Zwangsabgaben für öffentliche Radio- und Fernsehanstalten

GEZ Sklavenvertrag 2013 Offener Brief an A.Merkel

In Österreich beabsichtig man gar eine Zwangsgebühr für jeden Österreicher einzuführen, die automatisch vom Konto abgebucht wird, ob man nun Radio- oder Fernsehen der öffentlichen Anstalten nutzt oder nicht!

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GEZ-Gebühren 2013: Wie unsere Grundrechte ausgehebelt werden

Bernd Höcker

Das zwangsfinanzierte System des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (beinhaltet auch Fernsehen) funktioniert nicht mehr reibungslos. Das sehen übrigens die Befürworter und die Gegner des Systems gleich. Immer mehr Menschen verweigern die ungerechten und überzogenen GEZ-Gebühren komplett.

Einer der Gründe dafür ist, dass es mittlerweile eine Vielzahl von sehr professionellen privaten Konkurrenzangeboten gibt, die über die herkömmlichen Wege oder über das Internet zu empfangen sind und hervorragende Programme und Informationen zur Verfügung stellen. Ein anderer Grund besteht darin, dass die Programme der Öffentlich-Rechtlichen immer ärmlicher, einseitiger und abhängiger erscheinen. Gleichzeitig steigt aber ständig deren Finanzbedarf. Das schreit nach Maßnahmen für eine Lösung!

Wie kann das Rundfunksystem modernisiert werden?

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Die neue GEZ-Gier: Über Schlösser und TV-Stars

Bernd Höcker

 

Die Älteren erinnern sich vielleicht noch an die frühen Rundfunkjahre. Da lebten die Fernsehleute noch in Wohnungen, Häusern oder einige auch schon mal in Villen. Heute residieren die Macher von ARD und ZDF in Schlössern und Palästen. Auf unsere Kosten. Und alle scheinen das normal zu finden.

 

Wieso stört das scheinbar niemanden? Der Grund könnte sein, dass sich viele von uns den Reichtum dieser Leute überhaupt nicht vorstellen können. Die Fülle ihres Besitzes ist einfach zu galaktisch. Um diesen Reichtum zu verstehen, muss man neben den kalten Zahlen Vergleichsbeispiele zur Hand nehmen. Ich vergleiche gerne die Gagen und Gehälter der öffentlich-rechtlichen Protagonisten mit dem gesetzlichen Bundeskanzlergehalt. Zur Referenz: Das

Bundeskanzlergehalt in Deutschland ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Bundesministergesetz und besteht aus den Grundbezügen plus Dienstaufwandsentschädigungen von zusammen insgesamt rund 250.000 Euro pro Jahr, also einer viertel Million.
Hier nun das Einkommen unserer Fernsehleute:
HEUTE-Moderator Kleber liegt mit seinen 600.000 Euro/Jahr immerhin noch weit über dem doppelten Gehalt von deutschen Bundeskanzlern.
Der nette Günther Jauch moderiert ja seit September 2011 bei der ARD einen dieser langweiligen Polittalks. Hierfür erhält seine Firma 4487 Euro pro Minute! Viele Menschen müssen ein ganzes Jahr hart dafür arbeiten, was das Unternehmen Jauch in gerade mal drei Minuten von der ARD bekommt. Um aber bei den Bundeskanzlergehältern zu bleiben: Nach einer einzigen 60-Minuten-Sendung hat er 269.220 Euro eingeheimst, also mehr als das Jahresgehalt eines Bundeskanzlers. Bei 40 Sendungen pro Jahr sind das 10.768.800 Euro oder, besser gesagt, 43 Bundeskanzlergehälter. Rechnet man das symbolisch hoch, bekommt die Produktionsfirma des Moderators von der ARD soviel wie alle 27 Europastaatschefs zusammen, plus nochmal 16 Bundeskanzlergehälter oben drauf.

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GEZ-Gier 2013: Wie wir uns erfolgreich wehren können

Bernd Höcker

Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mächtig. Zu mächtig. Das System kann sich praktisch selbst kontrollieren – jede äußere Kontrolle mit echten Sanktionsmöglichkeiten wird als Verletzung der Rundfunkfreiheit gewertet und ist im System nicht vorgesehen. Dazu machen die deutschen Gerichte mit ihren Urteilen die menschenverachtenden Vorschriften noch katastrophaler, als es diese Gesetze ohnehin schon zulassen.

Gegen ein solches System etwas zu unternehmen ist schwer, aber es gibt erfolgversprechende Möglichkeiten der Gegenwehr. Nicht erst, wenn der neue RBStV in Kraft getreten ist, sollten wir handeln, sondern bereits jetzt. Unsere Gegenwehr besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Die eine ist der Entzug von Geld, also wenn wir nichts mehr an die GEZ bezahlen. Die andere ist die Verursachung hoher Kosten aufseiten der Anstalten. Ein Programmboykott oder

Ähnliches wäre dagegen nutzlos, weil es bei diesem System nur ums Geld geht. Auch wenn sich niemand das Programm ansieht, fließt ja trotzdem das Geld in die Kassen.

