UN: Österreich § 3h Verbotsgesetz ist obsolet | UN: Deutschland § 130 StGB ist obsolet

§3h-obsolet

Menschenrechtsverletzung
§ 3h des Verbotsgesetzes
menschenrechtswidrig!
Genfer Beschluss der 102ten Session
11.-29.Juli 2011 – CCPR/C/GC/34 Abs.49

in diesem Beschluss heißt es:
“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs-, und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.”
Das gilt bindend auch für den § 130 in Deutschland!

http://www.ruf-ch.org/RF_Archiv/2012/1/UN-Menschenrechtsbeschluss.html – Deutsch

Nations Unies
CCPR/C/GC/34

Pacte international relatif
aux droits civils et politiques

Comité des droits de l’homme

102e session

Genève, 11-29 juillet 2011

Distr. générale

12 septembre 2011

Français
Original: anglais

g1145332-comite-des-droits-de-lhomme-102e-session – Französisch

http://r.duckduckgo.com/l/?kh=-1&uddg=http%3A%2F%2Fdocstore.ohchr.org%2FSelfServices%2FFilesHandler.ashx%3Fenc%3D6QkG1d%252fPPRiCAqhKb7yhsrdB0H1l5979OVGGB%252bWPAXiks7ivEzdmLQdosDnCG8FaIrAe52sxDnAvPLlhVoGvFAG1GG0EAzy38e%252fHafhhz95te9RGq0WxFkAy6o%252ftk0ao

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2 Kommentare

  1. Andy

     /  5. April 2016

    Hat dies auf Andreas Große rebloggt.

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  2. §130 StGB ist alleine deshalb absolet, weil gemäß §140 StGB die Billigung von Straftaten verboten ist. Die „Bundesregierung“ billigt jedoch die Schriften AT, NT und Koran. Wer da liest, dem wird vor lauter Volksverhetzung nur noch schwindelig

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