Militärregierung Deutschland • SHAEF Gesetz • Öffentliches Nachrichtenwesen (Telekomgesetz) • Kontrolle von Vermögen •

shaef-gesetze

• Sperre und Kontrolle von Vermögen • Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen • Deutschland Kontroll-Gebiet des obersten Befehlshabers •

Die oberste Regierung im besetzten deutschen Mutterland ist seit 1945 ununterbrochen, bis heute, die alliierte Militärregierung mit ihrem Hauptgesetz, nämlich bestimmten SHAEF-Gesetzen.

pdf SHAEF Gesetz Nr. 76 – Telekomgesetz {680 KB] – http://lix.in/6feecda7

pdf SHAEF Gesetz Nr. 52 – Beschlagnahme von Deutschem Vermögen [1,2 MB] – http://lix.in/6feecda7

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B E S A T Z U N G S R E C H T
A U S Z U G aus der: Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 vorhanden in der Hauptbibliothek der Freien Universität Berlin Signatur 4 ZA 117, kann für den Lesesaal bestellt werden.
BES_RECHT__AUSZUG_BUNDESANZEIGER_Beilage_Nr[1]._187__1961.pdf (Größe: 17kb)

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390
Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Vom 8. Oktober 1990
BES_RECHT__Bekanntmachung_d_Vereinb[1]._v._25.09.90_Ausl._Streitkraefte.pdf (Größe: 16kb)

KURZFASSUNG DES BESATZUNGSRECHTS
Wissen Sie schon, daß mancher nicht weiß was er wissen soll, obwohl er schon viel weiß und es selbst unbewußt nicht gewußt hat?
BES_RECHT__KURZFASSUNG.pdf (Größe: 6kb)

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386
Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Vom 8. Oktober 1990
BES_RECHT_UeLeiVertrag_Bekanntmach[1]._d_Vereinbarung_27.28.09.1990_zu_dem_Vertrag.pdf (Größe: 18kb)

Der verfassungsrechtlich Besondere Status von Berlin
SHAEF_Berlin.pdf (Größe: 180kb)

SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland
(En g l i s c h e r u n d d e u t s c h e r T ext )
SHAEF_Militaergesetze.pdf (Größe: 346kb)

Die für den 1. Juni in Berlin geplante feierliche Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern und Rechtsschutz für deutsche Unternehmen ist geplatzt. Stattdessen soll nun auf Arbeitsebene eine weitere Verhandlungsrunde die Hürden ausräumen. Dies bestätigten die beiden Unterhändler, US-Vizefinanzminister Stuart Eizenstat und Otto Graf Lambsdorff, nach der jüngsten Verhandlungsrunde in Washington am späten Montagabend. Nachdem über die Rechtssicherheit wieder keine Einigung erzielt wurde, wird es immer unwahrscheinlicher, dass das Stiftungsgesetz im Sommer den Bundestag passiert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach von einer “ernsten Situation”. Er sei enttäuscht von der Verhandlungshaltung der Amerikaner. Deren finanzielle Vorstellungen bei der Zwangsarbeiter-Entschädigung habe die deutsche Seite “übererfüllt”. “Die Rechtssicherheit ist jetzt eine Bringschuld der USA”, sagte Wiefelspütz dem Tagesspiegel. Solange es die nicht gebe, könne es auch mit dem Stiftungsgesetz nicht vorangehen.

Derzeit sieht Wiefelspütz kaum eine Chance, dass der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird. Damit sei auch die rasche Auszahlung des Geldes an die noch lebenden NS-Opfer gefährdet. In deren Sinne sollten die Interessenverbände jetzt Druck auf die USA machen, forderte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Die Grundlagen für ein Abkommen müssten stimmen. Dazu gehöre die von Washington versprochene Rechtssicherheit. Während bei den Politikern überwiegend Enttäuschung herrschte, zeigte sich die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft weniger skeptisch. Deren Sprecher Wolfgang Gibowski sagte im Gespräch mit dem Tagesspiegel, es gebe zwar noch bei der Frage der Rechtssicherheit kein Endergebnis. Doch sei man in Washington ein gutes Stück vorangekommen.

