Norbert Hofer Österreichs Wunschpräsident

12 Fragen an Norbert Hofer Portraitfoto von Norbert Hofer

  • Was ist Ihre Lebensphilosophie?
    Hart in der Sache, verbindlich im Ton.
  • Was sind Ihre Stärken?
    Willenskraft und Optimismus.
  • Eine Schwäche?
    Mir fehlt manchmal die Gelassenheit, Dinge so hinzunehmen, wie sie sind.
  • Auf welche Leistung sind Sie besonders stolz?
    Auf den Schritt aus dem Rollstuhl.
  • Was fehlt Ihnen zum Glück?
    Wer darüber nachdenkt, macht sich zwangsweise unglücklich.
  • Was treibt Sie zur Verzweiflung?
    Dass die aktuell an der Macht befindlichen Politiker innerhalb von wenigen Monaten alles verspielen,
    was unsere Eltern und Großeltern aufgebaut haben.
  • Welches politische Projekt sollte schnell umgesetzt werden?
    Jetzt brauchen wir vor allem den Schutz unserer Grenzen.
  • Ihre Lieblingsfigur in der österreichischen Geschichte?
    Joseph II.
  • Welches Buch nehmen Sie mit auf eine einsame Insel?
    Sinuhe der Ägypter.

https://www.norberthofer.at/  

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BP-Wahl 2016 – Norbert Hofer ZIB 2 Interview – 24.4.2016

Veröffentlicht am 26.04.2016

FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Ing. Norbert Hofer im ZIB 2 Interview nach der Bundespräsidentenwahl 2016.

Kommentar: Ich habe ja die Meinung, dass der Bundespräsident überhaupt keine Staatsverträge verabschieden soll dürfen, einzig das Volk hat über so umfassende Verträge, die noch dazu geheim ausgehandelt wurden, wie TTIP zu entscheiden. Das hätte auch beim Lissabon-Vertrag passieren müssen, welchen in letzter Konsequenz und trotz massiverem Protest der österreichischen Bevölkerung, Heinz Fischer unterschrieb und damit Österreich an ein privates Konsortium verraten hat – JA, es war Hochverrat, denn der Lissabon-Vertrag versklavt die österreichische Bevölkerung, setzt österreichische Gesetze außer Kraft.

Daher gibt es für die Österreicher nur noch den Austritt aus der EU, um wieder Herrscher im eigenen Land zu werden.

TTIP würde erneut eine Versklavung der Völker an die Industrie bedeuten – alles PRIVAT – alles ein Geschäft. Die Lebensmittelindustrie, die Pharmazie etc. könnten schalten und walten, wie sie wollen, hören Sie sich bitte unbedingt das Video im folgenden Beitrag an – es ist bislang die beste zusammenfassende Erklärung zu TTIP.

Wenn Norbert Hofer, als Bundespräsident, diesen ungeheuerlichen Vertrag nicht unterzeichnet, schützt er damit die Österreicher vor neuerlicher Unbill, welche in Demonstrationen bereits ein NEIN zu TTIP von sich gaben.

TTIP: Die EU hat uns verkauft !

Wer vielleicht glaubt, durch TTIP eine Liberalisierung für Produkte, die derzeit noch strengen Kontrollen unterworfen sind, zu erlangen, weil er meint, dass diese Produkte unbedingt wichtig wären, dann irrt sich dieser, denn letztendlich findet die Qualitätskontrolle bei Gericht statt und dort gewinnt immer jener, der auch die Gerichte zu lenken vermag und genügend Geld für endlose Klagen hat. Man Verfolge diesbezügliche Strategie von Monsanto, dieser Pharmariese hat vor Gericht fast immer Recht bekommen. Nur die Familie Schmeiser konnte nah 10 Jahren Kampf siegreich hervorgehen.

