Venezuela: Parlament wohl endgültig entmachtet | tagesschau.de | VgV erfolgreich!

Danke Lorinata!
Die Verfassunggebende Versammlung kann also erfolgreich sein, wenn sich die staatlichen Einrichtungen ans Völkerrecht halten!!!

In Venezuela hat die Verfassungsversammlung dem Parlamant die neuen Machtverhältnisse demonstriert: Militärs hinderten Abgeordnete am Einlass in die Nationalversammlung, den Saal der Parlamentarier nutzten die Mitglieder des neuen Gremiums für ihre Sitzung.

weiterlesen: Venezuela: Parlament wohl endgültig entmachtet | tagesschau.de

VgV DE – die Verfassung – Verfassunggebende Versammlung DE

w3000: Allem voran gesetzt: Eine Verfassung ist nur dann gültig wenn es dazu eine Volksabstimmung gab – die gab es aber für dieses Konvolut nicht! Diese Verfassung kann alleine durch eine VgV/VV nicht rechtsgültig werden und sie entspricht mE auch nicht den Vorstellungen der Menschen im 3. Jahrtausend…

VV
Rechtslage
Die Ausrufung
Was ist eine VV?
Deutschland
Gesetze
Anmeldung
Volksabstimmung
Verfassung
Kontakt
Warum der Bundesstaat Deutschland kein Mitglied der UN ist.

.

Die Staatsgründung und die Verfassung von Deutschland 
04. April 2016

Artikel 1 ­ Die Staatsgründung

§ 1. Die völkerrechtliche Verfassunggebende Versammlung der Rechteträger aus den souveränen, deutschen Bundesstaaten, ausgerufen am 01. November 2014 und am 11. Oktober 2015 in den rechtswirksamen Stand gesetzt, verkündet hiermit die Gründung des Staatswesens und Völkerrechtssubjekts mit der Bezeichnung Deutschland im  Rechtestand  eines  originären  Völkerrechtssubjekts,  in  der  Rechtsform  des  föderalen  Bundesstaates,  für alle  Gebiete  und  Landflächen  der  deutschen  Volksstämme  und  setzt  es  als  gemeinsames  Staatswesen  der freien  und  souveränen  Rechteträger,  den  deutschstämmigen  Männern  und  Frauen  im  gesamten  deutschen Sprachraum,  mit  allen  aus  ihnen  selbst  hervorgehenden,  jedem  juristischen  Staats­  und  Völkerrecht übergeordneten Recht mit höherem Rang, wie ebenso aufgrund ihrer unveräußerlichen und unauslöschlichen juristischen Rechte und durch diese juristischen Rechte aus ihren jeweiligen souveränen Bundesstaaten und somit an der natürlichen Person dieser Völkerrechtssubjekte, welche sie besitzen und deren alleinige Inhaber und Eigentümer sie sind und weiterhin bleiben, heute, am vierten Tage des Monates April, im Jahre 2016, defacto in den rechtswirksamen Stand.

Artikel 2 ­ Die Verfassung

§ 1. Die geistigen, beseelten, lebenden, nicht verstorbenen oder verschollenen Wesen, ausgestattet mit allen Rechten der Schöpfung seit ihrer Entstehung im Mutterleibe, die sich selbst als Menschen bezeichnen, sind die juristischen Rechteträger, wie darüber die Rechteträger der natürlichen Evolution der Schöpfung an allen Gebieten der Deutschen Völker, die seit über 1300 Jahren diese Landflächen besiedeln und bewohnen,

  • vereint im Bundesstaat Deutschland, welche als alleinige Rechteträger dieser deutschen Völker, selbst die nunmehr gültige Verfassung und die Bezeichnung für ihre Gebiets­ und Landflächen festgelegt haben,
  • in  ihrem  Bestreben  der  Wahrnehmung  eigener  Verantwortung,  die  Freiheit,  die  Menschlichkeit,  die Unabhängigkeit  und  den  Frieden  offen   gegenüber  und  gemeinsam  mit  allen  Menschen  dieser  Erde  zu stärken,

  • im  Willen  gegenseitiger  Rücksichtnahme  und  Achtung,  ihre  Vielfalt  zu  leben  im  Bewusstsein  der gemeinsamen  Errungenschaften  und  der  Verpflichtung  gegenüber  den  vergangenen  und  aller  künftigen  Generationen,

  • mit dem Wissen, daß nur frei ist, wer seine Freiheit bewahrt und die Stärke des Volkes, wie aller Menschen dieser Erde, sich immer am Wohle jedes Einzelnen mißt, welche Zufriedenheit und Liebe jeder erleben und finden wird,

  • mit der Erfahrung von Generationen, daß niemals ein juristisches Recht über den geborenen Wesen stehen kann, sie nicht unterwerfen, nicht einschränken in ihrem Handeln und Denken beeinflußen darf,

  • beauftragt  mit  dem  Erhalt  der  Schöpfung  gegen  jede  andere  Art  der  Religion  und  des  Fanatismus, gleichwohl  im  Wissen  um  die  Bedeutung  einer  Sinnhaftigkeit  für  das  Zusammenleben  denkender  und fühlender Wesen,

  • in tiefem Bestreben für den Schutz und den Erhalt ihres Lebensraumes, der gesamten Erde zu wirken, deren Recht auf den eigenen Bestand und Leben in jeder Weise und für alle Lebewesen die sie hervorbringt,

haben  diese  Grundsatzverfassung  als  ihre  gemeinsame  Vereinbarung  unter  und  zwischen  ihnen  selbst wirkend,  durch  ihren  höchsten,  menschlichen  Eid  gegeben,  verkündet  und  in  den  verbindlichen  und  über allen anderen Rechten sowie Rechtsystemen stehenden, wirksamen Stand versetzt.

