Zwangsimpfung in Dänemark – ZWANG ist a priori menschenrechtswidrig ~ Zwangsimpfung ist die wahre Absicht hinter Corona | Helicoptergeld

Zwang ist menschenrechtswidrig!!!

Hinter dieser Maßnahme steckt die Absicht einer Durchchippung der Bevölkerung – das geht in keiner Weise an!!!!

Zwangsimpfungen – In Dänemark jetzt unter Einsatz von Söldnertrupps möglich

19.03.2020

Zwangsimpfung in Dänemark | 40 Milliarden Hilfe für Solo Selbstständige und Kleinstunternehmen

19.03.2020

Dirk Müller – Nach deflationärem Schock droht schlagartige Preisexplosion

Was Mister DAX hier sagt ist ebenfalls schräg anzusehen, denn es gibt ja alles, es wird bloß derzeit nicht alles gehandelt. Alle lebensnotwendigen Artikel können uneingeschränkt täglich erworben werden und daran wird auch nicht gerüttelt!!!! Ein Börsianer betrachtet das ganze Leben nur von der Börse aus, aber in Wahrheit ist die Börse eines der Grundübel auf dieser Welt, jedenfalls hat sie sich zu dem entwickelt. Wir brauchen ein neues Geldsystem und keine Börse nach dem Schema wie gehabt!!!!

Helicoptergeld ist absout eine gute Lösung und zwar eine Sofortlösung, denn damit kann auch das erworben werden was lebenswichtig ist.

Zuletzt möchte ich noch auf die Aussage der Chinesen hinweisen, die sagten folgendes, lasst euch das bitte auf der Zunge zergehen:

»sie, die Chinesen würden nur noch Waren liefen, wenn sie dafür auch etwas bekommen womit man auch was anfangen kann«

Geld oder gute Börsenkurse, Buchgeld oder Aktien, sind damit nicht gemeint, mit alldem kannst du nur verhungern und sterben aber nichts sonst anfangen – soweit das Geldsystem auf die reale Wahrheit hinter dem klimpernden Schein konzentriert.

19.03.2020

Die Aussage der Chinesen ist hier nachzuhören:

#008 Q, Defender 2020, Corona und das Ende der BRD

03.03.2020

W.H.O Wissenschaftler stellen die Sicherheit von … in Frage ? (Deutsch)

Veröffentlicht am 12.02.2020

Cindy Mccain sagt, wir wussten es alle … Jeffrey Epstein Menschenhandel 2020

Veröffentlicht am 05.02.2020

Erste Klage wegen neuer Stromzähler = Smartmeter | Menschenrecht auf Stromversorgung

Kommentar vorweg zu der angeblichen Stromersparnis: Die Realität zeigt bisher Mehrkosten von ca. € 360,- bei kleinen Häusern und die „SMARTEN“ Geräte (auch Energybox genannt) müssen außerdem alle 7 Jahre ausgetauscht werden, das gibt einen großen Berg an Sondermüll.

Im Vergleich dazu haben die wunderbaren Ferrariszähler OHNE  BESPITZELUNG DES STROMANWENDERS (erkennbar an dem waagerechten weißen Rädchen das sich langsam dreht) eine Lebensdauer bis zu 100 Jahren – also 100 Jahre ohne Probleme, ohne Abfall oder sonstige Kosten. Lediglich eine Nacheichung wird vorgenommen. 

Keine Ressourcenverschwendung mit Ferrarszähler!

Da sagt doch die Vernunft: „Blödsinn Smartmeter, so etwas will ich keinesfalls!“

Zwang ist gesetzlos und dennoch übt man mit den Smartmetern Zwang aus, nämlich insofern, als man jenen die sich keine Smartmeter einbauen ließen einfach den Strom abschaltete – diese dürfen nun mit Kerzenlicht leben.

Menschenrecht auf elektrische Energie und Stromversorgung

dies postuliere ich hiermit!!!

Die Erfindung der Stromversorgung darf nicht länger ein einseitiges Recht der Stromlieferanten sein, die dafür auch willkürliche AGBs erstellen, also einseitig Bedingungen ohne Widerspruchsrecht vorlegen. Der Stromanwender hat derzeit weder beim Preis noch bei der Art der Lieferung ein Mitspracherecht und auch kein Wahlrecht. Strom ist Energie, die nicht verlorengehen kann, denn Energie kann sich nur umwandeln und daher auch nicht verbraucht werden. Die elektrische Energie kommt aus der Natur, sie wird lediglich dermaßen umgeleitet sodass sie vom Menschen angewendet werden kann.

Fazit: Die so genannten EnergieversorgungsKONZERNE bereichern sich an der Natur, die ihnen aber nicht gehört, sondern allen Menschen dieser Welt dienen muss können. Nicht einer alleine hat das Recht sich an dem zu bereichern, was er selber nicht geschaffen hat und auch nicht schaffen kann, sondern der Natur abgerungen wird.

Ausschließlich Verwaltungskosten, dazu gehören die Herstellungskosten der neuen Stromübertragungs-Analgen und die offenen Kredite für alte Anlagen, dürfen auf alle Anwender anteilsmäßig in Rechnung gestellt werden. ALLE Kosten der Stromversorgungsbetriebe müssen zur Prüfung offengelegt werden.

Die Gesamtkosten der Energieübertragung in Haushalte und Firmen müssen in WATTSTUNDE (Einheitenzeichen Wh) angegeben werden.

Elektrische Energie muss folglich allen Menschen, zum aufgeteilten Preis der reinen Verwaltungskosten ohne  sonstigen PROFIT zur Verfügung stehen und als Menschenrecht gelten.

