Ein Horror der Nazizeit? – Nein – Zwangspsychiatrie heute!

Danke Christine, es ist ein Horror, von dem Normalverbraucher nicht glaubt, dass es sowas in unseren Tagen gibt!
Das ist wirklich ganz schwerer Tobak 😦

Ilonas Rede komplett

Veröffentlicht am 15.08.2014

Am 14. August 2014 wird Ilona Haslbauer nach über 7 Jahren aus der Zwangspsychiatrie entlassen. Ausschnitt aus der Begrüßungsveranstaltung der Unterstützer.
Ilona Haslbauer am 14.8. aus der Forensik freigelassen
Sie ist damit die 4. in der Reihe der Personen, die innerhalb eines Jahres mit Namen und Gesicht öffentlich bekannt mit Hilfe öffentlicher Unterstützung aus der Forensik entlassen wurden: Gustl Mollath, Erich Schlatter, Dennis Stefan, Ilona Haslbauer.
Unmittelbar vor der Pforte der Forensik hält Frau Haslbauer eine Rede über die entwürdigenden Umstände in der Forensik, die hier dokumentiert ist:
https://www.youtube.com/watch?v=1fr0NXAzK_g
Sie wurde nicht nur von ihren Unterstützern, sondern auch von Gustl Mollath empfangen, dessen Wiederaufnahmeverfahren am selben Tag zu Ende ging.

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Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis

Morde im Pfalzklinikum nach 1945 werden öffentlich zugegeben.

Von Erst Klee stammt diese den Kern treffende Aussage: „Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis!“
Seit mehr als 15 Jahren weisen wir auf die systematischen Massenmorde nach 1945 hin, also in einer Zeit nach bzw. ohne die politische Herrschaft der Nazis. Nun beginnen die Psychiatrien, in denen diese Verbrechen begangen wurden, sie einzugestehen und die Beweise dafür öffentlich zu machen. Beispiel ist dafür dieser Film vom 19.8. um 18.45 Uhr im SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz:
http://mp4-download.swr.de/swr-fernsehen/landesschau-rp/aktuell/2014/08/731450.m.mp4
(siehe auch hier unsere Forderung nach der ganzen Wahrheit und Zwang 3)

Mit diesen Eingeständnissen als Beweisen kann sich die Psychiatrie der Öffentlichkeit gegenüber nicht mehr der Verantwortung entziehen, dass

  1. a) der Zeitraum des systematischen Massenmords in Deutschland, bzw. den von Deutschland besetzen Gebieten nicht bis 1945 begrenzt werden kann, sondern bis zu den Jahren 1948/49 in den Beginn von BRD/DDR erweitert werden muss, denn die Morde wurden von derselben Gruppe von Tätern an derselben Gruppe von Opfern mit denselben Methoden vor wie nach 1945 begangen.b) die den Kern treffende Aussage von Thomas Szasz in seinem Buch „Theologie der Medizin“ 1977:

„Die Ausrottung von Ketzern auf den Scheiterhaufen der Christenheit war eine theologische Maßnahme.
Die Ausrottung von Juden in den Gaskammern der Nazis war eine medizinische Maßnahme.“

zutreffend ist, denn gegenüber den Beweisen dafür, dass dieses systematische Morden sowohl in den Psychiatrien begann, wie auch ohne die politische Herrschaft der Nazi weiterging, kann sie sich nicht mehr blind stellen.
Begrifflich ist entsprechend nicht mehr von Nazi-Ärzten zu sprechen, sondern von Ärzte-Nazis: Mediziner können sich nicht mehr hinter „Nazis“ verstecken, die die Verbrechen in weißen Kitteln gegangen hätten, sondern es wurden braune Uniformen über den weißen Kitteln getragen.

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GUSTL MOLLATH bei Beckmann – ganze Sendung v. 15.08.2013 [HD] – gelöscht

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Gustl Mollath und seine Abrechnung mit dem System!

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Nachlese:
Mollath-Urteil beweist den Willen des Gerichts zur Willkür

In seinem Begehren Gustl Mollath zu demütigen und psychiatrisch begutachten zu lassen, hat das Regensburger Landgericht jedoch nur eines bewiesen: seinen eigenen Willen zur Willkür.
Sein Urteil stützt das Gericht in der Begründung auf zwei Behauptungen:
a) es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig geisteskrank war.
b) die forensische Untersuchung des gegenüber dem Gutachter Nedopil schweigenden Herrn Mollath aus 10 m Entfernung im Gerichtssaal habe ergeben, dass Herr Mollath nun ungefährlich für die Allgemeinheit sei.

Beide Behauptungen sind ein Witz, denn
a) kann jede/r Angeklagte selbstverständlich im Prozess unwiderlegbar behaupten, z.B. eine Stimme Gottes habe zu ihm gesprochen und befohlen, die Tat zu begehen,  und schon ist nicht mehr auszuschließen, dass der Täter schuldunfähig aufgrund einer Geisteskrankheit gewesen sein könnte.
b) ein Schweigender ist ungefährlich, für „Gefährlichkeit“ bedarf es Anhaltpunkt, die der zu Untersuchende durch eigene Offenbarung liefern muss, um wenigstens den Verdacht eine zukünftigen Gefahr für die Allgemeinheit behaupten zu können – also nichts selbstverständlicher, als dass ein Gutachter im Gerichtsssal einem Schweigenden nichts anderes als unprognostizierbare Gefährlichkeit bescheinigen kann – also Freispruch für den/die Angeklagten.
Praktisch immer 🙂

Welchen Grund – außer unüberlegten Machtdemonstrationsgelüsten – hat das Landgericht so einen Quatsch in die Begründung des Urteils zu schreiben?
Es wusste von vornherein, dass es durch den sowieso schon feststehenden Freispruch in die Begründung schreiben konnte, was immer es lustig findet, nur der Himmel ist ja über ihm, es ist das Ende der Rechtsfindung.
Nur eines hat es nicht bedacht:
Bald wird es wieder zu Gericht sitzen und was sagt es dann, wenn es mit der Argumentation a) + b) konfrontiert wird?
„Was geht mich mein dummes Geschwätz von gestern an“, wird es sagen – und damit seinen Willen zur Willkür beweisen.

Was man daraus lernen kann? Nur eines – sobald sich die Juristerei überhaupt auf irgendwelchen psychiatrischen Diagnonsens einläßt, hat sie sich rettungslos im Unrecht verstrickt.

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Unzensiert: 105 Tage Fixiert! Folter-Horror in der Psychiatrie in Bayern?

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