Übergangsregierung in Österreich – | – Trickserei und Beschiss in Österreich bis zum Abnicken

∞*αΩ .Der echte Mensch folgt seinem innersten Gesetz und keinem äußeren Gebot, er hält sich an den Quell und nicht an die Abwässer, er meidet diese und sucht immer das Ursprüngliche. Ωα*∞

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Liebe Freunde von w3000,
Liebe Österreicher,

ich fange gleich damit an was mich, als ich es erstmals las, in eine 4monatige Depression warf und jetzt erzürnt, weil so getan wird, als wäre unsere gute Verfassung Das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung 1929nach wie vor gültig – in Wahrheit wurde aber unsere „Verfassung“ trickreich bereits vor der Abstimmung zur EU einer Gesamtänderung unterzogen.

Dazu kommt, dass wir ja gar keine Verfassungsurkunde haben, sondern nur Verfassungsgesetze, jedenfalls steht das so im Beitrag zum obigen LINK geschrieben. Die Österreichische „Verfassung“ ist also ein Konvolut von Verfassungsgesetzen = B-VG und nicht eine Verfassung als solche.

Jedenfalls ist das hochinteressant und sicherlich lohnt es sich darüber zu sinnieren, um herauszufinden warum das so geworden ist und ob es auch so beabsichtigt war. Vor allem aber welchen Unterschied das macht zu einer „echten“ Verfassung???

Nun kommt aber der Hammer…, diese unsere Verfassungsgesetze von 1920 und 1929 UND 1945/1947 wurden komplett ausgehebelt...

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weitere LINKS zum B-VG:

(https://shop.lexisnexis.at/bundes-verfassungsgesetz-geschichte-9783990083611.html)

(https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848a62d8d3500163bb023fc568a1.de.0/gesetzestext.pdf)

(http://webs.schule.at/website/Constitutions/Verf_Austria.htm)

(http://www.verfassungen.at/at45-/bvg1962-215.htm)

(https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_(%C3%96sterreich))

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Lissabon-Vertrag – EU-Reformvertrag

…indem den Verfassungs-Gesetzen der EU, also dem Lissabon-Vertrag (1. Dezember 2009 in Kraft getreten) in Österreich bereits 1994 eine VORSTAATLICHE KOMPETENZ eingeräumt wurde. Das Österreichische Volk wurde also zweimal übergangen und damit um sein RECHT betrogen, indem es KEINE VOLKSABSTIMMUNG, also KEIN PLEBISZIT gab, kurz das Volk nicht gefragt worden war, obwohl das in unseren Gesetzen festgeschrieben war und zwar mit diesen Worten:

Gesamtänderung der Verfassung

Zitat daraus: //Die Grundprinzipien der Verfassung bilden die Grundlage und den Rahmen für Politik, Verwaltung und Recht in Österreich. Daher sollen sie auch nicht einfach und unbedacht geändert werden können. Wenn eines dieser Prinzipien [Einfügung w3000: also ein Verfassungsgesetz] verändert wird, dann ist das bereits eine „Gesamtänderung“ der Bundesverfassung.

Damit eine solche Gesamtänderung vorgenommen werden kann, müssen ihr zunächst zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrates zustimmen. Darüber hinaus ist im Anschluss an das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zwingend eine Volksabstimmung über den Änderungsvorschlag abzuhalten. Nur wenn die Mehrheit der BürgerInnen einer solchen Änderung zustimmt, kann diese auch durchgeführt werden.

In Österreich war der Beitritt zur Europäischen Union mit einer Gesamtänderung der Bundesverfassung verbunden. Mit dem EU-Beitritt wurden zahlreiche Kompetenzen der Rechtsetzung von Österreich auf die EU übertragen. Damit wurde das demokratische Prinzip verändert. Der EU-Beitritt hatte auch Auswirkungen auf den Aufbau des Bundesstaates. Daher gab es 1994 eine Volksabstimmung, bei der 66 Prozent der BürgerInnen dieser Gesamtänderung zustimmten.//

Anm. w3000 Nichts davon wurde eingehalten – wozu gibt es Gesetze, um diese einfach zu ignorieren – wo leben wir eigentlich – in einer Willkürherrschaft?