§  2.  Weitere  Bestandteile  zu  Artikel  1,  §  1.  und  Artikel  2,  §  1.,  regelt  ein  nachfolgend  und  ergänzend  zu erstellendes  Gesetzeswerk,  welches  auf  der  Grundlage  der  Inhalte  von  Artikel  2,  §  3.,  sowie entsprechend Artikel 3, §1., §2., § 3., §4., §5, zu erschaffen ist und durch die Verfassunggebende Versammlung, oder von den,  durch  ein  noch  zu  bestimmendes  Wahlgesetz  gewählten  Volksvertretern,  dem  Volke  zur  Abstimmung vorgetragen und dann mit Gesetz zu erlassen sein wird. Jede andere Verfahrensweise ist unzulässig.

 

§ 3. Kein neues Gesetz, keine Regel, keine Verordnung, oder ihr gleich zu setzende und gleich bedeutsame, nachfolgende  Niederschrift,  welche  erdacht  und  erlassen  wird,  darf  den  Grundsätzen  des  Artikel  2,  §  1. widersprechen,  Teile  davon  aufheben,  verändern,  oder  in  seinem  Sinn,  seiner  Wirkung  oder  Bedeutung antasten sowie ebenfalls nicht gegen den Willen und die ausdrückliche Zustimmung der ewigen Rechteträger verfasst oder erlassen werden.

 

Artikel 3 ­ Aufhebungen alter Gesetze sowie Neueinsetzungen und Änderungsgesetzgebungen

§  1.  Sämtliche  Gesetzesaufhebungen  oder  Änderungsgesetzgebungen  bezüglich  der  vorherigen  Gesetze, Regeln, Verordnungen, oder ihr gleich zu setzenden und gleich bedeutsamen, nachfolgenden Niederschriften, sind  im  Rahmen  eines  zu  erlassenden  Gesetzes  festzuhalten  und  im  rechtlichen  Bezug  auf  diesen Verfassungsbestandteil  zu  bestimmen.  Die  in  dieser  rechtlichen  Wirkung  erlassenen  Gesetze,  bezüglich Aufhebungen alter Gesetze, Artikel und Paragraphen, werden Bestandteil der Verfassungsschrift.

§  2.  Sämtliche,  bis  zur  Erfüllung  des  Artikel  3,  §  1.  vorhandenen  Verfassungschriften,  Gesetze,  Regeln, Verordnungen, oder ihr gleich zu setzenden und gleich bedeutsamen, nachfolgenden Niederschriften, welch ein den Gebietsteilen, die in Artikel 4, § 1. und Artikel 5, § 1. aufgeführt sind, erlangen unmittelbar mit der Einsetzung  dieser  Verfassungsschrift  die  Rechtsunwirksamkeit  und  sind  für  nichtig  erklärt,  sofern  diese Niederschriften  nicht  bereits  von  der  Verfassunggebenden  Versammlung  für  rechtsunwirksam  und  nichtig erklärt wurden. Somit gelten alle, von der Verfassunggebenden Versammlung bis dahin erlassenen Dekrete und Gesetze fort. Eine mehrfache Aufhebung, hat in diesem Falle nicht die automatische Wiedereinsetzung zur Folge.

§ 3. Die Einsetzung von neuen Gesetzen, Regeln und Verordnungen, oder ihr gleich zu setzenden und gleich bedeutsamen,  nachfolgenden  Niederschriften,  sind  im  Rahmen  eines  zu  erlassenden  Gesetzes  festzuhalten und  im  rechtlichen  Bezug  auf  diesen  Verfassungsbestandteil  zu  bestimmen.  Die  in  dieser  rechtlichen Wirkung erlassenen Gesetze, werden Bestandteil der Verfassungsschrift und dürfen ihr entsprechend Artikel 2, § 2., § 3., nicht widersprechen.

§ 4. Bis zur Erfüllung des Artikel 3, § 1., gelten die eingesetzten Gesetze, Regeln und Verordnungen, oder ihr gleich  zu  setzenden,  nachfolgenden  Niederschriften,  welche  die  Verfassunggebende  Versammlung  bereits über ein Dekret und ein Gesetz erlassen hat.

§ 5. Alle, dieser Verfassungsschrift fehlenden, oder durch den Entscheid der Rechteträger, den Männern und Frauen der deutschen Völker, noch näher zu bestimmenden Gesetze, Regeln und Verordnungen, oder diesen gleich  zu  setzenden,  gleich  bedeutsamen  Niederschriften,  sind  im  Rahmen  eines  ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens festzustellen und im Bezug auf den jeweiligen Verfassungsbestandteil zu erlassen. Das Zitiergebot ist somit unabänderlich die Gesetzesgrundlage für sämtliche, nachfolgende Niederschriften. Alle  anderen  Absprachen  oder  Vereinbarungen  im  Innen­  wie  im  Außenverhältnis  des  Geltungsbereiches,
sind rechtsunwirksam.

Artikel 4 ­ Geltungsbereich der Verfassung

§ 1. Der Bundesstaat Deutschland besteht aus den Gebieten und Landflächen der 26 Bundesstaaten mit dem Gebietsstand vom 31. Juli 1914. Diese sind im Einzelnen: Reichsland Elsaß­Lothringen, Königreich Bayern, Königreich  Preußen,  Großherzogtum  Baden,  Großherzogtum  Hessen,  Großherzogtum  Mecklenburg­ Schwerin,  Großherzogtum  Mecklenburg­Strelitz,  Großherzogtum  Oldenburg,  Großherzogtum  Sachsen­Weimar­Eisenach,  Herzogtum  Anhalt,  Herzogtum  Braunschweig,  Herzogtum  Sachsen­Altenburg, Herzogtum  Sachsen­Coburg­Gotha,  Herzogtum  Sachsen­Meiningen,  Fürstentum  Lippe,  Fürstentum  Reuß ältere  Linie,  Fürstentum  Reuß  jüngere  Linie,  Fürstentum  Schaumburg­Lippe,  Fürstentum  Schwarzburg­ Rudolstadt, Fürstentum Schwarzburg­Sondershausen, Fürstentum Waldeck, Freie Stadt Bremen, Freie Stadt Hamburg, Freie Stadt Lübeck, Königreich Württemberg, Königreich Sachsen.

