Saheikes Recherche 25.06.2019

Verfassunggebende Versammlung und Gelbscheinträger

.

Edward Snowden: “Global Warming is an invention of the CIA”

.

Frontex filmt Schlepper – Defend Europe hatte recht!

Video gelöscht

.

CDU-Insider packt aus: unfassbare Zustände hinter den Kulissen!

Video gelöscht

.

Uncovered! Mass Graves in British Columbia – Kevin Annett (Stop 007)

.

World Wide Election Rigging by the Queen’s Privy Council

.

VgV DE – die Verfassung – Verfassunggebende Versammlung DE

w3000: Allem voran gesetzt: Eine Verfassung ist nur dann gültig wenn es dazu eine Volksabstimmung gab – die gab es aber für dieses Konvolut nicht! Diese Verfassung kann alleine durch eine VgV/VV nicht rechtsgültig werden und sie entspricht mE auch nicht den Vorstellungen der Menschen im 3. Jahrtausend…

VV
Rechtslage
Die Ausrufung
Was ist eine VV?
Deutschland
Gesetze
Anmeldung
Volksabstimmung
Verfassung
Kontakt
Warum der Bundesstaat Deutschland kein Mitglied der UN ist.

.

Die Staatsgründung und die Verfassung von Deutschland 
04. April 2016

Artikel 1 ­ Die Staatsgründung

§ 1. Die völkerrechtliche Verfassunggebende Versammlung der Rechteträger aus den souveränen, deutschen Bundesstaaten, ausgerufen am 01. November 2014 und am 11. Oktober 2015 in den rechtswirksamen Stand gesetzt, verkündet hiermit die Gründung des Staatswesens und Völkerrechtssubjekts mit der Bezeichnung Deutschland im  Rechtestand  eines  originären  Völkerrechtssubjekts,  in  der  Rechtsform  des  föderalen  Bundesstaates,  für alle  Gebiete  und  Landflächen  der  deutschen  Volksstämme  und  setzt  es  als  gemeinsames  Staatswesen  der freien  und  souveränen  Rechteträger,  den  deutschstämmigen  Männern  und  Frauen  im  gesamten  deutschen Sprachraum,  mit  allen  aus  ihnen  selbst  hervorgehenden,  jedem  juristischen  Staats­  und  Völkerrecht übergeordneten Recht mit höherem Rang, wie ebenso aufgrund ihrer unveräußerlichen und unauslöschlichen juristischen Rechte und durch diese juristischen Rechte aus ihren jeweiligen souveränen Bundesstaaten und somit an der natürlichen Person dieser Völkerrechtssubjekte, welche sie besitzen und deren alleinige Inhaber und Eigentümer sie sind und weiterhin bleiben, heute, am vierten Tage des Monates April, im Jahre 2016, defacto in den rechtswirksamen Stand.

Artikel 2 ­ Die Verfassung

§ 1. Die geistigen, beseelten, lebenden, nicht verstorbenen oder verschollenen Wesen, ausgestattet mit allen Rechten der Schöpfung seit ihrer Entstehung im Mutterleibe, die sich selbst als Menschen bezeichnen, sind die juristischen Rechteträger, wie darüber die Rechteträger der natürlichen Evolution der Schöpfung an allen Gebieten der Deutschen Völker, die seit über 1300 Jahren diese Landflächen besiedeln und bewohnen,

  • vereint im Bundesstaat Deutschland, welche als alleinige Rechteträger dieser deutschen Völker, selbst die nunmehr gültige Verfassung und die Bezeichnung für ihre Gebiets­ und Landflächen festgelegt haben,
  • in  ihrem  Bestreben  der  Wahrnehmung  eigener  Verantwortung,  die  Freiheit,  die  Menschlichkeit,  die Unabhängigkeit  und  den  Frieden  offen   gegenüber  und  gemeinsam  mit  allen  Menschen  dieser  Erde  zu stärken,

  • im  Willen  gegenseitiger  Rücksichtnahme  und  Achtung,  ihre  Vielfalt  zu  leben  im  Bewusstsein  der gemeinsamen  Errungenschaften  und  der  Verpflichtung  gegenüber  den  vergangenen  und  aller  künftigen  Generationen,

  • mit dem Wissen, daß nur frei ist, wer seine Freiheit bewahrt und die Stärke des Volkes, wie aller Menschen dieser Erde, sich immer am Wohle jedes Einzelnen mißt, welche Zufriedenheit und Liebe jeder erleben und finden wird,

  • mit der Erfahrung von Generationen, daß niemals ein juristisches Recht über den geborenen Wesen stehen kann, sie nicht unterwerfen, nicht einschränken in ihrem Handeln und Denken beeinflußen darf,

  • beauftragt  mit  dem  Erhalt  der  Schöpfung  gegen  jede  andere  Art  der  Religion  und  des  Fanatismus, gleichwohl  im  Wissen  um  die  Bedeutung  einer  Sinnhaftigkeit  für  das  Zusammenleben  denkender  und fühlender Wesen,

  • in tiefem Bestreben für den Schutz und den Erhalt ihres Lebensraumes, der gesamten Erde zu wirken, deren Recht auf den eigenen Bestand und Leben in jeder Weise und für alle Lebewesen die sie hervorbringt,

haben  diese  Grundsatzverfassung  als  ihre  gemeinsame  Vereinbarung  unter  und  zwischen  ihnen  selbst wirkend,  durch  ihren  höchsten,  menschlichen  Eid  gegeben,  verkündet  und  in  den  verbindlichen  und  über allen anderen Rechten sowie Rechtsystemen stehenden, wirksamen Stand versetzt.

§  2.  Weitere  Bestandteile  zu  Artikel  1,  §  1.  und  Artikel  2,  §  1.,  regelt  ein  nachfolgend  und  ergänzend  zu erstellendes  Gesetzeswerk,  welches  auf  der  Grundlage  der  Inhalte  von  Artikel  2,  §  3.,  sowie entsprechend Artikel 3, §1., §2., § 3., §4., §5, zu erschaffen ist und durch die Verfassunggebende Versammlung, oder von den,  durch  ein  noch  zu  bestimmendes  Wahlgesetz  gewählten  Volksvertretern,  dem  Volke  zur  Abstimmung vorgetragen und dann mit Gesetz zu erlassen sein wird. Jede andere Verfahrensweise ist unzulässig.

