Aus Österreich:
2.905 Aufrufe•01.11.20203628TEILENSPEICHERNDas Recht auf WahrheitABONNIERENAm 31. Oktober 2020 sowie am 1. November 2020 fand in 1010 Wien das großes Fest „HelloWien“ statt. Dabei erklärte Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, dass sich Schulen lt. § 105 StGB sowie § 110 StGB strafbar machen, wenn sie OHNE Einwilligung der Eltern bei Kindern PCR-Tests durchführen. Bitte unbedingt weiterleiten! Weiters wollen wir noch auf unseren neuen Telegram-Kanal hinweisen, der sich auch immer größer werdender Beliebtheit erfreut. Hier der Link dazu: https://t.me/dasrechtaufwahrheit
PS: Wer unsere Informations- und Aufklärungsarbeit unterstützen will, findet unsere Kontodaten am Ende dieses kurzen Aufklärungsvideos. Vielen Dank!















































