Bargeldverbot und RFID Chip für jeden ! Was plant die Bundesregierung

Unglaublich! Das ZDF will uns den RFID Chip schmackhaft machen und hat dafür seinen Chefpropagandisten Klaus Kleber als Überbringer der Botschaft auserkoren. Die Diskussion um das Bargeldverbot, was die Aufgabe des letzten Stücks Freiheit wäre, ist die Vorstufe der absoluten Kontrolle jedes Einzelnen mittels Implantat eines RFID Chips.

Veröffentlicht am 21.03.2016

Türken kaufen die Immobilien von syrischen Migranten auf

Kommentar: Syrien ist ausgeplündert worden. Antiquitäten, Öl, ganze Fabriken, Autowerke, kurzum alles, was nicht niet- und nagelfest ist, wurden von […]

Kommentar: Syrien ist ausgeplündert worden. Antiquitäten, Öl, ganze Fabriken, Autowerke, kurzum alles, was nicht niet- und nagelfest ist, wurden von der Türkischen Organisierten Kriminalität bzw. dem ISIS aus dem Land geraubt. Vom Menschenhandel ganz zu schweigen. Wenn Assad die Einheit des Landes bewahren kann, könnten diese Verbrechen ans Tageslicht kommen. Die territoriale Integrität des Landes ist jedoch gefährdet und wer weiß, was die Russen mit den Amis ausgehandelt haben. Nun “kaufen” die Türken syrische Immobilien zu Schleuderpreisen. Die Regierung Assad sollte dem einen Riegel vorschieben. [Kommentar Ende]

Türkische Bürger kaufen die Immobilien von Syrern, die das Land verlassen wollen, zu Schleuderpreisen auf. Dies sagte ein griechisches Parlamentsmitglied am Sonntag zu Ria Nowosti.

weiterlesen: http://www.politaia.org/wichtiges/tuerken-kaufen-die-immobilien-von-syrischen-migranten-auf/

Quelle: http://www.veteranstoday.com/2016/03/20/for-a-song-turks-buying-up-migrants-property-in-syria/

Danke Martha!

Ungewöhnlicher Freispruch wegen Besitz von 1kg Marihuana erreicht!

1 kg Marihuana – FREISPRUCH

1 kg Marihuana – FREISPRUCH

Kanzlei Glathe & Kollegen

SENSATION :
Besitz von fast 1 kg Marihuana mit 95 g reinem THC wird von deutschem Gericht gerechtfertigt – FREISPRUCH für meinen Mandanten wegen rechtfertigendem Notstandes vor dem Amtsgericht Karlsruhe .

Heute nachmittag um 16.20 Uhr war es dann soweit : Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht einen wegen eines Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz Angeklagten nach § 34 StGB f r e i g e s p r o c h e n.

Bericht lesen: http://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/?p=103203

Danke Lorinata!

Zu dem Ordnungsmäßem Standard des Autokennzeichens gehört nicht der EU Kranz