Schrei Der Bäume / Scream of the trees / Ein Film gegen das Wegsehen

Veröffentlicht am 12.06.2020

Es könnte heute an verschiedenen Orten ungemütlich werden

Es könnte heute an verschiedenen Orten ungemütlich werden. Steine liegen schon bereit und in den diversen Netzwerken wird von den gesteuerten Demonstranten gewarnt.

Quelle und weiter

https://uncut-news.ch/2020/06/06/es-koennte-heute-an-verschieden-orten-ungemuetlich-werden/

Gewalt und Gewaltverbot im modernen Völkerrecht | APuZ

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Das völkerrechtliche Gewaltverbot hat als Grundnorm der gegenwärtigen internationalen Ordnung auch die Herausforderungen durch den Irakkrieg bestanden. Das Gewaltverbot gilt weiterhin als zwingendes Völkerrecht.

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UN-Gewaltverbot stärken! | Plakat vor UN-Campus jetzt unterstützen!

CROWDFUNDING | Dieses Plakat vor dem UN-Campus in Bonn soll die Wichtigkeit des Gewaltverbots der UN-Charta in die Mitte der Gesellschaft tragen und die Mitarbeiter*innen der UN darin bestärken sich weiterhin für den Weltfrieden und für die Verurteilung der völkerrechtswidrigen NATO-Kriege einzusetzen.

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Allgemeines Gewaltverbot

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Das allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die militärische Gewaltanwendung.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs, Kapitel 1, Artikel 2 Absatz 4: Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa[1]

Es konstituiert die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen sind das Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel 7 und das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51.

Geschichte

Im Absolutismus wurde Krieg als ein Mittel der Politik gesehen, über das nur der Herrscher im Rahmen seiner Kriegsfreiheit entscheidet. Jedoch schon vor dem Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen wurde versucht den Gewaltverzicht in der Politik zu etablieren.

  • Am 2. Dezember 1823 erklärte der US-Präsident James Monroe das Prinzip der Nichteinmischung, die sogenannte Monroe-Doktrin, in einer State of the Union Address.
  • 1907 wurde die Drago-Porter-Konvention auf der 2. Haager Friedenskonferenz angenommen, die einem Gläubigerstaat verbietet seine Forderungen mit Gewalt beim Schuldnerstaat durchzusetzen.
  • Am 28. April 1919 wurde die Satzung des Völkerbunds von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Ziel war Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern friedlich zu lösen.
  • Am 1. Dezember 1925 werden die Verträge von Locarno zur Sicherung der Grenzen unterzeichnet, die einem angegriffenen Staat die Unterstützung der anderen Vertragspartner zusichert,
  • 27. August 1928 wird der Briand-Kellogg-Pakt von elf Staaten unterzeichnet. Es folgen weitere 51 Staaten. Die Unterzeichner verzichten auf Krieg als Werkzeug ihrer Politik. Dieser Pakt ist die Abkehr von der Kriegsfreiheit und bestimmt das Verbot eines Angriffskriegs, womit rechtlich gesehen ein weltweit geltendes Kriegsverbot erreicht war.[2]
  • 26. Juni 1945 unterzeichneten die 51 UN-Gründungsmitglieder die Charta der Vereinten Nationen.
  • 1970 wurden die Ostverträge abgeschlossen, auf Basis der Gewaltfreiheit im Sinne der Charta der Vereinten Nationen. Sie werden auch Gewaltverzichtsverträge genannt.
  • Am 14. Dezember 1974 verabschiedete die UN-Generalversammlung mit Resolution 3314 eine Definition der völkerrechtswidrigen Aggression[3]
  • 11. Juni 2010: Auf der ersten Überprüfungskonferenz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs einigten sich die Vertragsstaaten auf eine Definition des Verbrechens der Aggression.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Resolution A/RES/3314 (XXIX) der UN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974.

Literatur

  • Albrecht Randelzhofer, Art. 2 (4), in: Bruno Simma (Ed.): The Charter of the United Nations, 2nd ed., Oxford University Press und C.H. Beck, Oxford und München 2002, ISBN 978-3-406-49900-5.
  • Christian Stelter: Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12547-0.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gewaltverbot