNijaTbé am 10.12.2013

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Elga sofort widersprechen:

Kann ich der Teilnahme an ELGA widersprechen?

Das ELGA-Gesetz spricht von einem so genannten „Opt-out“, d.h. man kann als ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer bestimmen, ob man überhaupt oder zukünftig nur teilweise, z.B. nur für e-Medikation, an ELGA teilnehmen möchte. Dieser „Widerspruch“ wird ab  dem Jahreswechsel 2013/2014 entweder elektronisch über das ELGA-Zugangsportal, das auf der Website www.gesundheit.gv.at  abrufbar sein wird, oder schriftlich bei einer Widerspruchstelle abgegeben werden können. Das ELGA-Zugangsportal sowie die Widerspruchstelle werden vom Bundesministerium für Gesundheit so eingerichtet, dass der Teilnahme jedenfalls vor Inbetriebnahme von ELGA widersprochen werden kann.

Wann kommt ELGA?

ELGA-Zugangsportal und Widerspruchsstelle werden bis Anfang 2014 eingerichtet. Bis dahin wird die Ombudsstelle bekannt gegeben. Ab 2015 werden dann schrittweise die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen, Ärzte und Apotheken- beginnend mit den öffentlichen Krankenanstalten – Inhalte für ELGA zur Verfügung stellen bzw. abrufen können.

  • Ab 2014: ELGA-Zugangsportal & Widerspruchstelle
  • Ab 2015: erste Dokumente durch Krankenhäuser
  • Ab Mitte 2016: ELGA-Dokumente aus dem niedergelassenen Bereich, e-Medikation durch niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Apotheken

http://www.elga.gv.at/index.php?id=faqhttps://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/ELGA/elga-faq-elga.html

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Gesundheits-News aus Oberösterreich

03.10.2012

Elektronische Gesundheitsakte ELGA? So nicht! Jetzt unterschreiben!

Elektronische Gesundheitsakte nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung! – fordert die Ärztekammer in ihrer österreichweiten Informationskampagne. Das Gesundheitsministerium will eine Elektronische Gesundheitsakte – ELGA – von jeder Österreicherin und jedem Österreicher anlegen. Die Ärztinnen und Ärzte haben Erfahrung im elektronischen Umgang mit Patientendaten. Diese Erfahrungen wollen sie einbringen – für ein vernünftiges ELGA-Gesetz.

http://www.gesund-in-ooe.at/de/ueber-uns/news-archiv/newsdetail/artikel/elektronische-gesundheitsakte-elga-so-nicht-jetzt-unterschreiben.html

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patientendaten

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Ärztekammer: ELGA verfassungswidrig

Im November 2012 hat die Ärztekammer angekündigt, entscheidende Teile des Gesetzes für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) überprüfen zu lassen. Jetzt sind die Ergebnisse da. Die Gutachten würden bestätigen, dass ELGA verfassungswidrig sei.

„Beide Gutachten bestätigen einmal mehr die Bedenken bezüglich der Einführung von ELGA“, kommentierte die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig, die beiden Gutachten. Neben einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer von der Uni Wien, in dem massive verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden, bezog sich Raunig vor allem auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen und Datenschutzexperten der Uni Salzburg, Dietmar Jahnel.

„Nur mit „Opt-in“-Regelung verfassungskonform“

Jahnel stellte in seinem Gutachten fest, dass Patienten ausdrücklich einer Teilnahme an ELGA zustimmen müssten. Nur wenn sie – wie auch von der Ärztekammer stets gefordert – diese Möglichkeit hätten, wäre ELGA verfassungskonform. Im Fachjargon wäre dies eine sogenannte „Opt-in“-Regelung. Vorgesehen ist aber eine „Opt-out“-Regelung, die laut Ärztekammer besagt, dass der Patient automatisch an ELGA teilnimmt, so er nicht von sich aus ausdrücklich Widerspruch erhebt.