Aber was rege ich mich eigentlich auf, unsere Bestimmungen sind ja lediglich KANN-BESTIMMUNGEN, denn es heißt ja SOLL und nicht MUSS – DAHER IST das alles, was wir selbstverständlich als MUSS annahmen, eine Art der Selbsttäuschung beruhend auf der DOGMATISIERUNG gewisser Ordnungsgrundlagen, ähnlich den 10 Geboten, da heißt es ja auch nicht „DU DARFST NICHT“, sondern „DU SOLLST NICHT“ – was ja auch ein Beschiss ist, denn wenn einer dennoch eines der GEbote missachtete, dann heißt es doch man kommt in die Hölle oder aber bereut es und geht in die nächste Kirche und legt ein Geständnis, beim nächsten Priester mit SOLL-VERSCHWIEGENHEIT, bei der Beichte ab 

Wie heißt es im obigen Absatz trügerisch: >>>Daher sollen sie auch nicht einfach und unbedacht geändert werden können.<<< da steht doch „nicht können“, hat das Wort können in der Politik ebenfalls nur Bedeutung für jene, die im Parlament sitzen und keinerlei Bedeutung für jene, nämlich das Volk, das mittels Wahl die Zusammensetzung im Parlament bestimmte… Nun ja auch das stimmt ja nicht, denn Wahlbetrug ist ja auch an der Tagesordnung

Versteht ihr das nun? Der Teufel sitzt im Detail, im genauen Wort und was es wirklich wirklich bedeutet. Die Gehirnwäsche liegt darin, das dem Bürger vorgegaukelt wurde, dass KANN-BESTIMMUNGEN, MUSS-BESTIMMUNGEN wären und der Bürger das nicht hinterfragt, daher in einer ILLUSION gefangen war und mehrheitlich noch immer ist.

DENNOCH: Setzt man sich willkürlich über alles hinweg was fest geschrieben steht und die staatliche Ordnung bestimmen sollte/könnte, daher befinden wir uns wahrlich in einer Willkürherrschaft und nicht in einem Rechtsstaat!

Ganz richtig sagen inzwischen viele – dass wir in Wahrheit in einer DIKTATUR leben – in einer Parteien-Diktatur!

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Der echte Mensch folgt seinem innersten Gesetz und keinem äußeren Gebot, er hält sich an den Quell und nicht an die Abwässer, er meidet diese und sucht immer das Ursprüngliche.

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und weiter geht es genau in diesem Tenor… auch beim Verbotsgesetz aus 1945

Das Verbotsgesetz und der Staatsvertrag von Wien

Zitat daraus: //1945, nach dem Ende der NS-Herrschaft in Österreich, wurde die „alte“ Bundesverfassung aus der Ersten Republik wieder in Kraft gesetzt. In diesem Jahr wurde aber noch ein weiteres Verfassungsgesetz beschlossen, das sehr deutlich eine wesentliche Grundlage der neuen Zweiten Republik festlegt: das Verbotsgesetz. Damit wurden alle nationalsozialistischen Aktivitäten verboten. Das Gesetz und sein Verfassungsrang bringen klar zum Ausdruck, dass die österreichische Republik und ihre BürgerInnen die nationalsozialistische Ideologie ablehnen und bekämpfen.//

Anm. w3000 Ganz genau genommen, war aber das österreichische B-VG bereits vor dem 1994, also vor dem Beitritt zur EU einer Gesamtänderung unterzogen worden, weil das Verbotsgesetz aus 1945 / 1947 im Jahre 1992 bedeutend geändert wurde und teilweise sogar schon davor. Es gab also zahlreiche Änderungen der B-VG OHNE VOLKSABSTIMMUNGEN, was den Grundsätzen unserer B-VG ebenfalls widersprochen hatte und daher Volksverrat bedeutet.

Man scherte sich also um diesbezügliche Rechte des Österreichischen Volkes einen Dreck…

Ebenso ist natürlich das Subsidiaritätsprinzip der EU eine Farce, eine Augenwischerei ohne jeglichen realen Effekt!

Andererseits aber wird vom österreichischen Volk verlangt, dass es diese Gesetze kennt und sich danach verhält, sogar auch dann, wenn dadurch z.B. das Grundrecht der Freien Meinung- u. Meinungsäußerung obsolet geworden war.

Das würde der Bürger aber wissen, wenn er, wie es das B-VG, also unser Verfassungskonvolut verlangt, mit einer Volksabstimmung dazu gefragt worden wäre.

