Wenn du dieses Video siehst, wirst du etwas sehr Merkwürdiges erleben. Der Effekt dauert nur ein paar Sekunden, aber ist ziemlich beeindruckend. Doch Achtung: Du solltest auf jeden Fall sitzen!
Es funktioniert ganz einfach: Schau dir das Video an, konzentriere dich auf die Mitte und lies einfach nur die Buchstaben, die dort angezeigt werden. Wenn das Video vorbei ist, schau dich schnell im Raum um – und du wirst staunen!
Ab dem 1.1.2013 gelten neue Antikorruptionsbestimmungen, die eine weite Auslegung des Amtsträgerbegriffes sowie der inländischen Gerichtsbarkeit bei Korruptionsdelikten bringen und auch viele in- und ausländische privatrechtlich tätige Unternehmen betreffen.
Einfügung-w3000: Aus diesem Bundesgesetzblatt geht hervor, dass nach wie vor jede Person unter dem einundzwanzigsten Lebensjahr als Jugendlicher gilt. Erwachsen ist einer erst nach dem einundzwanzigsten Lebensjahr. Mit dem 21. Lebensjahr war man seit jeher auch zum Jungbürger durch den Bürgermeister ernannt worden. In der Folge wird die Person in minderjährige und volljährige eingeteilt, womit sie dem Menschen nahezu gleichgestellt wird, was aber absurd ist, denn die Person IST ja KEIN moralisch, sittliches Wesen, also kein MENSCH, sondern vielmehr eine beliebige Funktion, rechtlich nur eine Sache! Ob der Volljährige überhaupt rechtlich je geboren wurde, steht auch nicht fest, denn die Vollendung der Geburt wurde nicht definiert und was nicht definiert wurde ist auch nicht rechtsfähig.Für die Vollendung der Geburt gibt es nur eine beliebige Annahme aber keine allgemein gültige Definition.
minderjährig: wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
4.
Beamter: jeder, der bestellt ist, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes, ausgenommen einer Kirche oder Religionsgesellschaft, als deren Organ allein oder gemeinsam mit einem anderen Rechtshandlungen vorzunehmen, oder sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut ist; als Beamter gilt auch, wer nach einem anderen Bundesgesetz oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung bei einem Einsatz im Inland einem österreichischen Beamten gleichgestellt ist;
für den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für eine andere Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt,
c.
sonst im Namen der in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder
d)
als Organ oder Bediensteter eines Unternehmens tätig ist, an dem eine oder mehrere inländische oder ausländische Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, das eine solche Gebietskörperschaft allein oder gemeinsam mit anderen solchen Gebietskörperschaften betreibt oder durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht, jedenfalls aber jedes Unternehmens, dessen Gebarung der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt.
4b.
Gemeinschaftsbeamter: jeder, der Beamter oder Vertragsbediensteter im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist oder der den Europäischen Gemeinschaften von den Mitgliedstaaten oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird und dort mit Aufgaben betraut ist, die den Aufgaben der Beamten oder sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften entsprechen; Gemeinschaftsbeamte sind auch die Mitglieder von Einrichtungen, die nach den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften errichtet wurden, und die Bediensteten dieser Einrichtungen, die Mitglieder der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Gerichtshofs und des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie die Organwalter und Bediensteten des Europäischen Polizeiamtes (Europol);
4c.
Schiedsrichter: jeder Entscheidungsträger eines Schiedsgerichtes im Sinne der §§ 577 ff ZPO mit Sitz im Inland oder noch nicht bestimmtem Sitz (österreichischer Schiedsrichter) oder mit Sitz im Ausland;
5.
gefährliche Drohung: eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Zugänglichmachen, Bekanntgeben oder Veröffentlichen von Tatsachen oder Bildaufnahmen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist;
6.
Entgelt: jede einer Bewertung in Geld zugängliche Gegenleistung, auch wenn sie einer anderen Person zugute kommen soll als der, der sie angeboten oder gegeben wird;
7.
Urkunde: eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen;
8.
Computersystem: sowohl einzelne als auch verbundene Vorrichtungen, die der automationsunterstützten Datenverarbeitung dienen;
9.
Prostitution: die Vornahme geschlechtlicher Handlungen oder die Duldung geschlechtlicher Handlungen am eigenen Körper gegen Entgelt durch
a)
eine minderjährige Person oder
b)
eine volljährige Person in der Absicht, sich oder einem Dritten durch die wiederkehrende Vornahme oder Duldung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen;
10.
unbares Zahlungsmittel: jedes personengebundene oder übertragbare körperliche Zahlungsmittel, das den Aussteller erkennen lässt, durch Codierung, Ausgestaltung oder Unterschrift gegen Fälschung oder missbräuchliche Verwendung geschützt ist und im Rechtsverkehr bargeldvertretende Funktion hat oder der Ausgabe von Bargeld dient;
11.
kritische Infrastruktur: Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teile davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Landesverteidigung oder den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern, das öffentliche Abfallentsorgungs- und Kanalwesen oder den öffentlichen Verkehr haben.