 

Artikel 5 ­ Weiterer Geltungsbereich der Verfassung

§  1.  Diese  Verfassung  entfaltet  ihre  Wirkung  darüber  hinaus  auf  nachfolgende  Gebiete  und  Landflächen, sofern  nach  dem  Willen  der  dort  lebenden  und  abstammenden  Menschen  diese  Verfassung  dort  Geltung erlangen soll.

§ 1.1 Die Völker außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Artikel 4, § 1, können durch eine freie Volkswahl die  Wirksamkeit  und  Geltung  der  Verfassungsteile  zu  Artikel  2,  §  1,  §  2,  §  3    für  ihre  Gebiete  und Landflächen erklären.

§ 1.2 Die Völker außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Artikel 4, § 1, können durch eine freie Volkswahl die Wirksamkeit und Geltung der Verfassungsteile zu Artikel 2, § 1, § 2, § 3 und bei Notwendigkeit gemäß Artikel 3, § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, für ihre Gebiete und Landflächen erklären.

§ 1.3 Die Völker außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Artikel 4, § 1, können durch eine freie Volkswahl die Wirksamkeit und Geltung der gesamten Kernverfassung für ihre Gebiete und Landflächen erklären.

§ 1.4 Im Zusatz ist die heutige Lage der Gebiete codiert nach ISO 3166 aufgezeigt. Festgestellt am 21. März 2016 und somit nunmehr fortgeltend.

das Kaisertum Österreich mit den Kronländern
Erzherzogtum Österreich, AT, CZ
Königreich Böhmen, CZ
Markgrafschaft Mähren, CZ
Herzogtum Schlesien, CZ, PL
Gefürstete Grafschaft Tirol, AT (Nordtirol und Osttirol), IT (Trentino­Südtirol)
Vorarlberg, AT
seit 1850 Herzogtum Salzburg, AT
Herzogtum Steiermark, AT, SI (Untersteiermark)
Teile des Königreichs Illyrien, SI, AT, IT, HR, 1850 aufgeteilt in Herzogtum Kärnten,
Herzogtum Krain, Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Reichsunmittelbare Stadt Triest,
Markgrafschaft Istrien
seit 1818 auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator), PL
Preußen mit den Provinzen
Provinz Brandenburg, DE­BE, DE­BB, DE­MV, PL
Provinz Pommern, PL, DE­MV
Provinz Schlesien, PL, DE­SN, CZ (Hultschin)
Provinzen Jülich­Kleve­Berg und Großherzogtum Niederrhein (später zur Rheinprovinz
zusammengefasst), DE­NW (Aachen, Düsseldorf, Essen, Köln), DE­RP (Koblenz, Trier), DE­
SL (Saarbrücken), BE (Eupen­Malmedy), DE­HE (Exklave Wetzlar), ab 1849 auch DE­BW
(Exklave Hohenzollern)
Provinz Westfalen, DE­NW (Arnsberg, Minden, Münster, Dortmund, Bielefeld)
Provinz Sachsen, DE­ST (Halle, Magdeburg, Merseburg), DE­TH (Erfurt), DE­BB, DE­SN (Torgau)
1848­1851 Provinzen Ostpreußen und Westpreußen (das Königreich, zwischenzeitlich zur
Provinz Preußen zusammengefasst), PL (Pomerellen, Ermland­Masuren), RU (Samland), LT (Memelland)
1848­1851 westlicher und nördlicher Teil der Provinz Posen, PL
Herzogtum Hessen­Nassau
Provinz Hannover

 

das Königreich Bayern bestehend aus
Altbayern (München, Landshut, Regensburg), Schwaben (Augsburg) und Franken (Nürnberg,
Ansbach, Bayreuth, Würzburg) rechts des Rheins, DE­BY, DE­HE (Bad Orb)
Exklave Rheinpfalz links des Rheins, DE­RP, DE­SL (Homburg)
Aura im Sinngrund, ein Kondominat mit dem Kurfürstentum Hessen, ab 1860 ganz zu Bayern, DE­BY

 

das Königreich Sachsen, DE­SN, PL
das Königreich Hannover, DE­NI, DE­HH (Harburg), DE­HB
das Königreich Württemberg, DE­BW
das Großherzogtum Baden, DE­BW

Großherzogtum Hessen, DE­HE, DE­RP bestehend aus
Starkenburg (Provinz) links des Mains, DE­HE (Darmstadt)
Rheinhessen (Provinz) weitgehend links des Rheins, DE­RP (Mainz), DE­HE
Exklave Oberhessen (Provinz) rechts des Mains, DE­HE (Gießen)
das Großherzogtum Luxemburg (der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bund aus), LU, BE (Arel)

 

das Großherzogtum Mecklenburg­Schwerin, DE­MV (Schwerin, Rostock)
das Großherzogtum Mecklenburg­Strelitz, DE­MV, DE­SH (westliche Teile des Fürstentums
Ratzeburg), DE­BB (sog. Fürstenberger Stiefel der Herrschaft Stargard)
das Großherzogtum Sachsen­Weimar­Eisenach, DE­TH (Weimar, Eisenach, Jena)
das Großherzogtum Oldenburg bestehend aus
Landesteil Oldenburg, DE­NI
Exklave Landesteil Eutin, DE­SH
Exklave Landesteil Birkenfeld, DE­RP, DE­SL

das Kurfürstentum Hessen, DE­HE, DE­TH, einschließlich
Exklave Grafschaft Schaumburg, DE­NI (Rinteln)
Exklave Herrschaft Schmalkalden, DE­TH
Aura im Sinngrund, ein Kondominat mit dem Königreich Bayern, ab 1860 ganz zu Bayern, DE­ BY