Gibowski betonte allerdings mit Blick auf den Deutschland-Besuch von US-Präsident Bill Clinton: “Von Terminen können wir uns nicht unter Druck setzen lassen.” Noch sei das amerikanische Angebot einer Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen gegen weitere Klagen in den USA “nicht gut genug”. Eine Regelung müsse auf jeden Fall auch in der Zukunft Bestand haben. Gibowski geht dennoch davon aus, dass es eine Einigung geben werde. Der Knackpunkt beim Schutz vor weiteren Schadensersatzklagen ist aus deutscher Sicht, dass der Entwurf bislang politisch und juristisch nicht eindeutig genug formuliert ist. Dem Vernehmen nach fürchtet Washington seinerseits Klagen von US-Bürgern, weil ihnen der Rechtsweg beschnitten wird. Einen Durchbruch gab es in Washington bei der Frage deutscher Reparationen. Lambsdorff akzeptierte einen US-Entwurf für den entsprechenden Passus im deutsch-amerikanischen Regierungsabkommen. Demnach wird keine neue Rechtslage geschaffen; die USA halten an ihrem theoretischen Anspruch auf deutsche Reparationszahlungen fest. Washington verpflichtet sich indes, solche Ansprüche nicht geltend zu machen. “Die Vereinigten Staaten werden keine Reparationsforderungen gegen Deutschland erheben”, heißt es in Artikel 3 des Entwurfs, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der deutsche Botschafter in den USA, Jürgen Chrobog, nannte den US-Vorschlag “zufriedenstellend und akzeptabel”.

Derweil fehlen der Stiftungsinitiative noch rund zwei der versprochenen fünf Milliarden Mark für den Entschädigungsfonds. Weitere fünf Milliarden kommen von der öffentlichen Hand. Zwar beteiligen sich täglich 30 bis 40 neue Unternehmen am Fonds, doch noch weigern sich viele Firmen zu zahlen. Deshalb macht die Initiative Druck auf die Unwilligen. In Anzeigenkampagnen werden die Betriebe genannt, die sich am Fonds beteiligen. Gleichzeitig werden die Nicht-Genannten aufgefordert, der Initiative beizutreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat derweil mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der greifbar nahe Kompromiss wegen mangelnder Zahlungsmoral der Firmen nicht zu Stande kommt.

Quellen:

gefunden in: https://gedankenfrei.wordpress.com/2008/04/21/feahsgesetz52u76/

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Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force

Ärmelabzeichen des Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force

Das Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force (kurz SHAEF) war von Ende 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwesteuropa und erhielt Weisungen von den Combined Chiefs of Staff. Es wurde im Januar 1944 in London durch die Umbenennung des Stabes COSSAC gebildet. Oberbefehlshaber des SHAEF war von Beginn an Dwight D. Eisenhower. Nach der Befreiung Frankreichs hatte SHAEF seinen Sitz in Versailles und Reims.

weiterlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Headquarters_Allied_Expeditionary_Force

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http://wakenews.net/SHAEF_Militaergesetze.pdf – Deutsch und Englisch

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Unglaublichkeiten gibt es nicht mehr – leider!

http://unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp2/u2_1549SHAEF.html

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Die folgende Seite ist nicht auffindbar

http://fachschaft.ifkw.lmu.de/zp/wilke_mediengeschichte-brd1.doc

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Datei:Gedenktafel Tempelhofer Damm 163 (Temph) Berlin Brigade.jpg

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Deutschland – Alliierte gültige Gesetze – BRD – A B S O L U T E S MUSS – Jeder muss das wissen!!!

