unabhängige Initiative fordert Direkte Demokratie auf EU-Ebene

Danke Veronika, das ist auch ein wertvoller Beitrag!
Nachtrag:
2020 gibt es bereits ganz andere Vorstellungen – der Verein EU kann so nicht bestehen bleiben, eine Demokratisierung des Vereins ist nicht möglich, denn die Demokratie selbst ist für große Strukturen unbrauchbar. Demokratie kann es nur in kleinen Strukturen geben, also am Dorf, in Kleinststädten etc. für ein ganzes Land müssten die Gesandten der kleinen Einheiten zusammenkommen und die Forderungen der kleinen Einheiten durchsetzen, sodass eine größere Einheit die Kleinen nicht vernichtet, was aktuell weltweit der Fall ist. Dennoch ist der Beitrag interessant, denn es wurden gearbeitet für ALLE und Ideen zur Veränderung aufgeschrieben, was wir ja brauchen.
Mittwoch, 12. März 2008 um 22:07
Positionierung von Mehr Demokratie Deutschland für Direkte Demokratie auf EU-Ebene

Michael Efler: Mehr Demokratie in Europa (Mai 2002)

Zusammenfassung des Forderungskatalogs:Welche direktdemokratischen Instrumente soll es auf EU-Ebene geben?
1. Ein dreistufiges Initiativrecht: EU-Bürgerinitiative, EU-BürgerInnenbegehren, EU-BürgerInnenentscheid
2. Obligatorisches EU-Referendum bei Vertrags- oder Verfassungsänderungen und Souveränitätsabtretungen an internationale Organisationen (z.B. IWF, WTO, Weltbank etc.)Welche Mehrheiten für EU-Referenden und EU-BürgerInnenentscheide sollen erforderlich sein?
Vereinfachte Mehrheitsanforderungen für direkte Demokratie auf EU-Ebene:
a) Einstimmigkeit: Bei Änderungen der Verträge (bzw. einer künftigen Verfassung) muss in allen Mitgliedsstaaten der EU die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht werden.
b) Einfache Mehrheit: Bei allen anderen Entscheidungen ist neben der EU-weiten WählerInnenmehrheit auch die Zustimmung in mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten (derzeit 8 von 15 Staaten) erforderlich.

Auf welche Gegenstände können sich EU-BürgerInneninitiativen und EU-Referenden beziehen?
• Verordnungen und Richtlinien.
• Außerdem können Vertrags- oder Verfassungsänderungen durch eine Initiative vorgeschlagen werden.
• Souveränitätsabgaben (z.B. an die WTO oder UNO) und Vertrags- sowie Verfassungsänderungen werden obligatorisch abgestimmt.
• Kein Themenausschluss.

EU-BürgerInneninitiative
• Unterschriftenquorum: 400.000 EU-BürgerInnen
• keine Frist für die Unterschriftensammlung
• keine regionale Verteilung der Unterschriften vorgeschrieben
• Anhörung der Initiatoren vor dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament
• Eine Initiative kann vor der Beantragung des EU-BürgerInnenbegehrens zurückgezogen oder geändert werden

EU-BürgerInnenbegehren
• Unterschriftenquorum: 3.000.000 Stimmberechtigte, bei vertrags- oder verfassungsändernden EU-BürgerInnenbegehren sind 6.000.000 Stimmen erforderlich
• Sammelfrist: 1 Jahr
• Regionale Verteilung der Unterschriften soll vorgeschrieben werden. Z.B. könnte die Anforderung gestellt werden, dass in mindestens drei Ländern je nach EinwohnerInnenzahl 0,25 bis 1 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben müssen.
• Unterschriften können frei gesammelt werden, zusätzlich ist Amtseintragung möglich. Die Rolle des Internet muss noch geprüft werden.

EU-BürgerInnenentscheid
• Ein Gegenvorschlag zum EU-BürgerInnenbegehren durch die EU-Institutionen ist möglich
• 9 bis 18 Monate nach einem EU-BürgerInnenbegehren findet der EU-BürgerInnenentscheid statt
• bei unveränderter Übernahme des EU-BürgerInnenbegehrens entfällt der EU-BürgerInnenentscheid

Informations- und Finanzregelungen
• Alle Haushalte erhalten ein Abstimmungsheft mit Pro- und Kontra-Argumenten.
• Eine gewählte Referendumskommission nach früherem irischem Vorbild sorgt für eine faire und ausgewogene Information der Öffentlichkeit.
• Die InitiatorInnen haben Anspruch auf eine Kostenerstattung von 10 Cent pro Stimme beim EU-BürgerInnenentscheid und 5 Cent beim EU-BürgerInnenbegehren.

Wieviel an direkt-demokratischen Instrumenten ist im Verfassungsprozess des EU-Verfassungsvertrags bzw. des EU-„Reform“-Vertrags rausgekommen?

Artikel 11 Absatz 4 Vertrag über die Europäische Union

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen. Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Artikel 24 Absatz 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 11 des Vertrags über die Europäische Union gelten, einschließlich der Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger, die diese Initiative ergreifen, kommen müssen, werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt.