Ein vom Bürger gewähltes Prüf-und Überwachungsteam als ständige Einrichtung zur Wahrung der Bürger- u. Menschenrechte muss durch eine öffentliche Wahl der Personen installiert und jährlich bestätigt oder abgewählt werden. Dieses Überwachungsteam soll solange aufrechterhalten bleiben, solange die Menschheit nicht verstanden hat, dass Lüge, Betrug und Selbstbereicherung am Gemeingut zu Krieg und Not führen.

AnNijaTbé am Neujahrstag des Natürlichen Jahreskalenders 1.1. 2020 – LAHUN IX
(greg. Kal. 23.12.2019)

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Erste Klage wegen neuer Stromzähler

Smart Meter: Energieversorger tauschen Messgeräte aus. Einige Betroffene fühlen sich dadurch ausspioniert.

Als „intelligentes Messgerät“ wir der Smart Meter angepriesen. Sogar eine Stromersparnis von 3,5 Prozent soll er bringen. Dennoch regt sich Widerstand gegen die neuen Strom-Messgeräte. Denn die liefern alle 15 Minuten Daten an den Energieversorger. Rechtsanwalt Friedrich Petri, selbst ein Betroffener, drückt das so aus: „Da stellt man eine Videokamera in die Wohnung und sagt: ,Ich schau eh nicht hin.‘“

70.000 Geräte in Wien

Aktuell werden in ganz Österreich die Stromzähler ausgetauscht. Auch in Wien. Dort sind laut Wiener Netze bereits 70.000 neue Messgeräte im Einsatz. Doch jetzt gibt es auch die erste Klage. Ein Betroffener, der bereits mit einem der neuen Geräte ausgestattet worden ist, bekämpft diesen „Zwangstausch“. „Es geht um das Recht auf Datenschutz“, betonen die Anwälte des Klägers, Hatice Özcoban und Benedikt Wallner.

Aber von Anfang an: Der Wiener erfuhr bereits im Jahr 2015 aus Medienberichten, dass die Einführung von „Intelligenten Messgeräten“ geplant ist. Schon damals war für ihn klar: Die will er nicht. Er schickte ein Fax an die Wiener Netze und erklärte darin, dass er der Installation eines derartigen Geräts nicht zustimmt. Für ihn war die Sache damit erledigt.

Wer von Smart Meter profitiert – und wer nicht

Im August des Vorjahres erhielt er allerdings ein Schreiben, dass ihm die Einführung der neuen Messgeräte und die damit verbundenen Vorteile ankündigte. Außerdem wurde er darüber informiert, dass es eine „Opt-Out“-Möglichkeit gibt. Konkret geht es darum, dass der Stromverbrauch dann nicht automatisch alle 15 Minuten weiter gegeben wird. In dieser Variante wird der Stromversorger nur ein Mal jährlich informiert.

Datensammlung

Der Mann wiederholte seinen Widerspruch. Der Austausch sei eine Verletzung seines Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Doch das half nichts. Im nächsten Schreiben wurde ihm bereits der Termin für den Tausch bekannt gegeben. Und tatsächlich wurde das neue Gerät gegen seinen Willen installiert. Und auch seinem unbedingten Wunsch nach dem Opt Out wurde nicht Rechnung getragen. Das fiel ihm Wochen später auf.

Seine Anwälte argumentieren: Die Verbrauchsinformationen, die das Gerät liefert, können Rückschlüsse darüber geben, wie die Lebensverhältnisse des Betroffenen sind. Welche elektrischen Geräte er benutzt, wie viele Personen in dem Haushalt leben, wann er auf Urlaub ist.

Und selbst im Rahmen der Opt-Out-Funktion würden diese Daten gesammelt. „Daten sind wertvoller als Gold“, sagt Jurist Wallner. „Wozu sammelt man sie, wenn man sie nicht verwenden will?“

„Um das Netz zu steuern. Damit planbar ist, wann wie viel Strom benötigt wird“, erklärt Nicole Kassar, Sprecherin der Wiener Netze. Unterm Strich wäre aber noch immer die Summe des Stromverbrauchs relevant.

Hintergrund: Warum Stromversorger auf die „Smarten Meter“ setzen

Die Daten, so versichert sie, würden keinesfalls weitergegeben. „Das ist streng gesetzlich reguliert.“ Und auch vor Hackern brauche man sich nicht zu fürchten. „Diese Daten sind zigfach verschlüsselt.“

Doch das Thema brennt nicht nur in Wien unter den Nägeln. Auch im Burgenland haben bereits mehrere Betroffene ihren Widerstand gegen die neuen Geräte angekündigt. Unter ihnen Anwalt Petri. Bei ihm soll der Tausch in wenigen Tagen erfolgen. „Ich will ein Gerät, das jederzeit die Möglichkeit hat, meinen Lebenslauf zu erfassen, nicht im Haus“, sagt er.

Strom abgestellt

Vereinzelt gab es bereits derartige Fälle im Burgenland. Und sie endeten bei Widerspruch immer so: Der Strom wurde abgestellt. „Im Winter ohne Strom – das braucht niemand. Man lässt mir gar nicht die Möglichkeit, mich zu wehren.“

Auch Petri hat sich an seinen Kollegen Wallner gewandt. Und der beobachtet: „Wir haben schon etliche Anfragen in diese Richtung.“ Deshalb zieht er auch eine Sammelklage in Betracht. Betroffene können sich auf der Homepage registrieren: www.wienrecht.at

Quelle: Michaela Reibenwein, kurier.at, 09.12.2019

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