Beschluss Bundesverfassungsgericht zum QUERDENKEN-Camp – Rechtliche Kommentierung – 31-8-2020

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Ein Kommentar

  1. Mike W.

     /  3. September 2020

    Vielen Dank für Eure unermüdliche Arbeit! Jedoch sollte doch klar sein, dass in dem bestehenden System, das System nicht abgelöst werden kann. Art. 20, Abs. 4, GG, sollten bei jeder Aktion nun zitiert werden. Es ist offensichtlich, dass viele „Staatsorgane“ seit geraumer Zeit damit „beschäftigt“ sind, die grundgesetzliche Ordnung zu beseitigen … damit kommt der o.g. GG-Paragraph zur Geltung.

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