1992 wurden folgenden Änderungen des B-VG ohne Volksabstimmung vorgenommen

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3a – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3b – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3d – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3e – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3f – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3g – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3h – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3i – aus 1992

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu3j – aus 1992

Bereits 1957 wurden folgenden Änderungen des B-VG ohne Volksabstimmung vorgenommen

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu4 – aus 1957

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu5 – aus 1957

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg/paragraf/artikel1zu6 – aus 1957

u.s.w. …. die Liste geht also noch weiter… siehe:

https://www.jusline.at/gesetz/vbtg

Klicke, um auf 1945_13_0.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf 1947_25_0.pdf zuzugreifen

Zu keiner dieser gravierenden Veränderungen wurde eine Volksabstimmung gemacht!

Zur EU-„Verfassung

Die „EU-Verfassung“ als solche wird völkerrechtlich akzeptiert 😦 ist auch ein Konvolut, wie da österreichische B-VG und zwar eines von 20 Laufmetern verschiedener Schriften, die kein Politiker nichteinmal die Schöpfer der EU selber kennen und von 50 verschiedenen Rechtskundigen geschrieben wurden, wo einer vom anderen nicht wusste, worüber dieser denn einen überdimensionierten Beitrag zum „Reformvertrag“ schrieb. Der EUReformvertrag war die letzte Begriffsverblendung dafür, um 500 Millionen Menschen verschiedener Völker Europas ausbeuten und beherrschen zu können.

Auch Prof. Dr. Schachtschneider der sich jahrelang durch die EU-Konvolute durchgearbeitet hat, kennt nicht alles, aber außer ihm hat keiner einen so guten Gesamtblick dieser „Körperverletzung“ außer ihm. Er fühlte die Konvolute als einen körperlichen Angriff, das muss man sich mal vorstellen, darüber sinnieren… und …danach… sollen 500 Millionen Europäer leben???!!!!

Durch diesen Vertrag, den keiner in seiner Gesamtheit kennt, bekam die EU Völkerrechtsstatus – und die Länder, die durch ihre Politiker in die EU katapultiert worden waren, wie Österreich und Deutschland, haben ihre eigenen Gesetz und Souveränität insgesamt verloren, es sei denn, man hatte anders verhandelt, was aber weder für Österreich noch für Deutschland zutrifft. Von Deutschland sagt man ja, dass ein besetztes Land keinerlei eigene Rechte hat, das stimmt aber nicht, denn seit 1949 hatte Deutschland das Grund-Gesetz, also eine Verfassung und diese erlaubte nicht, dass über das Land und die Völker von 3. Seite willkürlich verfügt wird… … dennoch wurden die Deutschen gar nicht gefragt, ob sie denn in die EU wollen!!!

Soviel ich weiß, hatte Tschechien und Polen (Ungarn?) Vorbehalte und verzichteten nicht auf die eigenen Gesetze. Aber die Schweiz unterliegt durch einige wesentliche Verträge, wie die Warenverkehrsfreiheit und die anderen Freiheiten, auch vollkommen der EU und haben dadurch ebenfalls ihre Souveränität verloren.

Das war also der nächste Hohn – die EU hat nichteinmal ein eigenes Land,  geschweige denn ein eigenes Volk, wie können die also Völkerrechtsstatus haben… wir werden nur verarscht Leute… es ist zum DAHER DÜRFEN WIR ALL DIESE BETRÜGEREIEN NICHT LÄNGER AKZEPTIEREN.

!!!-ES IST HÖCHST AN DER ZEIT FÜR GRUNDLEGENDE ÄNDERUNGEN-!!!

Ich rufe hiermit die Österreicher und frage sie, ob jemand zur Gesamtänderung des B-VG mittels Volksabstimmung gefragt worden war???

Außerdem rufe ich hiermit auf um zu fragen, ob der Österreicher denn überhaupt gefragt werden will?
Willst du Österreicher gefragt werden bevor ein ein Gesetz beschlossen wird?
»Ich JA – Ich will das jedenfalls«

Ich habe zur Gesamtänderung des B-VG aus 1994 noch eine bessere Zusammenfassung gemacht, woraus klar hervorgeht wie das Österreichische Volk betrogen worden war: GESAMTÄNDERUNG der österr. Verfassung am 12.4.1994-pdf

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Danke Andi, für das Angelobungsvideo!

