Leipzig. Auf Anfrage einer unserer Staatlichen Selbstverwaltungen beim Ministerium für Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt.
Es wurde auch bestätigt, dass die Gesetze aufgehoben wurden.
„Beide Gesetze über die Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht.
Von ihrem Zweck her setzten sie älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat außer Kraft. Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen“.
Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen).
BereinigungsgesetzPDF
http://www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/SPEZIAL-STASEVE/Bereinigungsgesetz.pdf
http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsabl/2010/24/read_pdf
http://www.rechtslupe.de/allgmeines/rechtsbereinigungsgesetz-x-31478#.TqnPKXIYTKQ
http://brd-schwindel.info/kriminalkommissarin-hinterfragt-brd-teil1/
giftfrei
/ 27. Oktober 2011Das Ende des Rechtsstaats!
Alles privatisiert (beraubt) Juris GmbH —- genehmigte Gesetzestexte kostenpflichtig von privaten Firmen erstellt – Gerichte unterstehen offenbar nicht mehr dem Rechtsstaat sondern privaten Firmen!!!
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/doc/44597.php
pdf
Gesetz,
von Juris
pdf
Entwurf und Begründung,
Bundestag
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
– amtliche Fassung vom 29. Juli 2009 –
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 6. August 2009, S. 2542.
Dieses Gesetz ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.
Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
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Andreas aus Germanitien
/ 28. Oktober 2011alle wissen es ,und keiner ändert was.Die Bande macht immer weiter
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