das Herzogtum Holstein, DE­SH, DE­HH (Altona, Wandsbek)
das Herzogtum Schleswig (ab 1864), DE­SH (Südschleswig), DK (Nordschleswig)
das Herzogtum Sachsen­Lauenburg, DE­SH
das Herzogtum Nassau, DE­HE (Wiesbaden), DE­RP (Montabaur)
das Herzogtum Braunschweig, DE­NI, DE­ST
das Herzogtum Sachsen­Gotha, DE­TH
das Herzogtum Sachsen­Coburg, DE­BY
das Herzogtum Sachsen­Meiningen, DE­TH
das Herzogtum Sachsen­Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen­Altenburg), DE­TH
das Herzogtum Anhalt­Dessau, DE­ST
das Herzogtum Anhalt­Köthen, DE­ST
das Herzogtum Anhalt­Bernburg, DE­ST
das Herzogtum Limburg (ab 1839), NL
das Fürstentum Hohenzollern­Hechingen (bis 1849), DE­BW
das Fürstentum Hohenzollern­Sigmaringen (bis 1849), DE­BW
das Fürstentum Liechtenstein, FL
das Fürstentum Lippe, DE­NW
das Fürstentum Reuß ältere Linie, DE­TH (Greiz)
das Fürstentum Reuß jüngere Linie, DE­TH (Gera)
das Fürstentum Schaumburg­Lippe, DE­NI (Bückeburg)
das Fürstentum Schwarzburg­Rudolstadt, DE­TH
das Fürstentum Schwarzburg­Sondershausen, DE­TH
das Fürstentum Waldeck, DE­HE (Arolsen), DE­NI (Pyrmont)
die Landgrafschaft Hessen­Homburg (ab 1817) bestehend aus
Landesteil Homburg, DE­HE
Landesteil Meisenheim, DE­RP
die Freie Stadt Bremen, DE­HB, DE­NI
die Freie Stadt Frankfurt, DE­HE
die Freie Stadt Hamburg, DE­HH, DE­SH (Geesthacht), DE­NI (Cuxhaven)
die Freie Stadt Lübeck, DE­SH

Abgrenzung zu Teilen von Österreich und Preußen außerhalb des Bundes

 

Nicht zum Bund aber zum Kaisertum Österreich gehörten:

Königreich Ungarn, HU, SK, AT, UA, RS, RO
Königreich Kroatien und Slawonien, HR
Königreich Galizien und Lodomerien (Ausnahme siehe oben), PL, UA
seit 1850 Herzogtum Bukowina, RO, UA
Lombardo­Venezianisches Königreich, IT
Königreich Dalmatien, HR
Großfürstentum Siebenbürgen, RO
Teile des Königreichs Illyrien, SI, AT, IT, HR, 1850 aufgeteilt in Herzogtum Kärnten, Herzogtum
Krain, Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Reichsunmittelbare Stadt Triest, Markgrafschaft Istrien.

 

Nicht zum Bund aber zum Preußischen Staat gehörten:

1815–1848, 1851–1866 die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen (das Königreich Preußen,
zwischenzeitlich zur Provinz Preußen zusammengefasst), PL, RU, LT
1815–1848, 1851–1866 westlicher und nördlicher Teil der Provinz Posen (das Herzogtum Gnesen), PL
übrige Provinz Posen (Großherzogtum Posen), PL

Abgrenzung zu Staaten in Realunion oder Personalunion mit
Mitgliedstaaten des Bundes
Außerhalb des Bundes standen folgende Staaten in Realunion oder Personalunion mit Mitgliedstaaten des
Bundes:

Königreich Dänemark (Personalunion mit Holstein und Lauenburg bis 1864)
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland (Personalunion mit Hannover bis 1837)
Königreich der Niederlande (Personalunion mit Luxemburg; ab 1839 mit Limburg)
Fürstentum Neuenburg (Personalunion mit Preußen, 1848 Republik, 1857 vom preußischen König
anerkannt)
Herzogtum Schleswig (Realunion mit Holstein) erst 1864 Eintritt in den Bund

Abgrenzung zu deutschsprachigen Gebieten außerhalb des
Deutschen Bundes
Nicht zum Deutschen Bund gehörten folgende Gebiete mit deutschsprachigen Bevölkerungsteilen:

die deutschsprachigen Kantone der Schweiz, CH
die französischen Departements im Elsass und in Lothringen, FR
das mehrsprachige Herzogtum Schleswig, DE­SH, DK, erst 1864 zum Bund
die britische Insel Helgoland, DE­SH

 

die deutschsprachigen Teile des Königreichs Ungarn, insbesondere das Burgenland, AT, das Banat,
RO, RS, das Großfürstentum Siebenbürgen, RO
die türkische bzw. russische Provinz Bessarabien, MV, UA
das Siedlungsgebiet der Wolgadeutschen, RU

Der  Versammlungsrat  im  Rechtestand  der  Verfassunggebenden  Versammlung  vom  01.  November  2014
sowie  im  Rechtestand  des  Völkerrechtssubjekts Bundesstaat Deutschland vom  11.  Oktober  2015  sowie  im
Rechtestand des Reichsverwesers mit der Rechtestellung vom 28. Oktober 1918

Vertreten durch die Menschen und die Ratsmitglieder der Verfassunggebenden Versammlung.

  1. April 2016

 

 

  1. Verfassungszusatz

 

  1. Verfassungszusatz

 

Translator

Powered by Translate

die korrekte Erklärung zur Geschichte der Nationalfahne
Nationalhymne

Bundesstaat Deutschland

Verlinkung zum Text

 

Versammlungsraum der VV

Meldestelle

 

meldestelle@v-versammlung.de

 

Poststelle

 

BSD von Reichenbach

Postfach 100111

[77922] Lahr

 

Pressestelle

 

Thomas von Willy

0521 – 988 57 86 (Mo.-Fr. 10.00 bis 22.00 Uhr)

 

pressestelle@v-versammlung.de

Presse – / Informationsdienst

 

Die Verfassunggebende Versammlung

informiert die Bürger über ddb Radio

Sendeplan beachten

 

Sendearchiv der

Verfassunggebenden

Versammlung

Die wichtigsten und klaren Rechtsgrundlagen der Versammlung innerhalb der BRD und für die Bewohner des „vereinten Wirtschaftsgebietes BRD“ mit der s.g. Staatsangehörigkeit „deutsch“

 

 

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Artikel 25 GG

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 133 GG

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwal- tung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

GG ist keine Verfassung / Bewohner – keine Bürger  …des Vereinigten Wirtschaftsgebietes – kein Staat  …der Bund verwaltet – eine NGO, keine Regierung

Allianz Erde / alliance earth

Text dieser Seite vertont – hier klicken

Impressum
Anmelden
Nach oben scrollen

 

 

Verfassungszusatz Blatt 1 ­ Aufhebungen zur Verfassung vom 04. April 2016 entsprechend Artikel 2, § 2., § 3., sowie Artikel 3, §1., §2., §5, vom 05. April 2016

Artikel 1

§  1.  Die  Verfassungsschrift  vom  28.  März  1849,  näher  bezeichnet  als  Paulskirchenverfassung,  wird  als nichtig  erklärt  und  ist  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser Verfassungsurkunde,  beginnend  mit    Abschnitt  I,  Artikel  1,  bis  einschließlich  Abschnitt  VII.  Artikel  I.  bis Artikel IV.