 

§ 3. Kein neues Gesetz, keine Regel, keine Verordnung, oder ihr gleich zu setzende und gleich bedeutsame, nachfolgende  Niederschrift,  welche  erdacht  und  erlassen  wird,  darf  den  Grundsätzen  des  Artikel  2,  §  1. widersprechen,  Teile  davon  aufheben,  verändern,  oder  in  seinem  Sinn,  seiner  Wirkung  oder  Bedeutung antasten sowie ebenfalls nicht gegen den Willen und die ausdrückliche Zustimmung der ewigen Rechteträger verfasst oder erlassen werden.

 

Artikel 3 ­ Aufhebungen alter Gesetze sowie Neueinsetzungen und Änderungsgesetzgebungen

§  1.  Sämtliche  Gesetzesaufhebungen  oder  Änderungsgesetzgebungen  bezüglich  der  vorherigen  Gesetze, Regeln, Verordnungen, oder ihr gleich zu setzenden und gleich bedeutsamen, nachfolgenden Niederschriften, sind  im  Rahmen  eines  zu  erlassenden  Gesetzes  festzuhalten  und  im  rechtlichen  Bezug  auf  diesen Verfassungsbestandteil  zu  bestimmen.  Die  in  dieser  rechtlichen  Wirkung  erlassenen  Gesetze,  bezüglich Aufhebungen alter Gesetze, Artikel und Paragraphen, werden Bestandteil der Verfassungsschrift.

§  2.  Sämtliche,  bis  zur  Erfüllung  des  Artikel  3,  §  1.  vorhandenen  Verfassungschriften,  Gesetze,  Regeln, Verordnungen, oder ihr gleich zu setzenden und gleich bedeutsamen, nachfolgenden Niederschriften, welch ein den Gebietsteilen, die in Artikel 4, § 1. und Artikel 5, § 1. aufgeführt sind, erlangen unmittelbar mit der Einsetzung  dieser  Verfassungsschrift  die  Rechtsunwirksamkeit  und  sind  für  nichtig  erklärt,  sofern  diese Niederschriften  nicht  bereits  von  der  Verfassunggebenden  Versammlung  für  rechtsunwirksam  und  nichtig erklärt wurden. Somit gelten alle, von der Verfassunggebenden Versammlung bis dahin erlassenen Dekrete und Gesetze fort. Eine mehrfache Aufhebung, hat in diesem Falle nicht die automatische Wiedereinsetzung zur Folge.

§ 3. Die Einsetzung von neuen Gesetzen, Regeln und Verordnungen, oder ihr gleich zu setzenden und gleich bedeutsamen,  nachfolgenden  Niederschriften,  sind  im  Rahmen  eines  zu  erlassenden  Gesetzes  festzuhalten und  im  rechtlichen  Bezug  auf  diesen  Verfassungsbestandteil  zu  bestimmen.  Die  in  dieser  rechtlichen Wirkung erlassenen Gesetze, werden Bestandteil der Verfassungsschrift und dürfen ihr entsprechend Artikel 2, § 2., § 3., nicht widersprechen.

§ 4. Bis zur Erfüllung des Artikel 3, § 1., gelten die eingesetzten Gesetze, Regeln und Verordnungen, oder ihr gleich  zu  setzenden,  nachfolgenden  Niederschriften,  welche  die  Verfassunggebende  Versammlung  bereits über ein Dekret und ein Gesetz erlassen hat.

§ 5. Alle, dieser Verfassungsschrift fehlenden, oder durch den Entscheid der Rechteträger, den Männern und Frauen der deutschen Völker, noch näher zu bestimmenden Gesetze, Regeln und Verordnungen, oder diesen gleich  zu  setzenden,  gleich  bedeutsamen  Niederschriften,  sind  im  Rahmen  eines  ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens festzustellen und im Bezug auf den jeweiligen Verfassungsbestandteil zu erlassen. Das Zitiergebot ist somit unabänderlich die Gesetzesgrundlage für sämtliche, nachfolgende Niederschriften. Alle  anderen  Absprachen  oder  Vereinbarungen  im  Innen­  wie  im  Außenverhältnis  des  Geltungsbereiches,
sind rechtsunwirksam.

Artikel 4 ­ Geltungsbereich der Verfassung

§ 1. Der Bundesstaat Deutschland besteht aus den Gebieten und Landflächen der 26 Bundesstaaten mit dem Gebietsstand vom 31. Juli 1914. Diese sind im Einzelnen: Reichsland Elsaß­Lothringen, Königreich Bayern, Königreich  Preußen,  Großherzogtum  Baden,  Großherzogtum  Hessen,  Großherzogtum  Mecklenburg­ Schwerin,  Großherzogtum  Mecklenburg­Strelitz,  Großherzogtum  Oldenburg,  Großherzogtum  Sachsen­Weimar­Eisenach,  Herzogtum  Anhalt,  Herzogtum  Braunschweig,  Herzogtum  Sachsen­Altenburg, Herzogtum  Sachsen­Coburg­Gotha,  Herzogtum  Sachsen­Meiningen,  Fürstentum  Lippe,  Fürstentum  Reuß ältere  Linie,  Fürstentum  Reuß  jüngere  Linie,  Fürstentum  Schaumburg­Lippe,  Fürstentum  Schwarzburg­ Rudolstadt, Fürstentum Schwarzburg­Sondershausen, Fürstentum Waldeck, Freie Stadt Bremen, Freie Stadt Hamburg, Freie Stadt Lübeck, Königreich Württemberg, Königreich Sachsen.

 

Artikel 5 ­ Weiterer Geltungsbereich der Verfassung

§  1.  Diese  Verfassung  entfaltet  ihre  Wirkung  darüber  hinaus  auf  nachfolgende  Gebiete  und  Landflächen, sofern  nach  dem  Willen  der  dort  lebenden  und  abstammenden  Menschen  diese  Verfassung  dort  Geltung erlangen soll.

§ 1.1 Die Völker außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Artikel 4, § 1, können durch eine freie Volkswahl die  Wirksamkeit  und  Geltung  der  Verfassungsteile  zu  Artikel  2,  §  1,  §  2,  §  3    für  ihre  Gebiete  und Landflächen erklären.

§ 1.2 Die Völker außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Artikel 4, § 1, können durch eine freie Volkswahl die Wirksamkeit und Geltung der Verfassungsteile zu Artikel 2, § 1, § 2, § 3 und bei Notwendigkeit gemäß Artikel 3, § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, für ihre Gebiete und Landflächen erklären.