Eurpäische Bürgerinitiative (EBI)

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) hat somit gemäß Artikel 11 Absatz 4 EU-Vertrag folgende Voraussetzungen:

1. Vorschlag von EU-Bürger_innen, der nach ihrer Ansicht eines EU-Rechtsakts bedarf, um die EU-Verträge umzusetzen

2. Aufforderung an die EU-Kommission, im Rahmen ihrer Befugnisse Vorschläge vorzulegen

3. mindestens 1 Million Unterstützungserklärungen aus einer erheblichen Anzahl von EU-Staaten

Der zentrale Schwachpunkt liegt darin, dass weder auf das Tätigwerden der EU-Kommission selber noch auf einen konkreten Inhalt der Kommissionsvorschläge ein Anspruch besteht. Es handelt sich also bloß um eine Petition, die durch eine qualifizierte Öffentlichkeit unterstützt sein muss.

Ob auch eine Änderung der EU-Verträge (Primärrecht) zu einem Thema einer Europäischen Bürgerinitiative gemacht werden darf, ist umstritten:

Dagegen spricht das Erfordernis eines EU-Rechtsakte, „um die Verträge umzusetzen“. Eine Änderung der EU-Verträge würde bei einer sehr engen Auslegung diesen vorgegebenen Rahmen der Umsetzung der EU-Verträge überschreiten. Diese Interpretation stellt allerdings in Abrede, dass insb. zwischen den Werten und Zielen der EU-Verträge und dem übrigen EU-Recht Diskrepanzen bestehen könnten, die eine Behebung durch Änderung der EU-Verträge erfordern.

Dafür spricht, dass sehr deutlich auf die „Ansicht“ der Unterstützer_innen abgestellt wird. Demnach ist für die Beurteilung 1. einer Diskrepanz zwischen den EU-Verträgen (u.a. dessen Werte und Ziele) und dem bestehenden EU-Recht sowie 2. der daraus folgenden Notwendigkeit eines neuen EU-Rechtsakts einzig die Ansicht der Unterstützer_innen maßgeblich. Aufrgund dieser Betonung der Ansicht der Bürger_innen soll der EU-Kommission die Möglichkeit genommen werden, mit dem formellen Hinweis auf die Unzulässigkeit eines Themenvorschlages eine inhaltliche Behandlung eines EU-BürgerInnenbegehrens von vornherein zu verweigern. Die einzige inhaltliche Einschränkung für Europäische Bürgerinitiativen liegt nach dieser Ansicht darin, dass eine Befugnis der Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, bestehen muss. Da die EU-Kommission seit dem Lissabon Vertrag gemäß Artikel 48 Absastz 2 EU-Vertrag Entwürfe zur Änderungen der EU-Verträge vorlegen kann, ist diese geforderte Befugnis der Kommission gegeben. Freilich ist aber die EU-Kommission nicht verpflichtet, den Vorschlag einer EBI aufzugreifen. Sie darf aber auch die Auseinandersetzung mit einer EBI nicht von vornherein aus formalen Gründen verweigern.

Literaturhinweis:

Johannes W. Pichler (Hg.): Verändern wir Europa (Inhaltsverzeichnis)

Dieses Buch ist auch in englischer Sprache erhältlich.

Diethelm Raff zur Direkten Demokratie

Danke Veronika, für den Hinweis auf Diethelm Raff – Direkte Demokratie!

Noch besser ist eine partizipative / mitwirkende Demokratie – Mitgestaltung am MITeinander – der öffentlichen Ordnung – an den allgemeinen Notwendigkeiten!!!!!!!!!!!

Partizipative Demokratie >>> direkte entscheidende Teilnahme des Volks am öffentlichen Geschehen.

Vom Menschen im Miteinander gestaltete Ordnung!

Lass uns vom Begriff Bürger wegkommen, da dieser Begriff eine Wertung als Volkstrottel hat, der für alles bürgt, alles bezahlt, was er jedoch in keiner Weise selber entscheidet und was obendrein seiner Vernichtung dient!

Der Bürger ist nicht einmal mit einem Dorftrottel gleichzusetzen, denn dieser ist über alles sehr gut informiert – in jedem Dorf auf jedem Hauptplatz ist solch ein sogenannter „Dorftrottel“ zu finden, der total unterschätzt wird, der Dorftrottel würde niemals sein Geld dafür hergeben, dass man ihm damit bekämpfen kann – er ist kritisch und glaubt zunächst gar nichts:-)

Fazit: Die Allgemeinheit muss erst mal das Niveau des Dorftrottels erreichen, damit sie effektiv partizipieren kann 🙂

Partizip: Partizip (lat. participium, von particeps „teilhabend“; Plural: Partizipien) ist eine infinite Verbform. Die Bezeichnung deutet auf die Teilhabe (Partizipation) an den Eigenschaften sowohl von Adjektiven als auch von Verben hin. Ähnliches bringt die deutsche Bezeichnung Mittelwort zum Ausdruck, weil das Partizip gleichsam in der Mitte zwischen Verb und Adjektiv steht.