§  1.1  Die  Verordnungsschrift  von  16.  April  1871,  näher  bezeichnet  als  Kaiserverfassung,  wird  als  nichtig erklärt und ist hiermit aufgehoben. Weggefallen und aufgehoben sind alle Inhalte dieser Verfassungsurkunde, beginnend  mit  vorstehenden  Änderungsgesetzen,  dann  §  1  bis  §  3,  und  weiterhin  dem  Vorwort  der Verfassungsurkunde und desweiteren von Artikel 1. bis einschließlich Artikel 78.

§  1.2  Die  Verordnungsschrift  von  11.  August  1919,  näher  bezeichnet  als  Weimarer  Verfassung,  wird  als nichtig  erklärt  und  ist  hiermit  aufgehoben. Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser Verfassungsurkunde,  beginnend  mit    Erster  Hauptteil,  Erster  Abschnitt,  Artikel  1,  bis  einschließlich Übergangs­ und Abschlußbestimmungen Artikel 166 bis Artikel 181.

§  1.3 Die Verordnungsschriften  und  Gleichschaltungsregeln  vom  30.  Januar  1933  bis  08.  Mai  1945,  näher bezeichnet als so genanntes 3. Deutsches Reich, werden als nichtig erklärt und sind hiermit aufgehoben.

§ 1.4 Die Besatzungsordnung vom 23. Mai 1949 bis 17. Juli 1990, näher bezeichnet als Grundgesetz für die Bundesrepublik  in  Deutschland,  wird  als  nichtig  erklärt  und  ist  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und aufgehoben sind alle Inhalte dieses Grundgesetzes, beginnend mit  dem Vorwort und der Präambel, weiter über, I. Grundrechte, Artikel 1 bis Artikel 19, bis einschließlich, XI. Übergangs­ und Schlußbestimmungen, Artikel 116 bis Artikel 146. Vorher aufgehoben durch die vier Alliierten der Kriegshandlungen bis 08. Mai 1945, entsprechend Bundesgesetzblatt II. Seiten 885, 890, vom 23. September 1990.

§  1.5  Die  Besatzungsordnung  nach  dem  08.  Mai  1945,  näher  bezeichnet  als  Deutsche  Demokratische Republik,  sowie  die  Verwaltungsordnungen  und  deren  Verfassung  vom  7.  Oktober  1949,  sowie  alle nachfolgenden Änderungen und aller weiteren Gebiete in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, werden als nichtig  erklärt  und  sind  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser Verfassungurkunde als Besatzungsordnung, beginnend mit der Präambel, Aufbau der Verfassung, A,B, und C,  Artikel  1­5  bis  Artikel  144  weiter  über,  A.  Grundlagen  der  Staatsgewalt,  Artikel  1  bis  Artikel  5,  bis einschließlich X. Übergangs­ und Schlußbestimmungen, Artikel 144. Vorher aufgehoben durch die Russische Föderation  als  Besatzungsmacht  und  sogleich  Siegermacht  der  Kriegshandlungen  bis  08.  Mai  1949, entsprechend  den  Vereinbarungen  der  vier  Siegermächte  über  das  Dokument  vom  17.  Juli  1990  zu Paris/Frankreich.

§ 1.6 Alle Verwaltungs­ und Regulierungsanordnungen sowie alle Gebietsabteilungen, welche im Versailler Vertrag vom 10. Januar 1920, bzw. 28. Juni 1919 festgehalten wurden, werden als nichtig erklärt und sind hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser  einseitigen  Vereinbarung  als Besatzungsordnung,  beginnend  mit  dem  Inhalt  Völkerbundsatzung,  Artikel  1  bis  Artikel  26,  bis einschließlich Inhalt, Verschiedene Bestimmungen, Artikel 434 bis Artikel 440. Als Protokoll zum Versailler Vertrag vom 28.06.1919 und Vereinbarung zum Versailler Vertrag vom 28.06.1919, näher bezeichnet.

§  1.7  Alle  Geschäftsordnungen  des  privaten  Wirtschaftskonsortiums  nach  internationalem  See­  und Handelsrecht,  mit  der  Bezeichnung  Bundesrepublik  Deutschland,  seit  der  Tageswende  vom  17.  Juli  1990 zum 18. Juli 1990, 0.01 Uhr, bis zum 11. Oktober 2015 in einem Teilgebiet der unter Abschnitt III, Artikel 1, § 12, § 13, § 14, näher beschriebenen Gesamtgebiete aktiv tätig, werden als nichtig erklärt und sind hiermit aufgehoben.  Weggefallen,  bzw.  in  ihrer  Wirkung  aufgehoben  und  somit  als  rechtunwirkam  und  nichtig erklärt, sind alle Inhalte des Grundgesetzes ab dem 18. Juli 1990, bzw. dem 03. Oktober 1990, die Präambel, dann  I.  Grundrechte,  ab  Artikel  1,  bis  Geltungsdauer  des  Grundgesetzes,  Artikel  146,  einschließlich  aller sonstigen Inhalte dieser Geschäftsordnung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet Bundesrepublik Deutschland. Ein  temporärer  Fortbestand  der  vorhandenen  Verwaltungsstrukturen,  alleine  zum  Erhalt  von  Ruhe  und Ordnung, wird durch ein Gesetz näher bestimmt.