§ 1.3 Die Völker außerhalb des Geltungsbereiches gemäß Artikel 4, § 1, können durch eine freie Volkswahl die Wirksamkeit und Geltung der gesamten Kernverfassung für ihre Gebiete und Landflächen erklären.

§ 1.4 Im Zusatz ist die heutige Lage der Gebiete codiert nach ISO 3166 aufgezeigt. Festgestellt am 21. März 2016 und somit nunmehr fortgeltend.

das Kaisertum Österreich mit den Kronländern
Erzherzogtum Österreich, AT, CZ
Königreich Böhmen, CZ
Markgrafschaft Mähren, CZ
Herzogtum Schlesien, CZ, PL
Gefürstete Grafschaft Tirol, AT (Nordtirol und Osttirol), IT (Trentino­Südtirol)
Vorarlberg, AT
seit 1850 Herzogtum Salzburg, AT
Herzogtum Steiermark, AT, SI (Untersteiermark)
Teile des Königreichs Illyrien, SI, AT, IT, HR, 1850 aufgeteilt in Herzogtum Kärnten,
Herzogtum Krain, Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Reichsunmittelbare Stadt Triest,
Markgrafschaft Istrien
seit 1818 auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator), PL
Preußen mit den Provinzen
Provinz Brandenburg, DE­BE, DE­BB, DE­MV, PL
Provinz Pommern, PL, DE­MV
Provinz Schlesien, PL, DE­SN, CZ (Hultschin)
Provinzen Jülich­Kleve­Berg und Großherzogtum Niederrhein (später zur Rheinprovinz
zusammengefasst), DE­NW (Aachen, Düsseldorf, Essen, Köln), DE­RP (Koblenz, Trier), DE­
SL (Saarbrücken), BE (Eupen­Malmedy), DE­HE (Exklave Wetzlar), ab 1849 auch DE­BW
(Exklave Hohenzollern)
Provinz Westfalen, DE­NW (Arnsberg, Minden, Münster, Dortmund, Bielefeld)
Provinz Sachsen, DE­ST (Halle, Magdeburg, Merseburg), DE­TH (Erfurt), DE­BB, DE­SN (Torgau)
1848­1851 Provinzen Ostpreußen und Westpreußen (das Königreich, zwischenzeitlich zur
Provinz Preußen zusammengefasst), PL (Pomerellen, Ermland­Masuren), RU (Samland), LT (Memelland)
1848­1851 westlicher und nördlicher Teil der Provinz Posen, PL
Herzogtum Hessen­Nassau
Provinz Hannover

 

das Königreich Bayern bestehend aus
Altbayern (München, Landshut, Regensburg), Schwaben (Augsburg) und Franken (Nürnberg,
Ansbach, Bayreuth, Würzburg) rechts des Rheins, DE­BY, DE­HE (Bad Orb)
Exklave Rheinpfalz links des Rheins, DE­RP, DE­SL (Homburg)
Aura im Sinngrund, ein Kondominat mit dem Kurfürstentum Hessen, ab 1860 ganz zu Bayern, DE­BY

 

das Königreich Sachsen, DE­SN, PL
das Königreich Hannover, DE­NI, DE­HH (Harburg), DE­HB
das Königreich Württemberg, DE­BW
das Großherzogtum Baden, DE­BW

Großherzogtum Hessen, DE­HE, DE­RP bestehend aus
Starkenburg (Provinz) links des Mains, DE­HE (Darmstadt)
Rheinhessen (Provinz) weitgehend links des Rheins, DE­RP (Mainz), DE­HE
Exklave Oberhessen (Provinz) rechts des Mains, DE­HE (Gießen)
das Großherzogtum Luxemburg (der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bund aus), LU, BE (Arel)

 

das Großherzogtum Mecklenburg­Schwerin, DE­MV (Schwerin, Rostock)
das Großherzogtum Mecklenburg­Strelitz, DE­MV, DE­SH (westliche Teile des Fürstentums
Ratzeburg), DE­BB (sog. Fürstenberger Stiefel der Herrschaft Stargard)
das Großherzogtum Sachsen­Weimar­Eisenach, DE­TH (Weimar, Eisenach, Jena)
das Großherzogtum Oldenburg bestehend aus
Landesteil Oldenburg, DE­NI
Exklave Landesteil Eutin, DE­SH
Exklave Landesteil Birkenfeld, DE­RP, DE­SL

das Kurfürstentum Hessen, DE­HE, DE­TH, einschließlich
Exklave Grafschaft Schaumburg, DE­NI (Rinteln)
Exklave Herrschaft Schmalkalden, DE­TH
Aura im Sinngrund, ein Kondominat mit dem Königreich Bayern, ab 1860 ganz zu Bayern, DE­ BY

das Herzogtum Holstein, DE­SH, DE­HH (Altona, Wandsbek)
das Herzogtum Schleswig (ab 1864), DE­SH (Südschleswig), DK (Nordschleswig)
das Herzogtum Sachsen­Lauenburg, DE­SH
das Herzogtum Nassau, DE­HE (Wiesbaden), DE­RP (Montabaur)
das Herzogtum Braunschweig, DE­NI, DE­ST
das Herzogtum Sachsen­Gotha, DE­TH
das Herzogtum Sachsen­Coburg, DE­BY
das Herzogtum Sachsen­Meiningen, DE­TH
das Herzogtum Sachsen­Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen­Altenburg), DE­TH
das Herzogtum Anhalt­Dessau, DE­ST
das Herzogtum Anhalt­Köthen, DE­ST
das Herzogtum Anhalt­Bernburg, DE­ST
das Herzogtum Limburg (ab 1839), NL
das Fürstentum Hohenzollern­Hechingen (bis 1849), DE­BW
das Fürstentum Hohenzollern­Sigmaringen (bis 1849), DE­BW
das Fürstentum Liechtenstein, FL
das Fürstentum Lippe, DE­NW
das Fürstentum Reuß ältere Linie, DE­TH (Greiz)
das Fürstentum Reuß jüngere Linie, DE­TH (Gera)
das Fürstentum Schaumburg­Lippe, DE­NI (Bückeburg)
das Fürstentum Schwarzburg­Rudolstadt, DE­TH
das Fürstentum Schwarzburg­Sondershausen, DE­TH
das Fürstentum Waldeck, DE­HE (Arolsen), DE­NI (Pyrmont)
die Landgrafschaft Hessen­Homburg (ab 1817) bestehend aus
Landesteil Homburg, DE­HE
Landesteil Meisenheim, DE­RP
die Freie Stadt Bremen, DE­HB, DE­NI
die Freie Stadt Frankfurt, DE­HE
die Freie Stadt Hamburg, DE­HH, DE­SH (Geesthacht), DE­NI (Cuxhaven)
die Freie Stadt Lübeck, DE­SH