Ich werde Ihnen nun ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie wir uns ab sofort mit der GEZ auseinandersetzen können. Alles, was ich benenne, ist legal, sonst würde ich Abmahnungen, Zivilklagen und Strafanzeigen riskieren. Wenn es also im Folgenden etwa heißt, dass man seine Geräte abmelden soll, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, dass derjenige, der dies tut, auch sicher keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit hält. Soweit klar?

Da das Vorhandensein von Rundfunkgeräten nach dem 1. Januar 2013 keine Rolle mehr spielt, ist die folgende Maßnahme nur bis Ende 2012 sinnvoll.

Das Abmelden aller Rundfunkgeräte

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GEZ-Sklavenvertrag

GEZ Sklavenvertrag 2013 Offener Brief an A.Merkel

„Religion“ nur in deutscher EU-Grundrechtecharta

Sehr interessant, bitte unbedingt lesen!

Danke Herbert, für diesen Hinweis!

Laizismus 16.02.2012 · Nr. 12914

Religion nur in deutscher EU-Grundrechtecharta


Uhu: Holger Bach/pixelio.de

BERLIN. (hpd) Laut Rolf Schwanitz, SPD-Bundestagsmitglied und Laizist, hat sich bei der Übersetzung der EU-Grundrechtecharta „die Religion“ in die deutsche Übersetzung „hineingeschmuggelt“ – in der Fassung der anderen Amtssprachen fehlt ein ausdrücklicher Hinweis auf die Religiosität. Schwanitz ging der Sache auf den Grund.
Vor einiger Zeit hatte ich mich intensiver mit Europa-Recht zu befassen und nahm dazu auch die Grundrechtscharta der Europäischen Union zur Hand. Dabei fiel mir auf, dass sich „die Religion“ in bemerkenswerter Art und Weise in die deutsche Übersetzung der Präambel zur EU-Grundrechtecharta hineingeschmuggelt hat. Die deutsche Fassung von Satz 2 der Präam-bel der Grundrechtscharta der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 lautet: „In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität“. In der Literatur findet sich allerdings zum Wort „religiösen“ folgender Hinweis: In der Fassung der anderen Amtssprachen fehlt ein ausdrücklicher Hinweis auf die Religiösität. So heißt es etwa im Englischen: „spiritual and moral heritage“, im Französischen: „patrimoine spirituel et moral“. Die Wendung „spiritual and moral“ wurde im Übrigen bewusst aus der Präambel der Satzung des Europarates vom 5. Mai 1949 übernommen, wo sie in der amtlichen deutschen Übersetzung mit „geistig und moralisch“ wiedergegeben wird. Diese Unterschiede in den amtlichen Fassungen der Präambel machten mich neugierig. Wie ist es dazu gekommen?

Nach einiger Recherche zeigte sich, dass der Vorgang vor nunmehr zwölf Jahren keineswegs verdeckt abgelaufen ist, sondern damals auf EU-Ebene sehr umstritten war und gut dokumentiert worden ist. In einer auch im Internet nachlesbaren Publikation von Mattias Triebel [1] wird die damalige Debatte im europäischen Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta anschaulich beschrieben. Die damalige Auseinandersetzung und ihr Ergebnis sind ein anschauliches Beispiel für das Ringen zwischen Kirche und Laizismus in Europa. Einmal mehr lernen wir, dass diese Auseinandersetzung hoch aktuell ist und bis in europäische Grundrechts- und Verfassungsfragen hinein reicht. Deshalb soll die damalige Auseinandersetzung hier über ein längeres Zitat aus Triebels Schrift noch einmal dokumentiert werden. In der Publikation heißt es:

„Das ‚geistig-religiöse Erbe‘ in der Grundrechtscharta

Die am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union bildet den Teil II des Verfassungsentwurfes des Europäischen Konvents. Sie blieb bis auf wenige technische Änderungen im letzten Kapitel (allgemeine Bestimmungen) unverändert. Auch die Präambel wurde übernommen. Bereits in den Debatten des Grundrechtekonvents war ein möglicher religiöser Bezug in der Präambel umstritten. Der aufgrund entsprechender Forderungen vom Präsidium des Grundrechtkonvents zunächst aufgenommene ausdrückliche Hinweis auf das religiöse Erbe musste nach hitziger Debatte einem Verweis auf das spirituelle Erbe weichen. …

Die erste Debatte

Eine erste ausgiebige Debatte über Form und Inhalt der Präambel fand am 11./12. Mai 2000 statt. Altmaier (Parlament, Deutschland) forderte, das spezifisch europäische Menschenbild, das u.a. durch die christlich-abendländische Tradition gekennzeichnet sei, müsse Ausdruck in der Präambel finden. Aus dieser Tradition folgten die explizit aufzunehmenden Prinzipien der Solidarität, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Dagegen widersprach Loncle (Parlament, Frankreich) ausdrücklich dem Vorschlag, religiöse Bezüge in der Präambel herzustellen: man sei nicht mehr „im Jahr 1950“. Dem hielt Berthu (Europaparlament), entgegen, Gott sei älter als 50 Jahre. Van den Burg (Europaparlament) lehnte einen religiösen Bezug unter Hinweis auf die Multikulturalität ab. Zurückhaltend äußerten sich auch Cederschiöld (Europaparlament) und Nikula (Regierung, Finnland), jedenfalls sollte keine bestimmte Religion angesprochen werden. Im ersten vom Präsidium am 14. Juli 2000 vorgelegten Gesamtentwurf einer Präambel fehlte daher auch ein religiöser Bezug.

