Ein junges Paar hat sich geweigert, die Rundfunk-Gebühren für öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu bezahlen. Nun schlug das zuständige Amtsgericht zu und ließ Mutter samt 8-monatigem Säugling verhaften, bis die geforderte Summe beglichen wurde. Was schiefgelaufen ist und wie es zur Inhaftierung gekommen ist erklärt RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen.
Veröffentlicht am 14.03.2017
















































siegfried aspo
/ 25. Juni 2017Gemäß MRK Prot. Nr.4 , Art.1 v 20.03.1952, veröffentlich im BGBl. 2,, S. 1074 am 17.05.2002: Verbot des Freiheitsentzugs wegen Schulden: Nieman darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine Vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen!
Diese information ist für das beschlagnahmte Deutschland (BRD) gültig, wieweit dies es in in der rep. Österreich zutrifft, sollte von entsprechende Institionen geprüft.
aspo
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https://wissenschaft3000.wordpress.com/
/ 25. Juni 2017Danke Siegfried,
laut EMRK keine Haftstrafe wegen Schulden – siehe genau: https://wissenschaft3000.wordpress.com/2017/06/25/emrk-europaeische-menschenrechtskonvention-in-eu-laendern-meist-vorstaatlich/
Das EMRK ist fast in allen Mitgliedsstaaten VORstaatlich, dass heißt, es hat Geltung vor den innerstaatlichen Gesetzen!
Wie welcher Staat diese EU-Gesetze ratifiziert hat ist außerdem noch bestimmend!
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