Der Begriff Partizipation (aus lat., Substantiv pars: Teil und Verb capere: fangen, ergreifen, sich aneignen, nehmen usw.) wird übersetzt mit Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung usw.

Demokratie (altgr. Δημοκρατία „Herrschaft des Volkes“, von δῆμος dēmosVolk‘ und -kratie: κρατία kratíaHerrschaft‘) ist ein politisches System, bei dem das Volk eine wesentliche, mitbestimmende Funktion einnimmt. Typische Merkmale einer Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Respektierung politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte (bzw. nur den Staatsbürgern vorbehaltenen Bürgerrechten) und Achtung der Menschenrechte.

Demokratie erklärt uns Andreas Popp wunderbar – es gab sie NUR IM DORF – also in einer kleinen Einheit.

AnNIjaTbé am 27.2.2014

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Was bedeutet “Staat” – was ist ein Staat wirklich? – Andreas Popp – Demokratie und Staat als eine Ursache der Verwerfungen

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Rede Diethelm Raff

„Diethelm Raff, Präsident des Vereins für Direkte Demokratie und Selbstversorgung aus Zürich, daβ die Möglichkeit zur Korrektur von Parlamentsentscheiden durch das Volk der sogenannten Politikverdrossenheit entgegenwirkt.  Demokratie zeigt sich, wenn das Volk der Souverän ist. Frei ist der Bürger, wenn er mit den eigenen Gesetzen lebt. Eigene Gesetze gibt es, wenn sie dem allgemeinen Wohl dienen.  Dieses Allgemeinwohl zeigt sich am ehesten, wenn alle Argumente überlegt sind.  Wenn jedes Gesetz durch eine Unterschriftensammlung den Bürgern zur Überprüfung unterbreitet werden kann, dann versuchen die Gesetzesmacher freiwillig oder gezwungenermassen, alle Meinungen rechtzeitig genau einzuholen und auch „Minderheiten“ einzubeziehen.  Das verbessert die sachliche und friedliche Auseinandersetzung und drängt parteipolitische Machtspiele zurück.  Dieser gewohnheitsmäβig friedlichen Konfliktlösung im Inneren entspricht auch eine immerwährende Neutralität gegenüber gewalttätiger (militärischer) Machtpolitik.

Die Bürger in der Schweiz können zum Beispiel in jeder Gemeinde die Steuerhöhe durch die Gemeindeversammlung jährlich selbst festlegen.  Sie stimmen selbst über den Finanzplan mit Ausgaben und Einnahmen ab.  Es zeigt sich, daβ die Verschuldung geringer ist, als wenn Gemeinderäte oder Parlamentarier darüber befinden.“

Diethelm Raff informiert über die UNO, die EU, die USA, die NATO und die Agenda 21 in fundierter Art und Weise. Seine Recherchen liefern einen umfassenden Einblick in das Treiben dieser Organisationen und über deren Einfluss auf unser tägliches Leben.

Aus der Sicht des Psychologen behandelt er die Themen Drogen, Erziehung, Gesundheit, Religion und Frieden mit grosser Umsicht und Sachverstand.

Seine Reiseberichte und Länderbeschreibungen zeugen von einem hohen Sachverstand und seine unermüdlichen Ausführungen zur direkten Demokratie sind vielbeachtet.

http://www.diethelm-raff.ch/

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Initiative zur Stärkung direkter Demokratie – sehr wichtig!

oesterreich-aktuell

mehr demokratie! für Österreichs Bundesländer

Offener Brief von mehr demokratie! Salzburg zum ersten Gesetzentwurf über das Salzburger Modell

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Sonntag, 26. Januar 2014 um 23:00
OFFENER BRIEF
an die Salzburger Landesregierung
an den Salzburger Landtag
an die Landeslegistik
Herrn Bgm. Dr. Heinz Schaden
Herrn MagistratsdirektorDr. Martin FlossDirekte Demokratie
Bürgerinitiativen weisen ersten Entwurf des Landesgesetzgebers zum
Salzburger Modell für mehr BürgerInnen-Mitbestimmung zurück
Sehr geehrte Damen und Herren!Zur Umsetzung des Salzburger Modells muss das Salzburger Stadtrecht vom Landtag geändert werden. Ein erster Entwurf wurde seitens des Landes am 30. Dezember 2013 in der Landeskorrespondenz veröffentlicht. Dazu nehmen wir als Verhandlungsteam der Initiativenplattform mehr demokratie! salzburg wie folgt Stellung:

