Eilantrag eines Richters in Thüringen und der bayerische Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit – Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder
Hier informiert Rechtsanwältin Jessica Hamed über den aktuellen Stand in den von ihr geführten „Corona-Verfahren“:
I.
Am 7. August 2020 habe ich für meinen Mandanten, einen Thüringer Richter, einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die immer noch fortgeltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden: Maskenpflicht) und das Abstandsgebot gestellt.[1] Es handelt sich hierbei um den zweiten Eilantrag dieser Art meines Mandanten. Den ersten Antrag reichte er am 15. Juni 2020 ein, am 3. Juli 2020 wurde sein Antrag abschlägig beschieden.[2]
In Kürze unsere Argumente: https://www.ckb-anwaelte.de/corona-update-17-august-2020/
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Marie
/ 5. September 2020Die Göttin und Fischerin vom Bodensee – eine sehr interessante Sichtweise
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