Danke Helmut, von allen Seiten kommen ständig neue Firmen daher, welche amtsähnliche Aufgaben erfüllen sollen. Hier geht es um sehr persönliche Daten, dass die von einer GMBH verwaltet werden sollen ist himmelschreiend. Man muss bald die „Krankenindustrie“ komplett meiden – ist sowieso keine Hilfe, sondern viel eher das Gegenteil. Diese Idee beweist es wieder einmal – es geht nicht um Gesundung sondern um Überwachung und neue Firmen schaffen.
AnNijaTbé am 10.12.2013
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Elga sofort widersprechen:
Kann ich der Teilnahme an ELGA widersprechen?
Das ELGA-Gesetz spricht von einem so genannten „Opt-out“, d.h. man kann als ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer bestimmen, ob man überhaupt oder zukünftig nur teilweise, z.B. nur für e-Medikation, an ELGA teilnehmen möchte. Dieser „Widerspruch“ wird ab dem Jahreswechsel 2013/2014 entweder elektronisch über das ELGA-Zugangsportal, das auf der Website www.gesundheit.gv.at abrufbar sein wird, oder schriftlich bei einer Widerspruchstelle abgegeben werden können. Das ELGA-Zugangsportal sowie die Widerspruchstelle werden vom Bundesministerium für Gesundheit so eingerichtet, dass der Teilnahme jedenfalls vor Inbetriebnahme von ELGA widersprochen werden kann.
Wann kommt ELGA?
ELGA-Zugangsportal und Widerspruchsstelle werden bis Anfang 2014 eingerichtet. Bis dahin wird die Ombudsstelle bekannt gegeben. Ab 2015 werden dann schrittweise die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen, Ärzte und Apotheken- beginnend mit den öffentlichen Krankenanstalten – Inhalte für ELGA zur Verfügung stellen bzw. abrufen können.
- Ab 2014: ELGA-Zugangsportal & Widerspruchstelle
- Ab 2015: erste Dokumente durch Krankenhäuser
- Ab Mitte 2016: ELGA-Dokumente aus dem niedergelassenen Bereich, e-Medikation durch niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Apotheken
http://www.elga.gv.at/index.php?id=faqhttps://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/ELGA/elga-faq-elga.html
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Gesundheits-News aus Oberösterreich
03.10.2012
Elektronische Gesundheitsakte ELGA? So nicht! Jetzt unterschreiben!

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Ärztekammer: ELGA verfassungswidrig
Im November 2012 hat die Ärztekammer angekündigt, entscheidende Teile des Gesetzes für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) überprüfen zu lassen. Jetzt sind die Ergebnisse da. Die Gutachten würden bestätigen, dass ELGA verfassungswidrig sei.
„Beide Gutachten bestätigen einmal mehr die Bedenken bezüglich der Einführung von ELGA“, kommentierte die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig, die beiden Gutachten. Neben einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer von der Uni Wien, in dem massive verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden, bezog sich Raunig vor allem auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen und Datenschutzexperten der Uni Salzburg, Dietmar Jahnel.
„Nur mit „Opt-in“-Regelung verfassungskonform“
Jahnel stellte in seinem Gutachten fest, dass Patienten ausdrücklich einer Teilnahme an ELGA zustimmen müssten. Nur wenn sie – wie auch von der Ärztekammer stets gefordert – diese Möglichkeit hätten, wäre ELGA verfassungskonform. Im Fachjargon wäre dies eine sogenannte „Opt-in“-Regelung. Vorgesehen ist aber eine „Opt-out“-Regelung, die laut Ärztekammer besagt, dass der Patient automatisch an ELGA teilnimmt, so er nicht von sich aus ausdrücklich Widerspruch erhebt.
