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Alle Beiträge verschlagwortet mit Fremdbestimmung
Kurz als Gouverneur der globalen Corona-Diktatur ~ eine hervorragende Offenlegung zum Werdegang von Kurz!!!
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 2. Juni 2020
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2020/06/02/kurz-als-gouverneur-der-globalen-corona-diktatur-eine-hervorragende-offenlegung-zum-werdegang-von-kurz/
Rechtskreise ~ Rechtsvermutung ~ Rechtsebenen ~ Amtsträger
Sehr ausführlicher Artikel dazu unter: http://freiheitistselbstbestimmtesleben.de/rechtskreise_und_ebenen.htm
Was ist unter Rechtsvermutung, Rechtskreise und Rechtsebenen zu verstehen ?
1.) Rechtsvermutung = presumption
2.) Rechtsebenen
3.) Rechtskreise
4.) Völkergewohnheitsrecht
5.) Wir unterlägen immer dem römischen Recht Justinian´s
6.) Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
7.) Unterscheidung Elemente des Staatsrechts
8.) die uns tangierenden Rechtskreise und Rechtsebenen grafisch dargestellt
9.) ius gentium <=> ius civil <=> ius naturalis
10.) Kann ein Staat eine Firma sein ?
11. ) inhärente Rechte – zu dt: innewohnend
siehe PDF ![]()
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Rechtskreis Treuhand ~ unbedingt genau lesen und Realität kapieren
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Eine Rechtskreisgegenüberstellung incl. Vorschlag zur Auflösung.
Published on Apr 8, 2016
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Rechtskreisgegenüberstellung für Paradigmenwechsel – Institut fuer Rechtsicherheit
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Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle
Amtsträger – wer ist Amtsträger und daher Verantwortlicher?
Amtsträgerbegriff im Korruptionsstrafrecht
Autoren: Andreas Zahradnik, Ambros Weißenhofer
Ab dem 1.1.2013 gelten neue Antikorruptionsbestimmungen, die eine weite Auslegung des Amtsträgerbegriffes sowie der inländischen Gerichtsbarkeit bei Korruptionsdelikten bringen und auch viele in- und ausländische privatrechtlich tätige Unternehmen betreffen.
weiterlesen: http://www.dorda.at/news/newsletter/weiter-amtstraegerbegriff-im-korruptionsstrafrecht
An dieser Stelle noch ein LINK wegen der Synergie der Inkrafttretung im selben Jahr: https://wissenschaft3000.wordpress.com/2013/07/28/franziskus-in-mutu-proprio-papst-erlass-vom-11-7-2013-andert-das-strafrecht/ – seit 1.9.2013 in Kraft
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w3000: Wieso „ANDERE“? die anders anderen waren nicht zu finden in der jusline – es ist aber nicht anzunehmen, dass dieser Begriff nichts bedeutet!
§ 74 StGB Andere Begriffsbestimmungen
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.03.2018
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/74
(1) Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist
| 1. | unmündig: wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; | |||||||||
| (Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2001)
Einfügung-w3000: Aus diesem Bundesgesetzblatt geht hervor, dass nach wie vor jede Person unter dem einundzwanzigsten Lebensjahr als Jugendlicher gilt. Erwachsen ist einer erst nach dem einundzwanzigsten Lebensjahr. Mit dem 21. Lebensjahr war man seit jeher auch zum Jungbürger durch den Bürgermeister ernannt worden. In der Folge wird die Person in minderjährige und volljährige eingeteilt, womit sie dem Menschen nahezu gleichgestellt wird, was aber absurd ist, denn die Person IST ja KEIN moralisch, sittliches Wesen, also kein MENSCH, sondern vielmehr eine beliebige Funktion, rechtlich nur eine Sache! Ob der Volljährige überhaupt rechtlich je geboren wurde, steht auch nicht fest, denn die Vollendung der Geburt wurde nicht definiert und was nicht definiert wurde ist auch nicht rechtsfähig. Für die Vollendung der Geburt gibt es nur eine beliebige Annahme aber keine allgemein gültige Definition. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_19_1/2001_19_1.pdf |
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| 3. | minderjährig: wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; | |||||||||
| 4. | Beamter: jeder, der bestellt ist, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes, ausgenommen einer Kirche oder Religionsgesellschaft, als deren Organ allein oder gemeinsam mit einem anderen Rechtshandlungen vorzunehmen, oder sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut ist; als Beamter gilt auch, wer nach einem anderen Bundesgesetz oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung bei einem Einsatz im Inland einem österreichischen Beamten gleichgestellt ist; | |||||||||
| 4a. | Amtsträger: jeder, der | |||||||||
| (Anm.: lit. a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2012)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_61/BGBLA_2012_I_61.pdfsig |