Abgrenzung zu Teilen von Österreich und Preußen außerhalb des Bundes

 

Nicht zum Bund aber zum Kaisertum Österreich gehörten:

Königreich Ungarn, HU, SK, AT, UA, RS, RO
Königreich Kroatien und Slawonien, HR
Königreich Galizien und Lodomerien (Ausnahme siehe oben), PL, UA
seit 1850 Herzogtum Bukowina, RO, UA
Lombardo­Venezianisches Königreich, IT
Königreich Dalmatien, HR
Großfürstentum Siebenbürgen, RO
Teile des Königreichs Illyrien, SI, AT, IT, HR, 1850 aufgeteilt in Herzogtum Kärnten, Herzogtum
Krain, Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Reichsunmittelbare Stadt Triest, Markgrafschaft Istrien.

 

Nicht zum Bund aber zum Preußischen Staat gehörten:

1815–1848, 1851–1866 die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen (das Königreich Preußen,
zwischenzeitlich zur Provinz Preußen zusammengefasst), PL, RU, LT
1815–1848, 1851–1866 westlicher und nördlicher Teil der Provinz Posen (das Herzogtum Gnesen), PL
übrige Provinz Posen (Großherzogtum Posen), PL

Abgrenzung zu Staaten in Realunion oder Personalunion mit
Mitgliedstaaten des Bundes
Außerhalb des Bundes standen folgende Staaten in Realunion oder Personalunion mit Mitgliedstaaten des
Bundes:

Königreich Dänemark (Personalunion mit Holstein und Lauenburg bis 1864)
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland (Personalunion mit Hannover bis 1837)
Königreich der Niederlande (Personalunion mit Luxemburg; ab 1839 mit Limburg)
Fürstentum Neuenburg (Personalunion mit Preußen, 1848 Republik, 1857 vom preußischen König
anerkannt)
Herzogtum Schleswig (Realunion mit Holstein) erst 1864 Eintritt in den Bund

Abgrenzung zu deutschsprachigen Gebieten außerhalb des
Deutschen Bundes
Nicht zum Deutschen Bund gehörten folgende Gebiete mit deutschsprachigen Bevölkerungsteilen:

die deutschsprachigen Kantone der Schweiz, CH
die französischen Departements im Elsass und in Lothringen, FR
das mehrsprachige Herzogtum Schleswig, DE­SH, DK, erst 1864 zum Bund
die britische Insel Helgoland, DE­SH

 

die deutschsprachigen Teile des Königreichs Ungarn, insbesondere das Burgenland, AT, das Banat,
RO, RS, das Großfürstentum Siebenbürgen, RO
die türkische bzw. russische Provinz Bessarabien, MV, UA
das Siedlungsgebiet der Wolgadeutschen, RU

Der  Versammlungsrat  im  Rechtestand  der  Verfassunggebenden  Versammlung  vom  01.  November  2014
sowie  im  Rechtestand  des  Völkerrechtssubjekts Bundesstaat Deutschland vom  11.  Oktober  2015  sowie  im
Rechtestand des Reichsverwesers mit der Rechtestellung vom 28. Oktober 1918

Vertreten durch die Menschen und die Ratsmitglieder der Verfassunggebenden Versammlung.

  1. April 2016

 

 

  1. Verfassungszusatz

 

  1. Verfassungszusatz

 

Translator

Powered by Translate

die korrekte Erklärung zur Geschichte der Nationalfahne
Nationalhymne

Bundesstaat Deutschland

Verlinkung zum Text

 

Versammlungsraum der VV

Meldestelle

 

meldestelle@v-versammlung.de

 

Poststelle

 

BSD von Reichenbach

Postfach 100111

[77922] Lahr

 

Pressestelle

 

Thomas von Willy

0521 – 988 57 86 (Mo.-Fr. 10.00 bis 22.00 Uhr)

 

pressestelle@v-versammlung.de

Presse – / Informationsdienst

 

Die Verfassunggebende Versammlung

informiert die Bürger über ddb Radio

Sendeplan beachten

 

Sendearchiv der

Verfassunggebenden

Versammlung

Die wichtigsten und klaren Rechtsgrundlagen der Versammlung innerhalb der BRD und für die Bewohner des „vereinten Wirtschaftsgebietes BRD“ mit der s.g. Staatsangehörigkeit „deutsch“

 

 

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Artikel 25 GG

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 133 GG

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwal- tung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

GG ist keine Verfassung / Bewohner – keine Bürger  …des Vereinigten Wirtschaftsgebietes – kein Staat  …der Bund verwaltet – eine NGO, keine Regierung

Allianz Erde / alliance earth

Text dieser Seite vertont – hier klicken

Impressum
Anmelden
Nach oben scrollen

 

 

Verfassungszusatz Blatt 1 ­ Aufhebungen zur Verfassung vom 04. April 2016 entsprechend Artikel 2, § 2., § 3., sowie Artikel 3, §1., §2., §5, vom 05. April 2016

Artikel 1

§  1.  Die  Verfassungsschrift  vom  28.  März  1849,  näher  bezeichnet  als  Paulskirchenverfassung,  wird  als nichtig  erklärt  und  ist  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser Verfassungsurkunde,  beginnend  mit    Abschnitt  I,  Artikel  1,  bis  einschließlich  Abschnitt  VII.  Artikel  I.  bis Artikel IV.

§  1.1  Die  Verordnungsschrift  von  16.  April  1871,  näher  bezeichnet  als  Kaiserverfassung,  wird  als  nichtig erklärt und ist hiermit aufgehoben. Weggefallen und aufgehoben sind alle Inhalte dieser Verfassungsurkunde, beginnend  mit  vorstehenden  Änderungsgesetzen,  dann  §  1  bis  §  3,  und  weiterhin  dem  Vorwort  der Verfassungsurkunde und desweiteren von Artikel 1. bis einschließlich Artikel 78.

