Danke Helmut, für die Verbreitung dieser niederschmetternden Mitteilung. Zum wiederholten Male beweist die EU, dass der wahre Plan die Privatisierung und Versklavung der europäischen Länder und Menschen ist. Der Mensch als Privateigentum sowie das Wasser, auf dem unser Leben beruht soll Eigentum einer Minderheit, einer FIRMA sein.
Trotz großkotziger Ansagen, dass die Europäer durch die Subsidiarität Basisrechte hätten, beweist jedoch diese Haltung das Gegenteil.
Kein Europäer kein Mensch dieser Welt darf diese Bestrebungen unterstützen oder gar akzeptieren, im Gegenteil, man muss danach trachten diese EU-Feudalherren abzusetzen.
AnNijaTbé am 20.3.2014
Nachsatz am 12.6.2015: Man hätte die Reaktion der EU so nicht stehen lassen dürfen, sondern weiterkämpfen müssen, bis das Wasser frei von Privatisierungsideen zum „Allgemeingut und Menschenrecht“ erklärt wird, an das sich keiner heran wagen darf außer den Hütern fürs Wasser, der jeweiligen Region.
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EU-Kommission verweigert Stellungnahme zu Recht auf Wasser
Die EU-Kommission wird keine Gesetze auf den Weg bringen, die Wasser als Menschenrecht anerkennen. Zuvor hatten sich 1,7 Millionen EU-Bürger gegen die Privatisierung von Wasser ausgesprochen. Kritiker sprechen von einem „Schlag ins Gesicht der Bürger”.
Der Chef der EU-Kommission, José Manuel Barroso, sieht keinen Grund, den Zugang zu Wasser als Menschenrecht anzuerkennen. (Foto: dpa)
Die europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht – Right2Water“ scheint ohne konkrete Auswirkungen zu bleiben. Die Initiative, die von 1,68 Millionen Europäern unterstützt wurde, sprach sich entschieden gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus. Die EU-Kommission weigerte sich entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen, die den Zugang zu Wasser und sanitärer Versorgung als Grundrecht anerkennen.
Stattdessen schiebt die EU-Kommission die Verantwortung von sich weg. Ein Recht auf Wasser könne nicht garantiert werden. Zuständig für die Wasserversorgung seien die Nationalstaaten. Deshalb werde sie auf entsprechende Gesetzesinitiativen verzichten, wie Die Presse berichtet.
w3000: Heißt in Wahrheit, dass auch das Wasser weithin den Privatisierungsplänen der EU unterliegen, da ja keine neuen Gesetze dafür geschaffen werden!
„Wir werden keine Gesetzgebung vorschlagen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet zu sagen, dass Wasser ein Menschenrecht ist“, sagte ein Mitarbeiter der Kommission.
In ihrer Presseerklärung betont die EU-Kommission, dass sie „zu Neutralität gegenüber den nationalen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist.“ Dennoch gratuliere die Kommission der ersten erfolgreichen Bürgerinitiative zu ihrem Erfolg.
„Der Umgang mit dieser ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger. Alle weiße Salbe der Kommission von Konsultationen und Respekt für die Bürgerinitiative kann nicht darüber hinwegtäuschen: Ohne Gesetzesvorschläge der EU-Kommission werden die Initiatoren der Bürgerinitiative und die Bürgerinnen und Bürger keine Hoffnung auf mehr Europäische Demokratie aus dieser Aktion schöpfen”, sagte Sven Giegold von den Grünen.
weiterlesen: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/19/eu-kommission-verweigert-stellungnahme-zu-recht-auf-wasser/
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Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, den 19. März 2014
Kommission sagt „ja“ zur ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative
Die Kommission hat heute in den Bereichen, in denen sie Handlungsbefugnis hat, positiv auf die allererste europäische Bürgerinitiative reagiert. Die Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ riefen die Kommission auf, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu garantieren, die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von den Binnenmarktregeln und der Liberalisierung auszuschließen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um weltweit universellen Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern. (w3000: Das ist Sache der Nationalstaaten und nicht der EU)
Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte: „Die Bürgerinnen und Bürger Europas haben ihr Anliegen vorgebracht, und die Kommission hat heute positiv darauf reagiert. Als direktes Ergebnis dieses ersten gesamteuropäischen, bürgergesteuerten Demokratieprozesses kommen verbesserte Wasserqualität, Infrastruktur, Abwasserentsorgung und Transparenz allen Menschen – in Europa und in den Entwicklungsländern – zugute. Ich beglückwünsche die Organisatoren zu ihrem Erfolg.“
Die Reaktion der Kommission ist Gegenstand einer Mitteilung, in der als Erstes dargelegt wird, dass die EU bereits enorm viel für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung getan hat. So hat sie EU-weit ehrgeizige Standards für die Wasserqualität vorgegeben und Finanzmittel für den Ausbau und die Verbesserung der Wasserinfrastruktur in Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Die Entscheidung über die optimale Verwaltung von Wasserdienstleistungen liegt fest in den Händen der Behörden in den Mitgliedstaaten, und die Kommission wird auch künftig die AEUV-Bestimmungen beachten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den nationalen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Auch bei internationalen Handelsverhandlungen wird die Kommission weiterhin sicherstellen, dass die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffenen Entscheidungen über die Verwaltung von Wasserdienstleistungen respektiert und gesichert werden. Die einzigartige Bedeutung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung wird durchgehend im EU-Recht anerkannt. Die Wasserverteilung und -versorgung sowie Abwasserentsorgungsleistungen sind bereits ausdrücklich vom Anwendungsbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ausschlossen. Im vergangenen Jahr hat die Kommission als direkte Folge von Bedenken der Öffentlichkeit die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen aus der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausgeschlossen.