Schmeisers Kampf gegen Monsanto wurde mit dem alternativen Nobelpreis belohnt 🙂

Sogar Van der Bellen hat meiner Meinung nach populistisch eingelenkt und ein Lippenbekenntnis dafür abgegeben, ebenfalls TTIP nicht zu unterzeichnen, sagt er. Er sagt aber auch, dass man lügen darf, deshalb kann man ihm nicht trauen, er würde außerdem Österreich an die NATO verkaufen, und das, bereits in den Diskussionen zur Wahl. Van der Bellen wäre nichts anderes als ein Handlanger der USA, ähnlich wie Merkel, die entsprechende Flagge steht schon seit Jahren auf seinem Schreibtisch und letztendlich würden wir vermutlich auch TTIP durch ihn bekommen 😦

Leute, schaut bitte in die USA, das wären die Zustände, die wir mit Van der Bellen bekommen würden, absolut unerträglich 😦  Die Patriot-Acts erlauben Nachbarbespitzelung, Einbrüche in die Privatsphäre ohne jegliche Vorerhebungen, Enteignungen von ganzen Städten (Katrina New Orleans) Konzentrationslager (FEMA) wachsen in den USA wie die Schwammerl aus dem Boden, Millionen Särge stehen bereits bereit, Straßenkämpfe zwischen den unterschiedlichen Ethnien überall, es sind Zustände schlimmer als in der DDR oder unter Hitler – schlimmer als mancher sich das je vorstellen konnte 😦

Wie eine bessere direkte Demokratie aussehen könnte, darüber sollte noch umfangreich diskutiert werden, denn das was die Schweiz hat, ist ebenfalls nicht das Gelbe vom EI.

Wenn aber als erster Schritt erreicht wird, dass der Wille des Volkes, wie in der Schweiz zwingend ist, also in unserem Fall hätte eine Volksabstimmung stattfinden müssen, ob wir aus der EU austreten wollen. Aber NEIN, das Parlament wusste es, wie so oft, besser als das Volk, obwohl es den Willen des Volkes in erster Linie laut Verfassung zu befolgen hätte… JA, dieser erste Schritt müsste sofort gemacht werden, damit wir endlich anfangen in die richtige Richtung zu gehen und mit Hofer könnte das passieren.

AnNijaTbé am 8.4.2016

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Van der Bellen – Keine Option für mich als Bundespräsident 😦

Kompetenzen des österreichischen Bundespräsidenten

Was darf der Österreichische Bundespräsident?
Zur Bundespräsidentenwahl am 22.5.2016 wichtig zu wissen!

Kompetenz im Detail

Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt.

Den Gesetzestext des B-VG und der anderen maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter www.ris.bka.gv.at.

Übersicht

  1. Vertretung der Republik nach außen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
  2. Abschluss von Staatsverträgen (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
  3. Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 letzter Satz B-VG)
  4. Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG)
  5. Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 78 B-VG)
  6. Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 72, 78 B-VG)
  7. Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre (Art. 70, 74, 78 B-VG)
  8. Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister (Art. 77 Abs. 3 B-VG)
  9. Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73 B-VG)
  10. Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers (Art. 71 B-VG)
  11. Angelobung der Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
  12. Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5 Abs. 2 B-VG)
  13. Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse (Art. 25 Abs. 2 B-VG)
  14. Auflösung des Nationalrates (Art. 29 Abs. 1 B-VG)
  15. Auflösung eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG)
  16. Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG)
  17. Oberbefehl über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1 B-VG)
  18. Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 2 B-VG)
  19. Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG)
  20. Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG)
  21. Gewährung von Ehrenrechten, ao. Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze)
  22. Ernennung der Richter (Art. 86 Abs. 1 B-VG)
  23. Angelobung des Präsidenten des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
  24. Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 125 Abs. 1 B-VG)
  25. Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 134 Abs. 2 B-VG)
  26. Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 VwGG)
  27. Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
  28. Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
  29. Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
  30. Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 148h Abs. 1 B-VG)
  31. Einberufung des Nationalrates (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 70 Abs. 3 B-VG)
  32. Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 28 Abs. 3 B-VG)
  33. Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG)
  34. Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG)
  35. Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG)
  36. Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1 B-VG)
  37. Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG)
  38. Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG)
  39. Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG)
  40. Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG)

http://www.bundespraesident.at/aufgaben/aufgaben-und-rechte/kompetenz-im-detail/

Norbert Hofer hoffentlich unser nächster Präsident

Sehr wichtiges Interview, Norbert Hofer spricht die heißen Themen sehr souverän an, unbedingt sehenswert, weiterleiten bitte! Jeder Mensch muss sich an die Gesetze in Österreich halten – JA – unbedingt!!!!