(2) Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Daten sowohl personenbezogene und nicht personenbezogene Daten als auch Programme.
(3) Unter leitenden Angestellten sind Angestellte eines Unternehmens, auf dessen Geschäftsführung ihnen ein maßgeblicher Einfluss zusteht, zu verstehen. Ihnen stehen Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats und Prokuristen ohne Angestelltenverhältnis gleich.
leo… ich bin frei! Würde ohne Freiheit gibt es nicht!
freiheit, f.libertas,ἐλευθερία. der älteste und schönste ausdruck für diesen begrif war der sinnliche freihals, collum liberum, ein hals, der kein joch auf sich trägt, goth. freihals, ahd. frîhals, fries. frihals, und durch ausfall des h verdunkelt ags. freols, altn. frials, schw. fräls, dän. frels. in den friesischen gesetzen auch gesondert fria hals, fria halsar, wie sich in lat. schriften liberum collum verwendet findet, z. b. inBertholdsannalen (Pertzscript.5, 278) von den Sachsen und Thüringen: quod ipsi jugum subactionis grave nimis, imo potius omnino durissimum pensantes, illud jam utpote impar et importabile cervicibus suis, non posse prorsus libero suo collo longius trahere, querula satis proclamatione detrectabant. mhd., geschweige nhd., hört diese benennung auf. für die abstraction musten freithum und freiheit taugender scheinen. jenes hat sich im ags. freodôm, engl. freedom befestigt, auch ahd. und mhd. begegnen frituom, vrîtuom, sind aber nhd. ungebräuchlich. freiheit ist uns nun der technische ausdruck geworden, ahd. friheit, mhd. vrîheit, nnl. vrijheid, dän. frihed, und selbst ins isl. frîheit n. privilegium übergegangen. die bedeutungen von freiheit folgen denen des adj. frei. 1) freiheit im gegensatz zu knechtschaft und unterwürfigkeit, was früher freihals hiesz: leibeigen magd, die nicht erlöset ist, noch freiheit erlanget hat. 3 Mos. 19, 20; denn der herr ist der geist, wo aber der geist des herrn ist, da ist freiheit (þarei ahma fraujins, þaruh freihals ist). 2 Cor. 3, 17; zu verkundschaffen unser freiheit, die wir haben in Christo (biniuhsjan freihals unsarana). Gal. 2, 4; so bestehet nu in der freiheit (standeiþ nu), damit uns Christus befreiet hat, und lasset euch nicht widerumb in das knechtische joch fangen (ni aftra skalkinassaus jukuzja usþulaiþ). 5, 1; ir aber, lieben brüder seid zur freiheit berufen, allein sehet zu, das ir durch die freiheit dem fleisch nicht raum gebet (jus auk du freihalsa laþôdai sijuþ, brôþrjus, þatainei ibai þana freihals du lêva leikis taujaiþ). 5, 13; der tag der freiheit, ἐλεύθερον ἦμαρ:
blinder, alter vater, du kannst den tag der freiheit nicht mehr schauen, du sollst ihn hören. Schiller524b;
knechtschaft wollt ihr ihm bereiten! die freiheit wollt ihr aus dem letzten schlosz, das ihr noch auf der erde blieb, verjagen.533b;
die freiheit ist aus dem lande gewichen, ist wieder bei uns eingekehrt. die freiheit schützen, schirmen, vertheidigen; für die freiheit bluten, sterben. aus dieser altenἐλευθερίαist die vorstellung von freiheit und gleichheit aller menschen geflossen:
als man hörte vom rechte der menschen, das allen gemein sei, von der begeisternden freiheit und von der löblichen gleichheit. Göthe40, 289;
.
4 freiheit, ein ort, eine stätte, immunitas. ein schutzort, asyl hiesz freiheit (s. freiort):
in den geräumgen hallen, wo Junos freiheit ist. Schiller37a.
theile einer stadt, einzelne räume, ganze flecken führen den namen freiheit, so wurde in Cassel neben der altstadt eine freiheit erbaut und bildete eine gesonderte gemeinde, zu Friedberg in der Wetterau heiszt der breite platz vor der burg die freiheit. in Naumburg der domplatz die domfreiheit, vgl. schloszfreiheit, burgfreiheit.
