DWAS von OTO 03.03.2013

Das Wort am Sonntag von Olaf Thomas Opelt 03.03.2013

Anhang: dwas 02.09.2012 Tag 1

Offener Brief an Herrn Markus Ulbig

vermeintlicher Innenminister Sachsens

Sehr geehrter Herr Ulbig,

aufgrund der Geschehnisse um die Organisation Deutsches Polizeihilfswerk sehe ich mich erwogen Ihnen folgende Mitteilung anzutragen.

In den letzten Tagen wurden Büros und private Wohnungen von Mitgliedern des DPHW durchsucht und es wurde ihnen Eigentum entzogen.

Es wird gegen das DPHW wegen Bildung einer kriminellen Bande und Verbindung zum Rechtsextremismus ermittelt.

Im Döbelner Anzeiger verlautet es weiter, daß das DPHW zu den Reichsbürgern gehöre, die die Grenzen Deutschlands von 1937 anerkennen.

Ihnen, Herr Ulbig, als vermeintlicher Innenminister des Landes Sachsen, ist nicht bewußt wer hier die kriminelle Bande ist?

So möchte ich Ihnen doch einige Hinweise hierzu liefern.

Das derzeitige Land Sachsen grundiert auf dem Grundgesetz für die BRD und der Verfassung aus dem Jahre 1992. In beiden und vor allem in der Sächsischen Verf. wird groß und breit über freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeführt.

Was bedeutet hier freiheitlich?

Ist es die Freiheit des Menschen oder die Freiheit der Märkte?

Was bedeutet in diesen Werken Demokratie?

Volksherrschaft oder Volksbeherrschung?

Hier darf man sehr wohl in beiden Fällen auf das letztere verweisen.

In der SV (SV = Sächsische Verfassung) sowie im GG (GrundGesetz) wird auf das Volk als Herrscher hingewiesen. Zu keiner Zeit durften beide Werke vom Volk bestätigt bzw. vom Volk darüber abgestimmt werden.

Das GG wurde am 12.05.1949 durch die drei westlichen Besatzungsmächte angewiesen, dann am 23.05.1949 in Kraft gesetzt (indem Abgeordnete aus den westlichen Ländern zur Verschleierung des aufdiktierten Werkes darüber abstimmen mußten).

Erst am 07.09.1949, dem sogenannten „Tag 1“ trat die Verwaltung, die BRD genannt wurde, für die besetzten drei westlichen Zonen in Kraft.

1990 wurde im Vereinigungstaumel gelogen und verworren was das Zeug herhielt.

Eine Ausarbeitung der Auflösung diesen schändlichen Spiels stelle ich Ihnen nochmals in den Anhang („Tag 1“).

Das GG, also seit dem 18.07.1990 juristisch nichtig, der sog. Einigungsvertrag nicht in Kraft getreten und letztendlich die SV wiederum nicht vom Volk eingesetzt.

In der SV heißt es im Artikel 17, daß die Freiheit der Person nur unter Beachtung eines förmlichen Gesetzes beeinträchtigt werden kann. Was heißt förmlich – durch Vorschrift angeordnet.

Wer aber hat die Vorschriften, die für die Anordnung von Gesetzen erforderlich sind, erstellt und bestätigt? Weder für das GG noch für die SV das Volk. Denn das Volk ist 1990 um eine Friedensregelung betrogen worden. So verlautet es im Protokoll zu den Abschlußgespräch zum „4+2 Vertrag“:

Protokoll des französischen Vorsitzenden Nr. 354B Anlage 2

„Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.“

Im Artikel 40 SV wird über Parlamentarische Opposition ausgeführt. Eine Außerparlamentarische Opposition wird in der SV nicht erwähnt.

Somit ist es dem Herrscher, der in diesem Fall wie bewiesen nicht das Volk ist, möglich alle ihm entgegentretenden oppositionellen Strömungen einzuordnen wie es ihm gerade gefällt. Und selbstverständlich muß dann eine Organisation wie das DPHW zerschlagen werden, die sich da getraut völkerrechtlich gültiges deutsches Recht und Gesetz durchzusetzen, was insbesondere bedeutet, daß Zwangsvollstreckungen nur durch ordentliche Gerichte durchgeführt werden dürfen und die Urteile und Beschlüsse dafür von Richtern zu unterzeichnen sind.

Und genau dafür hat sich u. a. das DPHW eingesetzt. Wenn aber Zwangsvollstrecker mit nachgewiesenen juristisch nichtigen Urkunden daherkommen und vermeinen mit diesen gefälschten Urkunden ihren Dienst für den Herrscher ausführen zu können, ist es nur gerechtfertigt, wenn sich die außerparlamentarische Opposition auf Recht und Gesetz beruft und dagegen einschreitet.

Uniformen haben sich schon die Lützower Jäger gegeben um erkannt zu werden.

Die Mitglieder des DPHW weisen immer und deutlich darauf hin, daß es keine Polizei ist, sondern nur der Polizei zur Seite steht um der Rechtsstaatlichkeit zur Geltung zu verhelfen.

Und die Vereinigung zur Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit wird durch den jetzigen Herrscher kriminelle Vereinigung genannt. Sie werden als Reichsbürger bezeichnet!

Was bitteschön, Herr Ulbig, sollen sie denn sonst sein?

