Der bayerische Ministerrat will mit einem neuen Psychiatriegesetz die Versorgung der Patient*innen reformieren. Die Maßnahmen sind allerdings umstritten.
Was steht im Gesetzesentwurf?
Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsych KHG) umfasst 41 Artikel. Es soll laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Maßnahmenbündel enthalten, mit dem die Versorgung für psychisch Kranke in Bayern „nachhaltig verbessert“ wird. Nur die ersten vier Artikel widmen sich allerdings der Stärkung der psychiatrischen Versorgung durch Hilfe für die Betroffenen. Dabei ist die wichtigste Neuerung die flächendeckende Einführung von Krisendiensten. Die anderen Artikel befassen sich dagegen mit Fragen der Unterbringung.
Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, ist ein erklärtes Ziel, stationäre psychiatrische Einweisungen, insbesondere die Zwangseinweisungen, zu verringern. Hilfsbedürftige sollen laut der CSU-Ministerin Melanie Huml (Gesundheit und Pflege) frühzeitig aufgefangen und gegebenenfalls in freiwillige Versorgungsangebote vermittelt werden.
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Runenkrieger11
/ 22. April 2018Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
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mindcontrol2017
/ 22. April 2018Hat dies auf Mindcontrol2017 rebloggt.
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STEFAN MATUN
/ 23. April 2018Hat dies auf My Blog rebloggt.
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