 Norbert Hofer in der ZIB 2 – 18.3.2016

 

Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 . 2. Runde am 22.5.2016

Norbert Hofer unser baldiger neuer Bundespräsident?

Van der Bellen – Keine Option für mich als Bundespräsident 😦

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22.5.2016: Stichwahl  (2. Runde der Präsidentschaftswahl)

Der Wahltag der Runde 2 der Bundespräsidentenwahl (= Stichwahl) ist Sonntag, der  22. Mai 2016.
Am Stimmzettel stehen
                                             1. Norbert Hofer (FPÖ)
                                             2. Alexander Van der Bellen („nichtgrün„) w3000: Zu dem ehemaliger Vorsitzenden der GRÜNEN Österreichs „nichtgrün zu sagen ist lächerlich, denn hauptsächlich von den Grünen hat er auch die Unterstützungserklärungen bekommen  :-/

Die Bundespräsidentenwahl ist gleichzeitig die Wahl des nächsten Oberbefehlshabers des Bundesheeres.
Norbert Hofer hat seinen Grundwehrdienst abgeleistet.
Alexander Van der Bellen hat weder einen Grundwehrdienst, noch einen Zivildienst abgeleistet.

Wahlempfehlungen:
SPÖ, ÖVP und NEOS wollen keine Wahlempfehlung für einen der beiden Kandidaten abgeben, ebenso nicht die Ex-Kandidaten Irmgard Griss, Rudolf Hundstorfer und Andreas Khol.
Wem
Richard Lugner bei der Stichwahl unterstützen wird? Lugner verärgert: „NIEMANDEN“ !
Die EU-Austrittspartei empfiehlt Norbert Hofer, da er zumindest starker EU-Kritiker, für direkte Demokratie und gegen TTIP ist.
Das Team Stronach (TS) hält ihre Wahlempfehlung für Norbert Hofer auch für die Stichwahl aufrecht, da dieser dem Team Stronach „ideologisch wesentlich näher“ stehe, als Van der Bellen. Norbert Hofer lägen die Österreicher am Herzen und nicht die Zuwanderer.

alles lesen: http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/

Ergebnis   (Quelle: Innenministerium)

Platz 1: Norbert Hofer  35,1%
                => Stichwahl
Platz 2: Alexander Van der Bellen  21,3%
               => Stichwahl
Platz 3: Irmgard Griss   18,9%
             => ausgeschieden
Platz 4: Rudolf Hundstorfer  11,3%
             => ausgeschieden
Platz 5: Andreas Khol  11,1%
             => ausgeschieden
Platz 6: Richard Lugner  2,3%
             => ausgeschieden

http://www.wahlinformation.at/bundespraesidentenwahl.html

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warum Van der Bellen kein Präsident für Österreich ist:

Van der Bellen – Keine Option für mich als Bundespräsident 😦

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Norbert Hofer kandidiert bei der Bundespräsidentenwahl – FPÖ-TV-Magazin 28.01.2016

eröffentlicht am 28.01.2016

FPÖ-TV: Erstes Interview mit Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer: „Ziel ist, in die Stichwahl zu kommen, und von dort ist alles möglich!“

Die FPÖ hat ihre mit Spannung erwartete Entscheidung getroffen, wer für sie bei der Bundespräsidentenwahl antreten wird. Es ist der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer.

Im aktuellen FPÖ-TV-Magazin wird die bisherige politische Laufbahn Nobert Hofers beleuchtet und der 44-jährige Burgenländer gibt sein erstes Interview zur Kandidatur. Hofer rechnet mit einem extrem knappen Rennen zwischen den nun fünf Bewerbern. „Ziel ist natürlich, in die Stichwahl zu kommen und von dort ist alles möglich“, so Hofer über die Chancen.

Außerdem im aktuellen FPÖ-TV-Magazin eine Vorschau auf die ebenfalls im April stattfindenden Gemeinderatswahl in der niederösterreichischen Landeshauptstadt Sankt Pölten. Klaus Otzelberger und sein Team wollen dort die absolute Mehrheit der SPÖ brechen.

Das FPÖ-TV-Magazin erscheint immer donnerstags pünktlich um 11 Uhr auf http://www.fpoe-tv.at und im YouTube-Kanal http://www.youtube.com/fpoetvonline.