BGH-Urteil: Banken müssen Milliarden an Verbraucher zurückzahlen

Die Bankentürme in Frankfurt am Main: Auf die Institute kommen Milliardenforderungen zu

Die Bankentürme in Frankfurt am Main: Auf die Institute kommen Milliardenforderungen zu
Quelle: dpa/fru cul

Von Kathrin Gotthold | Veröffentlicht am 28.10.2014 | Lesedauer: 5 Minuten

Der BGH hat entschieden, dass Kunden Gebühren für Konsumentenkredite zurückverlangen können, die ihnen die Banken unzulässigerweise in Rechnung gestellt haben. Für die Geldhäuser wird das teuer.

s gehörte schon beinahe zum Alltag in der Bankenwelt: Bei Abschluss eines Kreditvertrages knöpften Banken und Sparkassen ihren Kunden regelmäßig Bearbeitungsgebühren ab. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai dieses Jahres erklärt hatte. Nun hat das oberste Zivilgericht Deutschlands noch einmal nachgelegt und erklärt, dass selbst Kreditkunden, die ihre Verträge im Jahr 2004 abgeschlossen haben, diese Gebühren noch zurückverlangen dürfen (Az. XI ZR 348/13 und 17/14).

Banken müssen nun mit einer Flut an Rückforderungen rechnen, die Stiftung Warentest erwartet rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Nach der Erfahrung von Rechtsanwältin Stephanie Quast von der Kanzlei Kälberer & Tittel handelt es sich meistens um Beträge von etwa 200 bis 600 Euro. Doch gebe es auch viele Fälle, in denen es um deutlich höhere Beträge gehe: „Beispielsweise bei Immobiliendarlehen oder bei Autofinanzierungen.“

alles lesen: https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article133741520/Banken-muessen-Milliarden-an-Verbraucher-zurueckzahlen.html

 

 

 

Vom Buchgeld und anderen Lügen der Banken… | Geldhahn zu | sehr wichtiger Beitrag!

Danke Lorinata!

Im Interview erklärt der Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf weshalb er seinen Zahlungsverpflichtungen aus Darlehensverträgen nicht mehr nachkommt, welche Konsequenzen dieser Schuldenstreik für ihn hat und wie er sich zur Wehr setzt. Sein Ziel ist es, die Diskussion über unser Geldsystem und die Geldschöpfung von Geschäftsbanken auch auf der Ebene der Justiz zu führen, denn seiner Meinung nach herrscht hier jede Menge Aufklärungs- und vor allem Regelungsbedarf.

Quelle: Vom Buchgeld und anderen Lügen der Banken…

Interview mit Hans Scharpf – dem Rechtsanwalt im Schuldenstreik (2.0)

 

 

Published on Feb 15, 2014

produziert von Julia Jentsch, http://rasendereporterin.de für http://cashkurs.com Im Interview erklärt der Wirtschaftsanwalt Hans Scharpf weshalb er seinen Zahlungsverpflichtungen aus Darlehensverträgen nicht mehr nachkommt, welche Konsequenzen dieser Schuldenstreik für ihn hat und wie er sich zur Wehr setzt. Sein Ziel ist es, die Diskussion über unser Geldsystem und die Geldschöpfung von Geschäftsbanken auch auf der Ebene der Justiz zu führen, denn seiner Meinung nach herrscht hier jede Menge Aufklärungs- und vor allem Regelungsbedarf.

u.a. sprechen wir über folgende Themen:

– die Geldschöpfung von Geschäftsbanken durch Buchungsakt
-Wird die Auszahlungsverpflichtung eines „Geldbetrags“ im Sinne des §488 I BGB (Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag) durch diesen Buchungsakt erfüllt?
– fehlende gesetzliche Definition von „Buchgeld“ im BGB und die Folgen dieser „Regelungslücke“
– der Unterschied zwischen einer Forderung und einer „vertretbaren Sache“ im Sinne des § 91 BGB
– Besteht seitens der kreditgebenden Banken überhaupt eine rechtlich haltbare
(Rückzahlungs)forderung?
– die Rolle der Justiz
– Vorschlag einer Alternative: Eine Kombination aus Vollgeldsystem und regionalen Komplementärwährungen sowie Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
– Kulturkrise als Ursache für den „moral hazard“
– Mut, Selbstverantwortung zu übernehmen, gesellschaftlicher Wandel

Im Rahmen seiner Aktion „Geldhahn zu!“ hat Herr Scharpf außerdem eine Musterklage zur Vollstreckungsabwehr veröffentlicht, die Betroffenen eine Möglichkeit bieten soll, sich gegen die Vollstreckung seitens der kreditgebenden Bank ohne vorheriges Gerichtsverfahren zu wehren.

Herzlichst,
Ihre Julia Jentsch

Hans Scharpf im Störsender

Am 03.12.2013 veröffentlicht

Published on Apr 1, 2013

Aufgedeckt ! Warum und wer das Bargeld abschaffen will ! Eindringliche Warnung

Februar 2017: Eindringliche Warnung von Nobert Häring vor den großen Gefahren, die durch die anstehende weltweite Verknüpfung von biometrischen Daten und digitalem Zahlungsverkehr entstehen.

Veröffentlicht am 03.03.2017

Pläne für Bargeldverbot offiziell bestätigt

Anfang Mai – wir hätten es fast übersehen – bestätigte erstmals ein hoher europäischer Regierungspolitiker, der österreichische Finanzstaatssekretär Harald Mahrer, die EZB-Pläne zur Abschaffung des Bargelds. Nun werden Umfragen veröffentlicht, die der Regierung wohl vorbeugend den Rücken stärken sollen – denn etwas scheint vor sich zu gehen, das den Amtsträgern der Staaten Europas vielleicht doch eine Art Rückgrat ermöglicht.

Holland, Gabriel, der österreichische Bundeskanzler Kern – ganz plötzlich sieht es so aus, als ob das unabwendbar scheinende TTIP-Abkommen sich doch noch in Luft auflösen würde. Bleibt natürlich noch CETA abzuwenden, und wir glauben erst, was Fakt geworden ist. Dennoch: Der Fahrplan der NWO-Strategen scheint ins Wanken gekommen zu sein – auch an anderer Front, nämlich dem Bargeldverbot, gegen welches ausgerechnet das kleine Österreich unauffällig, aber unbeirrt und sehr fundiert Barrieren aufbaut.

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http://quer-denken.tv/plaene-fuer-bargeldverbot-offiziell-bestaetigt-oesterreich-versucht-vorzubauen-erwacht-europa-doch-noch/