Amtsanmaßung und Missbrauch von Titeln – Gesetzestext

BRD – Vereinigtes Wirtschaftsgebiet

StGB §§ 132, 132a

Publiziert am 25. Dezember 2013 von Tobias

Strafgesetzbuch

§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

http://sommers-sonntag.de/?p=1967

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Österreich

§ 314 StGB Amtsanmaßung

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

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Suchbegriff:  Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Antwort: http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=Mi%C3%9Fbrauch+von+Titeln%2C+Berufsbezeichnungen+und+Abzeichen&x=16&y=4&Abfrage=Gesamtabfrage

bundeskanzleramt

???Gibt es in Österreich kein Gesetz für derartigen Missbrauch???

😕

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buergerbuero-fulda-1

buergerbuero-fulda-2

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Sommer & Gäste: Silvia M. – Zum Wohle des Kindes

Veröffentlicht am 01.09.2013

Schier unfaßbare Zustände von Behördenwillkür werden uns aus dem „Frei“staate Bayern geschildert. Einer Mutter wird ihre Tochter von kriminellen Polizisten und Scheingerichtsvollzieherinnen ohne rechtskräftige Richterunterschrift entführt. Nur, weil sich Mutter und Tochter nicht einfach fügen wollen, um im „Behörden-Borg-Kollektiv“ zu funktionieren. Gustl Mollaths Richter hat auch hier ganze Arbeit geleistet…..

Kommentar sind möglich in meinem Blog unter: http://sommers-sonntag.de/?p=8386

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Sommers Häppchen 1: G10

Veröffentlicht am 04.08.2013

Kaum etwas hat in diesem Sommer (2013) den heuchelnden Politikerdarstellern so die Maske vom Gesicht gerissen, wie die NSA-Abhöraffäre. Endlich hat auch der Schlafmichel die Möglichkeit unseren Besatzungszustand zu erkennen.
Oder ist das nur eine Sommerkömmodie, um Meister Steinbrück als Kanzler zu etablieren?
Ganz so, wie es auf dem Bilderbergertreffen in St. Moritz bekakelt wurde?
Na ja, kann noch spannend werden…
Kommentare möglich in meinem Blog unter: http://sommers-sonntag.de/?p=7846

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Bergs (Sommers) Häppchen: Entscheidungen

Veröffentlicht am 07.09.2013

Alexander liest „Die Entscheidung liegt bei mir“ von Robert Betz.

Kommentar möglich unter: http://sommers-sonntag.de/?p=8730

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Sommer & Gäste: Anita – Frau sucht Anwalt

Veröffentlicht am 05.05.2013

Anita S.* schildert ihren Fall, aus dem ersichtlich wird, daß in unserem sog. Justizsystem „der richtig fette Wurm drin“ ist. Nur völlig Debile und Systembetriebseinheiten in menschlichen Körpern glauben weiterhin an einen bestehenden „Rechtsstaat“ in diesem Lande.

Kommentare sind möglich auf meinem Blog: http://sommers-sonntag.de/?p=4815

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