  • Die Bestimmungen der Bundesverfassung Art. 117 B-VG ermöglichen verbindliche BürgerInnen-Mitbestimmung auf Gemeindeebene; daher sind diesbezügliche Einschränkungen im gegenständlichen Entwurf unbegründet. Die Verfassungskonformität des Salzburger Modells ist bereits durch Gutachten zweier Verfassungsjuristen (Dr. Klaus Poier / Universität Graz und Dr. Reinhard Klaushofer / Universität Salzburg) ausreichend untermauert.
  • Die von der Landeslegistik vorgenommenen inhaltlichen Änderungen am Salzburger Modell entbehren daher jeder Grundlage. So wie das Modell derzeit formuliert ist, verkommt das gesamte Modell zu einem zahnlosen und bürokratischen Instrument.
  • Hauptkritikpunkt der Initiativenplattform ist, dass das Herzstück der BürgerInnen-Mitbestimmung, nämlich der Volksentscheid (im Landesentwurf eigenmächtig in Bürgerabstimmung umbenannt), ad absurdum geführt wird. Der sogenannte Beharrungsbeschluss des Gemeinderates soll nach dem vorliegenden Entwurf auf sämtliche Belange ausgedehnt werden und nicht nur für finanzielle Angelegenheiten gelten (wenn die Hälfte des außerordentlichen Budgets überschritten wird).
  • Die Einreichungsmodalitäten bei dem mehrstufigen Modell wurden geändert (jedes Mal neuerlich 50 UnterstützerInnen).
  • Weiters fehlen wesentliche im Amtsbericht klar formulierte unterstützende Maßnahmen der Mitbestimmungsprozesse, wie zum Beispiel vorbereitende Bürgerversammlungen, der einvernehmlich zu gestaltende Bürgermeisterbrief, Rederecht der Bürgerinitiativen-VertreterInnen vor allen gemeinderätlichen Gremien, Plakatierregelungen und nicht zuletzt die materielle Unterstützung der einzelnen Mitbestimmungsinstrumente vom Initiativantrag über das Bürgerbegehren bis zum Volksentscheid.
  • Zusammenfassend halten wir fest, dass dieser erste Entwurf weder dem Verhandlungsergebnis der Bürgerinitiativen mit der Stadt Salzburg noch dem mit überwiegender Mehrheit vom Gemeinderat der Stadt Salzburg beschlossenen Amtsbericht entspricht. Der Entwurf ist deshalb in dieser Form abzulehnen.

Die Vertreter der Bürgerinitiativen fordern die Landesregierung und den Landtag auf, dass der Amtsbericht der Stadt Salzburg vollinhaltlich umgesetzt und das Salzburger Modell nicht verwässert wird, wie es im Erstentwurf der Fall wäre. Dazu ist es unumgänglich, dass die Landeslegistik einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt, der den Amtsbericht der Stadt Salzburg in die notwendige Gesetzesform gießt, nicht jedoch inhaltlich ändert.

Weiters möchten wir die Landtagsfraktionen, die vor der Wahl das Salzburger Modell für mehr direkte Demokratie vollinhaltlich unterstützt und befürwortet haben, an dieses Versprechen erinnern!

Salzburg, am 24. 1. 2014

Mit hoffnungsvollen Grüßen

für mehr demokratie! salzburg

Hannes Augustin     Wilfried Rogler     Heinz Stockinger

http://www.mehr-demokratie.at/landes-und-gemeindeebene/33-mehr-demokratie-salzburg/686-offener-brief-von-mehr-demokratie-salzburg-zum-ersten-gesetzentwurf-ueber-das-salzburger-modell