LIVE – Angelobung Brigitte Bierlein und Minister – Übergangsregierung Österreich / Ibiza-Video HC

Live übertragen am 03.06.2019

Liveübertragung: Vereidigung von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein und ihrer neuen Bundesregierung durch Bundespräsident Alexander van der Bellen in der Hofburg in Wien vom 3. Juni 2019, 11.01 Uhr / ab 00:27:45 / Übernahme der «ZIB Spezial» (ORF 2)
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Angelobung – Eid – Treueschwur

Leider konnte ich den Kanzler Eid für Österreich nicht finden 😦 – bitte im Kommentar, so jemand fündig geworden ist – DANKE!
Einfügung 12.6.2019. Einen Eid der Kanzler konnte ich nicht finden, weil Minister und Kanzler anscheinen keinen Eid ablegen, sondern bestallt werden. Ein Widerspruch dazu findet sich in dem folgenden Beispiel, wo Fachkräfte nach Beeidigung eine Bestallungsurkunde erhalten. Wie ist es aber mit den Ministern und dem Bundeskanzler und wie lautet der Eid der Fachkräfte – geloben sie zu beachten oder zu beobachten wie der BP????

Hier eine Erklärung zur Bestallung aus dem Bundeskanzleramt:

Bestallung

Bestallung bedeutet

  • Im öffentlichen Bereich:
    Bestellung von Fachkräften, die für einen gewissen Zeitraum dringend benötigt und daher hinzugezogen werden. Für diesen Zeitraum wird den Fachkräften eine Bestallungsurkunde ausgestellt, in der genau festgehalten wird, für welches Fachgebiet und für welchen Zeitraum sie bestellt wurden.

    • Im rechtlichen Bereich:
      Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum gesetzlichen Vormund. (Anm. w3000 dazu – es gibt keinen Vormund oder Sachwalter mehr, seit vergangenem Jahr wird das Erwachsenenvertreter genannt! – Kindesvertreter)
  • Im medizinischen Bereich:
    Die staatliche Berufszulassung zu einer Ärztin/einem Arzt, einer Apothekerin/einem Apotheker oder einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten.

BEISPIEL

Vom Landesgericht werden für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscherinnen/Dolmetscher öffentlich bestellt und beeidigt. Sie erhalten daraufhin eine Bestallungsurkunde ausgehändigt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991044.html

Die Angelobung der Beamten lautet wie folgt: https://www.jusline.at/gesetz/bdg/paragraf/7

//„Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“//

Diese Tradition wird in der Bestimmung über das Treuegelöbnis, das Soldaten beim erstmaligen Antritt des Wehrdienstes zu leisten haben, fortgesetzt.21) Auf eine Bezeichnung „Eid“ oder „Schwur“ als einen Akt der Transzendenz wurde bewusst verzichtet. Es wurde die neutrale Bezeichnung Gelöbnis gewählt und jene For-mulierung im § 31 Wehrgesetz, BGBl. 181/1955:22)

//„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Ös-terreich, und sein Volk zu schützen, seine Grenzen zu verteidigen, und wann und wo es nötig ist, mit der Waffe dafür einzutreten; ich gelobe, dass ich den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden, insbesondere der vom Bundespräsidenten bestellten Bundesregierung Treu und Gehorsam leisten werde, dass ich alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau befolgen, allen ihren Weisungen gehorchen und im Interesse des Wohles und der Sicherheit meiner Mitbürger nach bestem Wissen und Gewissen und mit allen meinen Kräften der Repu-blik Österreich und dem österreichischen Volke dienen werde.“//

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Der Text der Gelöbnisformel ist seit dem Inkraft-treten des Wehrgesetzes im Jahr 1955 im Wesentlichen unverändert geblieben
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Der Österreichische Bundes-Präsident >>>beobachtet<<< hingegen nur. Entsprechend seines Eides hätte er also auch „gar kein Recht“ eine Regierung aufzustellen, denn sein Eid lautet:

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//„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“//

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Weder haben wir eine Verfassung, sondern „nur“ ein Verfassungsgesetze und der Präsident hat auch nichts zu beachten, was aber richtig wäre, aber es gibt ja nichts mehr was zu beachten wäre – daher schwört er dass er  — getreulich beobachten — wird!
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…Ist das nicht alles Hohn…

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!!!…dass die EU mit Völkerrechtsstatus ein HOHN ist meint offenbar auch die USA und anerkennt die EU als einen Staat nicht mehr!!!

