Mit ELGA werden künftig Spitäler und niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Apotheken und Pflegeeinrichtungen, also die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, in Österreich flächendeckend vernetzt – eine Pionierleistung für das österreichische Gesundheitssystem.
Diese Vernetzung ermöglicht es den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern dann im konkreten Behandlungsfall Vorbefunde, Entlassungsberichte und die aktuelle Medikation ihrer Patientinnen und Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie zu erhalten. Zunächst gehen ab Ende 2015 erste öffentliche Spitäler in den Bundesländern Steiermark und Wien mit ELGA in Echtbetrieb. Danach folgen die Krankenhäuser in Niederösterreich. So entsteht 2016 die zusammenhängende ELGA-Region Wien-Steiermark-Niederösterreich. Parallel dazu wird auch der ELGA-Bereich der Sozialversicherung mit den sieben Unfallkrankenhäusern der AUVA als österreichweiter Krankenhausträger und dem Wiener Hanusch-Krankenhaus in Betrieb gehen. Zug um Zug werden alle öffentlichen Spitäler mit ELGA arbeiten. Die ELGA-Funktion e-Medikation wird zunächst in einer steirischen Region eingeführt und steht danach für die freiwillige Verwendung durch die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte und die Apotheken zur Verfügung. Verpflichtend wird die Verwendung von ELGA und e-Medikation im niedergelassenen Bereich erst ab Mitte 2017 sein.
Für den Zugang zu Ihrer persönlichen ELGA loggen Sie sich bitte auf www.gesundheit.gv.at ein. Für diesen Login benötigen Sie eine gültige Bürgerkarte (z.B. e-card mit aktivierter Bürgerkartenfunktionalität plus Kartenlesegerät oder ein bürgerkartentaugliches Mobiltelefon / Handysignatur.) Informationen dazu finden Sie auf www.buergerkarte.at. ELGA steht als moderne und sichere Infrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Wer nicht davon Gebrauch machen möchte, kann einen Widerspruch („Opt out“) elektronisch im Wege des ELGA-Portals auf www.gesundheit.gv.at oder schriftlich bei der ELGA-Widerspruchstelle bekannt geben. Die Bürgerinnen und Bürger können damit ihre ELGA-Teilnahme selbst gestalten. Die ELGA GmbH wurde vom Bund, allen neun Bundesländern und der Sozialversicherung mit der technischen und organisatorischen Errichtung von ELGA beauftragt. Die Aufgaben der ELGA-Widerspruchstelle nimmt die ELGA GmbH nicht wahr.
Für allgemeine Fragen zu ELGA und zur ELGA-Teilnahme steht Ihnen die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema ELGA finden Sie in den FAQ und unter den folgenden Links:
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Der ELGA-Widerspruch ist ähnlich dem Widerspruch zur Organspende
Jeder Österreicher ist automatisch Organspender, wenn er keinen Widerspruch gemacht hat!
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Denken Sie bitte nicht, dass es ihnen egal sein kann, was mit Ihrem Körper passiert, wenn Sie tot sind, denn dieser falsche Gedanke könnte tatsächlich ihr qualvoller unnatürlicher Tod sein!!!
ACHTUNG: Außerdem muss man wissen, dass in Österreich und vielen anderen Ländern, jeder von vorne herein Organspender ist, man muss einen Widerruf beim entsprechenden Amt machen, in Österreich ist es aber eine GMBH und kein Amt – Gesundheit Österreich GMBH:
http://www.goeg.at/de/Widerspruchsregister – Organspende
https://wissenschaft3000.wordpress.com/category/organtransplantation-organspende-organ-donation/
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ELGA-Widerspruch: http://www.elga.gv.at/index.php?id=55
Folgende Schritte sind für die Abgabe der Willenserklärung in Papierform (per Formular) notwendig:
1. Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular eigenhändig
2. Legen Sie eine Kopie einer der folgenden amtlichen Lichtbildausweise bei: Reisepass, Führerschein, Identitätsausweis oder Personalausweis
3. Senden Sie das unterschriebene Formular (Willenserklärung) mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises an: ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien oder eingescannt per Mail und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen an: post@elga-widerspruchstelle.at
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Die Sicherheit der handschriftlichen Unterschrift und damit einer gültigen Urkunde wir ebenfalls massiv unterwandert. Es sollte nicht zur Gewohnheit werden, dass elektronische Unterschriften automatisch auch als gültige Unterschriften angenommen werden!
Dem Betrug und der Verschleierung, wie auch dem Irrtum wird mit diesem Trend Vorschub geleistet!!!
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Handy-Signatur und Bürgerkarte
Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:
- Handy-Signatur: Zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos.
- Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion: Sie können die Bürgerkartenfunktion beispielsweise auf Ihrer e-card aktivieren. Zur Verwendung einer Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion benötigen Sie ein Kartenlesegerät.
Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sowohl das Handy und die aktivierte e-card sind auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können sie also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.
Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet Ihnen diese zahlreiche Vorteile:
- Kostenfreie Nutzung: Die Nutzung von Handy-Signatur und e-card als Bürgerkarte sind völlig kostenlos.
- Zeitersparnis: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigen
- Hohe Sicherheit: Ausschließlich die korrekte Kombination der beiden Faktoren Wissen (PIN bzw. Passwort) und Besitz (e-card bzw. Handy) ermöglicht eine erfolgreiche Anmeldung (Login) an einem Service oder eine elektronische Unterschrift.
- Datenschutz: Kryptographische Verfahren verhindern den zentralen Zugriff auf sensible Daten.
- Komfort: E-Services von Verwaltung und Wirtschaft können mit der gleichen Methode genutzt werden, die unzähligen Benutzerkennungen sind damit Vergangenheit.
http://www.buergerkarte.at/
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