.
Danke Roland für diesen Hinweis!
Umfangreiche 129 Seiten Zusammenfassung von VgV Österreich und Offenlegung der Kommunalvertreter der EU – ab Seite 7: http://a1.vv9.at/radio2017/2017-06-08_radio.vv9.at_s170.pdf
interessant ist dieser verlinkte Beitrag – Trump besichtigt – Chemtrailssprühflugzeug: https://www.ncscooper.com/donald-trump-tours-chemtrail-planepromises-to-terminate-program/
.
Sollen diese 350 Mitglieder etwa für die Gewährleistung der Subsidiarität garantieren?
350 Mitglieder für ca. 500 Millionen – lachhaft – oder?
Wer sind die Mitglieder des Ausschusses der Regionen?
- 350 Mitglieder, (Der hier angegebene LINK zeigt Error – daher siehe pdf oben für Österreich)
- die aus den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertreten (Artikel 263 EG-Vertrag).
- Die Mitglieder üben ihr Amt völlig unabhängig und im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft aus.
Mandat der Mitglieder
- Die Amtszeit eines Mitglieds des AdR beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens seiner förmlichen Ernennung durch den Rat.
- Die Amtszeit eines Mitglieds oder eines Stellvertreters endet mit seinem Rücktritt, dem Ende seines Wahlmandats, auf dessen Grundlage er zum Mitglied des AdR ernannt wurde, oder seinem Tod.
- Der Rat ernennt einen Nachfolger für die verbleibende Amtszeit.
Rolle der Stellvertreter
- Ein anderes Mitglieder oder ein Stellvertreter können ein ordentliches Mitglied vertreten, wenn dieses an der Teilnahme an einer Plenartagung, einer Fachkommissionssitzung usw. verhindert ist.
- Einem Stellvertreter oder einem Mitglied, der/das ein anderes Mitglied ersetzt, kann nur das Stimmrecht von einem einzigen Mitglied übertragen werden.
- Der Stellvertreter verfügt in der betreffenden Sitzung über alle Rechte und Funktionen eines Mitglieds.