
Danke Lorinata!
Alleine schon an diesen Aussagen ist abzuleiten, dass es den Vorsatz gab, die Wahl zu betrügen!
Markus Gärtner
Vor dem höchsten Gericht Österreichs wird mit der Vernehmung von 90 Zeugen seit diesem Montag geprüft, ob die Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai aufgehoben werden kann. Die FPÖ hat dies in einer 152 Seiten langen »Anfechtungsschrift« beantragt. Ihre Vorwürfe beinhalten unter anderem die Beeinflussung von Wählern sowie Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in über 80 Prozent der 113 Wahlbezirke.

Diese Woche hören die Richter vier Tage lang Zeugen an. Kommende Woche wird – ebenfalls öffentlich – vor den 14 Richtern des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) verhandelt. Die ersten Tweets österreichischer Journalisten zum Auftakt der VfGH-Anhörung machen Beobachter völlig fassungslos.
Was sich hier offenbart, ist ein Abgrund an Desinformation von Beisitzern, Sorglosigkeit, willkürlicher Delegierung von Auszählungen sowie grobe Nachlässigkeit bei der Amtsausübung von Wahlleitern und Beisitzern – und das am laufenden Band.
Das wurde gleich bei der Vernehmung des ersten Zeugen, einem Wahlbeisitzer aus dem Bezirk Innsbruck-Land, deutlich, wenn man sich den Ticker beim Kurier anschaut. Der Mann hatte als Beisitzer keinen blassen Schimmer, dass am Montag nach der Stichwahl in seinem Bezirk ab 9:00 Uhr ausgezählt wurde. »Nein, das habe ich erst aus den Medien erfahren«, sagt er dem Gericht. Hätte er um diese Zeit, wie er es laut Gesetz soll, dabei sein können? »Ja«, lautet seine kurze Auskunft an die Richter. Als er dann um 16:00 Uhr so wie er »geladen« war, zur Auszählung kam, war diese bereits beendet.
Auf die Frage, wie und wann die Stimmen ausgezählt worden seien, antwortete er: »Soweit ich weiß, von den Mitarbeitern der Behörde.« Der Beisitzer wurde gefragt, ob er Gelegenheit gehabt habe, die vielen Handlungen der Stimmzähler, die ohne seine Anwesenheit vorgenommen wurden, zu überprüfen.
Antwort: »Das weiß ich nicht. Ich nehme an, dass das möglich gewesen wäre, wenn ich gefragt hätte.« Der Mann wusste vor Gericht nicht einmal, ob andere Beisitzer bei der Auszählung anwesend waren. Er wusste auch nicht, ob der Wahlleiter dabei war. Diesem seien nur die auszuscheidenden (ungültigen) Wahlkarten vorgelegt worden.
und so geht es noch weiter…: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/markus-gaertner/richter-pruefen-stichwahl-in-oesterreich-erste-zeugen-offenbaren-einen-abgrund.html
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