Außerdem bemängelt Jahnel in seinem Gutachten die „sehr vagen Formulierungen im Gesetzestext betreffend heikle Gesundheitsdaten“, etwa zu psychischen Erkrankungen, HIV oder Schwangerschaftsabbrüchen, die Patienten nicht bekannt geben wollen. Weiters sieht es Jahnel als kritisch an, dass Ärzte nicht überprüfen könnten, ob Patienten identisch mit den Inhabern der E-Card seien.

Massive Ärzte-Proteste gegen ELGA

ELGA ist bereits vom Parlament beschlossen. Die Wiener Ärztekammer will nun aber die Ergebnisse der Gutachten diskutieren und dann darüber entscheiden, ob eine Verfassungsklage eingebracht werden soll.

Die ELGA-Einführung hatte in den letzten Jahren zu massiven Protesten der Ärzte geführt, unter anderem war eine Plakatkampagne gestartet worden. Die Wiener Ärztekammer hatte wiederholt vor möglichen Sicherheitslücken gewarnt – mehr dazu in ELGA-Diskussion setzt sich fort (wien.ORF.at; 27.7.2012).

Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hatte sich für ELGA ausgesprochen, auch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Niederösterreichs Gesundheitslandesrat Wolfgang Sobotka (ÖVP) – mehr dazu in Wien und NÖ gemeinsam für ELGA (wien.ORF.at; 4.6.2012).

Links:

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Schon wieder eine private Organisation, bzw. Kapitalgesellschaft, welche durch Gesetze „hoheitliche“ Funktionen erlangen soll – das ist selbstverstädnlich verfassungswidrig!

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ELGA GmbH

Die ELGA GmbH wurde mit Beschluß vom 20. November 2009 gegründet. Eigentümer sind Bund, Länder und Sozialversicherung. Diese Gesellschafter repräsentieren die maßgeblichen Entscheidungs- und Kostenträger im österreichischen Gesundheitswesen.

Unternehmensgegenstand ist „die nicht auf Gewinn gerichtete Erbringung von im Allgemeininteresse liegenden Serviceleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge im Bereich von e-Health zur Einführung und Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“.

Dies umfasst vor allem:

  • Die Koordination und Integration aller operativen Maßnahmen zur Einführung der ELGA
  • Die Errichtung von Systemkomponenten und die Begleitung von Pilotierungen entsprechend den Vorgaben der Bundesgesundheitskommission
  • Das Qualitäts- und Akzeptanzmanagement für die ELGA

ELGA: Vernetzte Gesundheit

Mit der Errichtung und dem zukünftigen Betrieb der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) schließt sich Österreich der internationalen Entwicklung in diesem Bereich an. Etablierte moderne Krankenhausinformationssysteme, integrierte Software bei Ärzten oder Apotheken und flächendeckende Verwendung moderner Labor- und bildgebender Technologie bieten die besten Voraussetzungen für erfolgreiche Vernetzung und Kooperation aller Akteure im österreichischen Gesundheitswesen.

Durch die Errichtung der elektronischen Gesundheitsakte fallen bestehende „Systemgrenzen“: zwischen Akutversorgung und Nachsorge, zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten, Ambulatorien und Apotheken. ELGA stellt die Verbindung zwischen all diesen Systemen her, denn die Gesundheitsdaten werden im Rahmen einer durchgehenden Informationskette durch ELGA zur Verfügung gestellt. So wird die Kooperation der Gesundheitsorganisationen gestärkt und unterstützt, denn die Akteure können sich mit ELGA sicher und zeit- und ortsunabhängig verbinden: untereinander und mit ihren Patienten und Patientinnen. Für diese bedeutet ELGA die Stärkung ihrer Rechte, indem sie über das ELGA-Zugangsportal Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten haben. Die Elektronische Gesundheitsakte ist im Gesundheitstelematikgesetz 2012, auch „Elektronisches Gesundheitsakte-Gesetz“ (ELGA-G) genannt, welches seit 1.1.2013 in Kraft ist,  geregelt.

http://www.elga.gv.at/

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ELGA – Die elektronische Gesundheitsakte – Widerspruch – so gehts!

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