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Südtirol: Volkabstimmung am 9. Februar über die Zukunft der Direkten Demokratie Drucken E-Mail
Dienstag, 28. Januar 2014 um 20:00
Initiative für mehr Demokratie: „Nein zum SVP-Gesetz! Weil wir wirklich mitentscheiden wollen!“Am Sonntag, 9. Februar entscheiden die Südtirolerinnen und Südtiroler über die Zukunft der Direkten Demokratie. Die Südtirolerinnen und Südtiroler stimmen darüber ab, ob das „Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung“, das am 6. Juni 2013 allein mit den Stimmen der Südtiroler Regierungspartei SVP im Landtag beschlossen worden ist, in Kraft treten soll oder nicht. Diese Volksabstimmung hat unsere Südtiroler Schwesterorganisation Initiative für mehr Demokratie gemeinsam mit vielen anderen Organisationen durchgesetzt, indem sie dafür annähernd 18.000 Unterstützungserklärungen gesammelt haben. Außerdem haben auch Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien sowie der Regierungspartei diese Volksabstimmung verlangt. 
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mehr demokratie! salzburg weist Gesetzentwurf zum Salzburger Modell entschieden zurück Drucken E-Mail
Freitag, 24. Januar 2014 um 10:00
mehr demokratie! salzburg fordert vollinhaltliche Umsetzung des Amtsberichts der Stadt Salzburg und lehnt Verwässerung abAnfang September hatten alle fünf Salzburger Landtags-Parteien beschlossen, die Umsetzung und Inkraftsetzung des Salzburger Modells für mehr Direkte Demokratie in der Stadt Salzburg zügig in Angriff zu nehmen und hatten die Landesregierung beauftragt, bis Ende 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. mehr demokratie! salzburg weist den vorgelegten Gesetzentwurf entschieden zurück. Seitens der Landeslegistik wurden nämlich gravierende Änderungen gegenüber dem von mehr demokratie! salzburg und Stadt Salzburg ausverhandelten und vom Gemeinderat beschlossenen Salzburger Modell vorgenommen. Insbesondere das Herzstück des Salzburger Modells, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Volksentscheides in die Hand geben sollte, wird ad absurdum geführt. Nach dem Entwurf stünde es dem Gemeinderat frei, jeden Volksentscheid aufzuheben. mehr demokratie! salzburg verlangt einen neuen Gesetzesentwurf, der sich inhaltlich strikt am beschlossenen Amtsbericht der Stadt Salzburg orientiert. Mehr Informationen
mehr demokratie! lehnt gesetzlose Mahü-Meinungsumfrage ab Drucken E-Mail
Montag, 13. Januar 2014 um 09:40
Enquete und Reform der Direkten Demokratie in Wien dringender denn jeDie „Befragung“ zur Gestaltung der Mariahilfer Straße als Fußgängerzone suggeriert, dass es sich um eine staatliche Volksbefragung gemäß Wiener Stadtverfassung handelt. „Tatsächlich ist es eine private Meinungsumfrage der Wiener Stadtregierung ohne gesetzliche Grundlage und daher ohne zulässigem Zugriff auf Daten des Melderegisters“, kritisiert mehr demokratie!-Vorsitzender Erwin Leitner diese „Privatisierung eines demokratischen Instruments“. Entweder ist diese Umfrage rechtswidrig, weil sie unzulässig auf Daten des Melderegisters zugreift, oder aber diese Umfrage ist wertlos, weil sie zwar nicht auf das Melderegister zugreift, daher aber auch nicht überprüfen kann, ob Abstimmende mehrfach teilnehmen oder überhaupt stimmberechtigt sind. Zu den vergleichbaren Grazer Umfragen hatte die Datenschutzkommission bereits 2012 unmissverständlich entschieden, dass für Umfragen ohne gesetzliche Grundlage nicht – wie für staatliche Volksbefragungen – auf Daten der Bürgerinnen und Bürger zugegriffen werden darf.
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Demokratie-Fragen zur NR-Wahl 2013 Drucken E-Mail
Sonntag, 15. September 2013 um 07:00
Unsere Demokratie-Fragen zur NR-Wahl 2013 und die Antworten der Parteien

In den fünf Jahren der vergangenen Legislaturperiode hat sich das Parlament seit Ende 2011 in Dringlichen Anfragen, Debatten, Hearings, Enqueten und Arbeitsgruppen intensiv mit Direkter Demokratie und Volksabstimmungen nach Volksbegehren beschäftigt. Laut Umfragen tritt ein breiter Konsens von 70-80% der Österreicher_innen für eine Stärkung der Direkten Demokratie ein. Dennoch hat die „repräsentative“ Demokratie – nicht zuletzt aufgrund der Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der Regierungsparteien – keinen Gesetzesbeschluss zustande gebracht, der diesen deutlichen Wunsch der Bevölkerung nach mehr Direkter Demokratie widerspiegelt. Damit können wir nicht zufrieden sein! mehr demokratie! hat daher alle kandidierenden Parteien befragt, was sie in der kommenden Wahlperiode für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Direkten Demokratie vorhaben. Wir haben von allen Parlamentsparteien sowie von fast allen außerparlamentarischen Parteien Antworten erhalten, die wir hier veröffentlichen.

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„Demokratiepaket“: mehr demokratie! kritisiert Vertreter des Seniorenrats und Bundespräsident Fischer Drucken E-Mail
Freitag, 16. August 2013 um 15:13
Die Bevölkerung soll selbst und direkt über die Regeln zur Direkten Demokratie entscheidenDie Frist zur Begutachtung des Demokratiepakets ist abgelaufen: Vertreter des Seniorenrats sowie Bundespräsident Fischer haben sich für die Beibehaltung des Status quo ausgesprochen und somit jeglichen Ausbau hin zur echten Direkten Demokratie nach Schweizer abgelehnt. „Damit stellen sich beide gegen den Willen derjenigen, die sie eigentlich vertreten sollen“, kritisiert Erwin Mayer, Sprecher von mehr demokratie!
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Offener Brief von NGOs zum „Demokratiepaket“ Drucken E-Mail
Sonntag, 11. August 2013 um 21:56

Direkte Demokratie für die Bevölkerung

Wir, die unterzeichnenden NGOs, fordern die im Nationalrat vertretenen Parteien auf, die Hürden für die Bevölkerung zur Nutzung von direkt demokratischen Instrumenten zu beseitigen. Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Ergänzung und manchmal auch ein Korrektiv für die parlamentarische Demokratie. Sie sollte so ausgestaltet sein, dass sie auch für finanzschwache, nicht hoch-organisierte und nicht schon lange etablierte Institutionen und Bewegungen aus der Bevölkerung leicht zugänglich ist.