§  1.2  Die  Verordnungsschrift  von  11.  August  1919,  näher  bezeichnet  als  Weimarer  Verfassung,  wird  als nichtig  erklärt  und  ist  hiermit  aufgehoben. Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser Verfassungsurkunde,  beginnend  mit    Erster  Hauptteil,  Erster  Abschnitt,  Artikel  1,  bis  einschließlich Übergangs­ und Abschlußbestimmungen Artikel 166 bis Artikel 181.

§  1.3 Die Verordnungsschriften  und  Gleichschaltungsregeln  vom  30.  Januar  1933  bis  08.  Mai  1945,  näher bezeichnet als so genanntes 3. Deutsches Reich, werden als nichtig erklärt und sind hiermit aufgehoben.

§ 1.4 Die Besatzungsordnung vom 23. Mai 1949 bis 17. Juli 1990, näher bezeichnet als Grundgesetz für die Bundesrepublik  in  Deutschland,  wird  als  nichtig  erklärt  und  ist  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und aufgehoben sind alle Inhalte dieses Grundgesetzes, beginnend mit  dem Vorwort und der Präambel, weiter über, I. Grundrechte, Artikel 1 bis Artikel 19, bis einschließlich, XI. Übergangs­ und Schlußbestimmungen, Artikel 116 bis Artikel 146. Vorher aufgehoben durch die vier Alliierten der Kriegshandlungen bis 08. Mai 1945, entsprechend Bundesgesetzblatt II. Seiten 885, 890, vom 23. September 1990.

§  1.5  Die  Besatzungsordnung  nach  dem  08.  Mai  1945,  näher  bezeichnet  als  Deutsche  Demokratische Republik,  sowie  die  Verwaltungsordnungen  und  deren  Verfassung  vom  7.  Oktober  1949,  sowie  alle nachfolgenden Änderungen und aller weiteren Gebiete in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, werden als nichtig  erklärt  und  sind  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser Verfassungurkunde als Besatzungsordnung, beginnend mit der Präambel, Aufbau der Verfassung, A,B, und C,  Artikel  1­5  bis  Artikel  144  weiter  über,  A.  Grundlagen  der  Staatsgewalt,  Artikel  1  bis  Artikel  5,  bis einschließlich X. Übergangs­ und Schlußbestimmungen, Artikel 144. Vorher aufgehoben durch die Russische Föderation  als  Besatzungsmacht  und  sogleich  Siegermacht  der  Kriegshandlungen  bis  08.  Mai  1949, entsprechend  den  Vereinbarungen  der  vier  Siegermächte  über  das  Dokument  vom  17.  Juli  1990  zu Paris/Frankreich.

§ 1.6 Alle Verwaltungs­ und Regulierungsanordnungen sowie alle Gebietsabteilungen, welche im Versailler Vertrag vom 10. Januar 1920, bzw. 28. Juni 1919 festgehalten wurden, werden als nichtig erklärt und sind hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  sind  alle  Inhalte  dieser  einseitigen  Vereinbarung  als Besatzungsordnung,  beginnend  mit  dem  Inhalt  Völkerbundsatzung,  Artikel  1  bis  Artikel  26,  bis einschließlich Inhalt, Verschiedene Bestimmungen, Artikel 434 bis Artikel 440. Als Protokoll zum Versailler Vertrag vom 28.06.1919 und Vereinbarung zum Versailler Vertrag vom 28.06.1919, näher bezeichnet.

§  1.7  Alle  Geschäftsordnungen  des  privaten  Wirtschaftskonsortiums  nach  internationalem  See­  und Handelsrecht,  mit  der  Bezeichnung  Bundesrepublik  Deutschland,  seit  der  Tageswende  vom  17.  Juli  1990 zum 18. Juli 1990, 0.01 Uhr, bis zum 11. Oktober 2015 in einem Teilgebiet der unter Abschnitt III, Artikel 1, § 12, § 13, § 14, näher beschriebenen Gesamtgebiete aktiv tätig, werden als nichtig erklärt und sind hiermit aufgehoben.  Weggefallen,  bzw.  in  ihrer  Wirkung  aufgehoben  und  somit  als  rechtunwirkam  und  nichtig erklärt, sind alle Inhalte des Grundgesetzes ab dem 18. Juli 1990, bzw. dem 03. Oktober 1990, die Präambel, dann  I.  Grundrechte,  ab  Artikel  1,  bis  Geltungsdauer  des  Grundgesetzes,  Artikel  146,  einschließlich  aller sonstigen Inhalte dieser Geschäftsordnung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet Bundesrepublik Deutschland. Ein  temporärer  Fortbestand  der  vorhandenen  Verwaltungsstrukturen,  alleine  zum  Erhalt  von  Ruhe  und Ordnung, wird durch ein Gesetz näher bestimmt.

§ 1.8. Das BGB in seiner Urschrift von 1896 und der abschließenden Veröffentlichung vom 1900, wie jede nachfolgende  Ausführung  sowie  alle  diesen  Daten  nachfolgenden  Änderungen  und  Auflagen,  werden  als nichtig  erklärt  und  sind  hiermit  aufgehoben.  Weggefallen  und  aufgehoben  und  somit  als  rechtsunwirksam und nichtig erklärt werden alle Inhalte.

Bundesstaat Deutschland
im Rechtstand der Verfassunggebenden Versammlung
erlassen durch den Versammlungsrat am 05. April 2016

verabschiedet und rechtwirksam ab 05. April 2016 ­ 11.30 Uhr Ortszeit/MEZ

  1. Verfassungszusatz – nicht auffindbar!!!

Entwurf im Jahr 2019: https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/verfassung/verfassungsentwurf/index.html

Novorossia Today: Bundesstaat Deutschland gegründet ~ Aufruf um Beteiligung

ddbnews.wordpress.com

erste zugelassene freie und unzensierte Presseagentur in Deutschland – Staatenbund Deutscher Völker

Die Zeitung schreibt:

(…)
Auf einem virtuellen Festakt am 4. April 2016 hat die sogenannte völkerrechtliche Verfassungsgebende Versammlung der Rechteträger aus den souveränen deutschen Bundesstaaten Deutschlands um 20:18 Uhr die Gründung des Staatswesens und Völkerrechtssubjektes Deutschland als föderalen Bundesstaat verkündet.

Damit ist rein völkerrechtlich ein neuer Staat entstanden.
Der Festakt konnte als YouTube-Livestream und per Internetradio verfolgt werden.