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Artikel und Anzeigen an Militärregierungen:

Botschaft der Russischen Föderation

Unter den Linden 63-65
10117 Berlin

An den
bevollmächtigten Botschafter der Russischen Föderation und Verantwortlicher der Militärverwaltung für die SHAEF Kontrollratsgesetze
Herr Vladimir M. GRININ

http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/russbot.html

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http://www.menschenrechte.ac.at/docs/03_5/03_5_08.htm  Gerhard KÖBLER gegen Republik Österreich

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https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/02/sowjetische-militarregierung-in-berlin-%E2%80%93-verordnung-uber-die-kommunikationswege-der-deutschen-gerichtsbarkeit/

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http://www.der-runde-tisch-berlin.info/download/anschriftenliste_fuer_klagen.pdf

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Sie wollen eine Anzeige zu Ihrem Schutz und Recht gestellen? Folgende Anzeigenvarianten können vorliegen.
1. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, da Sie durch illegale und terroristische Handlungen von Bediensteteten der BRD benachteiligt wurden oder zu Schaden gekommen sind.
2. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, da Sie erkannt haben, daß unter dem Deckmantel des Deutschen Reiches Vortäuschung und Verrat betrieben wird.
3. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, wegen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte.
4. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, wegen der Anwendung von nichtstaatlichen Gesetzen oder Verordnungen.
5. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, wegen Bildung kriminellere, gewalttätiger Gruppen.
6. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, wegen illegaler Parteienbildung.
7. Sie wollen eine Strafanzeige stellen, wegen der Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung.
Dann können Sie das unter nachfolgender Anschrift durchführen.

http://www.justice.gov/contact-us.html

U.S. Department of Justice
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530-0001

Gemäß den uns bekannten Angaben, können dort alle Deutschen, wie oben beschrieben eine Strafanzeige mit Schadenersatzklage einreichen.
Hierzu benutzen Sie bitte nachfolgende Musteranzeige: http://recht-konsulent.org/RaBeStTe-Amt/showthread.php?tid=57
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Für diese Liste konnten nicht alle LINKS übernommen werden – bitte beim der Quelle suchen: http://www.buero-fuer-voelkerrecht.com/61/downloads

Büro für Völkerrecht: Gesetzestexte und Verfassung: Offenkundige Tatsachen:
Vertretungsvollmacht BfV Verfassung Freistaat Preußen 1920 Wichtige Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Rechtsstellung der Preußen HLKO 1907 Offener Brief an Gauck
SHAEF-Gesetze Bedienstete der Ordnungsbehörden
Genfer Konvention Erlass NRW
Pakt über bürgerl. und pol. Rechte Völkerrechtliches Unrecht
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Wortmarke POLIZEI
UN Resolution 61/295 Bundestag/Deutsches Reich
UN Resolution 56/83 HLKO gültig
Europäische Menschenrechtskonvention Bundesanzeiger 1952, amtliche Bestätigung
Tillessen-Urteil Wortmarke Gerichtsvollzieher
Normebene Recht NRW (bes. Artikel 23 beachten) Militäranrodnung vom 13. März 1946
Völkerrecht § 185 BGBl: Rechtsstellung der Staatenlosen
Überleitungsvertrag
Vertrag von Lissabon
Textvorlagen: Wappen:
Öffentliches Protokoll Landeswappen
Vorlage Führerscheinabgabe Aktualisierung Provinzwappen
Schutzzeichen

http://www.buero-fuer-voelkerrecht.com/wcms/ftp//b/buero-fuer-voelkerrecht.com/uploads/voelkerrechtliches_unrecht.pdf

http://www.buero-fuer-voelkerrecht.com/wcms/ftp//b/buero-fuer-voelkerrecht.com/uploads/oeffentliches-protokoll.pdf

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Internationale Gerichte

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2 Kommentare

  1. Förster, Reinhard

     /  30. März 2020

    fast alle links laufen ins Leere, leider.
    Liebe Grüße
    Reinhard

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