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Stellungnahme von mehr demokratie! zum „Demokratiepaket“ Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. August 2013 um 22:15
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat u.a. mehr demokratie! zu einer Stellungnahme zum „Demokratiepaket“ vom 28.06.2013 über Volksbefragungen nach Volksbegehren eingeladen. Wir haben in unserer ausführlichen Stellungnahme das „Demokratiepaket“ anhand unserer Vorstellungen vom direkt-demokratischen Prozessdesign analysiert und kritisiert.

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Die Bevölkerung soll über Einführung und Ausgestaltung direkter Demokratie selbst entscheiden Drucken E-Mail
Mittwoch, 10. April 2013 um 19:51
mehr demokratie! : Alle Parlamentsparteien sind aufgefordert, den NGO-Vorschlag zu unterstützen
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mehr demokratie!
präsentiert im Verfassungsausschuss des Parlaments den Aufruf demokratie2013.at zur Einführung und Ausgestaltung der direkten Demokratie in Österreich. „Die Österreicher_innen sollen selbst in einer Volksabstimmung über den Ausbau der direkten Demokratie entscheiden können“, fordert mehr demokratie!-Sprecher Erwin Mayer. Sonst bestünde die Gefahr, dass im Parlament entgegen dem klaren Mehrheitswillen von 72% der Bevölkerung für echte direkte Demokratie von unten nur ein „Demokratiepaket“ nicht repräsentativ beschlossen wird.
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Ist die Republik Österreich noch eine Demokratie?

Direkte Demokratie

verfasst von Userlla in:  http://schluckdas.wordpress.com/2012/08/30/direkte-demokratie/

wie ihr schon bemerkt hab beschäftige ich mich verstärkt mit unserer Politik in Österreich.

Daher möchte ich mal unsere Plattform nutzen um euch ein paar Begriffe näher zu bringen. Dazu erlaube ich mir einige Passagen direkt von anderen Homepages zu nehmen.

Es gibt drei Varianten, die uns bekannt sind, um direkt mitentscheiden zu können. Hier auch gleich eine kleine Beschreibung:

  • Volksabstimmung
    *Volksabstimmungen – oft auch Referendum bezeichnet – sind rechtlich verbindlich, d.h. der Gesetzgeber hat der Entscheidung des Volkes zu folgen. In Österreich wurde das Volk erst zweimal zu einer Volksabstimmung berufen – beim Atomkraftwerk Zwentendorf (1978) und beim Beitritt zur Europäischen Union (1994).
  • Volksbegehren
    *Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend. Bei über 100.000 Unterschriften muss das Thema der Volksbefragung aber im Parlament behandelt werden. Immerhin sind Volksbegehren in wichtiger Gradmesser für die Stimmungslage in der Bevölkerung. Politiker, die an die Macht wollen oder diese beibehalten wollen, kommen nicht umhin, Volksbegehren mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung zu respektieren und umzusetzen. In Österreich gab es bereits zahlreiche Volksbegehren.
  • Volksbefragung
    *Volksbefragung haben keine rechtliche Auswirkung, wenn dann nur eine politische. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit mit gesamtösterreichischer Bedeutung sein, für deren Regelung der Bundesgesetzgeber (Parlament) zuständig ist. Die Volksbefragung hat in Österreich geringe Bedeutung und sie wird auch nur selten angewandt.

*Quelle: www.wien-konkret.at

w3000 fügt diesen LINK hinzu: http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/index.shtml

Nun mal was am meisten genutzt wurde bis jetzt:

Da hätten wir mal 2 Volksabstimmungen dann 35 Volksbegehren sowie 9 Volksbefragungen. Man beachte jedoch die 18 Jahre zwischen den letzten zweien Volksbefragungen. Die letzte wurde 2010 abgehalten und 1991 wurde die vorletzte Befragung durchgeführt. Meine Frage: Hatten wir 18 Jahre lang keine Probleme oder nur faule Bürger welche sich nicht dazu aufraffen konnten ihre Demokratie einzufordern?

Auf die einzelnen oben angeführten Punkte werde ich in einem anderen Artikel näher eingehen. Dafür benötigt es mehr Platz und einen anderen/eigenen Titel.
Da ich auch gerne Links anklicke bei denen ich dann auf ähnliche Seiten geführt werde, landete ich am Ende auf der Internetseite vom Parlament. Ja, die des österreichischen Parlaments. Wer es vergessen hat, man findet diese unter www.parlament.gv.at

Nun auf dieser Seite bekommt man ja so einige Informationen. Für mich war aber dann klar, dass ich mehr über die Vergangenheit und die früheren Gesetze wissen wollte. Daher fand ich auch ziemlich schnell auf die Seite „Grundprinzipien der Bundesverfassung“.
Ehrlich wer weiß wirklich wann das Bundesverfassungsgesetz beschlossen wurde? Und welche wichtigen Punkte aktuell in der Bundesverfassung stehen?

Nun um euch beide Fragen zu beantworten werde ich hier mal kurz ein paar Fakten sowie Kommentare abgeben. Wie immer sind diese Kommentare nur meine Ansichten und Meinungen.