§ 1.8. Das BGB in seiner Urschrift von 1896 und der abschließenden Veröffentlichung vom 1900, wie jede nachfolgende  Ausführung  sowie  alle  diesen  Daten  nachfolgenden  Änderungen  und  Auflagen,  werden  als nichtig  erklärt  und  sind  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  und  somit  als  rechtsunwirksam und nichtig erklärt werden alle Inhalte.

Bundesstaat Deutschland
im Rechtstand der Verfassunggebenden Versammlung
erlassen durch den Versammlungsrat am 05. April 2016

verabschiedet und rechtwirksam ab 05. April 2016 ­ 11.30 Uhr Ortszeit/MEZ

  1. Verfassungszusatz – nicht auffindbar!!!

Entwurf im Jahr 2019: https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/verfassung/verfassungsentwurf/index.html

Bewußt TV – Jo Conrad Wagandt – Mindcontrol – Achtet auf das, was sie sagen und wie sie es sagen!

Vorweg füge ich noch den LINK zu Österreich VgV hinzu – wo alles angesprochen wird:


http://radio.vv9.at/

~~~

Ohne den Aufreger nochmals ausführlich zu kommentieren, hier das komplette Video von der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland. Ich finde es auch wirklich empörend was Wagandt sich dazu in den 104. Tagesenergien leistete.

Hört euch das Video bitte an, ich habe ganz viel sehr wichtiges und gutes in diesem Talk gehört.

Nun meine eigene Vorstellung und auch Kommentare zu dieser Sendung und VgV betreffend!

Ich selber wünsche mir eine „Natürliche Ordnung“, deren Eckpfeiler in der Verfassung verankert werden sollten. Ein Neubeginn müsste meines Erachtens ein tatsächlicher Neubeginn sein, der die Schnüre zur Vergangenheit komplett durchtrennt. Der Aufbau, der natürlichen Ordnung müsste in kleinen Strukturen von unten ansteigend und niemals von oben herab geschehen, das kann ich hier leider nicht erkennen.

Es wurden Heilpflanzen angesprochen, die Antwort dazu war für mich unbefriedigend und auf einen späteren Schritt vertagt worden, könntet ihr dazu doch näher eingehen, in welcher Weise die Grundlagen für diesen richtigen Weg, die Heilung betreffend, in der vorgeschlagenen Verfassung beinhaltet wurden, ich kann da nämlich eben gar nichts finden! Das Abstoppen der Uschi kam bei mir nicht gut an – man sollte jedem genau zuhören, egal ob die Leute drängeln.

Die Grundlage jeder Verfassung müssten Wasser und Luft sein. Wir bestehen zum Großteil aus Wasser und wir können nicht zum Atmen aufhören, daher müsste mE der Schutz und der richtige Umgang mit Wasser und Luft an oberster Stelle jeder Verfassung stehen und in gleicher Wichtigkeit mit der Würde der Wesen einhergehen. Allerdings müssten diese Grundlagen auch definiert werden, sodass jeder versteht was Würde überhaupt ist. Wasser und Luft erklärt sich ja beinahe von selbst, nicht jedoch der richtige Umgang damit.

Forderung weltweit und vorrangig
Wasser und Luft
in Verfassungsrang:
Reinhaltung und Reinigung
sowie aktiver Schutz von
Wasser und Luft
Keine Produktion – kein Produkt – darf Wasser und Luft nachhaltig schaden!
Keinerlei Zusätze in Wasser und Luft ohne Volksabstimmung!
Weder Wasser noch Luft dürfen Handelsware sein!

Der Aufbau von unten wurde auch angesprochen, wie sieht es mit den Verfassungen für die kleineren Strukturen, wie Bundesländer und kleineren Regionen etc. aus? Hier wurde auch wieder abgewürgt und auf „hinten“ verwiesen…

Für immer sollten wir uns aus der Knechtschaft selber erlösen können, indem wir die völkerrechtlich legalen Mittel auch nützen. Ein wunderbares Mittel für die kollektive Änderung ist daher eine Verfassunggebende Versammlung!

Alle Leute, die in diesem Video reden, fühlen sich sehr gut und aufrichtig an – was man von anderen durchaus NICHT sagen kann! Man geht davon aus, dass 60% der alternativen Medien unterwandert sind, manche meinen, dass es sogar mehr 80% wären. Dass wird höchstwahrscheinlich realistisch beobachtet sein, auch ich finde nur wenige, die ich rundum stimmig fühle.

Es stimmt, bei Jo und Alexander werden keinerlei Lösungen angeboten, das habe ich auch schon früher kritisiert. Das Thema Bewusst TV ist für mich inzwischen erledigt und nicht weiter zu diskutieren!!!

Wofür brauchen wir Politiker – eigentlich für nichts – stimmt – ganz meine Meinung auch 🙂

Heute Sonntag gibt es wieder eine Sendung ansonsten nächsten Freitag – vielleicht gibt es da Antworten oder Stellungnahmen!

©AnNijaTbé: am 11–7-2017 – dem natürlichen Rhythmus angepasster Zeitrechnung

Bitte um eure Kommentare dazu!

15:54 / 21:08 Alexander Wagandt und Jo Conrad debunked! Gatekeeper… ja das zeigt sich tatsächlich genau SO :-(

Published on Jun 9, 2017

Published on Jun 9, 2017 – gelöscht

Ausschnitt aus der ddb Radio-Sendung: 20.00 bis 22.00 Uhr
ihr fragt, wir antworten Verfassunggebende Versammlung vom 09.Juni 2017
https://www.verfassunggebende-versamm…
https://www.ddbradio.org/

zur Erläuterung des Monarch bitte hier nachlesen:

https://ddbnews.wordpress.com/2017/06/10/bewusst-tv-jo-conrad-wagandt-mindcontrol-achtet-auf-das-was-sie-sagen-und-wie-sie-es-sagen/

esoterisch steht der Schmetterling für:

https://wissenschaft3000.wordpress.com/2012/11/15/2012-aufstieg-wiedergeburt-und-dimensionswechsel/

Danke Ursula für diesen Hinweis!