Interessante Informationen von Goran Bojic zu : – Welcher Status hat eine Person, welcher ein Mensch? – Wie wurden wir zu Personen? – wozu ist eine Lebenderklärung und ist sie unbefristet? – warum ist auch die Schweiz 🇨🇭 sowie alle anderen Staaten dem Vatikan unterstellt? – u.v.m. Youtube Kanal https://www.youtube.com/channel/UC_9A…
WICHTIG! Bitte lesen: ECHTE DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT nach Landeszugehörigkeit/ § 116.1: Lest auf http://www.chemtrail.de unter dem Titel: Warum die meisten Deutschen nach dem Gesetz keine Deutschen sind, keine echte Staatsangehörigkeit besitzen und welche Tragweite dies (auch international) hat! Direkt-Link: http://www.chemtrail.de/?p=7277 Besuchen Sie bitte auch unseren SHOP MIT INFO-MATERIAL auf http://www.chemtrail.de + abonieren+ empfehlen diesen Kanal + unseren NEUEN YOUTUBE KANAL weiter! Name: GEOENGINEERING-HAARP Direktlink: https://www.youtube.com/channel/UCvNI…… WICHTIG: Folgendes als Mail + als Flyer verbreiten: Vereinte Nationen fordern Bevölkerungsaustausch von Deutschland http://www.chemtrail.de/?p=10191 + Die Maske fällt-Vizepräsident der EU-Kommission: „Monokulturelle Staaten ausradieren«. http://www.chemtrail.de/?p=11242#more… + EU- Migrationskanäle: europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2434_de.htm Die einseitige, rechtslastige Berichterstattung der deutschen Mainstream-Medien über die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit veranlasste sogar einen Landtags-abgeordneten der Grünen der Sache auf den Grund zu gehen und eine sog. „kleine Anfrage“ dazu an den Baden-Württembergischen Landtag zu stellen. Die rechtliche Klarheit der Antwort des Ministers für Inneres, Digitalisierung und Migration in Baden-Württemberg dürfte überraschen. Dass dieses Dokument aber sogar die Voraussetzung dafür ist, überhaupt legal und rechtlich korrekt wählen zu dürfen, ist Fakt und wundert Sie vielleicht? Zu wählen, ohne den Staatsangehörigkeitsausweis zu besitzen, erfüllt sogar den Straftatbestand der Wahlfälschung. Auf beiden Seiten: Die Seite der Gemeinden, die zur Wahl aufgefordert haben und die Seite der Wähler/innen, die rein rechtlich gesehen dazu nicht legitimiert sind. Ohne festgestellte Staatsangehörigkeit kein Recht auf Kommunal-und /oder Bundestagswahl in Deutschland und infolgedessen der Europawahl. Andere europäische Länder stellen selbstverständlich (nach Überprüfung) den Bürgern ihres Landes Staatsangehörigkeitsausweise aus. Was bedeutet die mit einer festgestellten Staatsangehörigkeit verbundene sogenannte „Unionsbürgerschaft“ und welche Rechte erhalten Sie damit? Oder wollen Sie rechtlos in einer sich anschleichenden Neuordnung der EU aufwachen? Was hat man mit uns vor? Sind dafür die „Reichsbürger“ erfunden worden, um politisch unbequeme Fragestellungen im Keim mit Angst zu ersticken? Sollen speziell die Deutschen komplett entmündigt und entrechtet werden? Warum befinden wir uns gerade jetzt, während des „Koalitionskomas“ in einer besonders gefährlichen Situation? STILLE ENTEIGNUNG DROHT! HOLT EUCH UNBEDINGT DEN FLURSTÜCKS-UND EIGENTUMSNACHWEIS VOM KATASTERAMT MIT STEMPEL UND UNTERSCHRIFT FÜR 30 EURO! (in Niedersachsen jetzt Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung benannt) Wenn gefragt wird, wofür Ihr das braucht, dann fangt bitte NICHT an, mit dem Deutschen Reich zu argumentieren, sondern sagt, daß Ihr Eure Liegenschaft verkaufen wollt + einen Makler eingeschaltet habt, welcher ausländische Interessenten gefunden hat, welche den EIGENTUMSNACHWEIS verlangen! Dann läuft alles glatt ab! Ich habe den EIGENTUMS-NACHWEIS schon länger. BITTE erledigt das noch möglichst bald. Es EILT sehr! Weitere interessante Informationen (+FLYER, AUFKLEBER, BÜCHER, SONDERDRUCKE ÜBER WETTERKONTROLLE, DIE WAHRE (ELEKTRO-MAGNETISCHE /SKALARE) URSACHE DES TSCHERNOBYL-GAU;+ URANMUNITION- EINSATZ) finden Sie im Shop auf: http://www.chemtrail.de/
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 (Gesamturteil kann hier angesehen werden | Seite 18/19) ist der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich bis heute nicht untergegangen. Der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich ist rechtsfähig aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die „neue“ Bundesrepublik Deutschland (BRD(West) + DDR -> vereintes Wirtschaftsgebiet = vereintes Deutschland) als Verwalter für die drei Besatzungsmächte (Frankreich, GB, USA) sowie Polen und Russland nicht handlungsfähig. Dies ergibt sich auch aus Artikel 120 (Besatzungkosten) in Verbindung mit dem Einigungsvertrag (vom 31. August 1990, Artikel 4) geänderten Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, wonach die Gesamte Einheit und freiheit Deutschlands noch bevorsteht, da am 3.10. jeden Jahres lediglich die Einheit zweier Deutschsprachiger Wirtschaftsgebiete gefeiert wird. (West-Deutschland und Mitteldeutschland) weiterlesen: http://rustag1913.de/
Auf Wissenschaft3000 werden Gewaltdarstellungen ausschließlich in ANPRANGERNDER Weise gezeigt, da wir jegliche Art von Gewalt am Menschen, menschenähnlichen Wesen, an Tieren und gegen die Natur verabscheuen!