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| b. | für den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für eine andere Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt, | |||||||||
| c. | sonst im Namen der in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder | |||||||||
| d) | als Organ oder Bediensteter eines Unternehmens tätig ist, an dem eine oder mehrere inländische oder ausländische Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, das eine solche Gebietskörperschaft allein oder gemeinsam mit anderen solchen Gebietskörperschaften betreibt oder durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht, jedenfalls aber jedes Unternehmens, dessen Gebarung der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt. | |||||||||
| 4b. | Gemeinschaftsbeamter: jeder, der Beamter oder Vertragsbediensteter im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist oder der den Europäischen Gemeinschaften von den Mitgliedstaaten oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird und dort mit Aufgaben betraut ist, die den Aufgaben der Beamten oder sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften entsprechen; Gemeinschaftsbeamte sind auch die Mitglieder von Einrichtungen, die nach den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften errichtet wurden, und die Bediensteten dieser Einrichtungen, die Mitglieder der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Gerichtshofs und des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie die Organwalter und Bediensteten des Europäischen Polizeiamtes (Europol); | |||||||||
| 4c. | Schiedsrichter: jeder Entscheidungsträger eines Schiedsgerichtes im Sinne der §§ 577 ff ZPO mit Sitz im Inland oder noch nicht bestimmtem Sitz (österreichischer Schiedsrichter) oder mit Sitz im Ausland; | |||||||||
| 5. | gefährliche Drohung: eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Zugänglichmachen, Bekanntgeben oder Veröffentlichen von Tatsachen oder Bildaufnahmen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist; | |||||||||
| 6. | Entgelt: jede einer Bewertung in Geld zugängliche Gegenleistung, auch wenn sie einer anderen Person zugute kommen soll als der, der sie angeboten oder gegeben wird; | |||||||||
| 7. | Urkunde: eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen; | |||||||||
| 8. | Computersystem: sowohl einzelne als auch verbundene Vorrichtungen, die der automationsunterstützten Datenverarbeitung dienen; | |||||||||
| 9. | Prostitution: die Vornahme geschlechtlicher Handlungen oder die Duldung geschlechtlicher Handlungen am eigenen Körper gegen Entgelt durch | |||||||||
| a) | eine minderjährige Person oder | |||||||||
| b) | eine volljährige Person in der Absicht, sich oder einem Dritten durch die wiederkehrende Vornahme oder Duldung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen; | |||||||||
| 10. | unbares Zahlungsmittel: jedes personengebundene oder übertragbare körperliche Zahlungsmittel, das den Aussteller erkennen lässt, durch Codierung, Ausgestaltung oder Unterschrift gegen Fälschung oder missbräuchliche Verwendung geschützt ist und im Rechtsverkehr bargeldvertretende Funktion hat oder der Ausgabe von Bargeld dient; | |||||||||
| 11. | kritische Infrastruktur: Einrichtungen, Anlagen, Systeme oder Teile davon, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Landesverteidigung oder den Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren, die Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie, die Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, die öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern, das öffentliche Abfallentsorgungs- und Kanalwesen oder den öffentlichen Verkehr haben. | |||||||||
(2) Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Daten sowohl personenbezogene und nicht personenbezogene Daten als auch Programme.
(3) Unter leitenden Angestellten sind Angestellte eines Unternehmens, auf dessen Geschäftsführung ihnen ein maßgeblicher Einfluss zusteht, zu verstehen. Ihnen stehen Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats und Prokuristen ohne Angestelltenverhältnis gleich.
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 6. März 2018
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2018/03/06/rechtskreise-rechtsvermutung-rechtsebenen-amtstraeger/
Bedingungsloses Grundeinkommen 800 Euro für jeden: Finnland geht einen radikalen Schritt
8. Dezember 2015 800 Euro für Sie – ohne dass Sie das geringste dafür tun. Wie wär’s? Klingt traumhaft, doch das bedingungslose Grundeinkommen ist in Deutschland umstritten. Finnland ist da einen entscheidenden Schritt weiter. Das Paradies? Mitnichten, argumentieren Kritiker – und präsentieren Fakten.