Kommentar: Immer wieder hin und her gerissen habe ich doch einige Tagesenergien selber komplett angehört, manche waren richtig gut und ich hatte nichts zu meckern, die letzten konnten mich allerdings nicht erreichen.

Allen Dingen läuft so zu sagen eine Energie voraus, ein Energie die einladend ist oder eine, die dich direkt abstößt oder eine die du gar nicht beachtenswert findest.

Das Thema Monarch war schon vor Jahren angesprochen worden – Jo hatte Stellung dazu genommen und einige Zeit keinen Monarch gezeigt gehabt, ihn dann aber wieder genommen, mit der Begründung, dass dieser Schmetterling ja nicht immer diese Bedeutung haben müsse, dass es sich dabei um eine Loge handelt. Ich bin dieser Sache nicht weiter auf den Grund gegangen und ganz ehrlich fand ich Jo immer schon zu naiv, als dass ich ihn als Mitglied in einer Loge hätte sehen können – doch genau das war möglicherweise mein Fehler.

Sich naiv darzustellen kann auch ein Trick sein, sogar ein sehr guter :-/ Hat er doch den Gscheiten – Allwissenden an seiner Seite der auf seine naiv gestellten Fragen antwortet und damit die Leute manipuliert :-/

Wenn es stimmt, was in diesem Video der VgV gesagt wird, dass hinter der Gründung von Bewusst TV – Benjamin Ernst steht, der auch https://keltisch-druidisch.de/de – gegründet hat, ist das schon mal sehr interessant, da es ja nicht Jo war, der Bewusst TV gegründet hat, er daher NUR ein Ausführender ist und nicht die Seele des TV-Senders selber!!!!! Den Namen Benjamin Ernst konnte ich nicht mehr finden!

Bitte denkt/sinniert über diesen Satz auch nach – das ist ein ganz wichtiges Faktum – wer ist die Seele, wer steht dahinter – von was auch immer????

Was Alexander Wagandt anbelangt, fand ich ihn immer schon eher manipulierend. Seine ständigen BEHAUPTUNGEN, wie etwas zu sein HAT oder sein MUSS sind nicht weg zu schieben, sondern genauer unter die Lupe zu nehmen. In diesen Ausschnitten hier kommt mir wieder mal echt das Kotzen…

Ich seziere mal wieder ein wenig… Der Reihe nach zu diesem Ausschnitt mit Jo und Alexander – alles was von den Aussagen hängen blieb mache ich ROT:

Jo meint ganz beiläufig zur Frage zu VgV: „es ist möglicherweise eine Falle weil…“ was dann kommt ist nebulös nichtssagend, ausweichend… – hängen bleibt die beinahe verschluckte Behauptung „es IST möglicherweise eine Falle“…. der Begründung nach weil… Verfassung Bayern und alte Verfassungen etc. doch ein Staat… alles nebulöses Gewäsch. Natürlich könnte jedes Bundesland sich aus dem Verbund absetzen und sich als eigenen Staat behaupten, doch darauf geht Jo ja nicht ein, sondern schwafelt einfach herum. Interessant ist, dass Alexander danach auch nicht wirklich auf die Frage antworten möchte…

Alexander wörtlich: „das ist ein schwierige Frage, denn wenn ich sie jetzt beantworte, dann muss ich das SO TUN, -ähm-, dass ich damit auch einige Vorstellungen -ähm- aus einer ganz kritischen Perspektive betrachte…“ – Frage dazu von mir: Warum muss das aus einer ganz kritischen Perspektive betrachtet werden, wo es doch ein legitimes Mittel des Völkerrechts ist????

Alexander weiter: „…-ähm- Viele Menschen haben ja das Gefühl, dass wir de facto jetzt keinen Staat mehr vorfinden, sondern aufgrund der Strukturen eben alleine und ausschließlich in einer Unternehmensstruktur uns wiederfinden – ich würde das so nicht formulieren – der Staat hat sich gewandelt. Das was wir vor uns sehen ist de facto ein Staat, ob wir das nun haben wollen oder nicht, er ist nun mal da und er beruft sich auf diese Dinge…“

Wie bitte?: Auf welche Dinge beruft sich der Staat und wer ist das denn überhaupt, dass ER sich berufen kann???

Alexander weiter: „…auch wenn er vielleicht nach unserer Einschätzung nicht die notwendige Legitimation hat, müssen wir auch eines sehen, dass wir nicht wirklich alle Informationen haben, auch nicht diejenigen, die sich sehr tief damit beschäftigen, denn es gibt immer geheime Absprache, die wir nicht finden können, nicht im Internet und auch nicht in irgendwelchen Archiven. (Anm: impliziert „also gar nicht“) Von daher versuche ich eine neutrale Position einzunehmen und zu sagen, ich beurteile die Dinge nach meinem Verständnis, anders kann ich es nicht tun -ähm- und da muss ich natürlich sehen, wenn ich in eine -ähm- kriegerische Haltung gegenüber dem System trete, dann muss ich auch mit einer kriegerischen Reaktion rechnen. Und das ist ein Angriff auf das System, das wird vom System so verstanden, muss es auch, es ist etwas, das vielleicht in dieser Zeit…“ blablabla…

Wie bitte, eine neue Verfassung zu schreiben ist eine kriegerische Handlung? Weiter gehe ich nicht darauf ein, denn hier war schon alles offenbart worden, was Wangandt sagen will. Er will sagen, dass MAN GAR NICHTS TUN KÖNNE – da ja geheime Absprachen. Außerdem geht er in keiner Weise auf die gestellte Frage ein, sagt er ja auch gleich zu Anfang, „denn WENN ich sie jetzt beantworte“ impliziert, dass er sie NICHT beantworten wird und genau das tat er mit vielen verschleiernden und ausweichenden Worten auch nicht – er warnte aber direkt – Das System müsse es als Angriff werten – hallo – was ist denn es? Alexander nimmt nicht ein einzige Mal den Begriff Verfassunggebende Versammlung in den Mund – er redet in Wahrheit von was ganz anderen, von etwas bedrohlich gefährlich, jedenfalls impliziert er das, sodass es so verstanden werden müsse… na, wenn das nicht Manipulation vom Feinsten ist…