Wann wurde das Bundesverfassungsgesetz (kurz B-VG) erstmals beschlossen und von wem?
Am 1. Oktober 1920 wurde die B-VG beschlossen. Von einer konstituierenden Nationalversammlung welche am 16. Februar 1919 gewählt und am 04. März erstmals zusammengetreten war. Damals gab es das heutige Bundesland Burgenland noch nicht. Deshalb war kein burgenländischer Abgeordneter daran beteiligt. (Quelle: Wikipedia – Bundesverfassung Österreich)

Ein weiteres wichtiges Datum für die B-VG ist der 26. Oktober 1955 – ja es ist ein österreichischer Feiertag. Ratet mal warum. Damals beschloss man die Neutralität von Österreich im B-VG.

Welche wichtigen Punkte stehen aktuell in der Bundesverfassung geschrieben?
Durch die letzte Frage wissen wir nun dass das Neutralitätsgesetz ein Bestandteil sein muss – dazu aber später mehr. Auf der Seite „Grundprinzipien der Bundesverfassung“ (Quelle: www.parlament.gv.at/PERK/VERF/GRUND/) stellt das Parlament vier verschiedene Prinzipien vor. Gerne würde ich mit dem „demokratischen Prinzip“ anfangen:

„Nun der Artikel 1 des B-VG bestimmt, dass Österreich eine demokratische Republik ist, in der das Recht vom Volk ausgeht. Das demokratische Prinzip hat zwei wesentlich Inhalte: 1. Einrichtungen und AmtsträgerInnen des Staates müssen jede ihrer Entscheidungen und Handlungen gegenüber allen BürgerInnen verantworten. 2. Die politische Freiheit aller BürgerInnen soll verwirklicht und gesichert werden. Alle BürgerInnen sollen sich frei an der politischen Meinungsbildung und an Wahlen beteiligen können, jedeR soll die Möglichkeit haben, auch selbst politisch aktiv zu werden.“

Anmerkung w3000: Es ist bei dem „SOLL und SOLLEN“ geblieben – bis heute!

Darüber könnte ich jetzt eigentlich ein Buch verfassen aber ich werde mich kurz halten und die wichtigsten Punkte darstellen. Schön und gut wir wählen Leute um das Volk gegenüber anderen zu vertreten, aber verantworten auch diese Leute alles was Sie tun? Nein schaut zurzeit nicht so aus. Also Punkt 1 können wir schon mit Mal mit keinem 100 %tigen „Sie tun’s ja eh“ beantworten. Denn die meisten schieben es auf Mitarbeiter (siehe Straches Sommergespräch bei Armin Wolf – egal ob Wahrheit oder Lüge) oder Sie ziehen den Schwanz ein und versuchen sich irgendwie heraus zu reden. So nun zu Punkt 2. Können wir diese Punkt als derzeit erfüllt ansehen? Jein! Wir bekommen hier das Recht zugesichert uns eine Meinung über unsere Politik zu bilden, jedoch von einer Vertretung und Verwirklichung unserer Meinung steht hier nichts. Weiteres dürfen wir uns bei Wahlen beteiligen, klingt am Anfang nicht schlecht. Aber wir bekommen die Wahlen vorgesetzt von Leuten die bei einer Wahl gewählt wurden, welche vor vielen Jahren beschlossen wurden. Was wir aber wirklich mit Ja beantworten können ist das wir selbst politisch aktiv werden können. Jedoch nur unter der Anmerkung: Geld regiert die Welt und wer reiche bzw. die richtigen Freunde hat braucht selbst kein Geld.

Des Weiteren gibt es folgende Sätze auf der Homepage:

W3000 unterstreicht den folgenden Satz! 

„Die Bestimmung, dass das Recht vom Volk ausgeht, bedeutet jedoch nicht, dass eine Mehrheit der BürgerInnen beschließen kann, was sie will und wie sie es will.“

W3000: Doch genau das würde eine Demokratie und erst recht eine direkte Demokratie ausmachen. Man kann es drehen und wenden wie man will, nur wenn das Volk selber das Sagen hat, wird es eine Annäherung an Frieden auf der Welt geben!

Hmm, na gut. Da kann ich jetzt nichts schlecht daran finden. Denn bei der Menge an hirnlosen Bürgern und der Anzahl an möglichen 16-jährigen Wählern wäre der Weltuntergang schon am 21.Demzember 2008 gewesen – jedoch wurden die medienmanipulierten Wähler noch nicht berücksichtigt.

„Parlament in Bund und Ländern sollen in klar geregelten und transparenten Verfahren Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren.“

Dieser Satz gehört eindeutig in die Schublade „Witz des letzten Jahrhunderts – aktiviert aber erst seit 2005“. So…, das Parlament soll verständliche Gesetze beschließen und die Politiker in der Regierung kontrollieren? Der Satz wurde anscheinend stark ignoriert oder? Wo und bei was wird denn unsere Regierung kontrolliert? Sicherlich nicht beim „Scheiße-bauen“ sondern bei Gesetzen welche sinnvoll für die Bevölkerung wären. Und die einzige Transparenz welche mir hierzu einfällt ist, wie viel Politiker an den unzähligen, sinnlosen und ergebnislosen Gesprächen verdienen. Solche Gehaltslisten werden jedes Jahr veröffentlicht. Da würde ich lieber als Erotik-Tänzerin arbeiten, das ist noch ehrlich verdientes Geld. Möchte gleich betonen das ich nicht gegen Erotik-TänzerInnen bin.