Die Verfassungsgebende Versammlung wurde am 1. November 2014 völkerrechtlich korrekt ausgerufen und am 11. Oktober 2015 unwidersprochen in den rechtswirksamen Stand versetzt. Hierüber versuchen Deutsche, 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, aus dem Besatzungsstatus zurück in die Staatlichkeit eines friedensstiftenden Rechtsstaates zu finden.

Um es noch einmal hervorzuheben: Es ist EINES von vielen Projekten.

Immer mehr Menschen in Deutschland bekommen eine Ahnung davon, dass seit der Wiedervereinigung 1990 etwas gewaltig schief läuft. Die Auswirkungen dessen wurden zunächst nur schleichend wahrgenommen, nehmen aber jetzt gewaltig an Fahrt auf.

Der frühere Sozialstaat Deutschland wird mit Hilfe der neuen Sozialgesetzgebung aus der Feder des Prostituierten-Fans Peter Hartz immer weiter abgeschmolzen. Die Einführung des Euro führte zu einem Preissprung in allen Bereichen. Steuermittel werden für die Rettung privater Banken und ganzer Mitgliedsstaaten eingesetzt. Das Verhalten der Regierungsclique um Angela Merkel in der Einwanderungskrise ist desaströs. Und das ganze Land wird mit einer feindlichen Propaganda gegenüber dem Bruderland Russland überzeugen. Jegliche Entscheidungen werden ohne Beteiligung des Volkes getroffen, so dass sich viele inzwischen die Augen reiben und etwas verändern wollen.

Schon in der zweiten Generation mit der Denkweise aufgewachsen, man könnte die Politik durch eine Zustimmung auf dem Wahlzettel delegieren, wächst nun das Verständnis, dass Änderungen nur vom Volk selbst ausgehen können. !!!!

Gemeinsam mit anderen Projekten ähnlicher Ausrichtung hat die Verfassungsgebende Versammlung die Erkenntnis, dass seit 1990 in Deutschland nicht hinnehmbare Missstände das Leben bestimmen. So heißt es dann auch auf der Homepage http://www.bundesstaat-deutschland.de:

„Die Bundesrepublik Deutschland – ist seit 1990 ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet – siehe Grundgesetz. Sie ist somit als Unternehmenskonsortium fremder Eigentümer aufgestellt und kein Staat im völkerrechtlichen Sinne. Sie ist nicht viel mehr als jedes andere Unternehmen.

Die Parteien sind Vereine, welche allerdings nicht haften. Die Politiker sind Vereinsmitglieder und werden von den Besitzern der BRD bezahlt. Die Wahlen sind keine Wahlen, sondern nur zur Legitimation des Unternehmens durch die Teilnahme eingeführt worden. Wer wählt, der unterstützt ein Wirtschaftsunternehmen in seinen illegalen Geschäftsabsichten. Bewirken oder verändern können wir in der BRD damit nichts. Die Strukturen bleiben immer und schützen sich selbst – schon aufgefallen? Der „Bund“ ist der Bund der Parteien, sonst nichts.

Wir Menschen sind in dieser Wirtschaftsordnung zu rechtlosen Konsumrobotern degradiert. Wer mit dem Rechtssystem noch keinen Kontakt hatte, der kann das vielleicht nicht verstehen. Aber wehe man muß dort sein Recht vertreten. Schnell wird klar, Recht, so etwas gibt es hier nicht mehr. 60.000 Kinder werden jedes Jahr aus den Familien entführt und dem Wirtschaftsbereich „Jugendamt zugeführt“. Kein Richter hält sich mehr an die gesetzlichen Vorgaben. Es gibt keine staatlichen Beamten mehr, sondern nur noch den Beamten als Berufsbezeichnung, so wie Metzger. Hier in dieser BRD stimmt überhaupt nichts mehr.

Die BRD ist ein Unternehmensgebilde ohne hoheitliche Rechte! „

Die Aktivisten gehen davon aus, dass der Aufbau eines solchen Staates der Deutschen nur über die Reststaatlichkeit der Gemeinden und deren Reaktivierung möglich ist.

Das neue Deutschland hat eine Korrespondenzadresse in der BRD im mittelfränkischen Veitsbronn.

Veitsbronn ist ein 6000-Seelenort unweit Nürnberg, der ansonsten nicht sehr viele Freizeitattraktionen zu bieten hat. Und es ist die Heimat des gewählten Vorsitzenden der Verfassungsgebenden Versammlung Uwe von Leonhard.

Einen Staat Deutschland hat es bisher so nie gegeben, obwohl Deutschland auf der Welt schon lange Deutschland genannt wird.

Die Verfassungsgebende Versammlung bezieht sich territorial auf alle Gebiete und Landflächen der deutschen Volksstämme. Dies sind die Grenzen vom 31. Dezember 1937. Allein die Nennung der Grenzen von 1937 wird in der deutschen Bevölkerung nach jahrelanger Abrichtung durch Lügen in der Bildung bereits als nationalsozialistisch wahrgenommen. So wird die berühmte Nazikeule in der systemnahen Berichterstattung der BRD-Leitmedien sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Derzeit wird die Initiative aber durch die Systemmedien noch ignoriert.

Die UN-Länderkennziffer 276 für Deutschland wurde durch die Verfassungsgebende Versammlung bereits beansprucht.

Ein an sich durchaus ernstzunehmender Verfassungs-Erstentwurf liegt bereits vor.

Mitarbeit und Beteiligung. Die Verfassungsgebende Versammlung baut sehr stark auf Mitarbeit und Beteiligung. Diese ist für alle Rechteträger möglich, die sich durch den Nachweis oder die Beeidung ihrer Abstammung qualifizieren.

Virtuell sind bereits alle denkbaren Ministerien geschaffen, in denen Mitstreiter dank Team-Speak-Konferenzräumen virtuell zusammenarbeiten und auch Interessenten und Gäste empfangen.

Sogar eine Bank, die BdBS genannte Bank der Bundesstaaten und eine Währung sind inzwischen geschaffen worden. Wer bei der Initiative mitmacht und ein Konto beantragt, bekommt für den Start einen Betrag von 10 Millionen Einheiten BdBS Mark gutgeschrieben, die als bedingungsloses Grundeinkommen zu betrachten sind. Kreditzinsen gibt es ebenso wenig wie eine Beteiligung der Familie Rothschild an der Bank. Sich mit der Bank der Bundesstaaten zu beschäftigen, eröffnet eine interessante Sicht auf das Thema Währung. Und wer hätte nicht gerne ein Konto mit einem Guthaben von 10 Millionen, da es dazu noch ohne Gegenleistung gibt.

