Bauer Demmel aus Grafing muss für die in seinem Betrieb beschäftigten Damen GEZ-Gebühr zahlen. Für Betriebsstätten ist diese nämlich ebenso fällig, wie für private Haushalte. Aber die „Betriebsstätte“ von Bauer Demmel ist ein Stall und die „Beschäftigten“ sind Kühe.
Die gefleckten Damen haben an ihrem „Arbeitsplatz“ im Stall auch weder ein Radio noch ein TV-Gerät, dort befände sich nicht einmal eine Steckdose, so der verärgerte Landwirt. Er und sein am gleichen Hof lebender 90-jähriger Vater bezahlen beide schon Rundfunkgebühr. All das hat er den staatlich legitimierten GEZ-Raubrittern auch schon mitgeteilt – ohne Erfolg. Das Fleckvieh ist GEZ-pflichtig.
Eine Beendigung der Zahlungsverpflichtung wäre möglich, würden die verschiedenen Beitragszahler zusammenziehen, das will er dann aber auch nicht. Einziges Entgegenkommen: man erkennt an, dass es eine Betriebsstätte ohne „wirkliche“ Beschäftigte ist. So muss er nur ein Drittel der Gebühr entrichten. Demmel ist fassungslos: „Es ist ja nicht mehr feierlich, was in Deutschland alles möglich ist.“
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