Außerdem bemängelt Jahnel in seinem Gutachten die „sehr vagen Formulierungen im Gesetzestext betreffend heikle Gesundheitsdaten“, etwa zu psychischen Erkrankungen, HIV oder Schwangerschaftsabbrüchen, die Patienten nicht bekannt geben wollen. Weiters sieht es Jahnel als kritisch an, dass Ärzte nicht überprüfen könnten, ob Patienten identisch mit den Inhabern der E-Card seien.
Massive Ärzte-Proteste gegen ELGA
ELGA ist bereits vom Parlament beschlossen. Die Wiener Ärztekammer will nun aber die Ergebnisse der Gutachten diskutieren und dann darüber entscheiden, ob eine Verfassungsklage eingebracht werden soll.
Die ELGA-Einführung hatte in den letzten Jahren zu massiven Protesten der Ärzte geführt, unter anderem war eine Plakatkampagne gestartet worden. Die Wiener Ärztekammer hatte wiederholt vor möglichen Sicherheitslücken gewarnt – mehr dazu in ELGA-Diskussion setzt sich fort (wien.ORF.at; 27.7.2012).
Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hatte sich für ELGA ausgesprochen, auch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Niederösterreichs Gesundheitslandesrat Wolfgang Sobotka (ÖVP) – mehr dazu in Wien und NÖ gemeinsam für ELGA (wien.ORF.at; 4.6.2012).
Links:
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Schon wieder eine private Organisation, bzw. Kapitalgesellschaft, welche durch Gesetze „hoheitliche“ Funktionen erlangen soll – das ist selbstverstädnlich verfassungswidrig!
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ELGA GmbH
Die ELGA GmbH wurde mit Beschluß vom 20. November 2009 gegründet. Eigentümer sind Bund, Länder und Sozialversicherung. Diese Gesellschafter repräsentieren die maßgeblichen Entscheidungs- und Kostenträger im österreichischen Gesundheitswesen.
Unternehmensgegenstand ist „die nicht auf Gewinn gerichtete Erbringung von im Allgemeininteresse liegenden Serviceleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge im Bereich von e-Health zur Einführung und Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“.
Dies umfasst vor allem:
- Die Koordination und Integration aller operativen Maßnahmen zur Einführung der ELGA
- Die Errichtung von Systemkomponenten und die Begleitung von Pilotierungen entsprechend den Vorgaben der Bundesgesundheitskommission
- Das Qualitäts- und Akzeptanzmanagement für die ELGA
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ELGA: Vernetzte Gesundheit
Mit der Errichtung und dem zukünftigen Betrieb der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) schließt sich Österreich der internationalen Entwicklung in diesem Bereich an. Etablierte moderne Krankenhausinformationssysteme, integrierte Software bei Ärzten oder Apotheken und flächendeckende Verwendung moderner Labor- und bildgebender Technologie bieten die besten Voraussetzungen für erfolgreiche Vernetzung und Kooperation aller Akteure im österreichischen Gesundheitswesen.
Durch die Errichtung der elektronischen Gesundheitsakte fallen bestehende „Systemgrenzen“: zwischen Akutversorgung und Nachsorge, zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten, Ambulatorien und Apotheken. ELGA stellt die Verbindung zwischen all diesen Systemen her, denn die Gesundheitsdaten werden im Rahmen einer durchgehenden Informationskette durch ELGA zur Verfügung gestellt. So wird die Kooperation der Gesundheitsorganisationen gestärkt und unterstützt, denn die Akteure können sich mit ELGA sicher und zeit- und ortsunabhängig verbinden: untereinander und mit ihren Patienten und Patientinnen. Für diese bedeutet ELGA die Stärkung ihrer Rechte, indem sie über das ELGA-Zugangsportal Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten haben. Die Elektronische Gesundheitsakte ist im Gesundheitstelematikgesetz 2012, auch „Elektronisches Gesundheitsakte-Gesetz“ (ELGA-G) genannt, welches seit 1.1.2013 in Kraft ist, geregelt.
http://www.elga.gv.at/
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