Als Rechtsgrundlage für die Gründung der Verfassungsgebenden Versammlung wird die Tatsache angesehen, dass seit 1990 die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik juristisch nichtig sind.

Man geht davon aus, dass am 17. Juli 1990 das Besatzungsorgan Bundesrepublik in Deutschland vom 23. Mai 1949 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches, Artikel 23 seiner Besatzungsordnung “Grundgesetz von 1949”, ersatzlos aufgehoben wurde. Mit dem Tageswechsel vom 17. Juli 1990 zum 18. Juli 1990, 0.01 Uhr, ist damit das Besatzungsorgan Bundesrepublik in Deutschland mitsamt seinem Grundgesetz juristisch erloschen. Juristisch wirksam wurde diese Streichung am 29. Juli 1990.

Der Erfolg dieser Initiative wird letztlich aber nicht davon abhängen, wie gut sich ein Staat simulieren lässt, denn das macht die BRD bereits recht erfolgreich. Vielmehr aber davon, wie viele Menschen dem neu gegründeten Bundesstaat Deutschland wenigstens in Teilbereichen Vertrauen schenken werden. Dazu gehört die Arbeit in zu schaffenden politischen Ämtern wie auch die Teilnahme an demokratischen Wahlen. Der Aufbau einer Gerichtsbarkeit und einer Exekutive sowie eines Bildungssystems.

Aber insbesondere der Ausstieg aus dem System BRD, indem Dienstleistungen und Waren innerhalb des Systems gegen Bezahlung in BdBS Mark ausgetauscht werden und die Entrichtung von Steuern und Abgaben an die BRD-Verwaltung mit der Begründung eingestellt wird, dass es nichts zu versteuern gibt. Wer der BRD-Verwaltung seine Arbeitskraft entzieht, weil er große Teile seines Bedarf über ein System mit bedingungslosem Grundeinkommens decken kann, geht quasi in einen Generalstreik gegenüber der BRD-Verwaltung.

Lobenswert ist das Projekt in jedem Falle, auch wenn viele darüber stolpern werden, dass der Bundesstaat Deutschland der erste Staat wäre, der auf dem Territorium eines anderen völkerrechtlich anerkannten Staates, des aktuell nur handlungsunfähigen Deutschen Reiches, errichtete wurde.
Wer sich beteiligt, lernt wieder politisch und volkswirtschaftlich zu denken und entreißt damit dem System BRD den letzten Schleier der Menschlichkeit, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit.

Doch vielleicht sollten sich alle Patrioten einmal überlegen, ihre Kräfte in einem Projekt zu bündeln, statt sich mit ihren als unvereinbar betrachteten Rechtsauffassungen gegenseitig zu bekämpfen.

(…) http://novorossia.today/bundesstaat-deutschland-gegrundet/

Wichtig, bitte anhören: Fortsetzungen sind bereits in der Planung !

Das geht Euch alle an :

https://i0.wp.com/www.in-berlin-brandenburg.com/Sehenswuerdigkeiten/Reichstag/Bilder/Reichstag-g.jpg

Wir danken  der Zeitung für ihren Bericht, auch wenn einige kleinere Fehlerchen darin sind.

Das DEUTSCHE REICH bestand  als Staatenbund ohne eigene hoheitliche Rechte aus den 26 Bundesstaaten,von Preussen bis Bayern und konnte auch keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben. So hatten bis 1934 alle Volksdeutschen noch ihre Bundesstaatenangehörigkeit n ihren Pässen stehen, sie waren Bayern, Sachsen, Preussen usw. Dann kam Hitler und unter : “ Ein Volk, ein Reich , ein Führer“ wurden alle zu „deutsch“, was aber nie eine Staatsangehörigkeit war, denn „deutsch“ ist kein Staat, nur eine Nationalität und Sprache.  Der Staatenbund und der Bundesstaat sind auch zu unterscheiden, denn der Bundesstaat, der jetzt gegründet wurde, hat hoheitliche Rechte, die ein Staatenbund, wie das Deutsche Reich es war, nie haben konnte! Die Rechtträger waren und sind immer die Volksdeutschen aus den Bundesstaaten gewesen, daher auch die Ableitung zur Abstammung!

 

Vergleiche bitte selbst:

Staatenbund: ( Das Deutsche Reich)

Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet;[3] Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[4] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund

Bundesstaat:

Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten. Damit unterscheidet sich der föderal organisierte Staat sowohl von einem locker gefügten Staatenbund als auch von einem zentralistischen Einheitsstaat. Ein Bundesstaat ist demnach eine staatsrechtliche Verbindung von (nichtsouveränen) Staaten zu einem (souveränen) Gesamtstaat. Die Beziehungen zwischen diesem Bund und den Gliedstaaten und zwischen Letzteren untereinander sind staatsrechtlicher (nicht völkerrechtlicher) Art.[1]

Ein föderativer Staat oder Föderation (staatsrechtliche Staatenverbindung) ist nicht nur vom Einheitsstaat abzugrenzen, sondern ebenso vom Staatenbund (völkerrechtliche Staatenverbindung, ggf. Konföderation).[4] Die Frage nach dem Sitz der Souveränität zur Abgrenzung staatlicher Organisationsverbände heißt: Bundesstaat oder Staatenbund? Dabei ist ein Staatenbund eine lose Verbindung von Einzelstaaten, die ihre Souveränität behalten, sodass die föderale Struktur ohne Preisgabe wesentlicher staatlicher Kompetenzen besteht.[5] Der Staatenbund als solcher kann somit nur Entscheidungen treffen, wenn die Einzelstaaten diese gutheißen. Dementgegen sind die Gliedstaaten gegenüber dem Bundesstaat zur Bündnistreue verpflichtet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat_%28F%C3%B6deraler_Staat%29

 

Über dem Volk steht NICHTS, denn alle Macht geht vom Volk aus und nur das Volk selbst ist der Träger aller Rechte an und in einem Land. Diese Rechte liegen in der Abstammung und sind die Rechte am Grund und Boden und das Volk bestimmt auch über seine Vertreter und nicht umgekehrt , daß die Volksvertreter über das Volk bestimmen, so etwas wird es mit dem föderalem Bundesstaat nicht geben, weil es Menschen aus dem Volk selbst sind, die sich ehrenhalber in den Dienst des Volkes stellen und es als Ehre ansehen, dem Volk zu dienen! Also Volkes Wille umsetzen, denn nichts anderes kann ihre Aufgabe sein!