Ein Staat hat nun einmal Bürger. Bürger heißt Staatsangehöriger. Das Land Sachsen wird derzeit Freistaat genannt. Wo bitteschön ist die Sächsische Staatsangehörigkeit geregelt oder gesetzlich formuliert? Spätestens durch das Nazigesetz (Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich) ist die Souveränität der Einzelstaaten des Deutschen Reichs aufgehoben worden und in der Verordnung der jetzigen Herrscher vom 21.05.1997 über das Staatsangehörigkeitsrecht wird sich noch auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 bezogen, das nach 1990 durch die BRD (wie bekannt juristisch nichtig) in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht umgewandelt wurde, also Nazirecht durch die BRD völkerrechtswidrig festgeschrieben worden ist.

Völkerrechtswidrig wegen des Verstoßes gegen den Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte, der im Artikel 119 der SV für das Land Sachsen als rechtlich verbindlich anerkannt wird und hier insbesondere gegen Artikel 1, in dem das Selbstbestimmungsrecht der Völker festgeschrieben ist.

Nochmals zur Vertiefung, wie oben bereits vorgetragen haben die Staatsvölker weder das GG noch die SV in einer Abstimmung in Kraft setzen können bzw. dürfen.

Da der Menschenrechtspakt aber 1973 durch Gesetz mit Veröffentlichung im BGBl. 1973 II Nr. 60 S.1533ff vom 20.11.1973 für die BRD in Kraft getreten ist, wird hier wieder klar, daß das jetzige BRD-Regime dem sich das Sächsische Regime unterstellt, Menschenrechte mit Füßen tritt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zu seinem Urteil zum Grundlagenvertrag klar festgestellt, daß das Deutsche Reich nach wie vor existiert. Es können aber nicht mehrere Staaten auf einem Staatsgebiet bestehen. Somit ist dem nach wie vor bestehendem deutschen Reich nicht nur der Vorrang zu geben sondern das Deutsche Reich ist das einzige staatliche Gebilde auf Deutschem Grund und Boden, jedoch durch die Verhinderung der Friedensregelung juristisch handlungsunfähig. Und somit sind die Menschen, die zu Recht eine Deutsche Staatsangehörigkeit beanspruchen, nach dem Gesetz von 1913 Reichs- und Staatsangehörige, also Reichsbürger. Der Bezug der Reichsbürger auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 bezieht sich auf das SHAEF-Gesetz Nr. 52, hier im Artikel 7 Absatz e, wo klar und deutlich festgehalten ist: „ Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“

Es ist absolut unverständlich, daß die vier Besatzungszonen sich inzwischen Deutschland nennen und ohne Volkeswillen sowie Friedensregelung in den Vereinten Nationen agieren.

Über die Gültigkeit von Gesetzen und Verordnungen der Alliierten Mächte führt der Regierungsamtsrat Herr Rudolph vom Verfassungsgerichtshof Berlin unter Tagebuch-Nr. 1-6/05 wie folgt aus: … „eine schriftliche Zustimmung durch die Alliierten Befreier des deutschen Volkes vorzulegen bzw. einzuholen, die Zulässigkeit zur Erhebung von Gerichtskosten zu klären, Rechtsverordnungen, Gesetze und Befehle für Berlin und Deutschland als Ganzes und den Deutschlandvertrag für nichtig zu erklären, liegt außerhalb der gesetzlichen Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin“

Und Sie Herr Ulbig vermeinen gegensätzlicher Meinung sein zu dürfen?

Gehen wir nun noch zur neuen Präambel des GG, wo davon gesprochen wird, daß das Deutsche Volk sich Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das GG gegeben hat.

Wann und mit welchem Akt ist das geschehen?

Und wo ist dieser Akt festgehalten?

Wer ist das gesamte Deutsche Volk, das in dieser Präambel ebenfalls festgehalten ist.

Im Artikel 116 des GG wird auf den Raum von 1937 hingewiesen und in der SV wird wiederum in Artikel 115 auf den Artikel 116 GG verwiesen.

Des weiteren dürfte klar sein, daß die SV nicht gg-konform ist, da es in der SV keinerlei Hinweise auf die Artikel 25 und 139 GG gibt. Und die Allgemeine Menschenrechtserklärung sowie der Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte sich nur in Beziehung gegen die Stasi finden läßt.

Aber hoch und heilig, wie Sie ja 1990 auf die Leiter der Karriere gestiegen sind um sie im Sturm zu erklimmen, ist auf den Artikel 140 GG in der SV Artikel 109 Abs. 4 hingewiesen.

Nun stellt sich hier letztendlich die Frage – wer hier kriminelle Bande ist, wer sich mit Waffengewalt die Macht nimmt das Volk zu beherrschen?

Sehr geehrter Herr Ulbig,

ich fühle mich in keiner Weise verpflichtet und vor allem bewogen Sie in Ihrer rechtswissenschaftlichen Ausbildung als vermeintlicher Innenminister voranzubringen.

Wozu ich mich aber verpflichtet fühle ist Ihnen mitzuteilen, daß Ihr Handeln den Tatbeständen des § 6 des Völkerstrafgesetzbuches unterliegt und nach § 5 desselbigen nicht verjähren.

Höflich aber bestimmt

Olaf Thomas Opelt

Staatsrechtlicher Bürger der DDR

Reichs- und Staatsangehöriger

Mitglied im Bund Volk für Deutschland

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BRD im Kriegszustand – Die Feindstaaten-Liste – „Friedensvertrag nicht beabsichtigt“

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