WICHTIG !!!
Liebe Freunde!
Der gesetzliche Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes liegt seit gestern vor, die Regierung hat insgesamt 3 Tage zur Begutachtung festgesetzt (bis zum 18. September 24 Uhr).
Das Gesetz erlaubt nunmehr der Regierung auf Basis von unbestimmten Begriffen wie „entsprechend der epidemiologischen Situation“ so wie „insbesondere um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern“ das Verbot des Betretens (und Verweilens) in undefinierte „bestimmte Orten“ und „öffentliche Orten“ die „sowohl bestimmte öffentliche als auch bestimmte private Orte“ umfassen.
Also im Klartext, nach Laune des Ministers, des Landeshauptmannes oder der Bezirksbehörde (alle ermächtigt solche Maßnahmen zu treffen!!)
Weiter erlaubt das Gesetz das Verbot des „Verlassens des privaten Wohnbereichs“ (wie es in Spanien, Italien oder Frankreich stattgefunden hat).
Es gibt zusätzlich noch einschränkende Bestimmungen über nicht weiter definierte „Veranstaltungen“, die im Widerspruch zur Verfassung, zum Bundesversammlungsgesetz und zum Landesveranstaltungsgesetz stehen.
Ich ersuche Dich/Euch dringend gegen den Gesetzesentwurf bis morgen 24h eine negative Stellungnahme abzugeben!
Email an:
Begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Die Stellungnahme muss nicht argumentiert sein !
Hier ein Text Vorschlag:
„Betr. Änderungen des Epedemie Gesetzes
Ich erhebe schärfste Einwendungen gegen diesen Gesetzesentwurf, der behördlicher Willkür Tür und Tor öffnet und mit unseren demokratischen Werten ebenso wenig wie mit den Grundsätzen unserer Verfassung vereinbar ist.“
Unterschrift
Bitte nehmt Euch die paar Minuten Zeit für diesen Einspruch
– es geht um unsere Freiheit!!!
Und leitet es bitte weiter!!
Ende der Begutachtungsfrist
18.09.2020 – der 18.9.2020 geht doch bis 24h also nicht nur bis 12h
Liebe Freunde der Klarheit und AKTION
(Das Recht geht bei UNS vom Volk , also von UNS aus.)
Es gibt für jeden von uns bis Freitag, 18.9.2020, 12:00 die Möglichkeit, zur Änderung des Epidemiegestzes Stellung zu nehmen.
Meine Stellungnahme ist hier:
http://www.suppanz.at/corona/20200917_Kurzbegutachtung_Novelle_EpiG.pdf
Weitere Infos zu Stellungnahme bzw. Einspruch gegen neues Corona-Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=a633d018-94d1-4ecd-aa0d-31b1558f25cf&Abfrage=Begut&Titel=&Einbringer=&DatumBegutachtungsfrist=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1793640
(=Direktlink zur Seite des Covid-Maßnahmen-Entwurfs)
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Begut&Titel=&Einbringer=&DatumBegutachtungsfrist=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=
(= Übersicht über Gesetzentwürfe, in der Liste ca. Nr. „23, Bundesgesetz, mit dem Epidemiegesetz…“ (Stand 16.9., 15:20 Uhr), Frist: 18.9.)
„Auf Grund der
parlamentarischen Terminsetzungen darf um Übermittlung einer allfälligen Stellungnahme
bis spätestens Freitag, 18. September 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail an
s7@gesundheitsministerium.gv.at unter dem Betreff „Kurzbegutachtung Novelle EpiG“
ersucht werden.“
Es kann auch nicht schaden, weitere E-Mails zu schicken z.B. an:
post@sozialministerium.at mit Betreff “ Geschäftszahl: 2020-0.587.497, Novelle EpiG “
—
















































Saheike1
/ 17. September 2020Die Pille, die man hier verordnet bekommt, denn es sind Verordnungen und keine Gesetze, ist es wie beim Do(c)ktor, man muß sich diese nicht einwerfen. Egal ob dort „Recipe=Rezept) dran steht oder „Gesetz“. Niemand muß deren blaue Pillen schlucken.
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stine113blog
/ 17. September 2020Hat dies auf Menschenkind rebloggt.
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