Gemeinschaftseinrichtungen was gehört gesetzlich dazu? GEZ/Rundfunkbeitrag

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.
Anm. w3000:  Man beachte den  Hinweis „Nichtamtliches Inhaltsvrzeichnis“!?

Gemeinschaftseinrichtungen

Als Gemeinschaftseinrichtungen werden im § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.

Auch einige Einrichtungen, in denen Erwachsene in räumlich engen Gemeinschaften leben wie z. B. Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten sind aus hygienischer Sicht dazu zu zählen.

Da in Gemeinschaftseinrichtungen eine relativ große Zahl an Personen über längere Zeit in relativ engem räumlichen Kontakt leben, ist die Einhaltung von Hygieneregeln wichtig.

Besonders im Falle von erkrankten Personen können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Ansteckungen sollen auch dadurch verhindert werden, dass Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit aus diesen Einrichtungen ausgeschlossen werden.

Merkblätter, Checklisten und Empfehlungen

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/gemeinschaftseinrichtungen/index.htm

http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/wiederzulassung_ge_06_2013.pdf

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Die Einhebung eines Rundfunkbeitrages: http://www.rundfunkbeitrag.de/

GEZ Gebühren 2013 – Der neue Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle (beitragspflichtigen) Haushalte in Deutschland einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich bezahlen. Die Rundfunkgebühren wurden durch den Rundfunkbeitrag abgelöst. Gleichzeitig wurde die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) durch den Beitragsservice (ARD-ZDF-DeutschlandRadio-Beitragsservice) abgelöst.

Es ist nicht mehr wichtig ob Sie ein Fernsehgerät haben, nur ein Radio oder PC. Jeder Haushalt, unabhängig von den Geräten oder Personen im Haushalt, muss einen Beitragszahler auswählen der den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17.98€ monatlich bezahlt! Bezahlen können Sie die Gebühren aber nicht monatlich, sondern nur für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr.

Eine Wohnung = ein Beitrag (17,98€). Egal wie viele Geräte oder Personen!

Kraftfahrzeuge die privat genutzt werden, sind durch den Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt.

http://gez-gebuehren.de/

per Email erhalten:

Impressum

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Tel.: 0221/ 50 61-0 (Zentrale)

Service-Fax: 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min)*
*aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.

E-Mail: service@rundfunkbeitrag.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216

Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Hinweis:

Die fehlende Prozessfähigkeit nicht rechtsfähiger Vereine führt bei Vereinen mit größerer Mitgliederzahl zu Schwierigkeiten. Da die einzelnen Mitglieder durch die Anführung des Vereinsnamens nicht hinreichend individualisiert werden (BGH, NJW 1965,29,31) müssen bei einem Aktivprozess alle Mitglieder in der Klageschrift als Partei aufgeführt werden. Bei erheblich fluktuierender Mitgliederzahl dürfte dies praktisch aussichtslos sein.

http://recht.lubwart.de/zivilrecht/urteile/500998959b0757edb.php

 

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Ein Kommentar

  1. Summernord

     /  21. November 2020

    Huhu…also kann uns die GEZ nichts?!?! Liebe Grüße S

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