Alle Gruppierungen darunter stehen nicht über dem Volk, sondern gehören dazu und  sollten das durch ihre Abstammung auch beweisen.  Der Fortschritt und das Ziel eines feien, souveränen Deutschland, eines föderalen Staates, durch den gewählten Nationalrat und mit den Menschen und nicht gegen sie, ist die Zukunft unseres Landes, ob mit oder ohne gelben Schein zum Beispiel !

ddbnews R.

~~~~

Ich füge den heutigen Kommentar und Aufruf auch hier dazu, damit er nicht übersehen wird!

Nein, es wird sich explizit auf die Grenzen von 1914 bezogen und auch aufgeklärt, daß die BRD kein Staat ist sondern ein Unternehmen !

Abstimmung zur Verfassung

Verehrte Bürger des Bundesstaat Deutschland, Bewohner der Bundesrepublik Deutschland und Menschen in allen Gebieten der 26 Bundesstaaten im Rechtestand des 31. Juli 1914. Wir bitten hier die Stimme zu erheben und über die Verfassungsschrift, welche diesem Wahlfeld folgt, abzustimmen. Die Verfassungsschrift sollte vor der eigenen Abstimmung aufmerksam gelesen werden. Während der gesamten Abstimmungsphase sind weitere Anmeldungen zur Verfassunggebenden Versammlung möglich.
http://www.bundesstaat-deutschland.de/stimmzettel-verfassung/

Das hier ist unser Referendum , hier wird nicht nur über eine Verfassung abgestimmt, sondern auch dafür:
In vielen veröffentlichen Artikeln kann man immer wieder lesen, dass man diese „BRD“ schlicht und einfach „Deutschland“ nennt.

Hierbei gibt es aber einen gravierenden Unterschied, den vermutlich viele nicht erkennen.

Die BRD ist nicht Deutschland!

Die BRD ist ein Alliierten Konstrukt, was nichts mit dem wahren Deutschland zu tun hat. Die BRD ist seit dem Jahr 1990 eine US Holding, welche sich in das Handelsrecht begeben hat und nichts mit einer Staatlichkeit etwas zu tun hat.

Der Bundesstaat Deutschland ist ein föderaler Staat der mittels dem Völkerrecht und mit Hilfe der Verfassunggebenden Versammlung, seit dem 04.04.2016 eine Grundsatzverfassung rechtsgültig aufgestellt und ins Leben gerufen hat.

Hierzu bedarf es nun eine Abstimmung der Bevölkerung in unserem Land.

Es wird höchste Zeit zu handeln. Deshalb…

Ab 01. Juli 2016 – das Referendum zur Verfassung vom 04. April 2016 und ein „JA“ für unsere Souveränität!

Hier findet man den Stimmzettel: http://www.bundesstaat-deutschland.de/stimmzettel-verfassu…/

Hier der direkte Downloadlink zum Flyer mit Stimmzettel: http://www.bundesstaat-deutschland.de/…/102847…/Flyer_4.pdf…
Dafür gibt es extra Sondersendungen per Radio mit Studiotelefon über:
http://www.ddbnetzwerk.de/ und http://www.bundesstaat-deutschland.de/bsd-radio/,
desweiteren gibt es eine Hotline von 10-22 Uhr qauch ausserhalb der Sendezeiten:
Kontakt: ddbagentur@t-online.de

Hotline 01522 – 161 2318

10.00 bis 22.00 Uhr
Sendezeiten ab 29.06. – 4.10.16 jeweils Mottwoch ab 19 Uhr und Sonntag ab 18 Uhr, dort wird der Versammlungsrat selbst direkte Zuhörerfragen beantworten!
http://www.ddbnetzwerk.de/ Weiter gibt es die komplette Zusammenfassung der völkerrechtlich korrekten situation hier zu lesen und es bestehen auch internationale Kontakte zu anderen Ländern:
http://www.alliance-earth.com/the-world-situation/ diese Seite besteht erst wenige Tage und ist noch im Aufbau !

was bringt diese Abstimmung, die dort ab 1.07. 16 stattfindet:

NEIN Deutschland marschiert nicht, aber die BRD US HOLDING, die BRD ist nicht Deutschland, eine Firma hat weder Bürger noch Volk! Die Firma muß weg, deshalb JA für unser Referendum, Ja für unser Land, Ja für unsere Freiheit und damit Nein zur Nato und Nein zur BRD und EU ! Denn: Diese Verfassungwahl ist gleichzeitig unser Dexit! – so einfach! Nur die BRD hat die Verträge gemacht, ohne Volk !
…genau so ist es mit der NATO, der UNO, ESM, TTIP, CETA, usw.
…wo nicht beigetreten wurde, kann auch nicht ausgetreten werden, denn Deutschland ist dort überall gar nicht beigetreten!
Also Stimmzettel ausdrucken und ab 1.07.16 ab zur Post damit:
http://www.bundesstaat-deutschland.de/stimmzettel-verfassu…/ R.

Juni 2016: Deutschland rüstet auf. Krieg gegen Russland im Auftrag der USA!? Die Fakten zeigen, das eine Konfrontation mit Russland von den USA geplant ist.

Uncut-News Schweiz

https://youtu.be/JFYzivIhq90

Wir haben nur diese Chance, also nutzen wir sie,
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/312406,0.html
auch hier wird zum Ende beschrieben, was sonst passiert, das wäre durch die Verfassunggebende Versammlung mit dem Referendum , an dem sich viele beteiligen und ihre Stimme erheben, vom Tisch!
Deutschland sind wir, wir alle, die Menschen hier, die das Recht am Grund und Boden haben, keine Firma, die uns Staat vorspielt und die Verfassunggebende Versammlung ist oberstes Völkerrecht, während Firmen nur im Vertrags – und Handelsrecht zu Hause sind, Aldi kennt auch kein Völker- oder Staatsrecht, hat weder Volk noch Bürger, genau wie die BRD, aber Deutschland hat das, wir sollten uns endlich unsere Rechte nehmen, bereits Carlo Schmid, spricht über die Verf. Versammlung als einzige , friedliche und völkerrechtliche Möglichkeit zur deutschen Souveränität ( siehe youtube Grundsatzrede C. Schmid)

unbedingt lesen:
https://www.facebook.com/ddbagentur.de/photos/pb.726946054093611.-2207520000.1466855245./1003500033104877/?type=3&theater