Es ist ein gigantisches politisches Experiment: Finnland hat angekündigt, ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger einzuführen. Eine entsprechende Passage war Teil des Koalitionsvertrags der in diesem Jahr neugewählten Regierung. Umfragen zufolge hatten 79 Prozent der Finnen dieses Vorhaben unterstützt. Nun macht die Regierung den Plan wahr: Bis zum November des kommenden Jahres sollen alle bisherigen staatlichen Zuschüsse wegfallen, stattdessen erhalten alle erwachsenen Bürger des Landes eine monatliche Zahlung von 800 Euro….
focus: Bedingungsloses Grundeinkommen800 Euro für jeden: Finnland geht einen radikalen Schritt
Kommentar:
Solange die Bedingungen für dieses Grundeinkommen nicht offengelegt wurden, kann dazu kaum etwas gesagt werden. Dennoch einige grundsätzliche Worte dazu.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen sollte eine Lebenssicherung darstellen und kein weiteres Einkommen nötig machen. Die allgemein unantastbare Menschenwürde wäre nur dann unantastbar, wenn der Mensch in keiner Weise genötigt wird, nur um seinen Lebensunterhalt (Recht auf Leben), das heißt Wohnung, Energie, Ernährung, Bildung und Weiterbildung, Kultur, Bewegungsmittel (Öffis oder Individuelle), Sport und Tanz nur mal ganz allgemein aufgelistet, ohne Zwang sich leisten kann.
Nur wenn diese Lebensbasis gesichert ist, kann der Mensch werden was er ist. Lese und höre mehr zur Menschenwürde – klick…
Ein bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro, geht daher an der Idee eines solchen Einkommens vorbei, denn mit 800 Euro pro Monat kann in diesen Tagen kein Mensch in Europa auskommen. Dieser Betrag ist die monatliche Einkommens-Summe der Armutsgrenze. Weiterhin sind Menschen, die nur 800 Euro pro Monat zur Verfügung haben auf Zuschüsse angewiesen, welche man jedoch in Finnland mit diesem Betrag auch ersetzen will.
Mal sehen, was die genauen Bedingungen dieses in Finnland beabsichtigten Experiments sind. Bekommen Pensionisten zusätzlich zu ihrer Pension noch dieses Grundeinkommen – bekommen Einkommensempfänger egal welcher Art ZUSÄTZLICH diesen Betrag, dann wird das für die Betroffenen eine wirkliche Verbesserung sein, nicht aber für jene, die NUR diesen Betrag pro Monat zur Verfügung hätten.
AnNijaTbé am 8.12.2015
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Ihre Wertschätzung bitte auf dieses Konto – DANKE!

Auch viele kleine Beträge können viel bewirken 🙂
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„Stellen sie sich einmal vor, wir würden bezahlt werden, ohne dafür etwas zu tun!“ Wurden wir den dafür BEZAHLT, um überhaupt auf die Welt zu kommen? Hat Menschsein etwas damit zu tun, dass dies leistbar sein muss???
Nochmals: „Stellen sie sich einmal vor, wir würden bezahlt werden – besser gesagt „wir würden Geld bekommen“, ohne dafür etwas zu tun!“
Diese Einleitung der folgenden Diskussion geht an der Idee Grundeinkommen total vorbei und beleidigt die Menschenwürde aufs Schlimmste. Außerdem impliziert dieser Satz, dass sich das MENSCH-SEIN bezahlen lassen muss und erhebt erneut das GELD zum Gott, der quasi dem Menschen „erlaubt zu leben“.
Was bedeutet denn „Recht auf Leben“ wie es in den Menschenrechten geschrieben steht?
Dies sollen noch weitere Gedankenanstöße sein, um sich über das heutige Gebaren in unseren Gesellschaften ganz andere Gedanken zu machen. Gedanken nicht nur philosophischer Art, sondern auch ganz praktische, real umsetzbare. Vor allem aber überdenke man das zum Gott erhobene Geldsystem nochmals wirklich kritisch und versäume nicht zu erkennen, was das Geldsystem mit dem Menschen macht, wozu es ihm macht!
Wer dient da wem oder was?