Weltweit stellt die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten derzeit nahezu 1,5 Mrd. EUR jährlich für Programme für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene (Water Supply, Sanitation and Hygiene – WASH) in Entwicklungsländern bereit und ist damit der wichtigste einzelne Geldgeber auf diesem Gebiet.
Im Lichte der Europäischen Bürgerinitiative war die Kommission bemüht, noch vorhandene Lücken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen auf EU- oder nationaler Ebene noch mehr getan werden muss, um auf die Anliegen einzugehen, die diesen Aufruf der Bürger zum Handeln motivieren. Heute sagte sie die folgenden konkreten Schritte und neue Maßnahmen in Bereichen zu, die für die Initiative und ihre Ziele unmittelbar von Belang sind:
verstärkte Anstrengungen, um die vollständige Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten zu erreichen;
Einleitung einer EU-weiten öffentlichen Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie, um zu prüfen, inwieweit Verbesserungen erforderlich sind und wie diese erreicht werden können;
Verbesserung der Information der Öffentlichkeit durch den weiteren Ausbau einer straffen, transparenteren Verwaltung und Verbreitung von Daten zu kommunalem Abwasser und Trinkwasser;
Prüfung der Möglichkeit, Richtwerte für die Wasserqualität aufzustellen;
Förderung eines strukturierten Dialogs zwischen den Interessenträgern über Transparenz in der Wasserwirtschaft;
Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen, um ein breiteres Spektrum von Indikatoren und Richtwerten für Wasserdienstleistungen anzubieten, und Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der Anbieter von Wasserdienstleistungen, indem den Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Daten zu zentralen wirtschaftlichen und qualitativen Indikatoren zur Verfügung gestellt werden;
Anreize für innovative Ansätze für die Entwicklungshilfe (z. B. Förderung von Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften), Förderung des Austauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. Solidaritätsinstrumente);
Einsatz dafür, dass der universelle Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine Priorität der Nachhaltigkeitsziele in der Zeit nach 2015 ist;
Aufforderung der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten den in Form dieser Initiative vorgebrachten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und ihre eigenen Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass gesundheitlich unbedenkliches, sauberes und erschwingliches Wasser für alle zur Verfügung steht.
Hintergrund
Die europäische Bürgerinitiative wurde im April 2012 als wichtiges Instrument eingeführt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auf die Tagesordnung bringen können. Sie ermöglicht einer Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission zum Handeln in Bereichen aufzufordern, in denen diese Handlungsbefugnis hat. Die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative, Right2Water, sammelte 1,68 Millionen Unterschriften, wobei sie in 13 Mitgliedstaaten die Mindestzahl erreichte – damit lag sie weit über dem rechtlich vorgeschriebenen Minimum. Bis heute haben insgesamt mehr als 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU über 20 verschiedene Initiativen unterzeichnet.
Mitteilung über die europäische Bürgerinitiative Right2Water:
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised/answered
MEMO zu den internationalen Maßnahmen der EU für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-760_en.htm
Website der europäischen Bürgerinitiative:
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome
Website der Initiative Right2Water:
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Zu den Standards der EU gehört offenbar, dass man in die Nationalstaaten eindringt und mit dem Vorwand, dass Lithium im Wasser die Selbstmordraten senkt, mischt man jedem Trinkwasser mehr Lithium hinzu, als dies die weise Natur für jedes Leben angepasst tut! Man erhebt sich über die Natur und manipuliert die Gesundheit der Menschen. Eine Garantie auf Wasser als Menschen- und Lebensrecht spricht man trotz schmeichelnder Worte aber nicht aus!
Ganz sicher ist Lithium nicht das einzige „Gift“ (die Menge macht das Gift), welches man dem Trinkwasser unerlaubt und ohne Genehmigung des Volkes, als eine Art Zwangsmedikation beimischt.
Warum ausgerechnet Lithium; dass es die Selbstmordraten senkt kann wahr sein und dafür darf es auch ärztlich verordnet, nach Prüfung der Schilddrüse, auch eingesetzt werden, aber niemals als eine generelle Zwangsmedikation übers Wasser!!!
Außerdem, dass es auch jegliche Widerstandskraft und Wehrhaftigkeit, zu der es eine Portion Aggression braucht, ebenfalls unterdrükt, wird natürlich von den Wissenschftlern nicht gesagt. Kurz man macht aus wehrhaften Menschen, Opferlämmer, das ist es genau was man will 😦
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