Deutsche Staatsangehörigkeit – BVerfG 1988 nicht definierbar!!!

Danke Elke, das ist ein sehr wichtiges Puzzlestück!
Mir kam gerade der Gedanke, ob man in Zukunft nicht Volksangehörigkeit sagen sollte?!

Kommentar von “Ein Preuße”: Dieses Dokument zeigt gleichzeitig ganz eindeutig warum der gelbe Schein eben nicht pauschal DIE (gefürchtete DEUTSCHE STAATSANGEÖRIGKEIT) bestätigt, sondern nur, das der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Mehr zur genauen Rechtsstellung dann im EStA Register Mit diesem Dokument hat man nun auch noch den Beweis, falls ihn noch jemand braucht.

gefunden auf:  http://www.eisenblatt.net/?p=27040

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