In der ausgiebigen Diskussion des Konvents am 19. Juli 2000 um diesen Entwurf der Präambel wurden mehrfach Vorschläge für einen zusätzlichen Hinweis auf die geistigen Wurzeln der EU gemacht, ohne dass dies zu kontroversen Debatten führte. Meyer (Parlament, Deutschland) schlug für den Anfang der Präambel einen deutlichen Hinweis darauf vor, dass die EU nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft sei. Daran anknüpfend forderte Friedrich (Europaparlament) eine Erwähnung der christlich-jüdischen und humanistischen europäischen Wurzeln. Auch Benaki-Psarouda (Parlament, Griechenland) plädierte für eine Aufnahme der europäischen ideellen Grundlagen, vor allem der griechisch-römischen sowie der christlichen Traditionen in die Präambel. Hayes (Regierung, Irland) unterstützte die Vorschläge, einen zusätzlichen Hinweis auf die geistigen Wurzeln der EU aufzunehmen.

In der Koordinierungssitzung der Delegierten des Europäischen Parlaments am 11./12. September 2000 schlug Mombauer (Europaparlament) vor, in der Präambel eine Bezugnahme auf die „jüdisch-christliche Tradition“ und die „Verantwortung vor Gott“ aufzunehmen. Diese Anregung mündete in einem Änderungsantrag der Delegation, in der Präambel das „humanistische, kulturelle und religiöse Erbe“ aufzuführen. Damit hatte sich die Fraktion der Konservativen durchgesetzt. Darüber hinaus solle die Achtung der kulturellen, religiösen, ethnischen und sprachlichen Vielfalt in der Charta verankert werden. Entsprechend äußerte sich Hirsch Ballin (Parlament, Niederlande) auf der Koordinierungssitzung der Delegierten der nationalen Parlamente am 11./12. September 2000. In der Präambel sollte das religiöse und kulturelle Erbe Europas angesprochen werden. Außerdem wurde mehrfach angeregt, die Rechte der Minderheiten ausdrücklich in der Charta zu erwähnen, ins-besondere das Recht auf das eigene kulturelle Leben, die eigene Religion und Sprache. …

Die Entwürfe

Die in der ersten Debatte vorgebrachten Vorschläge wurden vom Präsidium im Charta-Entwurf vom 14. September 2000 aufgegriffen. Der zweite Erwägungsgrund lautet: Ausgehend von ihrem kulturellen, humanistischen und religiösen Erbe gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Grundsätze der Würde der Personen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.

An der vom Präsidium vorgeschlagenen Formulierung „kulturelles, humanistisches und religiöses Erbe“ nahm allerdings vor allem Frankreich Anstoß. Die damalige französische Ratspräsidentschaft erklärte, sie könne eine Grundrechtecharta, deren Präambel sich auf Europas religiöses Erbe beziehe, nicht unterzeichnen. Das Wort „religiös“ sei mit Frankreichs laizistischer Verfassung unvereinbar. Über diese Frage kam es im Konvent nahezu zu einem Eklat, da andererseits einige Delegierte ihre Zustimmung zur Charta von der Aufnahme eines religiösen Bezugs abhängig machten. Daraufhin legte das Präsidium am 26. September 2000 einen geänderten Vor-schlag vor. Dabei wurde der Begriff „religiös“ aus der Präambel gestrichen. Einzig in der deutschen Fassung wurde auf Grund von Übersetzungsproblemen der Begriff „religiös“ beibehalten, dort heisst es: „Im Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes …“. Dagegen lautet etwa die französische bzw. englische Fassung „patrimoine spirituel et moral“ bzw. „spiritual and moral heritage“.

Der zweite Erwägungsgrund lautet nun: Im Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Grundsätze der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. …

weiterlesen: http://hpd.de/node/12914

Religion nur in deutscher EU-Grundrechtecharta

Konstantin Wecker und Roland Düringer sprechen Klartext im Club 2

Konstantin Wecker – Menschheit als Familie (Club 2)

das ist absolut richtig – solange Kinder verhungern befinden wir uns auf einem Scheißniveau!

Womit ich nicht einverstanden bin ist eine Absge an die Nationen.

Die Nationen sind der Grundstein gesellschaftlicher Strukturen.

Das erste Naheverhältnis hat der Mensch zu seinem Mutter-Vaterland seiner Nation, sie gibt ihm seine Wurzeln und sein erstes Bewusstsein.

Nicht jeder Mensch entwickelt sich zu einem Weltenbürger zu eine Kosmopoliten. Auch der Weltenbürger hat eine Heimat seine Wurzeln in seiner Nation, diese nimmt er überall mit auch wenn er eine neue fremde Heimat gefunden hat.

Club 2 – Roland Düringer & Konstantin Wecker (Teil 1 und 2)