Abgewiesene Kopftuch-Lehrerin erhält zwei Gehälter Entschädigung | epd

Stimmen für Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes mehren sich Berlin (epd).
Das Land Berlin muss einer abgewiesenen Lehramtsbewerberin mit muslimischem Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in zweiter Instanz. Die Bewerbung der jungen Frau als Grundschullehrerin war im Frühjahr 2015 vom Land mit Verweis auf ihre religiöse Kopfbedeckung abgelehnt worden. Dagegen hatte die Frau geklagt und war nun erfolgreich. Das Land Berlin kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesarbeitsgericht einlegen. (Aktenzeichen: 14 Sa 1038/16)Das Landesarbeitsgericht sah anders als zuvor das Arbeitsgericht eine Benachteiligung der Klägerin im Sinne von Paragraf 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Weiter hieß es, das Berliner Neutralitätsgesetz müsse im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015 ausgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Beispiel zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. Vielmehr müsse dafür eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden, hieß es mit Blick auf damalige Regelungen in Nordrhein-Westfalen.

Eine konkrete Gefährdung durch die Klägerin habe Berlin aber nicht geltend gemacht, urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht. Es setzte eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern der Lehrerstelle fest, das entspricht 8.680 Euro.

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2 Kommentare

  1. einmal das… ist schon grundsätzlich ein Skandal
    aber
    verdient ein Lehrer in DE derzeit 4.340 Euro pro Monat????

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