Also gut, nun kommen wir zum zweiten, dem „republikanischen“ Prinzip.

„Artikel 1 B-VG bestimmt auch, dass Österreich eine Republik ist. Eine Republik ist ein Staat, an dessen Spitze ein gewähltes Staatsoberhaupt steht. Dessen Funktionsperiode muss zeitlich begrenzt sein und es muss politisch und rechtlich zur Verantwortung gezogen werde können. Das Staatsoberhaupt der Rep. Ö. ist die/der BundespräsidentIn. Sie/er wird von allen BürgerInnen für sechs Jahre gewählt und kann höchstens einmal wiedergewählt werden.“

Insgesamt besteht die Möglichkeit auf eine Funktionsperiode von maximal 12 Jahren. Ein Großteil der Bevölkerung würde schon alles tun um nur ein Monatsgehalt vom Bundespräsidenten zu bekommen. Wenn er gute Gesetze beschließt und auch im Namen des Volkes handelt dann ist es durchaus angemessen eine zweite Funktionsperiode antreten zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte es zur Einhaltung des B-VG kommen. Der Bundespräsident sollte politisch und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dasselbe sollte auch für die Regierung sowie für das Parlament gelten. Tja, aber wie sollten wir sie zur Rechenschaft ziehen? Ein guter Anfang wäre eine prozentuelle Schuldenaufteilung auf das Gehalt bezogen. Dann müssten die Politiker die uns den Scheiß eingebrockt haben auch dafür dementsprechend zahlen. Dann trifft es aber leider auch unsere Reichen die sich nicht mal an der Wahl zum „Scheiß an der Spitze“ beteiligt haben. Aber irgendwo müssen wir ja beginnen und vielleicht schaffen wir es dann auch einige Bürger dazu zu bringen sich ernsthaft Gedanken über unsere Politik zu machen.

„Das republikanische Prinzip hat aber noch eine zweite Bedeutung. Die Bezeichnung Republik kommt vom lateinischen „res publica“. Das meint einen Staat, der der „gemeinsamen Sache“ aller BügerInnen, also dem Gemeinwohl, verpflichtet ist.“

Wahrscheinlich ein weiterer Grund warum Latein zu den toten Sprachen zählt. Und um die wahre Bedeutung zu vertuschen. Im Allgemeinen erklärt es sich aber von selbst.

Zum Abschied gibt es noch die letzten zwei Prinzipen auf der Homepage des Parlaments:

  • Das bundesstaatliche Prinzip
  • Das rechtsstaatliche Prinzip

Sollten über die letzten zwei Prinzipien auch solch eine Auflistung gewünscht sein so lasst es mich wissen.

Da ich ja erst wieder vor einigen Tagen zu schreiben begonnen habe und davor eine fast einmonatige Pause gemacht habe, hoffe ich, dass ich diese Lücke mit dieser Menge an Text etwas wettmachen konnte.
Wünsch euch noch einen entspannten Feierabend. Und jene die noch fleißig sind – pech gehabt. Wenn ihr aber das hier gelesen habt so habt ihr anscheinend zu wenig Arbeit 😉

Bis bald

eure Userella

W3000: lasst uns daran arbeiten eine echte direkte Demokratie zu kreieren, denn alles was derzeit mit Demokratie oder gar mit direkter Demokratie benannt wird, verdient den Namen nicht auch nicht in der Schweiz!

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Hallo Userella, ich habe zwar genug zu tun, dennoch deinen Artikel sehr gerne gelesen, da ich ihn als Blogger ebenfalls veröffentlichen möchte und mir unser Land sehr am Herzen liegt. Ich möchte mich bei dir bedanken, dass du diese Arbeit gemacht hast und dich bitten die nächsten zwei Prinzipien „Das bundesstaatliche Prinzip“ und „Das rechtsstaatliche Prinzip“ ebenfalls zu bearbeiten – DANKE!

Ich bitte dich um Erlaubnis, diesen Artikel in w3000 veröffentlichen zu dürfen!

Ich freue mich außerordentlich, dass du dich mit der österreichischen Republik („Demokratie“) auseinandersetzt, jeder sollte das tun und daran arbeiten, um die aktuellen Zustände

a) klar zu sehen und

b) daran zu arbeiten, um sie zu verändern.

Liebe Grüße

AnNijaTbé
Danke Userella für die Erlaubnis!

http://schluckdas.wordpress.com/2012/08/30/direkte-demokratie/

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Schreiben an Heinz Fischer (Österr. Bundespräsident) – must read!

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Was Banken sich in Österreich erlauben – eine erschreckende Wahrheit