Bedingungsloses Grundeinkommen – TV-Diskussion (2013)
Aufschlussreiches Gespräch im österreichischen Fernsehen mit den Gästen:
Daniel Häni – Schweizer Unternehmer und Mitbegründer der Initiative „Bedingungsloses Grundeinkommen“
Franzobel – österreichischer Schriftsteller und Befürworter des Grundeinkommens
Franz Schellhorn – Ökonom und Leiter der Denkfabrik „Agenda Austria“
Friederike Spiecker – Volkswirtin und Mitautorin des Buchs „Irrweg Grundeinkommen“
Johannes Kopf – Vorstandsmitglied Arbeitsmarktservice Österreich
Moderation: Johannes Willms
(„Talk im Hangar-7“, ServusTV 17.10.2013)
Siehe auch die Playlist „Grundeinkommen, Direkte Demokratie und neue Wirtschaftsform“ mit Hinweisen auf Grundlagen, Initiativen und Bewegungen in diesen Bereichen: Christian Felber und die Gemeinwohlökonomie, Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz, Joseph Beuys und der erweiterte Kunstbegriff, Soziale Skulptur, Dreigliederung nach Rudolf Steiner, Demokratische Bank, Free International University u.v.m.: https://www.youtube.com/playlist?list…
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Was kostet uns die EU?
Ist ein BGE von 1500 Euro monatlich in Österreich bezahlbar?
Plötzlich wird die EU auch zum Hindernis für das BGE und dies nehme ich gleich zum Anlass einer Milchmädchenrechnung FÜR den Austritt aus der EU. Anmerken möchte ich auch, dass die EU nicht nur für ein BGE ein Hindernis ist – sehen Sie sich dazu folgendes Video an.
Die Rechnung wie im Video >> ergänzend mit verringerten Kosten nach EU-Austritt
Wirtschaftsprofessor Schneider aus Linz errechnete: Für 7 Millionen Österreicher 1.500 Euro BGE pro Monat = gleich 18.000 Euro pro Jahr – das sind gleich:
128 Milliarden pro Jahr
-35 Milliarden Einsparung durch Arbeitslosengeld und Sozialhilfe
-8 Milliarden Einsparung durch Erhöhung auf 30% Mehrwertsteuer
= 85 Milliarden effektive offene Kosten die bleiben – das ist ca. auch das jährliche Bundesbudget Österreichs
-79,2 Milliarden muss man davon abziehen, da das BGE anteilig das Erwerbseinkommen ersetzt
= 5,8 Milliarden welche in dieser Milchmädchenrechnung noch zu finanzieren wären.
Nun komm aber der rechnerische sprichwörtliche HAMMER!!!
Rund 50 Milliarden ersparen wir uns, wenn wir aus der EU austreten – das bedeutet, dass wir selbst mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen einen realen Überschuss von >>>
44,2 Milliarden Euro jährlicher Überschuss!!!
Daniel Häni meint dazu: Da der Anteil des BGE, anteilig das Erwerbseinkommen ersetzt, müsse man diesen Betrag abziehen >> 4,4 Millionen Erwerbstätige in Österreich mal 18 Tausend BGE pro Jahr ist 79,2 Milliarden
Gesamtes Steueraufkommen in Österreich liegt brutto bei rund 80 Milliarden von diesem muss der Anteil des Steuersatzes für das BGE abgezogen werden, allerdings müsste in diese Rechnung auch ein erhöhtes Steueraufkommen (Mehrwertsteuer) durch mehr Kaufkraft durch das BGE auch wieder eingerechnet werden. Daher würde ich diese Gegenrechnung als ein ungefähres Nullsummenspiel betrachten und in der Kostenrechnung unberücksichtigt lassen.
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In Wikipedia nachzulesen:
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche – vom Staat ausgezahlte – finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung). Es wird in Finanztransfermodellen meist als Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre.
Die Idee, jedes Gesellschaftsmitglied an den Gesamteinnahmen dieser Gesellschaft ohne Bedürftigkeit zu beteiligen, wird weltweit diskutiert,[1] wobei sich der Name der Idee von Land zu Land und zu verschiedenen Zeiten unterscheidet. So wird der Vorschlag zum Beispiel in den USA hauptsächlich unter dem Namen Basic Income Guarantee (BIG) diskutiert.[2]
Zu den in Deutschland diskutierten Modellen eines BGE gehören zum Beispiel das Solidarische Bürgergeld (Althaus-Modell), das Ulmer Modell oder das Modell der von Götz Werner gegründeten Initiative Unternimm die Zukunft. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die auf Milton Friedman zurückgehende negative Einkommensteuer.[3]
Veröffentlicht von https://wissenschaft3000.wordpress.com/ am 8. Dezember 2015
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2015/12/08/bedingungsloses-grundeinkommen-800-euro-fuer-jeden-finnland-geht-einen-radikalen-schritt/



















