…schaut euch bitte auch mal die Mimik sowohl von Alexander und Jo an – ganz ohne Ton – und dann sagt euch selber – was da rüber kommt…

Nur einen kleinen Schuss vor den Bug bekam er (Alexander) bislang, als eine Veranstaltung verhindert wurde – auch Jo wird mehr mit seinen eigenen Worten ständig „vom System“ verfolgt als real – Leute ist euch davon was bekannt – ist jemals bei Jo oder bei Alexander eine SOKO einmarschiert ist und alle Computer etc. konfisziert hat????? Ich weiß nichts davon! Ich kenne aber eine ganze Reihe von Leuten, bei denen da schon geschehen ist, weil sie wirklich für die herrschenden Strukturen gefährlich geworden waren, jedenfalls meinen das die Leute, welche die herrschenden Systeme täglich bedienen und nicht das System selbst. Kein System kann sich wehren oder tätig werden, es sind IMMER MENSCHEN die das tun – Alexander und Jo hört ihr – was redet ihr für Blödsinn unter anderem, genau dort wo es wirklich wichtig wäre Fahne zu zeigen, symptomatisch ist für mich in diesem Zusammenhang auch, dass Jo sich auch nicht mit dem Thema flache Erde beschäftigt.

Ein Video dazu – abgetan und vergessen!

Einige Worte zu VgV – abgetan und vergessen und alle Jo- und Alexander-hörigen rennen brav hinten nach, beurteilen deren Geschwafel niemals kritisch, wenden sich aber von wirklich wichtigen Themen durch deren BEURTEILUNG ab, statt selber zu prüfen.

In Wikipedia ist nichts davon zu lesen, dass VgV etwas gefährliches oder geheimes oder gar verbotenes wäre. Jene, die in Österreich NUR VgV machen, waren auch von der Verhaftungswelle verschont geblieben, weil sie eben gar nichts BEDROHLICHE FÜR das SYSTEM machen, sondern einfach besonnen und öffentlich überlegen, wie man was anders machen könnte und das sollten alle Bediensteten für das Volk aus dem herrschenden System, jenen, die sich ebenfalls für das Volk einsetzen DOCH wohlwollend zulassen, in der Hoffnung, dass doch mal GEMEINSAM ein Weg aus der Misere ALLER gefunden werden kann.

Alexander sagt noch und unterstellt dabei, dass VgV etwas ganz Dummes ist und es sich dabei um eine Kriegshandlung handelt, denn er spricht ständig VON GEGNER – welcher GEGNER ist es denn mit dem, wie Alexander implizierend meint, man niemals auf Augenhöhe sein könne und dass etwas eingefordert werden würde wollen, was DER ANDERE in BESITZ hat und man selber haben wolle –  – so sagt er dann noch wörtlich…:

Alexander wörtlich: „….es gibt viel klügere Methoden damit umzugehen und es gibt auch viel bessere Methoden, um/ohne (Ursula hört da statt um ohne) zum Feind des Systems zu werden, sich seiner eigenen Rechte wieder bewusst zu werden und sich wieder dieser zu bedienen…“ danach blablabla…

Nachtrag 17.6.:

Mit „ohne“ würde der Satz natürlich an Brisanz verlieren, meinetwegen darf das auch so gelten und gerne nehme ich meine Auslegung dazu wieder zurück, was ich hiermit auch getan habe, wenngleich ich immer noch „um“ höre, man kann aber auch „ohne“ hören, wenn man ohne hören will…

Ja, „wir müssen erkennen, wie die Dinge sind“ (sagt Alexander)…

…auch, dass eine Verfassunggebende Versammlung ein legales völkerrechtliches Mittel ist!

das auch ein Alexander Wagandt nicht, vom Tisch fegen kann, auch wenn er das noch so gerne wollte, indem er den Begriff nicht in den Mund nimmt und so gesehen über Diffuses redet, obwohl die Frage klar zur Verfassunggebenden Versammlung / VgV gestellt worden war, was er davon hält, ob es möglicherweise ein sinnvoller Weg wäre, fragte Jo.

Ich sage dazu, nachdem VgV ein legales Mittel ist, ist es auch ein sinnvoller Weg, wenn dieser nötig geworden ist.

Neutral war die „Antwort“ von Alexander darauf in keiner Weise, obwohl er behauptet es neutral sehen zu wollen. Was in Deutschland und in Österreich unter dem Titel Verfassunggebende Versammlung gemacht wird stand ja gar nicht zur Diskussion.

Um die wahre Absicht von Alexander und Jo zu erkennen, sollte jemand vielleicht mal grad dieses Gespräch, sogar diese Sequenz mit REVERSIBLE prüfen!

Nachtrag Ende!

Zuletzt behauptet Alexander sogar, dass es nur ein trügerischer Anschein wäre, der uns KLEIN hält, weil wir ja alle Rechte sowieso haben, aber zuvor meinte er doch, dass es keine Augenhöhe gäbe und der Feind ein übermächtiger wäre, dem man niemals Herr werden könne…

Leute, versteht ihr was hier abgeht?

Ich bin sehr dankbar für diese Sequenzen, denn ab sofort sind für mich die Tagesthemen gestorben, es funkte ja ohnehin von den letzten gar nichts zu mir rüber, sodass ich sie hätte ansehen wollen. Die letzte Sendung, die mir wirklich gefallen hatte war die 100. und es waren nur wenige von diesen Hundert, die ich ok oder gut fand. Wie froh bin ich jetzt zu wissen, dass ich mir jegliche weitere Energievergeudung sparen kann und diese jeweils mehr als zwei Stunden (diese 104. hatte sogar mehr als 3 Stunden) daher auch viel besser nützen kann.

Nochmals vielen Dank an Ursulaortmann – immer wach – immer aufmerksam – SUPER!

©AnNijaTbé: unwirsch am 5–7-2017 – dem natürlichen Rhythmus angepasster Zeitrechnung