Während die Linz AG weiterhin Streit mit einer Kundin bezüglich der Installation eines digitalen Stromzählers hat, will die EVN einen anderen Weg bestreiten.
bitte alles lesen – sehr guter Artikel: Kein Recht auf Grundversorgung bei Streit um Stromzähler | futurezone.at
//“Kein Recht auf Grundversorgung“
Eine brisante, rechtliche Frage, die auf jeden Fall bleibt, ist: Kann der Kundin wirklich der Strom abgedreht werden und gibt es in so einem Fall kein Recht auf eine Grundversorgung? „Kommt man als Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach kann das in letzter Konsequenz dazu führen, dass der Vertrag gekündigt und das Gerät vom Netz genommen wird“, erklärt Wolfgang Urbantschitsch, Leiter der Rechtsabteilung bei der Regulierungsbehörde E-Control. „Und wer den Zutritt zum Stromzähler verweigert verletzt seine vertraglichen Verpflichtungen.“
Anders als bei Kunden, die etwa Zahlungen verabsäumen, gebe es in solch einem Fall kein Recht auf eine Grundversorgung seitens des Netzbetreibers, heißt es dazu. Bei der Linz Strom Netz GmbH hofft man auf eine einvernehmliche Lösung. Der Stromnetz-Betreiber sieht sich allerdings im Recht, was die Vorgehensweise bei der Umstellung auf elektronische Zähler und Smart Meter betrifft und verweist darauf, dass dies „mit der Regulierungsbehörde akkordiert“ sei und „sich alle österreichischen Netzbetreiber“ auf diese Vorgehensweise geeinigt hätten.//
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