
Die Bankentürme in Frankfurt am Main: Auf die Institute kommen Milliardenforderungen zu
Quelle: dpa/fru cul
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Der BGH hat entschieden, dass Kunden Gebühren für Konsumentenkredite zurückverlangen können, die ihnen die Banken unzulässigerweise in Rechnung gestellt haben. Für die Geldhäuser wird das teuer.
s gehörte schon beinahe zum Alltag in der Bankenwelt: Bei Abschluss eines Kreditvertrages knöpften Banken und Sparkassen ihren Kunden regelmäßig Bearbeitungsgebühren ab. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai dieses Jahres erklärt hatte. Nun hat das oberste Zivilgericht Deutschlands noch einmal nachgelegt und erklärt, dass selbst Kreditkunden, die ihre Verträge im Jahr 2004 abgeschlossen haben, diese Gebühren noch zurückverlangen dürfen (Az. XI ZR 348/13 und 17/14).
Banken müssen nun mit einer Flut an Rückforderungen rechnen, die Stiftung Warentest erwartet rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Nach der Erfahrung von Rechtsanwältin Stephanie Quast von der Kanzlei Kälberer & Tittel handelt es sich meistens um Beträge von etwa 200 bis 600 Euro. Doch gebe es auch viele Fälle, in denen es um deutlich höhere Beträge gehe: „Beispielsweise bei Immobiliendarlehen oder bei Autofinanzierungen.“
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Anfang Mai – wir hätten es fast übersehen – bestätigte erstmals ein hoher europäischer Regierungspolitiker, der österreichische Finanzstaatssekretär Harald Mahrer, die EZB-Pläne zur Abschaffung des Bargelds. Nun werden Umfragen veröffentlicht, die der Regierung wohl vorbeugend den Rücken stärken sollen – denn etwas scheint vor sich zu gehen, das den Amtsträgern der Staaten Europas vielleicht doch eine Art Rückgrat ermöglicht.













