BRAVO

EU-Delegation wird nicht mehr wie die Vertretung eines Staates behandelt

Washington: USA werten diplomatischen Status der EU ab

Veröffentlicht:
von

In der Diplomatie geht es auch um Gesten und Protokolle. Änderungen des Protokolls können Signale der Auf- oder Abwertung bedeuten. Die EU-Delegation in Washington ist nun herabgestuft worden [siehe Berichte »BBC«, »Deutsche Welle«].

EU-Vertreter werden nicht mehr automatisch wie Diplomaten von souveränen Staaten behandelt. Bei bestimmten Veranstaltungen sind sie nicht eingeladen oder müssen warten. Die Vertreter souveräner Staaten haben Vorrang.

Stattdessen werden die EU-Diplomaten nun wie Vertreter von internationalen Organisationen behandelt. Diese haben zwar praktisch auch einen hohen Status und sind bei vielen Anlässen eingeladen. Doch ist ihr Status geringer.

Die EU-Vertreter waren über diesen Schritt nicht vorab informiert worden. Es fiel ihnen schließlich auf, dass der EU-Botschafter plötzlich zu bestimmten Veranstaltungen nicht mehr eingeladen wurde. Daraufhin wurde nachgefragt.

In Brüssel wird die diplomatische Herabstufung als Affront angesehen. Ob das Trump interessiert?

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last but not least

Allgemein wird es hoch gelobt, dass erstmals eine Frau Bundeskanzlerin geworden ist und die Übergangsregierung aus gleich viel Männern wie Frauen besteht, was beides noch niemals der Fall war. Dennoch ist diese Regierung NICHT VOM VOLK GEWÄHLT und deren Bestand könnte nach belieben gedehnt werden, wenn man sich nicht für einen Wahltermin einigen kann 😦 !!!

Was darf eigentlich eine Übergangsregierung?

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundesministerinnen-und-bundesminister

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10. Juni 2019 – freigegeben – darf überall verbreitet werden
NIWANES 11 – KIN 197

Nachtrag am 12.6.2019: Liebe Freunde, da ich geistig und durch Input von Freunden permanent daran arbeite nicht nur die IST-Situation klar aufzuzeigen, was unserem Bewusstseinsprozess dienen könnte, so sich viele damit auseinandersetzen, was ja zunehmend passiert… also aus diesem Grunde kann ich es nicht unterlassen Ergänzungen hinzuzufügen oder etwas zu ganz zu ändern so Verbesserungen auftauchten. Alles ist ein ständiger Prozess der Verbesserung und Veränderung… wer mich bereits seit Jahren kennt, weiß dass ich authentisch direkt arbeite und später Korrekturen erfolgen können.

Alles Liebe
Eure AnNijaTbé
MULUC 7 – KIN 199

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6 Kommentare

  1. V. Santos

     /  9. Juni 2019

    Brigitte Birlein…für meine Augen keine Frau sondern ein Transgender. Die Face feminization im Gesicht hat deutlich Spuren hinterlassen. Viele weibliche europäische Politikerinnen sind gar keine Frauen.

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  2. STEFAN MATUN

     /  10. Juni 2019

    Hat dies auf My Blog rebloggt.

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  3. STEFAN MATUN

     /  10. Juni 2019

    Hat dies auf My Blog rebloggt und kommentierte:

    Allgemein wird es hoch gelobt, dass erstmals eine Frau Bundeskanzlerin geworden ist und die Übergangsregierung aus gleich viel Männern wie Frauen besteht, was beides noch niemals der Fall war. Dennoch ist diese Regierung NICHT VOM VOLK GEWÄHLT und deren Bestand könnte nach belieben gedehnt werden, wenn man sich nicht für einen Wahltermin einigen kann 😦 !!!

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  4. Wenn sich jene, die nach 1945 in der Regierung waren und derzeit sind, an die Verfassungsgesetze gehalten hätten, sich nun daran halten, sähe heute Österreich GANZ GANZ ANDERS AUS, wird in Österreich bald wieder ein lebenswerter Zustand herrschen!!!

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